Wahl der Bundesverfassungsrichter

Letztere lösen sich demnach „nicht schnell in Luft auf“. Wo ist denn dann dein Problem?
Warten wir die Prüfung doch ab.

Übrigens ist nach wie vor fast überall von Plagiatsvorwürfen die Rede. Dass du nun darauf bestehst, dass es sich um eine Sonderform „Ghostwriting“ handelt, ändert doch an einer nachprüfensbedürftigen Verwerflichkeit nichts.