Wahrung einer Zahlungsfrist - VOB

Nach BGB ist Zahlung durch Überweisung eine Schickschuld, d.h.
rechtzeitige Absendung und nicht Gutschrift ist entscheidend
(sofern das Geld ankommt).

/t/rechnung-faelligkeit-zahlung/5137403/2

Wo in § 16 bedingt die VOB das ab?

Die VOB nicht, bei beiderseitigen Handelsgeschäften legt ein EuGH-Urteil fest, dass Zahlungseingang entscheidend ist. Habe dazu bislang nur einen ihk-Link:
http://www.ihk-niederbayern.de/index.php?id=213

VG
EK