Wann darf der Eigentümer in die Mietswohnung?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage, mein Mieter zieht in ca. 3 Monaten aus. Ich wollte gerne die Wohnung besichtigen, da ich selber einziehe. Der Mieter möchte nicht das ich im Vorfeld die Wohnung besichtige. Welche Rechte habe ich? Ich hab ihm 2 Termine zur Besichtigung geschickt, er hat beide Termine abgelehnt, ohne Ersatztermin. Was kann ich machen? Habt ihr Tipps für mich? Ich wollte mir im Vorfeld ein Bild vom Zustand der Wohnung machen, damit ich die entsprechenden Handwerker einplanen kann, die ja auch bei der Terminvergabe eine Vorlaufzeit benötigen. Ansonsten muss ich wohl warten bis er ausgezogen ist. Lieben Dank für eure Meinungen!

Ein Mieter kann Besichtigungstermine absagen, das brauch nicht einmal einen besonders schweren Grund, es reicht wenn sie ihm nicht passen. Wenn du dir das terminlich leisten kannst, empfehle ich den ruhigen Weg bei dem du abwartest bis der Mieter in ca. 3 Monaten raus ist.

Erspart dir unnötige Kosten, falls du Anwaltlich vorgehen willst und hält die Nerven und den Weltfrieden intakt.

der vermieter hat aber sehr wohl das recht, die wohnung vor dem auszug zu besichtigen. er kann dementsprechend verlangen, dass der mieter ein paar termine vorschägt, wann das passieren kann.

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Genau, die er dann auf 2 Minuten vor seinem Auszug legt, wenn er clever ist…

das ist natürlich unsinn, und das weißt du auch.

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ein link für dich:


als mieterschutzverein wohl unverdächtig. würde ich dem mieter mal zukommen lassen. mit quellenangabe und rot markierten textauszügen.

Dankeschön für deinen Tipp, hilft mir aber nicht weiter, schnief

tja aber gut und recht, aber der Mieter hat schon 2x abgelehnt… und beim Rechtsanwalt will ich nicht antanzen, wobei ich auch nicht weiss ob dabei was rauskommen würde…

Dankeschön, ich kuck gleich mal rein…

Es gibt kein Gesetz das den Vermieter dazu befähigt das Grundrecht ( GG Art. 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung ) zu verletzen. Wenn der Vermieter in die Wohnung möchte, brauch er die Erlaubnis des Mieters, diese zu geben liegt im Ermessen des Mieters, auch wann er das tut und wie viele Räume er besichtigen kann.

Mietverträge stellen zumeist Besichtigungsvereinbarungen auch wann diese wie stattfinden zu haben. Akzeptiert der Mieter das, lässt den Vermieter dennoch nicht in die Wohnung ist das eine Abredewidrigkeit die der Mieter zu verantworten hat.

Da nikki hier nichts von so einer Verabredung erzählt hat, bleibe ich dabei: Klar, entgegenkommend lege ich den Besichtigungstermin auf 2 Minuten vor meinem Auszug.

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liest du links grundsätzlich nicht?

für dich nochmal zum mitmeißeln:


der vermieter HAT DAS RECHT zur besichtigung!
und jetzt verpfeif dich, wenn du so offensichtlich keine ahnung hast!

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Punkt 14 Mietvertrag:
1.Der Vermieter oder die von ihm Beauftragten dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten betreten. Dies gilt ebenso für die Durchführung von Arbeiten gem. Punkt 13.1 und 13.2. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.
2.Will der Vermieter die Wohnung verkaufen oder endet das Mietverhältnis, so sind der Vermieter oder die von ihm Beauftragten auch zusammen mit dem Kauf- oder Mietinteressenten berechtigt, die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeit zu besichtigen.
3. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Besichtigungsrechte des Vermieters nach Punkt 14.1 und 14.2 ausgeübt werden können.

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Punkt 13 1 und 2: Modernisierungen

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen. In folgenden Fällen darf der Vermieter, selbstverständlich nur nach Ankündigung und mit Erlaubnis, die Wohnung betreten: …

Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG (Grundgesetz) abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 <75>) Dem Besitzrecht des Mieters kommt gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters aus Artikel 14 Grundgesetz nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine herausgehobene Bedeutung zu (BVerfG MZM 2004, 186 ff; AG Bonn NJW-RR 2006, NJW-RR Jahr 2006 Seite 1387 ff).

Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter über das Besichtigungsrecht sind grundsätzlich möglich und zulässig. In vorformulierten Mietverträgen sind aber alle Klauseln, die ein Besichtigungsrecht ohne konkreten Anlaß und ohne Vorankündigung oder in Abwesenheit des Mieters vorsehen, als unwirksam (wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters § 307 BGB) anzusehen.

Quelle: Deine URLs.

Ah der Link hilft mir sehr lieben DANK!

das würde doch dann heissen, wenn ich mich rechtzeitig schriftlich anmelde mit einigen Vorschlagsterminen, dass ich dann ein Recht zur Besichtigung habe?

Korrekt, allerdings kann er das, in deinem Fall, bis kurz vor zwölf hinauszögern. Wie ich schon zu Beginn an schrieb. Da es kein mir bekanntes Gesetz gibt, das weder eine Frist für solche Terminvereinbarungen setzt, noch die Besichtigungsrechte per Gesetz über das Grundgesetz stellt.

Anbei hier auch die Information: Werte die hier gelieferten Informationen als Schätzungen, da wir hier keine Rechtsauskünfte geben dürfen.

Der Mieter hat mir per Einschreiben einen Brief geschickt, das die von mir genannten Termine nicht warnehmen kann und das er auch keinerlei neuen Termine hat. (Dann kommen Gründe… für mich Ausreden) das schreibt er noch ich störe die Privatsphäre…

hübsch. und auf das lesen sollte für dich der versuch folgen, das gelesene zu verstehen. und schließlich fehlt dann noch die logische schlussfolgerung daraus. ich sag sie dir vor:

der vermieter hat ein einklagbares recht auf besichtigung. der mieter muss ihm termine ermöglichen. der mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich nicht dran hält. der schaden kann darin bestehen, dass sich der geplante einzug des vermieters wegen verspätet begonnener renovierungsarbeiten verzögert. der schaden besteht natürlich auch in der bezahlung der notwendigen juristischen schritte.

und die weiteren folgerungen: du hast keine ahnung. du hast unsinn erzählt. deine ratschläge waren in keiner weise nützlich oder hilfreich.

und du hast es nicht mal gemerkt. ab in die ecke und schäm dich.

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Hoffnungsloser Fall, ich denke da komm ich nicht weiter und akzeptieren schont meine Nerven… :smile: