Wann doppelte Maklerprovision?

Hallo und Danke für Eure Antworten.

Moin,

Im Maklervertrag steht:

"Kommt während der Laufzeit dieses Vertrages ein Vertrag
zustande,
wird die ortsübliche Vergütung geschuldet. Die Vergütung
beträgt
2,98% inkl. MWSt., errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis.

Da ist er ja noch unter der Hälfte.

Werden die Nachweis- oder Vermittlungsdienste erst nach Ablauf
dieses Vertrages erfolgreich, ensteht ebenfalls der
Vergütungsanspruch."

Also da steht Nichts davon dass der Verkäufer nicht auch
potentielle Käufer dem Makler verweisen darf. Solange die
Sache letztendlich über den beauftragten Makler läuft dürfte
der sich, wie auch immer, nicht beschweren, oder?

/t/wer-zahlt-maklerprovision/3331189

Grüße, MonasLisa

vnA