In der letzten Ausgabe des Beamtenmagazins wurde über die besondere Belastung der Justizvollzugsbeamten berichtet.
Dabei wurde erwähnt, daß 50%!! der Insassen Ausländer verschiedener Nationen seien.
Klar, darunter sind auch viele, die hier nur zur Begehung von Straftaten einreisen und dann gleich wieder abhauen (wenn sie nicht geschnappt werden).
Unterstellt man, daß von den erwähnten 50% die Hälfte zu der oben erwähnten Kategorie gehören, so ist dennoch der Anteil der hier wohnenden Ausländer, die im Knast einsitzen erstaunlich hoch. Der Anteil der hier ansässigen Einwohner nichtdeutscher Herkunft beträgt rund 8%.
Ist es wahr oder darf es nicht wahr sein, daß der Anteil der hier ansässigen Ausländer an der Kriminalitätsrate überprozentual hoch ist?
Schon wahr, aber
Hi Jochen
- Tatsächlich ist der Anteil von Ausländern an Straftaten überproportional hoch. Ausländer können u.A. auch Straftaten begehen, die Deutschen nicht möglich sind (Vergehen gegen Ausländergesetze).
- Abschiebehaft usw.
- Gerichte ordnen wegen der höheren Fluchtgefahr generell häufiger U-Haft an.
- Viele schwere Straftaten begehen Ausländer untereinander, die deutsche Bevölkerung ist davon nicht betroffen, wohl aber die deutsche Justiz.
Nun, das wären ein paar Gründe.
Weiss nicht, ob es alle sind (*g*)
Gruss
Mike
Hallo,
gibt es da vieleicht eine Koinzidenz: In den USA sitzen wesentlich mehr Schwarze als Weisse im Gefängnis; es auch wesentlich mehr Schwarze im Gefängnis als im College.
Könnte es vieleicht daran liegen, dass Ausländer halt von vorne herein viel mehr verdächtig sind als Inländer, viel öfter kontrolliert werden, in Wohngebieten leben, die sowieso ständig von der Polizei überwacht werden?
Und daher die „Trefferquote“ halt viel höher ist als bei den von vorne herein eher nicht so verdächtigen Inländern?
Gruss
Peter
Hi Jochen
- Tatsächlich ist der Anteil von Ausländern an Straftaten
überproportional hoch. Ausländer können u.A. auch Straftaten
begehen, die Deutschen nicht möglich sind (Vergehen gegen
Ausländergesetze).
Dafür kommt man doch nicht in den Knast, wenn der Asylbewerber man seinen Freund in der nächsten Stadt besucht, die vielleicht in einen anderen Kreis liegt. Welche anderen Ausländergesetze kennst Du, bei deren Verstoß man in den Knast kommt?
- Abschiebehaft usw.
Hierfür gibts doch zumindest in NRW spezielle Abschiebe-Haftanstalten.
- Gerichte ordnen wegen der höheren Fluchtgefahr generell
häufiger U-Haft an.
Dem stimme ich zu!
- Viele schwere Straftaten begehen Ausländer untereinander,
die deutsche Bevölkerung ist davon nicht betroffen, wohl aber
die deutsche Justiz.
Hast Du Dir dieses Argument auch wirklich gut überlegt? Das ist doch egal, ob ein Ausländer eine Straftat gegenüber einen anderem Ausländer oder einem Einheimischen begeht.
Straftat bleibt Straftat!
Jochen, der nicht aus der rechten braunen Ecke kommt, aber von Ausländern schon mal als Nazi beschimpft wurde und dem das garnicht gefallen hat!
Hallo Jochen,
Worauf bezieht sich der Bericht in dem Beantemblatt ? Auf eine bestimmte JVA, auf alle JVAs in D oder wie ?
Hierfür gibts doch zumindest in NRW spezielle
Abschiebe-Haftanstalten.
Aber anscheinend nicht überall.
Schau dir mal den nachfolgenden Link an:
http://www.justiz.bayern.de/justizvo.htm
Übrigens, wo wir gerade dabei sind, fällt dir die riesige Diskrepanz zwischen Haftplätzen für Frauen und Haftplätzen für Männer auf ?
Sagt das jetzt irgendwas über Männer im allgemeinen aus ?
Jochen, der nicht aus der rechten braunen Ecke kommt,
aber von Ausländern schon mal als Nazi beschimpft wurde und
dem das garnicht gefallen hat!
Beschimpf mich jetzt blos nicht als Emanze 
Gruss
Marion
ja, schön und gut bzw. schlecht.
aber was denn nu?
„ausländer raus“ oder was? du sagst, dass du nicht so einer bist.
also was dann?
Nachtrag: Ich liebe Statistiken
Hallo Jochen,
Hallo Jochen, ich hab mal ein bisschen gerechnet und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Laut diesem Link:
Waren insgesamt 12660 Menschen inhaftiert, davon 4722 Ausländer aus 113 Staaten.
Der Anteil der ausländischen U-Gefangenen beträgt 53,1% von 3370 insgesamt, also 1789.
in Abschiebehaft: ca. 830
Das heisst, im „normalen“ Vollzugs sassen 4722-1789-830 = 2103
Wenn man davon ausgehen würde, (das ist natürlich reine Spekulation aber ich greife deine Vermutung mal auf), dass die Hälfte davon nicht in D ansässig ist, verblieben 1052, also 12,43% der Insassen im „normalen“ Vollzug Ausländer, die in D ansässig sind.
Interessant wäre es in diesem Zusammenhang tatsächlich mal zu wissen, wieviel der Ausländer im Vollzug ihren Wohnsitz eigentlich in Bayern haben, aber dazu konnte ich leider nichts finden. Nur das:
Laut diesem Link:
http://www.bayern.de/lfstad/presse/kaleidoskop.html
betrug die Anzahl der in Bayern ansässigen Ausländer 1132676, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 9,4%.
Ich will natürlich auch nicht ausschliessen, dass ich mich irgendwo vertippt oder verrechnet habe. Falls ja, bitte ich um Korrektur.
Gruss
Marion
Aber ja doch
Hi Jochen
Dafür kommt man doch nicht in den Knast, wenn der Asylbewerber
man seinen Freund in der nächsten Stadt besucht, die
vielleicht in einen anderen Kreis liegt. Welche anderen
Ausländergesetze kennst Du, bei deren Verstoß man in den Knast
kommt?
Hier in Bayern kanns schon passieren, dass man wegen sowas in Abschiebehaft geht z.B. im Wiederholungsfalle(*g*)
Da wäre z.B. abgelaufene Aufenthaltsgenemigung.
- Abschiebehaft usw.
Hierfür gibts doch zumindest in NRW spezielle
Abschiebe-Haftanstalten.
Verweise auf Posting von Pendragon
- Viele schwere Straftaten begehen Ausländer untereinander,
die deutsche Bevölkerung ist davon nicht betroffen, wohl aber
die deutsche Justiz.Hast Du Dir dieses Argument auch wirklich gut überlegt?
Ja
Das
ist doch egal, ob ein Ausländer eine Straftat gegenüber einen
anderem Ausländer oder einem Einheimischen begeht.
Straftat bleibt Straftat!
Kein Einwand, ist aber trotzdem so. Die Unterbringung insbes von Asylbewerbern ist z.T einfach unwürdig. Da stauen sich dann Agressionen auf etc. etc… Wenn man die Leute nicht so aufeinanderpacken würde, dann gäbe es auch weniger derartige Vorfälle, oder. (Ich lebe 200 m von einer Asylbewerberunterkunft weg)
Gruss
Mike
Hallo Jochen,
in einem unten genannten Artikel habe ich gelesen, dass Straftat gleich Straftat ist. Das möchte ich so nicht sehen. Ich war drei Jahre bei der Polizei und habe während dieses Zeit schon die Erfahrung gemacht, dass unsere Freunde und Helfer mit unterschiedlichen Maßen messen und Ausländer wurden tatsächlich strenger kontrolliert. Das war nicht offiziell aber gängige Praxis, ebenso auch langhaarige und sonstige Schmuddels (wie sie in Polizeikreisen genannt wurden)
Wenn nun Ausländer bei uns leben und von allen Seiten bedrängt werden, durch Ablehnung, Intolleranz oder gar durch Gewalt, sowohl von politischer als auch von gesellschaftlicher Seite, ist doch eine Integration auf keinen Fall mehr möglich. Und wie jemand reagiert wenn er isoliert wird brauche ich glaube ich nicht erklären.
Für mein Gefühl ist dann Straftat nicht mehr gleich Straftat.
Wenn ich jemanden ins Gesicht schlage brauche ich mich ja nicht wundern wenn er zurückschlägt.
Viele Grüße
Eberhard
Grundsätzliches zur Ausländerkriminalität
Richtig ist, daß Ausländer in den Kriminalitätsstatistiken in einem Umfang in Erscheinung treten, der über ihren Anteil an der Bevölkerung deutlich hinausgeht.
Voreilig wäre indes, dem zu entnehmen, daß der ausländische Bevölkerungsteil auch in entsprechendem Umfang stärker kriminalitätsbelastet sei. Der übermäßige Ausländeranteil in den Kriminalitätsstatistiken hat vielmehr - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auch die folgenden, anderen Ursachen:
Statistische Verfälschungen
-
Ein nicht ganz unerheblicher Anteil der ausländischen Tatverdächtigen entfällt auf solche Ausländer, die sich im Bundesgebiet nur vorübergehend oder gar illegal aufhalten. Während diese Personen in der Statistik der Wohnbevölkerung nicht erscheinen, werden ihre Straftaten gleichwohl in vollem Umfang in den Kriminalitätsstatistiken mitgezählt.
-
Die ausländische Bevölkerung konzentriert sich ganz überwiegend auf großstädtische Ballungsräume, in denen auch die deutsche Vergleichsbevölkerung überdurchschnittlich kriminell aktiv ist. Während dieser Effekt für den deutschen Bevölkerungsteil durch eine entsprechend weniger auffällige Landbevölkerung im statistischen Ergebnis teilweise ausgelichen wird, entfällt eine vergleichbare Ausgleichswirkung für den ausländischen Bevölkerungsteil.
-
Unter den Tatverdächtigen sind bestimmte soziale Gruppen häufiger anzutreffen als andere - jüngere Menschen eher als ältere, sozial schwache eher als sozial gefestigte, Männer eher als Frauen. Im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung setzt sich der ausländische Bevölkerungsanteil in deutlich größerem Umfang aus eben diesen generell höher kriminalitätsbelasteten Gruppen zusammen. Innerhalb jener sozialen Gruppen liegen denn auch die Kriminalitätsbelastung des ausländischen und diejenige des deutschen Teils wesentlich näher beieinander.
-
Was die Belegung von Strafanstalten angeht, so schwankt der Ausländeranteil je nach Anstalt zwischen 5 und 60 %. Das hängt in ganz erheblichem Umfang aber mit dem „Einzugsgebiet“ der jeweiligen Anstalt - insb. ländliches Umfeld oder Ballungsraum - zusammen.
Soziale Umstände
-
Die soziale Kontrolle ist gegenüber dem Ausländer deutlich schärfer als gegenüber dem Deutschen: Der Bürger ist eher bereit, den - zum Teil auch nur vermeintlich - kriminellen Ausländer anzuzeigen, als einen Mitbürger; Bürger und Strafverfolgungsorgane beobachten den Ausländer darüber hinaus generell mit deutlich größerem Argwohn als den Einheimischen. Zwangsläufig ist daher das Verhältnis der bekannt gewordenen Taten zu den unerkannt gebliebenen, dem sog. „Dunkelfeld“, bei der Ausländerkriminalität deutlich besser, das Dunkelfeld also kleiner, als bei der einheimischen Bevölkerung. Da das Dunkelfeld in den Kriminalitätsstatisiken nicht erscheint, entspricht dem höheren Ausländeranteil etwa an der Zahl der Tatverdächtigen kein vergleichbar hoher Anteil an der Gesamtheit aller begangenen Straftaten.
-
Richtig ist aber auch, daß bei der ausländischen Bevölkerung kriminalitätsbegünstigende Umfeldbedingungen besonders häufig zusammentreffen. Das betrifft vor allem die hier im Lande geborenen Nachfolgegenerationen, die sich von Sozialumfeld und Kultur ihrer Eltern bereits weitgehend gelöst haben, ohne aber in gleichem Umfang in die deutsche Gesellschaft integriert worden zu sein. Dieser Effekt beginnt allerdings in der Regel mit der dritten Generation meßbar zu schrumpfen. Hier ist allerdings auch die einheimische Gesellschaft gefordert, diesen Prozeß durch integrationsfreundliches Verhalten zu beschleunigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
- Die ausländische Bevölkerung konzentriert sich ganz
überwiegend auf großstädtische Ballungsräume, in denen auch
die deutsche Vergleichsbevölkerung überdurchschnittlich
kriminell aktiv ist.
das gilt aber nicht, wenn die Zahlen ausschließlich aus einer Großstadt stammen!
Anfang 1998 sind von den rund 1200 Insassen des Gefängnisses in Köln-Ossendorf ca. 45 Prozent ausländischer Herkunft gewesen; bei den Jugendlichen lag der Anteil Nichtdeutscher noch höher (bis zu 70 %).
immer schön alles herunterreden und beschönigen, gelle?
Hi Jochen
- Tatsächlich ist der Anteil von Ausländern an Straftaten
überproportional hoch. Ausländer können u.A. auch Straftaten
begehen, die Deutschen nicht möglich sind (Vergehen gegen
Ausländergesetze).
Natürlich. Darum ist ja auch der Anteil der straffälligen Männer höher als der straffälliger Frauen, weil Männer u.a. auch Straftaten begehen, die Frauen nicht möglich sind (Vergewaltigungen z.B.)
Werden die Ausländergesetze gemacht, damit sie eingehalten werden oder damit sie gebrochen werden?
Hi Salamanderlurchi
- Tatsächlich ist der Anteil von Ausländern an Straftaten
überproportional hoch. Ausländer können u.A. auch Straftaten
begehen, die Deutschen nicht möglich sind (Vergehen gegen
Ausländergesetze).Natürlich. Darum ist ja auch der Anteil der straffälligen
Männer höher als der straffälliger Frauen, weil Männer u.a.
auch Straftaten begehen, die Frauen nicht möglich sind
(Vergewaltigungen z.B.)
Richtig, deswegen sind aber nicht alle Männer kriminell!
(N.B. Theoretisch können Frauen auch Männer vergewaltigen --Ja Ja ich weiss… ich sage auch ausdrücklich THEORETISCH)
Werden die Ausländergesetze gemacht, damit sie eingehalten
werden oder damit sie gebrochen werden?
…damit sie eingehalten werden, aber würdest Du mir bitte erläutern, in wie weit das die oben gemachte Aussage wiederlegen soll? Es handelt sich dabei doch um eine ganz schlichte Tatsache, vorgetragen ohne jede Wertung über Sinn oder Unsinn.
Gruss,
Mike
P.S. ist es jetzt üblich, nicht zu grüssen?
mkl
„Ca.“ und „bis zu“… Klasse Angaben. Wirkt unheimlich seriös. Hat dir das der „deutsche Haider“ gesteckt?
*kopfschüttel* Claus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
komisch, meine mutter, eine bürgerliche frau, hat nie soviel zeit gehabt, den ganzen tag zeitungen zu sezieren, user-statistiken zu führen, kriminalstatistiken auswendig zu lernen…
- Die ausländische Bevölkerung konzentriert sich ganz
überwiegend auf großstädtische Ballungsräume, in denen auch
die deutsche Vergleichsbevölkerung überdurchschnittlich
kriminell aktiv ist.das gilt aber nicht, wenn die Zahlen ausschließlich aus einer
Großstadt stammen!
Anfang 1998 sind von den rund 1200 Insassen des Gefängnisses
in Köln-Ossendorf ca. 45 Prozent ausländischer Herkunft
gewesen; bei den Jugendlichen lag der Anteil Nichtdeutscher
noch höher (bis zu 70 %).
Bei sorgfältiger Lektüre meines Artikels hätte Ihnen eigentlich ohne weiteres auffallen müssen, daß Ihr „Einwand“ mit der angegriffenen Textstelle nichts zu tun hat, Ihre Kritik mithin verfehlt ist. Die zitierte Passage meines Textes betrifft - erstens - die Verteilung der ausländischen Bevölkerung im Bundesgebiet und - zweitens - die Kriminalitätsbelastung einheimischer Bevölkerung in Ballungsräumen. Von der Zusammensetzung der „Belegschaft“ in Strafanstalten ist an dieser Stelle nirgendwo die Rede.
immer schön alles herunterreden und beschönigen, gelle?
Überzeugende Kritik setzt Sachkenntnis voraus. Meine Ausführungen sind in jedem seriösen Lehrbuch der Kriminologie nachzulesen. Zur Einführung sei insoweit etwa Schwind, Hans-Dieter, Kriminologie, dort § 7, zur Lektüre empfohlen. Bis dahin rate ich dem Verfasser zu Zurückhaltung mit kenntnisloser Polemik.
Mit freundlichen Grüßen
Den Ausführungen von Arndt F Tillmann ist (wie fast immer) voll zuzustimmen.
Wichtig noch: Man muss zwischen Untersuchungshaft und der Haft rechtskräftig Verurteilter unterscheiden.
U-Haft setzt einen Haftgrund voraus, z.B. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Fluchtgefahr ist bei einem ausl. Staatsangehörigen naturgemäß viel eher gegeben, weil er einerseits die besseren tatsächlichen Möglichkeiten hat (z.B. Sprachkenntnisse, Verwandte in seiner Heimat) und andererseits rechtlich gesehen keine Auslieferung nach D befürchten muss. Dazu kommt, dass bei ausl. Tatverdächtigen öfter als bei Deutschen Bandenkriminalität im Raum steht (z.B. Mafia, Vietnamesen-Zigaretten-Mafia, Einberecher-Banden aus Rumänien)
und damit eher Verdunkelungsgefahr besteht.
Schon daher liegt der Ausländeanteil in der U-Haft weit über dem der Deutschen.
Was die Strafhaft Verurteilter angeht: Schwere Kriminalität ist im wesentlichen ein Problem junger Männer der Unterschicht aus Großstädten (auch wenn die Sozialpädagogen jetzt vor Wut aufheulen und im Samstags-Krimi immer nur Millionäre den Tennislehrer ihrer Frau meucheln). Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung ist nur rein statistisch ca. 10%. Bei Rentnern dürfte er bei unter 0,5% liegen, da die Einwanderung nach D erst in den 60er Jahren begann. Bei jungen Leuten dürfte der Ausländeranteil bei rd. 30% liegen, auch wegen der unterschiedlichen Gebärfreude. Und: Die meisten Ausländer leben in Großstädten, diese sind aber immer Brutstädten der Kriminalität. Und: Die allermeisten Ausländer gehören soziologisch der Unterschicht an (auch wenn die Sozialpädagogen hier wieder aufheulen - bitte keine e-mail an mich, dass der Vater Computerspezialist aus Indien ist!) und die Unterschicht ist nun mal kriminalitätsanfälliger als die anderen Schichten, schon aus Geld-Gründen. Im übrigen klappt in der Unterschicht die Sozialisation der Kinder (von mir aus auch: Dressur) meist nicht so gut, und bei den innerlich zerrissenen Ausländer-Kids der 2. und 3. Generation noch viel weniger.
Das Resultat: Der Ausländeranteil an den U-Häftlingen in der JVA Köln (sog. „Klingelpütz“) liegt nach Angaben eines JVA-Bediensteten bei rd. 70%.
Noch zwei Korrekturen:
(1) Die Vergewaltigung ist kein Delikt, das nur Männer begehen können! Rein rechtlich gesehen kann eine Frau, die z.B. das Opfer festhält, Mittäterin einer Vergewaltigung sein.
(2) Sonderdelikte: Dezidierte Ausländer-Freunde weisen immer darauf hin, es gebe Delikte, die ein Deutscher gar nicht begehen kann, also müssten Ausländer zwangsläufig „krimineller“ sein.
Das ist völliger Quatsch!!! Das Strafrecht hält für jeden Menschen andere Anforderungen bereit. Da ich eine Fahrerlaubnis besitzte kann ich mich nie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafdbar machen - müssen daher Leute ohne Lappen automatisch krimineller sein als solche mit Lappen??? Wohl kaum!
Wer nicht im Vorstand einer AG sitzt kann sich nicht nach den Strafbestimmungen des AktG strafbar machen - da vermutlich wenige Ausländer in den Vorständen deutscher AGs sitzen, müssten sie eigentlich weniger kriminell sein??? Wer nicht Beamter oder Richter ist kann sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Da wenige Ausländer Beamte oder Richter sind müssten sie also ehe weniger kriminell sein???
Diese typische Gutmenschen-Argumentation verdeckt nur die tatsächlichen Probleme!
frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Resultat: Der Ausländeranteil an den U-Häftlingen in der
JVA Köln (sog. „Klingelpütz“) liegt nach Angaben eines
JVA-Bediensteten bei rd. 70%.
Hey hey hey
kann es denn sein, daß es von mir gar nicht erlogen war, als ich diese Angaben in einem anderen Beitrag gemacht habe? Oder lügt der Frank Jeschke auch?
Macht ja nichts, ein Ansch … mehr oder weniger für mich ist doch auch egal … darum bin ich ja so klein und kann mich schnell verkriechen … Euer Lurchi
Nur eine kurze Bemerkung
Hi Frank
(2) Sonderdelikte: Dezidierte Ausländer-Freunde weisen immer
darauf hin, es gebe Delikte, die ein Deutscher gar nicht
begehen kann, also müssten Ausländer zwangsläufig
„krimineller“ sein.
Das ist völliger Quatsch!!! Das Strafrecht hält für jeden
Menschen andere Anforderungen bereit. Da ich eine
Fahrerlaubnis besitzte kann ich mich nie wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis strafdbar machen - müssen daher Leute ohne
Lappen automatisch krimineller sein als solche mit Lappen???
Wohl kaum!
ne ne du, eher die mit Lappen, weil die ja mehr Auto fahren und somit mehr Unfälle verursachen als die ohne. *g*
Wer nicht im Vorstand einer AG sitzt kann sich nicht nach den
Strafbestimmungen des AktG strafbar machen - da vermutlich
wenige Ausländer in den Vorständen deutscher AGs sitzen,
müssten sie eigentlich weniger kriminell sein??? Wer nicht
Beamter oder Richter ist kann sich nicht wegen Bestechlichkeit
strafbar machen. Da wenige Ausländer Beamte oder Richter sind
müssten sie also ehe weniger kriminell sein???
Im Prinzip hast Du natürlich recht, aber jetzt kommt die Preisfrage: Wie hoch ist der Anteil von Vergehen gegen Ausländergesetze am gesamten Umfang der Gesetzesverstösse. Dürfte erheblich sein: Verstoss gegen Aufenthaltsvorschriften, Arbeitsverbot, Aufenthalt ohne gültige Papiere usw usw. genaue Zahlen weiss ich nicht, aber vieleicht hat Herr Tillmann welche.
So dämlich, wie manche dieser Vorschriften sind, kann man da kaum einen Übertritt vermeiden. So durften sich nach einem gewissen Uhrzeit keine Fremden mehr in einer Asylbewerberunterkunft aufhalten. Da hatte mal eine Kollegin von mir (Deutsche) ziemlichen Ärger, als sie mit ihrem damaligen Freund und jetzigen Gatten zusammen war. (Ist nur ein nichtrepräsentatives Beispiel)
Gruss
Mike
Hallo Frank
ich stimme deinen Aussagen weitestgehend zu.
Vielleicht hast du mein Posting weiter unten: „Ich liebe Statistiken“ gelesen.
(Zahlen für ganz Bayern, 53,1% Ausländeranteil in U-Haft)
Wobei sich dadurch, dass ganz Bayern erfasst ist, der Unterschied zwischen ländlichem Raum und städtischen Ballungszentren eigentlich relativieren müsste.
Bei der von mir angestellten Berechnung kam ich zu dem Ergebnis, dass im „normalen“ Vollzug ca. 12,3% Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland sitzen, gegenüber einem Ausländeranteil von ca. 9,3% insgesamt. Die leichte Erhöhung gegenüber dem durchschnittlichen Bevölkerungsanteil lässt sich durch deine Darlegungen sehr gut erklären. (Tatsächlich finde ich diesen Wert in Anbetracht deiner „soziologischen“ Erläuterungen sogar noch erstaunlich gering).
Jedoch hängt meine Berechnung an der Spekulation, wieviel der einsitzenden Ausländer tatsächlich ihren dauerhaten Wohnsitz in Deutschland haben. Geschätzt wurden 50%. Hast du da eventuell genauere Zahlen ? Ich konnte niergendwo etwas dazu finden.
Ansonsten, ich finde es gut, dass diese Diskussion endlich mal geführt wird, denn sie zeigt doch ganz deutlich, dass „Horrorzahlen“ wie 70% Ausländeranteil sich bei genauerem Hinsehen doch sehr relativieren.
Es ist an der Zeit, Polemik und Hysterie endlich mal durch gesunden, logischen Menschenverstand zu ersetzen.
In diesem Sinne, vielen Dank.
Gruss
Marion