Hallo, Kuba,
ich meine, er irrt. Unter Absolutismus versteht man, dass der Herrscher (in diesem Fall der Papst) alle Gewalt in seiner Person vereinigt. Also gie Gesetze gibt, sie auslegt und durchsetzt. Also Legislative, Judikative und Executive in einer Person ist.
Das wurde als Grundsatz bereits unter Leo 1. und Innozenz III. im 3./4. Jh. so gesehen. Siehe dazu auch die Diskussion weiter unten: /t/papa-potest-kirchenrecht/4810310
Gruß
Eckard
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