Hallo,
geht es immer noch um diese Abrechnung?
/t/betriebskostenabrechnung-2006-fehlerhaft/4569699
Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit diese zu prüfen. Danach hat er die Rechnung akzeptiert.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/6.html
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, das bezieht sich aber auf eine gestellte unbezahlte Rechnung nicht auf nachträgliche Reklamationen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
Und was mich auch noch interessiert: Muß die Vermieterin einen
Rechtsanwalt bezahlen, den man mit der Abwicklung der ganzen
Sache beauftragen will?
Dejenige der beauftragt zahlt auch.
Wer letztlich die ganze Sache zu tragen hat (der der den Prozess verliert), klärt dann der Richter.
Gruß
Maja