Es soll explizit keine Arbeitslosenmeldung sein. Es soll kein Hartz 4 oder sonstige finanzielle Hilfen beantragt werden. Das Studium soll in den Hintergrund rücken (nicht abgebrochen werden) und eine sozialversicherungspflichtige Stelle soll als Hauptjob her. Die Arbeitssuchmeldung soll nur dazu dienen, bei der Arbeitsuche in Form von Jobvermittlung unterstützt zu werden. Ist das legitim, wenn jemand noch als Student eingeschrieben ist?
Hallo,
ja, ist möglich,
si
Hallo,
grundsätzlich kann man sich zwar jederzeit arbeitssuchend
melden,denn bei freiwilliger Meldung enstehen ja keine Zahlungspflichten usw.aber man sollte folgende Dinge beachten:
1.die Tätigkeit neben dem Studium darf 20 Wochenstunden nicht überschreiten
2.die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung
erst maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums
Vorher macht eine arbeitssuchend -Meldung auch recht wenig Sinn,denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im 3.Semester einladen ???
1.die Tätigkeit neben dem Studium darf 20 Wochenstunden nicht
überschreiten
Das ist totaler Blödsinn, die Tätigkeit wird lediglich voll sozialversicherungspflichtig.
Und genau das ist es, wes gewollt ist.
2.die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung
erst maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums
Und das hat genau was mit der Legalität (danach wurde gefragt) zu tun?
Vorher macht eine arbeitssuchend -Meldung auch recht wenig
Sinn,denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im
3.Semester einladen ???
Wenn du selbst nicht die leisete Ahnung hast, wie man diese rhetorisch gemeinte Frage beantworten kann, da du
- nicht über die Körner verfügst, die ein Urteil über Personalplanung erlauben zu können
und
- nichts über die Qualität des Bewerbers weißt,
solltest du sie nicht stellen
Hi!
grundsätzlich kann man sich zwar jederzeit arbeitssuchend melden
(Hier) Nur ein ‚s‘: arbeitsuchend! (Sorry, aber da fängt’s schon an.
denn bei freiwilliger Meldung entstehen ja keine Zahlungspflichten usw.
Das ist grundsätzlich so nicht korrekt (§ 3 (3) SGB III)! – Allerdings im vorliegenden Fall, arbeitsuchend ohne konkret drohende Arbeitslosigkeit, schon (wenn auch wohl nur aus Zufall…). Jedenfalls gehe ich deswegen auf die anderen Fälle aus § 3 hier nicht ein.
Im Übrigen ist es durchaus zumindest nicht ausgeschlossen, dass auch arbeitsuchend gemeldete Studenten der freiwilligen (Geld-)„Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“, z. B. der Übernahme von Bewerbungskosten, teilhaftig werden.
Ich halte es, falls gewünscht, wenigstens für einen Versuch (Antrag) wert, an solche Ermessensleistungen zu gelangen.
aber man sollte folgende Dinge beachten:
- die Tätigkeit neben dem Studium darf 20 Wochenstunden nicht überschreiten
Sagt wer?? Die AA bzw. das SGB III jedenfalls kennen bei Arbeitsuchendmeldung (Asume) keine solche Begrenzung (auch nicht bei arbeitsuchenden Studenten).
- die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung erst maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums
Der Zusammenhang, in dem sie das tut, würde mich hier sehr interessieren. Hast Du einen Link?
Vorher macht eine arbeitssuchend -Meldung_Arbeitsuchendmeldung_ auch recht wenig Sinn, denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im 3. Semester einladen???
Nun, das ist Deine ganz persönliche, nichtunternehmerische Ansicht. Mehr sage ich dazu nicht.
Gruß
Jadzia
Hallo!
Es soll explizit keine Arbeitslosenmeldung sein. Es soll kein Hartz 4_Alg II_ oder sonstige finanzielle Hilfen beantragt werden.
Nur am Rande erwähnt:
-
Für Alg II sind die Jobcenter (JC) zuständig; eine Arbeitsuchendmeldung (Asume) ist dagegen – genauso übrigens wie eine Arbeitslosmeldung ohne Leistungen (Alome o. L.) – nur bei der Arbeitsagentur (AA) möglich!
-
Aber auch Alg I (für das AA zuständig ist) kann bei einer bloßen Asume nicht beantragt/bezogen, sondern (wenn überhaupt) nur bei Arbeitslosigkeit (Alokeit) – was hier aber ob des Studentendaseins wohl ohnehin nicht möglich wäre (mangelnde Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt).
Das alles aber nur der Vollständigkeit halber bemerkt.
Nichtsdestotrotz ist es aber möglich, sog. (Geld-)Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (die allerdings freiwilliger Natur, also sog. Ermessensleistungen sind) zumindest zu beantragen, falls das (doch irgendwann mal) gewünscht ist.
(Etwas mehr dazu findest Du in meinem anderen Artikel: /t/waehrend-des-studiums-arbeitssuchend-melden/71656…
eine sozialversicherungspflichtige Stelle soll als Hauptjob her.
Und dieser Fakt macht die Gewährung von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung deutlich wahrscheinlicher – entsprechender Antrag natürlich immer vorausgesetzt –, als wenn man sich „nur“ asu melden würde, um an einen Minijob zu gelangen.
Auch das nur als kleine Info.
Die Arbeitssuchmeldung soll nur dazu dienen, bei der Arbeitsuche in Form von Jobvermittlung unterstützt zu werden.
Arbeitsvermittlung gehört zu den (nichtgeldlichen) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, zu deren Erbringung – auch ggü. „nur“ asu Gemeldeten! – immer eine Pflicht besteht (§ 35 SGB III).
Ist das legitim, wenn jemand noch als Student eingeschrieben ist?
Es ist legal und legitim allemal.
LG
Jadzia
Mehr als 20 Wochenstunden = kein Student mehr
Siehe die einschlägigen Ordnungen der Hochschulen,Beispiel hier
http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/forma…
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)
§ 60 Zulassung; Immatrikulation
…
(2) Die Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 ist zu versagen, wenn
…
4.
die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, sonst beruflich tätig ist oder gleichzeitig zu einem anderen Studiengang zugelassen ist oder zugelassen werden will, es sei denn, dass sie nachweist, dass sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen; bei einem Parallelstudium ist auf Grund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, dass die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beendet werden können; für Teilzeitstudiengänge gilt dies entsprechend
(2) Die Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 ist zu versagen, wenn
…
4.
die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnis steht, sonst beruflich tätig ist oder
gleichzeitig zu einem anderen Studiengang zugelassen ist oder
zugelassen werden will, es sei denn, dass sie nachweist, dass
sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium
uneingeschränkt zu widmen , …
Unabhängig davon solltest Du mal das UP lesen.
Kein weiterer Kommentar, ebenfalls kein Gruß oder Anrede …
Ergänzung
Hallo,
an einigen Hochschulstandort-AA werden sogar spezielle Studentenvermittlungen angeboten, Beispiel http://www.arbeitsagentur.de/nn_5932/Kommunikation/D…
Gruß
Otto
Meinst du wirklich die ARGE kann dir helfen einen Job zu finden? Warum suchst du nicht nicht selbst einen?
Bevor hier jemand auf die Idee kommt, das Szenario als unwahrscheinlich zu betiteln, mal die Praxis;
Die wenigsten bei uns beschäftigten Studenten sind jede Woche 5 Tage in der Uni.
Wenn sie nur an drei Tagen jeweils nur 8 Stunden arbeiten, sind die 20 Std. bereits überschritten, und es wäre ein Leichtes, einen hier geforderten Nachweis zu erbringen …
Meinst du wirklich die ARGE kann dir helfen einen Job zu
finden?
Ganz sicher nicht, da die ARGE schon seit Jahren nicht mehr
existiert.
Abgesehen davon geht es hier eben nicht um Ansprüche aus dem
SGB 2 sondern um die aus dem SGB 3, was aber Jadzia schon
eindrucksvoll erläutert hat.
Warum suchst du nicht nicht selbst einen?
Warum soll man nicht jede mögliche Hilfe nutzen?
Und vor allen Dinegen: Warum antworten hier dauernd Leute, die
echt von Nichts eine Ahnung haben und sich nicht einmal die
Mühe machen, die bereits gegebenen Antworten zu lesen, bevor
sie ihren Müll im Vorbeifahren aus dem Fenster werfen?
Hallo,
(Hier) Nur ein ‚s‘: arbeitsuchend! (Sorry, aber da fängt’s schon an.
soso…also heisst es dann auch Arbeitrecht…
oder arbeitlosmeldung???..
ach ja…was der Duden dazu sagt…
http://www.duden.de/rechtschreibung/arbeitssuchend
Das ist grundsätzlich so nicht korrekt (§ 3 (3) SGB III)! –Allerdings
Also der eher nicht…Bafög wenn schon…siehe dazu auch hier
http://www.studentenwerke.de/pdf/BR6_STUBEH_07_KapIV…
. die Tätigkeit neben dem Studium darf 20 Wochenstunden nicht
überschreiten
Das sagen die Hochschulgesetze der Bundesländer sowie die entsprechenden Hochschul-Ordnungen und die Vereinbarung aller Krankenkassen und Rentenversicherungsträger.
Zitat:
Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht mehr als 20
Wochenstunden arbeiten. Dann überwiegt noch das Erscheinungsbild
„Student/in“.
- die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung erst
maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums
§ 38 SGB III dort steht es…
Vorher macht eine arbeitssuchend -MeldungArbeitsuchendmeldung auch
recht wenig Sinn, denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im
3. Semester einladen???
Nun, das ist Deine ganz persönliche, nichtunternehmerische Ansicht.
Mehr sage ich dazu nicht.
Nein,das ist Realität…es sei denn,du nennst mir einen
Unternehmer,der einen Studenten einstellt,der ihm versichert,das er in 3 Jahren auch ganz bestimmt seinen Master bekommt…*g*
Hallo Guido,
du bist ja sowas von Realitätsfremd…
Nach der Rechtschreibreform kommen ja jetzt die Billig-Abiturienten
(und bald wohl auch noch „Tollere“ Koryphäen,wenn unsere Politiker das
Sitzenbleiben abschaffen… ).
„Man“ studiert Energietechnik nicht weil man sich dafür interessiert,sondern weil es dafür keinen Numerus Clausus gibt…
Und natürlich will man sofort als Master im Vorstand mit 20.000 € anfangen…
Und zur Erwerbstätigen Situation der Studierenden…
Im Bundesdeutschen Durchschnitt aller Hochschulen sind 2 Drittel der
Studenten regelmäßig in Jobs a 12 Stunden/Woche tätig.
Dabei ist bei der Hälfte aller Studenten die primäre Bestreitung der laufenden Lebenshaltungskosten der Grund für diese Tätigkeit.
Deswegen sind auch nicht mehr an allen Tagen Studis in den Hochschulen,weil Teilzeitjobs außerhalb der Vorlesungszeiten auch immer weniger werden.
Dein einfach nur dummes Gesülze …
… mit dem du deine vollkommene Ahnungslosigkeit (übrigens in sämtlichen [!] angesprochenen Punkten) nur unternmauerst, interessiert hier echt keinen.
Geh mir und dem Rest dieses Forums bitte einfach nicht weiter auf den Sack, vor allem dann, wenn du (wie eigentlich immer) fachlich nichts mitzuteilen hast, ok?
Melde dich endlich hier ab!..
ach ja…was der Duden dazu sagt…
http://www.duden.de/rechtschreibung/arbeitssuchend
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
Zitat:
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Das ist grundsätzlich so nicht korrekt (§ 3 (3) SGB III)! –Allerdings
Also der eher nicht…Bafög wenn schon…siehe dazu auch
hier
http://www.studentenwerke.de/pdf/BR6_STUBEH_07_KapIV…
Das ist jetzt sowas von eindeutig!
Weil du schlicht zu dumm bist, Gesetzestexte zu verstehen oder gar zu interpretieren, bringst du irgendeine Zusammenfassung, die hier zwar nicht hinpasst, die deinen Intellekt aber nicht allzusehr überfordert.
§ 38 SGB III dort steht es…
Auch das spiegelt dein Leseverständnis wider.
Das steht dort mitnichten.
Abgesehen davon, dass 12 Wochen eben nicht drei Monate sind, sind diese 12 Wochen lediglich als Frist zwischen zwei Meldungen genannt …
Nein,das ist Realität…
Bring doch zur Abwechslung mal einen Beleg!
Vor allem die ganzen Personaler, die sich über Studenten mit abgeschlossener Berufsausbildung als fähige Arbeitskraft freuen, sind dir ganz sicher dankbar für die Erkenntnis, dass die Leute dort gar nicht arbeiten.
es sei denn,du nennst mir einen
Unternehmer,der einen Studenten einstellt,der ihm
versichert,das er in 3 Jahren auch ganz bestimmt seinen Master
bekommt…*g*
Meine Güte, erzählst du eine gequirrlte Kacke!
Im Ernst jetzt?? (Schwachfug hoch 3)
(Hier) Nur ein ‚s‘: arbeitsuchend! (Sorry, aber da fängt’s schon an.
soso…also heisst es dann auch Arbeitrecht…
oder arbeitlosmeldung???..
So ein Dummfug!
ah ja…was der Duden dazu sagt…
http://www.duden.de/rechtschreibung/arbeitssuchend
Ich weiß schon genau, warum ich schrieb: „( Hier ) Nur ein ‚s‘“! Denn die Schreibweise im Gesetz ist eine andere als die, die im Duden steht!
Und wenn Du wirklich Ahnung von der Materie „SGB III“ hättest, wie Du es arglosen Hilfesuchenden permanent vortäuschst (oder vllt. sogar selber glaubst), dann wüsstest Du das auch. ;( So aber disqualifizierst Du Dich mal wieder nur selbst.
Das Weglassen von Fugen-s ist insbesondere in der Behördensprache übrigens gang und gäbe und kein Grund, ein Rechtschreib(fehler)fass aufzumachen (vgl. z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungssprache#Wegf…)! (Das zeugt eben nur von Deiner umfassenden Unwissenheit.)
[Btw: Auch auf die Gefahr hin, selber arrogant zu klingen:
Ich wäre zumindest vorsichtig darin, jemanden über die korrekte Schreibweise von „arbeitssuchend“/„arbeitsuchend“ belehren zu wollen, der
- ausgebildeter(!) AA-Mitarbeiter mit 10-jähriger Berufserfahrung ist und zudem
- germanistische Linguistik studiert hat und ein Lektorat führt… :s]
Das ist grundsätzlich so nicht korrekt (§ 3 (3) SGB III)!
Also der eher nicht…Bafög_BAföG_ wenn schon…siehe dazu auch hier […]
Wtf??? Es wäre nett, wenn Du in verständlichem Deutsch schreiben könntest – zumal Dir korrektes Deutsch doch so wichtig zu sein scheint… –; vorher ist auf dieses Kauderwelsch nichts zu erwidern. (Und danach hab’ ich, glaub’ ich, keinen Bock mehr.)
- die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt eine solche Meldung maximal 3 Monate vor dem Ende des Studiums
Der Zusammenhang, in dem sie das tut, würde mich hier sehr interessieren.
§ 38 SGB III dort steht es…
Ich hatte befürchtet, dass Du darauf anspielst; daher auch meine explizite Nachfrage, in welchem Zusammenhang diese angebliche Empfehlung denn steht. *seufz*
In Wahrheit ist es aber so, dass Du § 38 SGB III – seine Bedeutung und seinen Zweck – nicht verstanden hast. Sonst wäre Dir zumindest aufgegangen, dass er
1. keinerlei „Empfehlung(en)“ enthält und
2. zudem für Studenten grundsätzlich irrelevant ist! *facepalm*
Vorher macht eine arbeitssuchend -Meldung_Arbeitsuchendmeldung_ auch recht wenig Sinn,denn welcher Arbeitgeber würde einen Studenten im 3.Semester einladen ???
Nun, das ist Deine ganz persönliche, nichtunternehmerische Ansicht.
Mehr sage ich dazu nicht.Nein,das ist Realität…es sei denn,du nennst mir einen Unternehmer,der einen Studenten einstellt,der ihm versichert,das er in 3 Jahren auch ganz bestimmt seinen Master bekommt…*g*
Behalt’ Dein Pseudowissen verd*** noch mal für Dich. Ansonsten: siehe oben (fett).
Angepisst ob so viel arroganter Ignoranz und Irreführung von Fragenden,
Jadzia
PS: At least, pls stop , Mr. Duden!
Re: du stehst doch drauf…
Hallo Guido,
du stehst doch drauf…)
149.000 Leute interessieren meine Postings nicht die Bohne…nur dich…also wann heiraten wir endlich ???..)))
Ach ja…noch einmal was fachliches…
SGB III
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Zu den Ausbildungsverhältnissen zählt auch das Studium an einer Hochschule…
Achja…und wo bleiben die Namen der Erst-und Zweitsemester-Studenten,die von deutschen Personalchefs eingestellt wurden ???..
Solange Du mir diese nicht lieferst,würde ich an deiner Stelle den Ball mal flach halten…
Studenten,die so gut sind gibt es nicht wie Sand am Meer…
Nur wenige…und die werden auch noch „Bestraft“…
siehe hier:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/kein-gebuehrenerla…
Willkommen in der deutschen Realität…
SGB III
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet,
sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen
Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend
zu melden.Zu den Ausbildungsverhältnissen zählt auch das Studium an
einer Hochschule…
Was genau an
Es soll explizit keine Arbeitslosenmeldung sein. Es soll kein Hartz 4 oder sonstige finanzielle Hilfen beantragt werden … mehr auf http://w-w-w.ms/a49l23
übersteigt deine intellektuelle Aufnahmefähigkeit?
Achja…und wo bleiben die Namen der Erst-und
Zweitsemester-Studenten,die von deutschen Personalchefs
eingestellt wurden ???..Solange Du mir diese nicht lieferst,würde ich an deiner Stelle
den Ball mal flach halten…
Jetzt drehst du völlig durch …
Du kannst nicht ernsthaft gleuben, dass ich dir Namen von den Studis nenne, die nicht nur ich regelmäßig einstelle …
… ok, vergiss es, du glaubst da tatsächlich dran!
Studenten,die so gut sind gibt es nicht wie Sand am Meer…
Wenn ein Student arbeiten möchte, gat das erstmal nichts mit seiner Klasse zu tun.
In der Regel macht er das, weil er Geld verdienen möchte und Erfahrungen sammeln kann, der AG macht es, weil er vergleichsweise günstige Arbeitskräfte mit einem gewissen Knowhow bekommt, die ganz nebenbei auch noch angefixt werden könnten, ihre Laufbahn später dort zu verbringen.
Aber bevor ich versuche, einem vollkommen Begriffstutzigen Zusammenhänge aus der Personalplanung zu erklären, bringe ich lieber meinem Wellensittich ein paar Gitarrenakkorde bei.
Willkommen in der deutschen Realität…
Nicht das Heim, in dem du lebst, ist das, was man als deutsche Realität bezeichnet.
Und jetzt drücke endlich den Abmeldebutton!