Wann doppelte Maklerprovision?

Hallo,

angenommen Eigentümer X verkauft seine ETW über den Makler Y. Nun bringt X dem Y einen Käufer.

Ist Y berechtigt hier doppelt zu kassieren?

Oder ganz allgemein: Wann ist ein Makler berechtigt die Käufer- und Verkäuferprovision zu berechnen? Muss das separat vereinbart werden?

Für Antworten dankt

MonasLisa

Hallo MonasLisa,

Wann ist ein Makler berechtigt die
Käufer- und Verkäuferprovision zu berechnen? Muss das separat
vereinbart werden?

es kommt darauf an, was im Vertrag steht, den Verkäufer und Makler geschlossen haben. Da Vertragfreiheit besteht, kann man vereinbaren, daß der Verkäufer zahlt, oder eben nicht.
Wenn ich eine Haus zu verkaufen hätte und der Makler von mir auch nur einen Cent sehen will, kann er mich mal gerne haben und ich gehe zum nächsten.

Gandalf

Moin,
nur der Ordnung halber:
Es handelt sich nicht um die doppelte Maklerprovision, sondern um 2 x die Halbe bzw Anteile die zusammen die Ganze ergibt.

vnA

Hallo und Danke für Eure Antworten.

Im Maklervertrag steht:

„Kommt während der Laufzeit dieses Vertrages ein Vertrag zustande,
wird die ortsübliche Vergütung geschuldet. Die Vergütung beträgt
2,98% inkl. MWSt., errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis.
Werden die Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf
dieses Vertrages erfolgreich, ensteht ebenfalls der Vergütungsanspruch.“

Also da steht Nichts davon dass der Verkäufer nicht auch potentielle Käufer dem Makler verweisen darf. Solange die Sache letztendlich über den beauftragten Makler läuft dürfte der sich, wie auch immer, nicht beschweren, oder?

Grüße, MonasLisa

Hallo und Danke für Eure Antworten.

Moin,

Im Maklervertrag steht:

"Kommt während der Laufzeit dieses Vertrages ein Vertrag
zustande,
wird die ortsübliche Vergütung geschuldet. Die Vergütung
beträgt
2,98% inkl. MWSt., errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis.

Da ist er ja noch unter der Hälfte.

Werden die Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf
dieses Vertrages erfolgreich, ensteht ebenfalls der
Vergütungsanspruch."

Also da steht Nichts davon dass der Verkäufer nicht auch
potentielle Käufer dem Makler verweisen darf. Solange die
Sache letztendlich über den beauftragten Makler läuft dürfte
der sich, wie auch immer, nicht beschweren, oder?

/t/wer-zahlt-maklerprovision/3331189

Grüße, MonasLisa

vnA

Hallo,
leider muss man alle Eventualitäten festhalten, sonst zahlt man drauf, auch wenn man Jemanden bringt… Oder den Vertrag auslaufen lassen und dann seinen selbstgefundenen Käufer hinzuziehen.

Wir als Verkäufer in Köln sollten dem Makler 3 % + MwSt (3.59 %)zahlen, ebenfalls ein potentieller Käufer. Als wir daraufhin einen Rückzieher gemacht haben, erklärte der Makler, dass er auch ohne Provision von uns, den Auftrag nehmen würde und nur vom Käufer kassieren wolle.

Wir überlegen noch, werden jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach auf dem privaten Wege veräußern, was soll ein evtl. Käufer sein Geld da zum Fenster rausschmeissen, soll er lieber einen fairen Preis für die Wohnung zahlen. Die gängigen Immobilienplattformen und Fensterreklame kann man auch selbst erstellen, bei einer Finanzprüfung kann man das immer noch über die Bank laufen lassen, bzw. für kleines Geld einen Makler machen lassen :wink:

Lieben Gruß
Plö

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]