Nach BGB ist Zahlung durch Überweisung eine Schickschuld, d.h.
rechtzeitige Absendung und nicht Gutschrift ist entscheidend
(sofern das Geld ankommt)./t/rechnung-faelligkeit-zahlung/5137403/2
Wo in § 16 bedingt die VOB das ab?
Die VOB nicht, bei beiderseitigen Handelsgeschäften legt ein EuGH-Urteil fest, dass Zahlungseingang entscheidend ist. Habe dazu bislang nur einen ihk-Link:
http://www.ihk-niederbayern.de/index.php?id=213
VG
EK