Vorvertrag und ALG-I-Anspruch

Hallo zusammen,

eine dringende Frage:

Ein AN will einen Vorvertrag mit einer Privatperson bzw. einem Unternehmen i. G. schließen für ein Arbeitsverhältnis, das in 3 Monaten anfangen soll. Gleichzeitig müsste der AN sein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen.

Wahrt der Vorvertrag den vollen ALG-I-Anspruch des AN? Oder muss er mit einer Sperrfrist rechnen?

Danke für eure Antworten
Gruß sgw

Hi!

Ein AN will einen Vorvertrag mit einer Privatperson bzw. einem Unternehmen i. G. schließen für ein Arbeitsverhältnis, das in 3 Monaten anfangen soll. Gleichzeitig müsste der AN sein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen.

Wahrt der Vorvertrag den vollen ALG-I-Anspruch des AN? Oder muss er mit einer Sperrfrist_zeit_ rechnen?

Mal davon abgesehen, dass es hier nicht der Vorvertrag per se wäre, der evtl. eine Sperrzeit verursachen würde, sondern die genaueren (bisher noch nicht bekannten bzw. genannten) Umstände des bisherigen Jobs bzw. dessen Beendigung sowie die zeitliche Ausgestaltung des neuen [Aber dazu komme ich später (= weiter unten) noch!]:Das aller1., was hier zu klären wäre, ist:

a) Wieso sollte hier überhaupt Alokeit eintreten bzw. aus welchem Grund können die beiden AVs nicht nahtlos ineinander übergehen? (Ein Grund könnte z. B. die einzuhaltende Kündigungsfrist sein.)_ Oder ist stattdessen Folgendes gemeint:_b) Was würde (sperrzeittechnisch) passieren, wenn trotz des Vorvertrages das neue AV nicht zustandekäme?

Das ist leider unklar!

Wenn das geklärt ist, kommen wir zu dem, was ich oben als „später“ bezeichnet hatte:

2. Ist das AV, das man zu kündigen beabsichtigt, ein befristetes oder ein unbefristetes?
Wenn befristet: Bis wann * ist es befristet, und zu wann ist die Kündigung beabsichtigt?

3. Wäre das neue AV befristet oder unbefristet?
(Diese Frage ist eigentlich die elementarste; deswegen wäre es für eine Antwort gut, wenn dieser Punkt bereits geklärt oder noch besser: bereits im Vorvertrag schriftlich niedergelegt wäre! (Falls Letzteres: Bitte bei Beantwortung meiner Fragen explizit erwähnen! Vielen Dank!))

So, mehr fällt mir für den Anfang zu so später Stunde nicht ein. :s Aber Du siehst:
Sperrzeitrecht ist eine recht komplexe (allerdings recht logisch aufgebaute :smile: Materie, die es gerade in der Onlinekommunikation leider oft erfordert, sich dem Endergebnis in vielen Trippelschritten zu nähern, weil die Fragesteller i. d. R. nicht wissen, welche Infos für eine Antwort alle relevant sind und eben die Komplexität des Themas (naturgemäß) unbekannt ist (siehe z. B. auch /t/sperrfrist-aufhebungsvertrag/7121919/6


LG
Jadzia

*) Daten bitte, wo immer möglich, vollständig, also im Format Tag.Monat.Jahr!

Hi Jadzia,

danke für deine Mühe – und die ausführliche Antwort zu später Stunde.

B.) ist gemeint.
2.) ist ein unbefristetes AV.
3.) kann nicht genau gesagt werden. Sicher ist aber eine langfristige Zusammenarbeit erwünscht.

Der Vorvertrag existiert noch nicht, da erst die Verhandlungen stattfinden.

Klingt in der O’Komm alles sehr wackelig, das ist mir klar. Hauptsächlich interessiert mich hier die Kriterien für die Sicherung des ALG-I-Anspruchs, gern ggf. die Logik dahinter.

Danke und Grüße
sgw

Natürlich interessieren mich die Kriterien.