Vorwurf der Hehlerei bei Fundsache ?

Wenn du also
meinst, du könnest eine Rechtsauffassung haben, die mit der
Gesetzeslage nicht übereinstimmt, dann ist das in sich
widersprüchlich.

Oh, ein Perfektionist. Ich bin Laie, nichts anders habe ich behauptet. Ich habe eine Gewisse Rechtsauffassung zu bestimmten Themen.

Selbst Profis sollen sich schon mal geiirt haben und ihre eigene Rechtsauffassung entspricht nicht den Gesetzen.

Wo ist dein Problem? Es ist kein Widerspruch, es ist ein persönliche Meinung, die nicht den Gesetzen entsprechen muss!

Geholfen ist damit auch niemandem, weil vor
Gericht natürlich die Gesetzeslage zählt

selbstverständlich

und nicht irgendeine
persönliche Rechtsauffassung,

ach, auf einmal verstehst du, was ich mit persönlicher Rechtsauffassung meine.

> Einen 10%-igen Finderlohn gibt

es im Gesetz nicht. Jede „Rechtsauffassung“, die von 10%
ausgeht, ist falsch.

So lauter das Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html

In der Tat steht hier nicht über die Höhe des Finderlohns. Aber offenbar hast du einige Paragraphen vergessen, denn Wikipedia sagt nämlich mehr darüber:

"Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:

bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert."

In der Tat waren meine 10% Annahme damit zu hoch.

!! Aber wie du auch siehst, gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenden Finderlohn!! – man sollte sich erst in allen Einzelheiten mit der Sache vertraut macht, bevor man sich wie du hinstellst und einem erzählst: das ist so und so.

Um den unterschied zu mir klar zu machen: Ich habe von vornherein in dem Posting von meiner persönlichen Meinung und Auffassung geredet und nicht wie du von einer Allgemeingültigkeit!!!

sadran

Ach ja, und auch das kennen wir hier regelmäßig. Erst was
falsches behaupten, dann alles ganz anders darstellen und
schließlich diejenigen, die einen korrigieren, als arrogant
darstellen.

Wenn ihnen das regelmäßig passiert, dann wird das schon seinen Grund haben.

Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, daß man jemanden auch sehr viel höfflicher auf eine eventuelle falsche Auffassung, Meinung hinweisen kann, wie sie es tun?

Und nur darauf, beruht meine Vorwurf der Arroganz. Aber sie sagen ja selber, daß ihnen das häufiger passiert.

Im übrigen: Warum benutzen sie das majästätische wir, wenn sie über sich selber reden? Oder meinen Sie ernsthaft, sie könnten hier für andere User gleich mit schreiben, oder es gäbe viele User, die ihre Form der Diskusion gut heißen?

sadran

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Oh, ein Perfektionist. Ich bin Laie, nichts anders habe ich
behauptet. Ich habe eine Gewisse Rechtsauffassung zu
bestimmten Themen.

Vielleicht. Aber das hier ist keine Rechtsauffassung, sondern ein schlichter Irrtum über die Gesetzeslage. Man kann auch nicht der „Auffassung“ sein, dass Blausäure nicht tödlich wirken kann. Nicht alles, was falsch ist, ist eine „Auffassung“.

Selbst Profis sollen sich schon mal geiirt haben und ihre
eigene Rechtsauffassung entspricht nicht den Gesetzen.

Ich weiß nicht, was du damit sagen willst. Vorliegend ist die Sache sehr, sehr einfach: Du meinst, es sei „Recht“ (Rechtsauffassung!), dass man 10% Finderlohn schuldet. Das steht nirgendwo im Gesetz und ist darum ganz einfach falsch.

Wo ist dein Problem? Es ist kein Widerspruch, es ist ein
persönliche Meinung, die nicht den Gesetzen entsprechen muss!

Du hast meine Eingangsdefinition entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Rechtsauffasung = Auffassung darüber, wie das GESETZ einen konkreten Fall behandelt. Und das GESETZ sagt eben nichts von 10%. So einfach ist das.

ach, auf einmal verstehst du, was ich mit persönlicher
Rechtsauffassung meine.

Ja, du verstehst darunter etwas, was dir irgendwie richtig erscheinen würde, ganz gleich ob es mit der rechtlichen Realität irgendwas zu tun hat oder nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html

In der Tat steht hier nicht über die Höhe des Finderlohns.
Aber offenbar hast du einige Paragraphen vergessen, denn
Wikipedia sagt nämlich mehr darüber:

Bitte was? Da steht „fünf vom Hundert“ und „drei vom Hundert“. Das bedeutet 5% und 3%. Und das ist die Höhe des Finderlohns.

In der Tat waren meine 10% Annahme damit zu hoch.

So ist es.

!! Aber wie du auch siehst, gibt es einen gesetzlich
vorgeschriebenden Finderlohn!! – man sollte sich erst in
allen Einzelheiten mit der Sache vertraut macht, bevor man
sich wie du hinstellst und einem erzählst: das ist so und so.

Hä? Ich weiß, dass es einen gesetzlichen Finderlohn gibt. Ich wusste das auch schon vor einer Woche und einem Monat und einem Jahr. Ich habe nie (!) behauptet, dass es ihn nicht gibt, sondern ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Höhe eben nicht bei 10% liegt.

Um den unterschied zu mir klar zu machen: Ich habe von
vornherein in dem Posting von meiner persönlichen Meinung und
Auffassung geredet und nicht wie du von einer
Allgemeingültigkeit!!!

Es gibt keine persönliche Meinung in der Frage, wie hoch der Finderlohn ist. Das Gesetz spricht con 5% und 3%. Wer die „Meinung“ hat, dass da was anderes steht, der hat die Norm nicht gelesen oder nicht verstanden.

3 Like

Im übrigen: Warum benutzen sie das majästätische wir, wenn sie
über sich selber reden? Oder meinen Sie ernsthaft, sie könnten
hier für andere User gleich mit schreiben, oder es gäbe viele
User, die ihre Form der Diskusion gut heißen?

Eindeutig ja. Es gibt hier immer wieder mal Leute, die komische Dinge schreiben. Aber ganz ehrlich: Du hast für das Kalenderjahr 2011 sehr gute Chancen, die Krone tragen zu dürfen. So viel Uneinsichtigkeit selbst vor dem Hintergrund offensichtlicher Tatsachen ist selten.

7 Like

Hallo Sadran,

als erstes möchte ich direkt anmerken dass auch ich kein Jurist bin. Mein Beitrag soll nur die Diskussion etwas abkühlen.

Es gibt unterschiedliche Foren mit teilweise sehr fragwürdigen Antworten und auch Foren die allgemein nur als Diskussionsforen bekannt sind. In Foren die qualitativ nicht so besonders hoch angesehen sind, kommt es dann eben auch oft vor dass bei Rechtsfragen eher die eigene Meinung anstatt der Rechtslage veröffentlicht wird. In den Fällen wo die eigene Meinung nicht mit der Rechtslage übereinstimmt, kann das unter Umständen für den Hilfesuchenden fatale Folgen haben.

Ich hatte von vornherein dazu geschrieben, daß dies meine persönliche eigene Rechtsauffssung ist

Dieses Forum hier ist bekannt als Expertenforum. Das bedeutet dass sich hier viele Fragesteller auf die Antworten der „Experten“ verlassen. Wenn also hier falsche Informationen gegeben werden, kann das nicht nur den Ruf des Forums schädigen, sondern auch für den Fragenden sehr unangenehme Folgen haben.

Wenn es hier Mitglieder gibt, die der Meinung sind, daß man hier nicht seine eigene persönliche Auffassung zum besten geben darf, dann muss ich schon ganz mächtig an den Verstand solcher Leute zweifeln, die offenbar voller Arroganz verblendet sind.

Ob es gerechtfertigt ist oder nicht, möchte ich nicht beurteilen (das kommt sonst nur zu arrogant herüber), aber diesem Forum wird oftmals mehr Glauben geschenkt als anderen. Von daher sollte es so bleiben dass nach Möglichkeit nur Antworten gegeben werden die zweifelsfrei richtig sind. Sollten dennoch Zweifel auftauchen halte ich es schon für richtig und angebracht in diesem Fall nach den Quellen der Information (§ oder Urteile) zu fragen.

Also siehe es am besten so dass dies kein Angriff auf dich sein soll, sondern viel mehr ein Schutz für diejenigen die hier Hilfe suchen und sich auf die Antworten der „Experten“ verlassen. Außerdem halte ich es für vollkommen richtig und verständlich, wenn sich ein Forum einen Guten Ruf „erarbeitet“ hat, dass dieser Ruf dann gerne aufrechterhalten werden möchte.

Gruß
Horst

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für einen juristen: setzen 6!
hallo

Ich hatte von vornherein dazu geschrieben, daß dies meine
persönliche eigene Rechtsauffssung ist. Das bedeutet, daß sie
nicht mit der tatsächlichen Gesetzten übereinstimmt.

ja, das hat er.

Tja, das kann an mir liegen, aber ich kriege diese Aussage
jetzt so irgendwie nicht mir Ihrer vorhergehenden Erklärung

dann liegt es wohl an dir, denn:

Mit anderen Worten: Sie haben selbstverständlich behauptet, es
gäbe so ein Gesetz, merken jetzt, dass Sie sich geirrt haben
und rudern zurück.

nö, er rudert nicht zurück: er hat nie behauptet, dass es ein solches gesetz gibt. er hat nur behauptet, dass er sich sicher ist, dass es dieses gesetz gibt. aber dem muss ja nicht so sein.

mich wundert es schon sehr, dass ein jurist mit dieser aussage nicht klarkommt, zumal es vor gericht nicht selten auf „spitzfindige“ formulierungen ankommt, die nicht selten den unterschied zwischen schuldig und unschuldig ausmachen.

luise

1 Like

dürfen. So viel Uneinsichtigkeit selbst vor dem Hintergrund
offensichtlicher Tatsachen ist selten.

Du machst mich wirklich neugierig? Wo war ich uneinsichtig!

Lies bitte alles nochmal durch und liefer mir ein Zitat wo ich uneinsichtig reagiert habe!

Sollen wir jetzt ein Abstimmung machen, wer den Kommantar von cmd als unhöfflich empfunden hat? Du offenbar nicht, stört mich persönlich nicht. Aber es gibt auch andere Meinungen!

1 Like

Ich hatte von vornherein dazu geschrieben, daß dies meine
persönliche eigene Rechtsauffssung ist. Das bedeutet, daß sie
nicht mit der tatsächlichen Gesetzten übereinstimmt.

ja, das hat er.

Nein, das hat er nicht. Das ist übrigens ein lustiges Ja-Nein-Spiel, dass man noch lange weiter führen kann.

nö, er rudert nicht zurück: er hat nie behauptet, dass es ein
solches gesetz gibt. er hat nur behauptet, dass er sich sicher
ist, dass es dieses gesetz gibt. aber dem muss ja nicht so
sein.

Ja…whatever, dass ich auf einen derartigen Unsinn nicht eingehe, war Ihnen wahrscheinlich schon beim Schreiben selbst klar. War aber ein netter Versuch.

mich wundert es schon sehr, dass ein jurist mit dieser aussage
nicht klarkommt,

Mich hingegen wundert erstens nicht, dass gerade Sie es natürlich nötig haben, auf meine Person abzustellen, womit Sie sich bereits selbst disqualifizieren. Zudem wundert es auch nicht, dass Sie meinen, ein Jurist müsste dieser Argumentation eine Logik entnehmen, was einmal mehr untermauert, dass Sie von Recht so gar keine Ahnnung haben.

zumal es vor gericht nicht selten auf
„spitzfindige“ formulierungen ankommt,

Thanks for making my point. Genau das behauptet nur jemand, der von Dogmatik nichts weiß.

die nicht selten den
unterschied zwischen schuldig und unschuldig ausmachen.

Jaja, blabla…bisschen viel Matlock geschaut…

Das wird glaube ich noch sehr lustig hier.

Gruß
Dea

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du solltest nicht vergessen, dass auch du eine behauptung
aufgestellt hast und diese nicht belegt hast.

Ach, das ist ja interessant. Welche Behauptung genau habe ich denn aufgestellt?

belege doch du, dass seine aussage falsch ist, verlinke
meinetwegen auf die staffelregelung beim finderlohn, und gut
ist es. das hilft auch dritten.

Ja, das passt zu Ihnen. Man kann einfach mal irgendwas behaupten und dann soll der andere beweisen, dass das nicht so ist. Typischen Forentrollerei. Funktioniert nur leider nicht.

Im Übrigen ist die richtige Anwort hier ohnehin schon aufgetaucht, was Ihnen natürlich entgangen ist…

3 Like

Man kann auch

nicht der „Auffassung“ sein, dass Blausäure nicht tödlich
wirken kann. Nicht alles, was falsch ist, ist eine
„Auffassung“.

Du hast die falsche Definition von Auffassung im Kopf. Selbstverständlich kann man der Auffassung sein, daß Blausäure nicht tödlich ist, was aber wiederum selbstverständlich ein tötlicher Irrtum ist.

Selbst Profis sollen sich schon mal geiirt haben und ihre
eigene Rechtsauffassung entspricht nicht den Gesetzen.

Ich weiß nicht, was du damit sagen willst. Vorliegend ist die
Sache sehr, sehr einfach: Du meinst, es sei „Recht“
(Rechtsauffassung!), dass man 10% Finderlohn schuldet. Das
steht nirgendwo im Gesetz und ist darum ganz einfach falsch.

Jep. Und ich habe mich lediglich in der Prozentzahl geirrt. Dschuldigung!

Du hast meine Eingangsdefinition entweder nicht gelesen oder
nicht verstanden.

Stimmt. Weil deine Definition von Auffassung die falsch ist.

… Rechtsauffasung = Auffassung darüber, wie
das GESETZ einen konkreten Fall behandelt. Und das GESETZ sagt
eben nichts von 10%. So einfach ist das.

Was du hier machst ist impliziet Auffassung = Rechtsauffasung = GESETZ.

Nochmals: das habe ich niergendwo gemacht: Ich habe weder meine Auffasuung noch die irgend eines anderen mit den tatsächlichen Gesetzen gleich gestellt.

Das eine Unterstellung von dir, die absolut falsch ist. Wenn du sie auffrecht halten möchtest, finde bitte demensprechenden Zitat von mir!!

ach, auf einmal verstehst du, was ich mit persönlicher
Rechtsauffassung meine.

Ja, du verstehst darunter etwas, was dir irgendwie richtig
erscheinen würde, ganz gleich ob es mit der rechtlichen
Realität irgendwas zu tun hat oder nicht.

Also: Wieso stellst du dich erst blöd?

Und das Wort Auffassung besagt auch nicht anderes: Es ist die Meinung, Auffassung eines einzelnen, die nicht zwangsläufig mit der Realität zu tun haben musst.

Meiner Meinung ist das die richtige Interpretation des Wortest „Auffassung“. Wenn du mich widerlegen möchtest und ich dir in irgendeiner Form glauben schenken soll, dann bitte nur noch mit Verweisen zu neutralen Quellen.

!! Aber wie du auch siehst, gibt es einen gesetzlich
vorgeschriebenden Finderlohn!! – man sollte sich erst in
allen Einzelheiten mit der Sache vertraut macht, bevor man
sich wie du hinstellst und einem erzählst: das ist so und so.

Hä? Ich weiß, dass es einen gesetzlichen Finderlohn gibt. Ich
wusste das auch schon vor einer Woche und einem Monat und
einem Jahr. Ich habe nie (!) behauptet, dass es ihn nicht
gibt, sondern ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Höhe
eben nicht bei 10% liegt.

So klar ausgesprochen wurde das erst hier! Warum? Warum postings anderer, auch wenn sie nicht richtig sind, immer feindselig und bösartig beantworten? Warum?

Um den unterschied zu mir klar zu machen: Ich habe von
vornherein in dem Posting von meiner persönlichen Meinung und
Auffassung geredet und nicht wie du von einer
Allgemeingültigkeit!!!

Es gibt keine persönliche Meinung in der Frage, wie hoch der
Finderlohn ist.

Selbstverständlich gibt es eine persönliche Meinung dazu, die dann entweder falsch oder richtig ist.

Auch verbiete ich nicht der Putzfrau in meiner Firma eine Meinung zur Realivitätstheorie zu haben, nur weil sie kein Physik studiert hat, ganz egal ob sie falsch oder richtig ist.

Und genau hier beginnt Arroganz: Wenn man eben anderen Menschen eine persönliche, eigene Meinung verbietet, nur weil diese Person nicht vom Fach ist.

Auch hier wieder: Sie meinen tatsächlich, daß man nur Meinungen haben darf, die auch nachgewiesen richtig sind. - wat für ein Blödsinn ! - Was machen sie nur mit Meinung, die nicht nachweisbar sind, ob sie falsch oder richtig sind: Da sind sie ja völlig hilflos :smile:

sadran

1 Like

Wenn ihnen das regelmäßig passiert, dann wird das schon seinen
Grund haben.

Richtig, den hat es, nur nicht so, wie Sie es meinen.

Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, daß man jemanden
auch sehr viel höfflicher auf eine eventuelle falsche
Auffassung, Meinung hinweisen kann, wie sie es tun?

Sie meinen, nachdem Sie wordwidefab so höflich mit

In welchem Gesetzbuch unter welchen Paragraphen dies steht, sollten sie wissen, her Jurist !!! *LOL*

geantwortet haben? Tja, das mit Ursache und Wirkung ist so ne Sache…

Und nur darauf, beruht meine Vorwurf der Arroganz.

Darauf, dass man Ihre falschen Aussagen korrigiert und Sie dann pampig werden?

Aber sie
sagen ja selber, daß ihnen das häufiger passiert.

Jupp, weil auch ich Typen wie Sie hier regelmäßig korrigieren muss, damit andere nicht irre geführt werden. Wie gesagt, Sie sind nicht der Erste und werden nicht der Letzte sein (und Ihr „wenn Ihnen das öfter passiert“ Argument tangiert mich daher recht wenig).

Im übrigen: Warum benutzen sie das majästätische wir,

Weil ich ein historisches Geschehen in diesem Forum beschrieben habe, an dem außer mir noch andere Personen beteiligt waren. Wenn Sie hierfür ein anderes Personalpronomen als die erste Person Plural für zutreffend erachten, lassen Sie es mich ruhig wissen.

Oder meinen Sie ernsthaft, sie könnten
hier für andere User gleich mit schreiben, oder es gäbe viele
User, die ihre Form der Diskusion gut heißen?

Jupp, das meine ich sogar sehr ernsthaft.

Sie haben übrigens meine Frage, ob Sie Ihre Behauptung, es gäbe ein Gesetz, nach dem man 10% Finderlohn erhält, aufrecht erhalten, noch nicht beantwortet.

Also?

Gruß
Dea

3 Like

Ich hatte von vornherein dazu geschrieben, daß dies meine
persönliche eigene Rechtsauffssung ist. Das bedeutet, daß sie
nicht mit der tatsächlichen Gesetzten übereinstimmt.

ja, das hat er.

Nein, das hat er nicht. Das ist übrigens ein lustiges
Ja-Nein-Spiel, dass man noch lange weiter führen kann.

Ach, ließt doch einfach noch mal das erste Posting, bevor du zu solchen Aussagen kommst !

Das wird glaube ich noch sehr lustig hier.

Da gebe ich dir recht. Mitlerweile beömmele ich mich nur noch über jeden deiner Postings *LOL*

1 Like

Ach, ließt doch einfach noch mal das erste Posting, bevor du
zu solchen Aussagen kommst !

Wie wäre es, wenn Sie einfach sagen, was Sie sagen wollen, anstelle irgendwo hin zu verweisen. Also, was genau möchten Sie mir mitteilen?

Da gebe ich dir recht. Mitlerweile beömmele ich mich nur noch
über jeden deiner Postings *LOL*

Schön, dann kanns ja weiter gehen.

2 Like

Hallo,

Im übrigen: Warum benutzen sie das majästätische wir, wenn sie
über sich selber reden? Oder meinen Sie ernsthaft, sie könnten
hier für andere User gleich mit schreiben, oder es gäbe viele
User, die ihre Form der Diskusion gut heißen?

Majestätisch wäre es nur, wenn es groß geschrieben würde

http://de.wikipedia.org/wiki/Pluralis_Majestatis.

Er hat aber mit seinem „wir“ recht, denn ich teile seine Meinung und heiße sie gut. Und wenn es wirklich nur wir beide wären (was ich bezweifle), dann sind wir „wir“ und nicht „ich“.

Gruss

Iru

2 Like

Und nur darauf, beruht meine Vorwurf der Arroganz.

Darauf, dass man Ihre falschen Aussagen korrigiert und Sie
dann pampig werden?

Genauer gesagt, um es höfflich auszudrücken, wurde ich sehr pamping korrigiert. Aber es ist klar, daß sie ihre eigene Unhöfflichkeit nicht wahrnehmen.

Aber sie
sagen ja selber, daß ihnen das häufiger passiert.

Jupp, weil auch ich Typen wie Sie hier regelmäßig korrigieren
muss, damit andere nicht irre geführt werden.

a) wahrscheinlich genauso unhöfflich, womit eine demensprechende Reaktion auch völlig plausibel ist
b) Ich habe niemand irre geführt, da ich am Ende des Posting lesbar genug hinzugeschrieben habe, daß es meine persönliche Auffassung ist. Aber das werden sie niemals verstehen?!

Im übrigen: Warum benutzen sie das majästätische wir,

Weil ich ein historisches Geschehen in diesem Forum
beschrieben habe, an dem außer mir noch andere Personen
beteiligt waren.

Oh. Und von diesen Personen habe sie das Recht bekommen, daß sie in ihrem Namen sprechen dürfen

*LOL*!!

Oder meinen Sie ernsthaft, sie könnten
hier für andere User gleich mit schreiben, oder es gäbe viele
User, die ihre Form der Diskusion gut heißen?

Jupp, das meine ich sogar sehr ernsthaft.

upss… noch ein Schuß größenwahnsinn dazu. Langsam wird die Mischung gefährlich!

Sie haben übrigens meine Frage, ob Sie Ihre Behauptung, es
gäbe ein Gesetz, nach dem man 10% Finderlohn erhält, aufrecht
erhalten, noch nicht beantwortet.

War es hier im Thread oder war es im anderen, wo ich es korigiert habe? Ich würde vermuten, daß sie auch im anderen Zweig nachgelesen haben und längst wissen, daß ich mich korrrigiert habe. ! Aber auch dies ist jetzt nur eine persönliche Vermutung und Unterstellung ! aber ach: die darf man ja bei dir nicht haben *LOL*

sadran

Ach, ließt doch einfach noch mal das erste Posting, bevor du
zu solchen Aussagen kommst !

Wie wäre es, wenn Sie einfach sagen, was Sie sagen wollen,
anstelle irgendwo hin zu verweisen. Also, was genau möchten
Sie mir mitteilen?

Cool: Auch keine schlechte Methode. Jetzt, wo obige Aussage aus dem Zusammenhang gerissen wurde, ist es in der Tat nicht mehr verständlich.

! Ich wiederhole mich nicht ! Im Zusammenhang war es eindeutig zu verstehen!

sadran

leider gibt es keine 7!

du solltest nicht vergessen, dass auch du eine behauptung
aufgestellt hast und diese nicht belegt hast.

Ach, das ist ja interessant. Welche Behauptung genau habe ich
denn aufgestellt?

du hast behauptet, dass das was er schreibt nicht stimmt.

belege doch du, dass seine aussage falsch ist, verlinke
meinetwegen auf die staffelregelung beim finderlohn, und gut
ist es. das hilft auch dritten.

Ja, das passt zu Ihnen. Man kann einfach mal irgendwas
behaupten und dann soll der andere beweisen, dass das nicht so
ist. Typischen Forentrollerei. Funktioniert nur leider nicht.

sag mal, merkst du noch was? du forderst von anderen ein, wozu du nicht bereit bist.

Im Übrigen ist die richtige Anwort hier ohnehin schon
aufgetaucht, was Ihnen natürlich entgangen ist…

wieder blödsinn. wenn du dir die chronologie der postings anschaust, wirst du ganz schnell merken, dass ich der erste war, der die staffelung angesprochen hat.

ist aber jetzt auch schluss für mich. warum soll ich mit jemanden diskutieren, der die deutsche sprache und aussagen nicht einmal korrekt definieren kann.
vielleicht hilft dir ein duden, um das wort auffassung richtig zu verstehen.

ende aus, micky maus

1 Like

Genauer gesagt, um es höfflich auszudrücken, wurde ich sehr
pamping korrigiert.

Nö.

Aber es ist klar, daß sie ihre eigene
Unhöfflichkeit nicht wahrnehmen.

Das ist Ihre Ansicht.

a) wahrscheinlich genauso unhöfflich, womit eine
demensprechende Reaktion auch völlig plausibel ist

Siehe oben.

b) Ich habe niemand irre geführt,

Doch, Sie sagten,

Ich bin mir 100% sicher dass es demensprechende Gesetzte gibt: Wenn :man was findet, was einem anderen gehört, so hat man einen Anspruch :von exakt 10%.

und das ist falsch und damit eine Irreführung (und vergessen Sie es einfach mit Ihrem „es sei nur eine Meinung“, das nimmt Ihnen hier außer Soziales Dinsgsda keiner ab, wie ja nun umfassend dargestellt wurde).

lesbar genug hinzugeschrieben habe, daß es meine persönliche
Auffassung ist.

Ja, darauf haben Sie jetzt mehrfach hingewiesen, es wird dadurch nicht besser.

Oh. Und von diesen Personen habe sie das Recht bekommen, daß
sie in ihrem Namen sprechen dürfen

Ich wiederhole ungern, aber für Sie mache ich nochmal. Denn ich schrieb:

Weil ich ein historisches Geschehen in diesem Forum beschrieben habe

In diesem Falle spricht man nicht „im Namen eines anderen“, sondern gibt wieder, wie andere sich verhalten zuvor haben. Man schildert einen in der Vergangenheit liegenden Geschehensablauf.

Jetzt klar?

*LOL*!!

Sind Sie eigentlich irgendwie mit Frank Müller aus diesem Forum verwandt? Das würde jedenfalls diese…Einschübe…erklären.

upss… noch ein Schuß größenwahnsinn dazu. Langsam wird die
Mischung gefährlich!

Auch das ist Ihre Ansicht, die zu haben, es Ihnen freisteht, die mir persönlich aber ziemlich egal ist.

Sie haben übrigens meine Frage, ob Sie Ihre Behauptung, es
gäbe ein Gesetz, nach dem man 10% Finderlohn erhält, aufrecht
erhalten, noch nicht beantwortet.

War es hier im Thread oder war es im anderen, wo ich es
korigiert habe? Ich würde vermuten, daß sie auch im anderen
Zweig nachgelesen haben und längst wissen, daß ich mich
korrrigiert habe. ! Aber auch dies ist jetzt nur eine
persönliche Vermutung und Unterstellung ! aber ach: die darf
man ja bei dir nicht haben *LOL*

Jaaaa, so langsam lernen wir uns kennen :smile:

Gruß
Dea

3 Like

Cool: Auch keine schlechte Methode. Jetzt, wo obige Aussage
aus dem Zusammenhang gerissen wurde, ist es in der Tat nicht
mehr verständlich.

! Ich wiederhole mich nicht ! Im Zusammenhang war es eindeutig
zu verstehen!

Also nur heiße Luft. Naja, war nicht anders zu erwarten.

Gruß
Dea

2 Like

Also ich habe hier lange nicht mehr erlebt, dass jemand dermaßen rechthaberisch und beratungsresistent auftritt.

Du hast einfach Unsinn geschrieben. Sieh es ein und troll Dich, bevor Du Dich hier der vollkommenen Lächerlichkeit preisgibst…

Andererseits auch ganz amüsant, wie sich hier jemand freiwillig und vorsätzlich zum Voll-Horst macht.

S.J.

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