Wann kommt die Todesstrafe für Kindsentführung?

der gestern entführte Junge ist ermordet aufgefunden worden.
Die Entführer haben damit nicht nur den Jungen ermordet, sondern auch seine Eltern.
In den USA (hier muss ich sie ausnahmsweise loben) steht auf Kindsentführung (seit Lindberg) die Todesstrafe.
Was bekommt so einer in D, wenn er erwischt wird? Vielleicht einmal lebenslänglich. Das heißt: 15 Jahre und wenn er sich gut aufführt, wird ihm ein Teil erlassen.
Eines der grausamsten Verbrechen.
Mein Mitleid gilt den Eltern!
Grüße
Raimund

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Hallo,
habe es grade gelesen, dass der Junge ermordet wurde, vermutlich schon am Tag der Entführung.
Ich enthalte mich hier mal meiner Meinung über die Todesstrafe.
Was mich entsetzt hat, dass der Student (Jura, 13. Semester) nicht mal finaz. Nöte hatte.
Er hatte sogar vorher mit dem Jungen Freundschaft geschlossen, das steht schon fest: dass Täter und Opfer sich kannten.

Was geht in den solchen Leuten vor? (wenn es kein materieller Wunsch ist)
Erst das Mädchen vor ein paar Tagen…

:frowning:

-Nicole

Zur Klarstellung
Hallo Raimund,

Jacob wurde nicht gestern sondern bereits am Freitag entführt und offenbar schon am selben Tag ermordet (den DPA-Berichten zufolge).

In solchen Momenten fehlen mir die Worte; in diesem Fall ganz besonders, weil ich den Vater von Jacob persönlich kenne. Die Wut ist groß, aber bringt sie uns wirklich weiter? Ich gebe zu, daß meines Erachtens jeder, der ein Kind ermordet an den Strick gehört, aber auch das bringt uns nicht weiter.

Ich denke, wir sollten mit dieser Diskussion lieber ins Ethik-Brett umziehen.

Viele Grüße

Tessa

Mein Mitleid gilt den Eltern!

Das bringt sie auch nicht weiter, Raimund.

der gestern entführte Junge ist ermordet aufgefunden worden.
Die Entführer haben damit nicht nur den Jungen ermordet,
sondern auch seine Eltern.
In den USA (hier muss ich sie ausnahmsweise loben) steht auf
Kindsentführung (seit Lindberg) die Todesstrafe.

die frage ist, ob das abschrecken würde.

aus meiner sicht hat jemand, der so ein verbrechen begeht, tatsächlich seinen platz in unserer gesellschaft verwirkt. ob man ihn töten sollte weiss ich nicht. ist so endgültig. und wie man in den usa sieht, sind auch gerichte in einem demokratischen land nicht vor irrtum und „lynchjustiz“ gefeit, sodass immer wieder unschuldige ihren kopf herhalten müssen. aber auch eine lebenslängliche strafe -wenn sie denn lebenslänglich ist- bewirkt, dass so ein mensch nie wieder unter uns sein wird. und das finde ich in ordnung.

dass ironische ist ja, dass die meisten entführer ihr opfer umbringen aus angst vor strafe.

wie krank muss man sein.

Hallo,
die Todesstrafe verhindert derartige Verbrechen nicht. Sie ist von daher in meinen Augen sinnlos. Im übrigen wieviel „Täter“ sind hingerichtet worden ohne schuld zu sein?
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ol’ Sparky - Mein Freund, der elektrische Stuhl?
Hallo Raimund!

In den USA (hier muss ich sie ausnahmsweise loben) steht auf
Kindsentführung (seit Lindberg) die Todesstrafe.

Das ist aber wirklich nur aeusserst selten der Fall. Elf aller US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe abgeschafft, in weiteren sieben Staaten wurde sie seit 1976 nicht mehr geurteilt. Fuer ueber 100.000 „mordfreie“ Kindesentfuehrungen seit 1960 gab es insgesamt einmal die Todesstrafe auf Bundesurteil.

Uebrigens, in diesen Tagen werden sterben:
(alle Zeitangaben nach Eurer MEZ)

02.10.2002, 15.30h: Raiford, FLORIDA
Name: Sanchez-Velasco, Rigoberto (43, Cuban refugee)
Straftat: Mord an der 11-jaehrigen Katixa „Kathy“ Ecenarro in Hialeah, FL
Hinrichtungsart: electric chair
Ort: Florida State Prison

03.10.2002, 00.59h: Huntsville, TEXAS
Name: Powell, James (48, Elektriker)
Straftat: Entfuehrung und Mord an der 10-jaehrigen Falyssa Ann Van Winkle in Beaumont, TX
Hinrichtungsart: lethal injection
Ort: Huntsville Prison

10.10.2002, 05.59h: Ft. Lauderdale, FLORIDA
Name: Wournos, Aileen (46, Prostituierte)
Straftat: Mord in sieben Faellen („America’s first female serial highway killer“)
Hinrichtungsart: lethal injection
Ort: Broward Correctional Institute

(Vollstreckungszeitpunkt z. B. fuer Aileen ist 09.10.2002, ab eine Minute vor Mitternacht.)

Was bekommt so einer in D, wenn er erwischt wird? Vielleicht
einmal lebenslänglich. Das heißt: 15 Jahre und wenn er sich
gut aufführt, wird ihm ein Teil erlassen.

Definitiv zu wenig. Volle Zustimmung. Wenn es schon keine Todesstrafe gibt, so muss ein „lifer“ auch wirklich lebenslaenglich sitzen. Er verlaesst das Gefaengnis erst dann, wenn sein Tod festgestellt wurde.

Gruesse,
tigger
Gegner der Todesstrafe

Hoffentlich nie!
Hallo!

Ich glaube, unser Grundgesetz verbietet die Todesstrafe nicht ohne Grund:
Möchtest Du eine allgemeine Diskussion, aufgrund welcher möglichen Vergehen Du dein Lebensrecht verwirken (im Namen des Volkes!) könntest?

Denis

Hallo Raimund,

der gestern entführte Junge ist ermordet aufgefunden worden.
Die Entführer haben damit nicht nur den Jungen ermordet,
sondern auch seine Eltern.

in der Tat, ein schlimmes Verbrechen das kann kaum in Worte fassen kann. Man kann nur hoffen, dass Jakob nicht allzu lange gelitten hat.
Mein Mitgefühl und mein Gebet gilt jetzt den Eltern.

In den USA (hier muss ich sie ausnahmsweise loben) steht auf
Kindsentführung (seit Lindberg) die Todesstrafe.
Was bekommt so einer in D, wenn er erwischt wird? Vielleicht
einmal lebenslänglich. Das heißt: 15 Jahre und wenn er sich
gut aufführt, wird ihm ein Teil erlassen.
Eines der grausamsten Verbrechen.
Mein Mitleid gilt den Eltern!

Man kann leider durch die Todesstrafe die Tat nicht ungeschehen machen und somit wäre der einzige nachvollziehbare Wunsch nach der Todesstrafe die Rache.
Dies darf aber in der Justiz kein Maßstab sein.
Ich gebe Dir aber recht, dass in unserer Gesellschaft die Belange des Täters zu hoch angesehen werden.
In einem solchen Fall scheiße ich auf Resozialisierung. Die Strafe und der Schutz der Gesellschaft vor solchen Leuten sollte das oberste Gebot sein. Soll er doch im Knast verschimmeln.

Gruß, Joe
PS Ist schon komisch. Du lobst die USA und ich sehe hier für mich persönlich den absolut größten Kritikpunkt.

Man kann leider durch die Todesstrafe die Tat nicht
ungeschehen machen und somit wäre der einzige nachvollziehbare
Wunsch nach der Todesstrafe die Rache.
Dies darf aber in der Justiz kein Maßstab sein.

Neben der Spezialprävention ist der andere anerkannte Grund für die Bestrafung von Verbrechen aber auch die Generalprävention.
Dh, durch die Androhung von Strafen (und natürlich auch durch die tatsächliche Verhängung und den Vollzug von Strafen) soll auch die Allgemeinheit (besser: jeder potentielle Verbrecher) von vornherein von der Tatbegehung abgehalten werden. So gesehen, hat die Bestrafung auch über den konkreten Einzelfall hinaus eine wichtige Bedeutung.
Aus spezialpräventiver Sicht ist die Todesstrafe sicher das effektivste Mittel (ein Täter, der tot ist, kann die Tat sicher kein 2. Mal begehen). Nur kann man halt die Frage aufwerfen, ob der generalpräventive Effekt nicht durch andere rationale, „öknomische“ Erwägungen des Täters konterkariert wird („Wenn ich den Entführten nicht töte, wird er mich vielleicht irgendwann einmal identifizieren und ich bekomme sicher die Todesstrafe. Wenn ich ihn töte, würde ich deswegen auch auch die Todesstrafe bekommen, nur ist die Wahrscheinlichkeit meiner Identifzierung bei weitem geringer. Also bring ich ihn lieber um.“)

Ich hätte zB schon bei Vergewaltigern und ähnlichem Abschaum keine moralischen Bedenken, sie für immer zu eliminieren. Nur sprechen dagegen praktische Probleme, wie eben die Wahrscheinlichkeit, daß der Täter bei Gleichheit der Strafe für bloße Vergewaltigung und Vergewaltigung mit anschließendem Mord zur Beseitigung von Beweismitteln lieber die zweite Variante wählt.

Und selbst bei Mord kann man bezweifeln, ob die Todesstrafe immer und in jedem Fall das angemessene Mittel ist: Die meisten Mörder werden nur einmal zum Mörder, weshalb eine Spezialprävention in dieser Intensität nicht erforderlich ist. Und umgekehrt werden die allerwenigsten Morde rational geplant und genau überlegt, weshalb eine angedrohte Strafe auch kaum einen generalpräventiven Effekt haben würde. Freilich wirds wohl auch Fälle geben, wo sowohl General- als auch Spezialpräention eine derartige Strafe begründen könnten, aber selbst dann wird man in vielen Fällen mit der dauerhaften Wegsperrung des Täters denselben Effekt erzielen können. (Und damit meine ich wirklich dauerhaft in dem Sinn, daß er nicht durch irgendein schwindliges Gutachten wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden kann.)

P.

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Hallo Raimund,

es sollte für uns nie wieder diskutabel sein, dem Staat, Behörden und überhaupt irgend einem Menschen die Macht über Leben und Tod in die Hand zu geben. Ich kann die Gefühlsausbrüche in diesem Fall sehr gut verstehen. Trotzdem darf dies kein Anlaß sein, so einen Dammbruch im Verhältnis der Staatsmacht zum Bürger zuzulassen. Abgesehen davon reicht ein Blick in einen beliebigen Staat mit Todesstrafe, um zu erkennen, welche widerwärtige Mörderbande von Staatsbediensteten sich dann über die Menschen hermacht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Patrick,

(…)

Ich hätte zB schon bei Vergewaltigern und ähnlichem Abschaum
keine moralischen Bedenken, sie für immer zu eliminieren. Nur
sprechen dagegen praktische Probleme, wie eben die
Wahrscheinlichkeit, daß der Täter bei Gleichheit der Strafe
für bloße Vergewaltigung und Vergewaltigung mit anschließendem
Mord zur Beseitigung von Beweismitteln lieber die zweite
Variante wählt.

Dann sollte der Henker per Losverfahren aus dem Volk bestimmt werden. Jeder soll die Möglichkeit bekommen das Urteil zu vollstrecken.
Mit der Tastatur keine moralischen Bedenken gegen die Todesstrafe zu haben, oder persönlich z.B. den Strom anzustellen und den Grillgeruch einzuatmen sind zwei verschiedene Dinge. Man macht sich ebenfalls schuldig und stellt sich m.M. nach auf die Stufe des Täters.
Das töten eines wehrlosen Menschen ist in jedem Fall falsch.

Und selbst bei Mord kann man bezweifeln, ob die Todesstrafe
immer und in jedem Fall das angemessene Mittel ist: Die
meisten Mörder werden nur einmal zum Mörder, weshalb eine
Spezialprävention in dieser Intensität nicht erforderlich ist.
Und umgekehrt werden die allerwenigsten Morde rational geplant
und genau überlegt, weshalb eine angedrohte Strafe auch kaum
einen generalpräventiven Effekt haben würde. Freilich wirds
wohl auch Fälle geben, wo sowohl General- als auch
Spezialpräention eine derartige Strafe begründen könnten, aber
selbst dann wird man in vielen Fällen mit der
dauerhaften Wegsperrung des Täters denselben Effekt
erzielen können. (Und damit meine ich wirklich dauerhaft in
dem Sinn, daß er nicht durch irgendein schwindliges Gutachten
wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden kann.)

Hier stimme ich Dir 100%ig zu.
Ich würde sogar so weit gehen, dass Gutachter persönlich haften sollten, wie z.B. Ärzte die nach Kunstfehlern zur Rechenschaft gezogen werden können.

Viele Grüße, Joe

Hallo

Mit der Tastatur keine moralischen Bedenken gegen die
Todesstrafe zu haben, oder persönlich z.B. den Strom
anzustellen und den Grillgeruch einzuatmen sind zwei
verschiedene Dinge.

Ich geb Dir ja Recht. Ich würd es auch nie zustandebringen, selbst auf den besagten Knopf zu drücken. Aber ich hab ja auch nicht gemeint, daß es eine moralische Pflicht gibt, die Todesstrafe zu unterstützen, sondern daß man der Überlegung Vergewaltigung --> Todesstrafe grundsätzlich kaum was entgegensetzen könnte. Wobei man bei der Argumentation mit der Moral ohnedies vorsichtig sein muß, weil jeder seine eigene Moral hat.
(Ungefähr so sehe ich ja zB auch die Abtreibungsproblematik: Nur weil man die Abtreibung in einem gewissen zeitlichen bzw sachlichen Rahmen zuläßt, muß man ja sie nicht unbedingt auch noch als erstrebenswert und postitiv anerkennen.)

Man macht sich ebenfalls schuldig und
stellt sich m.M. nach auf die Stufe des Täters.

Naja, Ansichtssache. Mit diesem Argument könnte man jemanden, der eine Freiheitsentziehung begangen hat, auch nicht zu einer Gefängnishaft verurteilen.

Das töten eines wehrlosen Menschen ist in jedem Fall falsch.

Ich sehe das eher als „praktisches“ Problem, insb im Hinblick darauf, daß man bei einem Fehlurteil gerade in diesem Bereich niemals die Möglichkeit zur Rückgängigmachung haben wird. Und eine Fehlurteil kann man niemals ausschließen, auch nicht bei (scheinbar) eindeutiger Beweislage. (vgl Popper: „Gewißheiten“ gibt es nur, solange sie noch nicht falsifiziert wurden.)

Ciao
P.

unter der Bedingung würde ich gegen die Todesstrafe sein!
Grüße
Raimund

hi Raimund
Diese Diskussion hatten wir schon öfter, und ich habe ehrlich gesagt keine Lust, das alles wieder durchzukauen.

Frage: würde die Todesstrafe derartige Verbrechen verhindern?
Wie ein kurzer Blick in andere Staaten MIT Todesstrafe zeigt, lautet die Antwort NEIN.

Frage: Wozu dann?

Gruß
Mike

…um sie für immer abzuschalten!
Grüße
Raimund

…um sie für immer abzuschalten!
Grüße
Raimund

DAS geht auch anders…
Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung.
(das es in solchen Fällen zu selten angewendet wird, ist eine andere Frage)
Gruß
Mike

Diese Diskussion hatten wir schon öfter, und ich habe ehrlich

gesagt keine Lust, das alles wieder durchzukauen.

dito

das kann nach hinten losgehen!
Wenn für Entführung und Mord die selbe Strafe droht, gibt es keinen Grund mehr für den Entführer sein Opfer frei zu lassen.
Im Gegenteil würde es dann seine Chance steigern davonzukommen, wenn er denn einzigsten Zeugen eliminiert.
So gesehen macht es eben schon Sinn die schlimmste Strafe für das schlimmste Verbrechen aufzuheben. Recht hat halt nichts mit Gerechtigkeit zu tun, so sieht es nun mal aus.

Davon abgesehen halte ich es persönlich nicht für richitg dem Staat generell die Macht über Menschenleben zu geben.

…um sie für immer abzuschalten!

Abzuschalten? Einen Menschen abschalten?

Abschalten dachte der Mörder vielleicht auch, bevor er seine Tat beging. Auf eine Stufe stellen mit ihm? Das kann nicht der richtige Weg sein.

Wenn Vorbild, dann richtig!

Ciao
Kaj

HI

Genau das ist der Richtige Weg!
Gleichzeitig müßte der Aufenthalt mit einer Zwangsarbeit verbunden werden.
Ein Teil des Erlöses sollte seiner Verpflegung dienen, der andere Teil müßte einer gemeinnützigen Einrichtung für Kinder zugehen.

nicki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]