Wenn du also
meinst, du könnest eine Rechtsauffassung haben, die mit der
Gesetzeslage nicht übereinstimmt, dann ist das in sich
widersprüchlich.
Oh, ein Perfektionist. Ich bin Laie, nichts anders habe ich behauptet. Ich habe eine Gewisse Rechtsauffassung zu bestimmten Themen.
Selbst Profis sollen sich schon mal geiirt haben und ihre eigene Rechtsauffassung entspricht nicht den Gesetzen.
Wo ist dein Problem? Es ist kein Widerspruch, es ist ein persönliche Meinung, die nicht den Gesetzen entsprechen muss!
Geholfen ist damit auch niemandem, weil vor
Gericht natürlich die Gesetzeslage zählt
selbstverständlich
und nicht irgendeine
persönliche Rechtsauffassung,
ach, auf einmal verstehst du, was ich mit persönlicher Rechtsauffassung meine.
> Einen 10%-igen Finderlohn gibt
es im Gesetz nicht. Jede „Rechtsauffassung“, die von 10%
ausgeht, ist falsch.So lauter das Gesetz:
In der Tat steht hier nicht über die Höhe des Finderlohns. Aber offenbar hast du einige Paragraphen vergessen, denn Wikipedia sagt nämlich mehr darüber:
"Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:
bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert."
In der Tat waren meine 10% Annahme damit zu hoch.
!! Aber wie du auch siehst, gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenden Finderlohn!! – man sollte sich erst in allen Einzelheiten mit der Sache vertraut macht, bevor man sich wie du hinstellst und einem erzählst: das ist so und so.
Um den unterschied zu mir klar zu machen: Ich habe von vornherein in dem Posting von meiner persönlichen Meinung und Auffassung geredet und nicht wie du von einer Allgemeingültigkeit!!!
sadran