angenommen, jemand läßt sich jetzt erstmals die Belege für die Betriebskostenabrechnung zusenden und erkennt dabei, daß er bei der letzten Abrechnung viel zuviel bezahlt hat. Alle Beträge wurden brutto, also inkl. Mehrwertsteuer eingetragen und dann wurde auf den Gesamtbetrag nochmal 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Zumindest für das Jahr 2006 hat er also 19% zuviel bezahlt. Da liegt natürlich auch der Schluß nahe, daß die Vermieterin diese Praxis schon seit Beginn des Mietverhälnisses (1999) anwendet.
Deshalb meine Frage: Für welche Jahre kann man heute rückwirkend eine Rückzahlung zuviel bezahlter Betriebskosten einfordern?
Und was mich auch noch interessiert: Muß die Vermieterin einen Rechtsanwalt bezahlen, den man mit der Abwicklung der ganzen Sache beauftragen will?
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, das bezieht sich aber auf eine gestellte unbezahlte Rechnung nicht auf nachträgliche Reklamationen. http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
Und was mich auch noch interessiert: Muß die Vermieterin einen
Rechtsanwalt bezahlen, den man mit der Abwicklung der ganzen
Sache beauftragen will?
Dejenige der beauftragt zahlt auch.
Wer letztlich die ganze Sache zu tragen hat (der der den Prozess verliert), klärt dann der Richter.