Wann Alg I? Auszug mit 24?

Hallo,

angenommen eine Dame, Alter: 24, ist psychisch erkrankt, welches noch verschlimmert wird durch ständiges Mobben seitens der Chefin. Durch diese Problematik kann sie die Arbeit nicht mehr besuchen, ist nun vorerst krankgeschrieben, welches aber wahrscheinlich zu einer Kündigung seitens der Firma führen wird.
Das Beschäftigungsverhältnis bezieht sich auf etwas mehr als 12 Monate: 3 Monate Vollzeit + ca. 10 Monate Teilzeit.

Dazu kommt, dass sie noch bei ihrem Vater wohnt, welcher ein Choleriker ist und zudem nicht akzeptiert, dass sie dort wohnen muss, und sich ihr gegenüber dementsprechend zusätzlich unerträglich verhält.
D. h., obwohl sie 24 ist, muss sie ausziehen, damit sich ihre psychische Situation stabilisiert.

Wäre es in so einem Fall möglich, dass sie Arbeitslosengeld erhält sowie ausziehen kann?
Wie viel würde ihr dann, in so einem Fall, + Wohnung zustehen?

Herzlichen Dank für die Antworten

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hi!

angenommen eine Dame, Alter: 24, ist psychisch erkrankt, welches noch verschlimmert wird durch ständiges Mobben seitens der Chefin. Durch diese Problematik kann sie die Arbeit nicht mehr besuchen, ist nun vorerst krankgeschrieben, welches aber wahrscheinlich zu einer Kündigung seitens der Firma führen wird.
Das Beschäftigungsverhältnis bezieht sich auf etwas mehr als 12 Monate: 3 Monate Vollzeit + ca. 10 Monate Teilzeit.

Bestand für den gesamten Zeitraum Sozialversicherungspflicht?

D. h., obwohl sie 24 ist, muss sie ausziehen, damit sich ihre psychische Situation stabilisiert.

Das mit der „25er-Regel“ greift nur bei Alg II! Und auch nur bei Alg II bekommt man zusätzlich zur Regelleistung (angemessene) Kosten für eine Wohnung + Nebenkosten.

Wäre es in so einem Fall möglich, dass sie Arbeitslosengeld erhält sowie ausziehen kann?

Bei Alg I (worauf ja hier mutmaßlich Anspruch besteht; siehe meine erste Frage) interessiert sich die AA nicht dafür, wer wo wie wohnt.

Unter der Voraussetzung, dass hier tatsächlich ein Alg-I-Anspruch besteht, nehme ich an, dass – aufgrund der hauptsächlichen TZ-Arbeit – durchaus zusätzlich ein Anspruch auf aufstockendes Alg II besteht.
Aber wenn nur „aufgestockt“ wird, kann es durchaus sein, dass die „25er-Regel“ dann nicht greift. (Darauf wolltest Du doch mit Deiner Frage hinaus, oder? Du hast von der Vorschrift gehört, dass man bis zum 25. Lebensjahr von der ARGE (= Alg II!) in der Regel keine eigene Wohnung bezahlt bekommt.)
Aber das wird hier hoffentlich ein Alg-II-Experte nochmal kundtun!

Wie viel würde ihr dann, in so einem Fall, + Wohnung zustehen?

Alg I umfasst halt eine „Komplett-Leistung“, von der ALLES bezahlt werden muss.
Wenn die Alg-I-Höhe jedoch unterhalb des Existenzminimums liegt, könnte evtl. mit Alg II aufgestockt werden (Näheres zu Alg II s. hier: FAQ:1743), ggf. auch nur mit KdU (Kosten der Unterkunft). Wie gesagt: Ob die „25er-Regel“ hier greift oder nicht, weiß ich nicht genau (s. o.).

Gruß
Liza

[MOD] Vollzitat entfernt

Vielen Dank für die Antwort