Hallo ihr Wissenden,
jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet z.B zum 31.12. Der AG äußert sich wegen einer Weiterbeschäftigung nicht. Wann sollte der AN sich beim AA Arbeit suchend melden?
Danke für jeden Gedanken dazu.
Liebe Grüße Gabi Müller aus Sachsen
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo ihr Wissenden,
jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet z.B
zum 31.12. Der AG äußert sich wegen einer Weiterbeschäftigung
nicht. Wann sollte der AN sich beim AA Arbeit suchend melden?
Danke für jeden Gedanken dazu.
Liebe Grüße Gabi Müller aus Sachsen
Anfang diesen Monats!
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht
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jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet z.B
zum 31.12. Der AG äußert sich wegen einer Weiterbeschäftigung
nicht. Wann sollte der AN sich beim AA Arbeit suchend melden?
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Hallo Gabi,
am besten vor(!) Ablauf der Beschäftigungszeit.
Wenn sich der AG positiv über eine Weiterbeschäftigung äußert, nachdem sich der AN Arbeit suchend gemeldet hat, ist es weniger unangenehm als eine verspätete Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Also auf auf zur Agentur für Arbeit. 
Gruß aus Oslo,
Spacer Trancy
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht
Hallo ihr Wissenden,
jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet z.B
zum 31.12. Der AG äußert sich wegen einer Weiterbeschäftigung
nicht. Wann sollte der AN sich beim AA Arbeit suchend melden?
Hallo!
3 Monate vor Ablauf der Befristung.
Bei mir war´s aber letztes Jahr so: hatte ne befristete Stelle bis 31.12. Es hieß von meinem Arbeitgeber bis Mitte November, dass sie mich weiterbeschäftigen. Allerdings ist dann ein großer Kunde abgesprungen und mir wurde gesagt, dass ich am 1.1. gehen darf.
Hab mich also erst Mitte November arbeitslos gemeldet, konnte aber ein Schreiben des Arbeitgebers vorlegen, der mir bestätigt hat, dass die Weiterbeschäftigung geplant war und leider aus betrieblichen Gründen nicht erfolgen konnte.
Wurde vom Arbeitsamt akzeptiert.
Grüße
Kristin
MOD Liza: Titel Archiv-tauglich gemacht
In der Regel spätestens 3 Mon. vor AV-Ende.
Hi!
jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag, dieser endet z.B
zum 31.12. Der AG äußert sich wegen einer Weiterbeschäftigung
nicht. Wann sollte der AN sich beim AA Arbeit suchend melden?
Ob sich der AG zur Weiterbeschäftigung äußert oder nicht, ist in der Regel irrelevant, solange kein weiterer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.
Dass die für meinen Vorredner zuständige Arbeitsagentur eine Weiterbeschäftigungsbestätigung des AG akzeptiert hat und somit die verspätete Meldung entschuldigte, war reine Kulanz. Darauf kann man sich im Einzelfall weder verlassen noch berufen! (P.S.: Ich hätte es z. B. nicht entschuldigt!)
Lt. Gesetz ( § 37b S. 1 SGB III : http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37b.html) muss man sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Bei Ablauf der Befristung am 31.12.07 wäre die Arbeitsuchendmeldung also spätestens am 01.10.07 fällig gewesen.
Ausnahme: Hat das befristete Arbeitsverhältnis erst nach dem 01.10.07 begonnen, hätte die Arbeitsuchendmeldung spätestens am 3. Tag des Arbeitsverhältnisses erfolgen müssen (vgl. § 37b S. 2 SGB III ).
Konsequenzen einer nicht entschuldigten verspäteten Meldung: 1-wöchige Sperrzeit zu Beginn der Arbeitslosigkeit (§ 144 (1) S. 1, S. 2 Nr. 7, (2) S. 1 + (6) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html).
Gruß
Liza