Hallo,
Hintergrund: Abschlagszahlung lt. VOB/B mit einer Frist von 18
Tagen zu zahlen.18 Wektage !
http://www.juraforum.de/gesetze/VOB-B/16/16_VOB-B_za…
Wie wahrt der Auftraggeber im VOB_Vertrag eine Zahlungsfrist?
Ist der Eingang des Geldes entscheidend, oder die Ausführung
der Zahlung z.B. durch Überweisung?Das Geld muss sich im Verfügungsbereich des Auftragnehmers
befinden.
Nach BGB ist Zahlung durch Überweisung eine Schickschuld, d.h. rechtzeitige Absendung und nicht Gutschrift ist entscheidend (sofern das Geld ankommt).
/t/rechnung-faelligkeit-zahlung/5137403/2
Wo in § 16 bedingt die VOB das ab?
VG
EK