Hallo da draußen! Bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir bei folgendem fiktiven Fall weiterhelfen könnt!
Folgende Vorgeschichte:
„Herr X“ hat im September 2010 ein Ladengeschäft angemietet. Bei den Renovierungsarbeiten im angeschlossenen Lagerraum hat er ein großes (ca.2m x 1,5m) abstraktes und signiertes Ölgemälde gefunden. Da er das Bild als furchtbar hässlich empfand und es sehr sperrig ist, wollte er es zuerst auf den Sperrmüll werfen - hat sich dann aber entschieden es bei Ebay zum Verkauf anzubieten (ohne Kaufabschluss).
Die „Künstlerin Y“, welche wohl mittlerweile gut im Geschäft ist, hat davon Wind bekommen und nun gegen „Herr X“ Strafanzeige wegen Hehlerei gestellt und möchte eine Herausgabe des Bildes erwirken.
Wie das Bild in das Lager kam ist nicht bekannt.
Es wurde wohl in den 80er Jaren gemalt und Ihrer Aussage nach im Jahr 2003 gestohlen (allerdings hat sie damals keine Anzeige bei den Behörden gestellt). Das Bild hat heute angeblich einen Schätzwert von mehreren tausend Euro.
Nun wurde „Herr X“ diese Woche zur Aussage bei der örtlichen Polizeidienststelle beordert. Der Kommissar hat sich die Geschichte von „Herrn X“ angehört und die Anschuldigung der Hehlerei als haltlos eingeschätzt ("…seines Erachtens liegt keine Straftat vor!"). Das Gemälde wird nun bis zur Klärung des Eigentumsanspruches von der Behörde verwahrt.
Meine Fragen bezüglich des Falles lauten:
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Wer ist eurer Meinung nach der Eigentümer?
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Kann „Herr X“, sofern der „Künstlerin Y“ das Bild zugesprochen wird, Finderlohn und einen Aufwendungsersatz (Lagerungskosten) einfordern?
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Wenn ja, was wäre ein angemessener Betrag für 12 Monate Lagerung?
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Können für „Herr X“ negative Folgen entstehen, da er den Fund des Bildes im letztes Jahr nicht angezeigt habe?
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!