Während des Studiums arbeitssuchend melden?

Hi!

grundsätzlich kann man sich zwar jederzeit arbeitssuchend melden

(Hier) Nur ein ‚s‘: arbeitsuchend! (Sorry, aber da fängt’s schon an. :frowning:

denn bei freiwilliger Meldung entstehen ja keine Zahlungspflichten usw.

Das ist grundsätzlich so nicht korrekt (§ 3 (3) SGB III)! – Allerdings im vorliegenden Fall, arbeitsuchend ohne konkret drohende Arbeitslosigkeit, schon (wenn auch wohl nur aus Zufall…). Jedenfalls gehe ich deswegen auf die anderen Fälle aus § 3 hier nicht ein.

Im Übrigen ist es durchaus zumindest nicht ausgeschlossen, dass auch arbeitsuchend gemeldete Studenten der freiwilligen (Geld-)„Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“, z. B. der Übernahme von Bewerbungskosten, teilhaftig werden.
Ich halte es, falls gewünscht, wenigstens für einen Versuch (Antrag) wert, an solche Ermessensleistungen zu gelangen.

aber man sollte folgende Dinge beachten:

  1. die Tätigkeit neben dem Studium darf 20 Wochenstunden nicht überschreiten

Sagt wer?? Die AA bzw. das SGB III jedenfalls kennen bei Arbeitsuchendmeldung (Asume) keine solche Begrenzung (auch nicht bei arbeitsuchenden Studenten).

  1. die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung erst maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums

Der Zusammenhang, in dem sie das tut, würde mich hier sehr interessieren. Hast Du einen Link?

Vorher macht eine arbeitssuchend -Meldung_Arbeitsuchendmeldung_ auch recht wenig Sinn, denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im 3. Semester einladen???

Nun, das ist Deine ganz persönliche, nichtunternehmerische Ansicht. Mehr sage ich dazu nicht.

Gruß
Jadzia

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