'Warnen' des Gegenverkehrs durch Aufblenden

Hallo ihr Experten,

folgende Situation: Ich fahre die Straße entlang und sehe hinter einem Strauch ein paar uniformierte Wegelagerer herumlungern, die in meine Gegenrichtung Radarmessungen durchführen.

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

Wenn ja, Zusatzfrage 1:
Kann der Polizist am Straßenrand eigentlich erkennen, wenn ich aufblende (wenn ich schon an ihm vorbei bin und er also nur mehr das Heck meines Wagens sieht). In der Nacht ists logisch, dass er es mitbekommt, aber was ist mit tagsüber?

Und Zusatzfrage 2:
Achten Polizisten auch darauf, ob der Gegenverkehr „warnt“ und ahndet es auch, oder sind die genug mit den Vorkommnissen auf ihrer Straßenseite beschäftigt?

Vielleicht kommen ja ein paar Meinungen aus der Praxis, würde mich interessieren!

Grundsatzdiskussionen über die Sinnhaftigkeit des Aufblendens möchte ich nicht unbedingt hervorrufen, wehre mich aber auch nicht dagegen… :smile:

Freundliche Grüße

Jerry

PS: Ich bin zwar aus Österreich, aber die deutsche Rechtslage wird sich ja nicht so wesentlich unterscheiden oder?

Hi!

folgende Situation: Ich fahre die Straße entlang und sehe
hinter einem Strauch ein paar uniformierte Wegelagerer
herumlungern, die in meine Gegenrichtung Radarmessungen
durchführen.

So eine Unverschämtheit!!

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

Vermutlich gibt es in Deutschland irgendeinen §, der dies zu einer strafbaren Handlung mit einem Strafmass von bis zu 15 Monaten Führerscheinentzug macht.
Genaueres weiss ich jedoch nicht.

Wenn ja, Zusatzfrage 1:
Kann der Polizist am Straßenrand eigentlich erkennen, wenn ich
aufblende (wenn ich schon an ihm vorbei bin und er also nur
mehr das Heck meines Wagens sieht). In der Nacht ists logisch,
dass er es mitbekommt, aber was ist mit tagsüber?

Vermutlich eher nicht.

Und Zusatzfrage 2:
Achten Polizisten auch darauf, ob der Gegenverkehr „warnt“ und
ahndet es auch, oder sind die genug mit den Vorkommnissen auf
ihrer Straßenseite beschäftigt?

Letzteres dürfte eher der Fall sein.

Vielleicht kommen ja ein paar Meinungen aus der Praxis, würde
mich interessieren!

In der Praxis halte ich es für unbedingt anständig, durch kurzes Aufblenden vor der Wegelagerei zu warnen.
Dies darf man m.E. in A und in D gleichermassen interpretieren.

Grundsatzdiskussionen über die Sinnhaftigkeit des Aufblendens
möchte ich nicht unbedingt hervorrufen, wehre mich aber auch
nicht dagegen… :smile:

Es gibt immer wieder Menschen, die eine leicht überhöhte V als Verstoß gegen das demokratische Wertesystem Westeuropas verstehen.
In der Realität higegen sind die meisten Limits aus den 50ern und den heute weitaus besseren technischen Standards nicht mehr angemessen. Daher halte ich das Ausreizen der Möglichkeiten unterhalb der Punktegrenze unter Beachtung der Gegenheiten hinsichtlich Witterung und Verkehrslage für völlig o.k.

Freundliche Grüße

Jerry

PS: Ich bin zwar aus Österreich, aber die deutsche Rechtslage
wird sich ja nicht so wesentlich unterscheiden oder?

Naja, hier in D darf der Polizist nicht einfach schätzen…

Grüße,

Mathias

Hallo ihr Experten,

Hi,

folgende Situation: Ich fahre die Straße entlang und sehe
hinter einem Strauch ein paar uniformierte Wegelagerer
herumlungern,

Dass hier ein Verschwender von Steuergeldern (student) der dann auch noch Jurist werden will, Beamte, die ihrer Tätigkeit nachgehen mit Verbrechern gleichsetzt, ist mE eine Unverschämtheit.

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

In D darf das Abblendlicht nur zur Ausleuchtung der Straße benutzt werden, außerhalb geschlossener Ortschaften auch, um einen Überholvorgang anzukündigen. Und natürlich zur Warnung in Gefahrsituationen (wie die Hupe)
Alles andere stellt eine OWI da.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Warnen durch Aufblenden ist in Österreich erlaubt, da gibt es ein Erkenntnis des VwGH (AZ kenne ich nicht). Dies ist deshalb so, weil lt StVO die Lichthupe nur dann verboten ist, wenn sei blendet -> ergo ist die Lichthupe sonst immer erlaubt. Es ist also völlig egal, ob das ein Polizist/Gendarm sieht oder nicht.

Polizisten als „Wegelagerer“ zu bezeichnen halte ich ehrlich gesagt unter Kollegen als äußerst unpassend und die Funktion der Verwaltung sollte dir eigentlich bekannt sein.

Gruß
Tom

Hallo!

Also dass die Geschwindigkeitslimits dem technischen Stand der 50er Jahre angepasst sind entspricht nicht der Rechtslage und auch nicht der Praxis. Häufigste Unfallursache ist nach wie vor überhöhte Geschwindigkeit (nicht Raserei), wobei 2/3 aller Unfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet passieren (meist wegen Überschreitung der 50km/h auf 60 bis 70). Wenn man mal so bei Gericht die Verkehrsunfallsachen ansieht, dann geht es fast immer nur um das und die Sachverständigen können sehr genau ausrechnen, wie lang der Bremsweg bei welcher Geschwindigkeit bei welchem Auto ist. Der Bremsweg wird auf dem neuesten technischen Stand und auch fahrzeugspezifisch (also idR zB mit viel kürzeren Bremswegen als man in der Fahrschule lernt, weil die Autos jetzt besser bremsen) berechnet - trotzdem ergibt sich zu oft überhöhte Geschwindigkeit. Auch die Rechtspraxis geht daher nicht vom Stand der 50er Jahre aus.

Praxis ist vielmehr, dass diejenigen, die zu schnell fahren, es wohl wissen, aber es nicht wahrhaben wollen oder aber glauben, selbst nicht an physikalische Grundsätze gebunden zu sein und damit immer wieder mit Argumenten daherkommen, die schon mit technisch-physikalischen Grundsätzen einfach unvereinbar sind.

Gruß
Tom

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Hallo,

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

Ja. Das ist nicht erlaubt.

Wenn ja, Zusatzfrage 1:
Kann der Polizist am Straßenrand eigentlich erkennen, wenn ich
aufblende

Ich hörte davon daß die Polizei dem Problem in manchen Gegenden inzwischen dadurch begegnet daß sie „Aufpasser“ auf der Gegenfahrbahn postiert, die auf „Aufblender“ achten und diese an der nächstmöglichen Stelle ebenfalls anhalten…

Abgesehen davon bin ich generell ein Freund von Geschwindigkeitsbegrenzungen und deren Überwachung. Wie oft begegnet man aggressiven Autofahrern, die einen selber oder andere Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit und Drängelei in Gefahr bringen?
Für „Normalfahrer“ mag es lästig sein wenn man mal in eine Radarfalle tappt und hernach Strafe zahlen muß, allerdings bewegt man sich als gesitteter Autofahrer dann normalerweise in einem Geldbereich, den man ohne große Anstrengungen bezahlen kann. Wenn es die unverantwortlich schnellen Autofahrer entsprechend hart trifft ist das IMHO völlig in Ordnung, denn die Leute gefährden schlichtweg das Leben anderer Menschen.

Gruß,

MecFleih

Hi,

In der Realität higegen sind die meisten Limits aus den 50ern
und den heute weitaus besseren technischen Standards nicht
mehr angemessen. Daher halte ich das Ausreizen der
Möglichkeiten unterhalb der Punktegrenze unter Beachtung der
Gegenheiten hinsichtlich Witterung und Verkehrslage für völlig
o.k.

Das ist der größte Unsinn, den ich seit langem gelesen habe.

Die Soft- und Hardware der Autofahrer (also die Fähigkeit zur Sinneswahrnehmung, Verarbeitung der Informationen, Entscheidung wie zu reagieren ist und die Reaktionsfähigkeit) ist ein paar tausend Jahre alt und hat sich mitnichten verändert.
Die Leute fahren heute noch genauso unangemessen und schlecht angepaßt an Verkehrssituationen wie sie das vor 40 Jahren schon gemacht haben. Mit 50 km/h fährt man einen Fußgänger, den man innerorts übersieht, heute genauso tot wie vor 40 Jahren. Daran ändern auch modernere Autos nichts.

Die Anzahl von toten und verletzten Autofahrern ist zwar zurückgegangen weil sich die Schutzmechanismen der Autos verbessert haben, dadurch ist aber niemand zu einem besseren Autofahrer geworden.

Im übrigen wirken den verbessereten Schutzmechanismen der Autos die inzwischen höhere Kraftentfaltung von Autos und die komfortabler ausgebauten Straßen entgegen. Da wird ein Teil des Fortschritts wieder „kaputt gemacht“ weil die besseren Schutzeinrichtungen mit inzwischen auch höheren Geschwindigkeiten fertig werden müssen.

So, und was mich an dem Thema immer besonders ärgert ist die Arroganz, mit der manche Leute wie selbstverständlich glauben das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden zu dürfen.

Manchmal hat man schon sehr den Eindruck daß Radarfallen eingerichtet wurden um „Geld abzuzocken“, aber andererseits geht’s wohl bei manchen Leuten auch nicht ohne derartige Instrumente.

Gruß,

MecFleih

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Hallo,
wieso ? Du hast doch sicher nur aufgeblendet, weil Du

a) versehentlich mit dem Finger dagegen gekommen bist
b) ein Tier/Hinderniss etc. erspäht hast

Die rechtliche Seite haben andere beleuchtet. Selbst wenn das strafbar ist, dürften die Geschichten, daß sowas geahndet wird unter die Rubrik Urban Legends fallen.

Gruss
Enno

ein Verschwender von Steuergeldern (student)

Off Topic:
Bei uns in Österreich zählen Studenten nicht mehr zu Steuergeldverschwendern. Und selbst in Deutschland wird dir vermutlich ein ehemaliger Steuergeldverschwender mal eine Diagnose stellen, dich vor Gericht vertreten oder deine Kinder unterrichten.

Hi,

Die rechtliche Seite haben andere beleuchtet. Selbst wenn das
strafbar ist, dürften die Geschichten, daß sowas geahndet wird
unter die Rubrik Urban Legends fallen.

Nö, nix mit UL. Im Fernsehen haben die mal eine Reportage gebracht, wo u.a. auch genau so eine Situation vorkam. In der einen Richtung wurde geblitzt, in der anderen Richtung (in gewissem Abstand) stand die Rennleitung und hat die ‚Aufblinker‘ rausgezogen.

Grüßle
Frank K.

weiter off topic
Ich glaube nicht das Hawethie das erst gemeint hat, sondern wohl eher auf die Bemerkung „uniformierten Wegelagerern“ reagiert.

Off Topic:
Und sowohl in D als auch in Ö wird Dir o. Deiner Familie evtl. mal ein uniformierter Wegelagerer helfen Deine Gesundheit und Dein Eigentum zu schützen und dabei vielleicht sogar seine eigene Gesundheit riskieren.
Genau genommen tun sie das sogar an jedem Tag zu jeder Zeit, 24 Std. lang, weil sie die Sicherheit und Ordnung in diesem System, in dem es sich doch recht ruhig und friedlich leben und studieren läßt, aufrechterhalten.

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,
na ja - da veranstaltet die Polizei einmal diesen Aufwand und lädt das Fernsehen dazu ein …
BTW - wo wir gerade beim Thema sind - mich wundert, daß die Blitzerinfos im Radio rechtens sind. Soweit ich weiß, gab es dazu auch Urteile. Wie wurde die Legalität begründet (Presse-/Medienfreiheit ?).

Gruss
Enno

Hallo Jerry,

wie schon richtig gesagt wurde darfst du es nicht.

Per Lichthupe darf weder innerorts noch außerorts gewarnt werden. Die Lichthupe darf nur vor dem Überholen oder zur Warnung, wenn andere in Gefahr sind, benutzt werden.

Das andere in Gefahr sind Geld zu verlieren zählt wohl kaum zu den gemeinten Gefahren :smile:

Du kannst natürlich anhalten und als Fusgänger per Handzeichen oder mit einem Schild warnen. Sollten die gewarnten Fahrer dann jedoch heftig und gefährlich bremsen oder du den Messvorgang an sich behindern, so begehst du eine Ordnungwidrigkeit.

Das alles ist natürlich nur die rechtliche Seite…

Gruß Ivo

Ich glaube nicht das Hawethie das erst gemeint hat, sondern
wohl eher auf die Bemerkung „uniformierten Wegelagerern“
reagiert.

Danke - richtig erkannt

Guten Rutsch
HaWeThie

Hi!

Blitzerinfos im Radio rechtens sind. Soweit ich weiß, gab es
dazu auch Urteile. Wie wurde die Legalität begründet
(Presse-/Medienfreiheit ?).

m.W. erfolgt das mit Billigung der Verkehrsministerien der Länder, denn durch die Warnungen wird angeblich langsamer gefahren.
Die Warnungen an sich sind wohl nicht eindeutig legal.

Es gab hierzu vor ca. 2-3 Jahren mal einen Bericht in der SZ. Weitere Details habe ich allerdings nicht mehr parat.

Grüße,

Mathias

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Hi!

folgende Situation: Ich fahre die Straße entlang und sehe
hinter einem Strauch ein paar uniformierte Wegelagerer
herumlungern,

Dass hier ein Verschwender von Steuergeldern (student) der
dann auch noch Jurist werden will, Beamte, die ihrer Tätigkeit
nachgehen mit Verbrechern gleichsetzt, ist mE eine
Unverschämtheit.

Naja, in den meisten Fällen wird wohl kaum an Gefahrenstellen, sondern an besonders lukrativen Stellen geblitzt…

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

In D darf das Abblendlicht nur zur Ausleuchtung der Straße
benutzt werden, außerhalb geschlossener Ortschaften auch, um
einen Überholvorgang anzukündigen. Und natürlich zur Warnung
in Gefahrsituationen (wie die Hupe)
Alles andere stellt eine OWI da.

Also meine Lichthupe steuert nicht das Abblendlicht an…

Ich schätze, Du vermischst hier zwei Dinge: Abblendlicht - Ausleuchtung der Straße bzw. Steigerung des EWrkennungswertes des Fahrzeuges bei schlechter Sicht.

Aufblendlicht: Ausleuchtung der Straße ausserhalb geschlossener Ortschaften. Als „Lichthupe“ auch zur Warnung vor Gefahren bzw. zur Ankündigung eines Überholvorganges.

Richtig so?

Grüße,

Mathias

Hi!

In der Realität higegen sind die meisten Limits aus den 50ern
und den heute weitaus besseren technischen Standards nicht
mehr angemessen. Daher halte ich das Ausreizen der
Möglichkeiten unterhalb der Punktegrenze unter Beachtung der
Gegenheiten hinsichtlich Witterung und Verkehrslage für völlig
o.k.

Das ist der größte Unsinn, den ich seit langem gelesen habe.

Solche Reaktionen waren zu erwarten…:wink:

Die Soft- und Hardware der Autofahrer (also die Fähigkeit zur
Sinneswahrnehmung, Verarbeitung der Informationen,
Entscheidung wie zu reagieren ist und die Reaktionsfähigkeit)
ist ein paar tausend Jahre alt und hat sich mitnichten
verändert.

Ich wage zu behaupten, dass sich die Ausprägung / Sensibilisierung der Sinne durchaus den Gegenbenheiten anpassen kann.
Heute ist der Mensch im Straßenverkehr deutlich mehr und teilweise anderen Reizen ausgesetzt, als vor 50 Jahren.

Die Leute fahren heute noch genauso unangemessen und schlecht
angepaßt an Verkehrssituationen wie sie das vor 40 Jahren
schon gemacht haben. Mit 50 km/h fährt man einen Fußgänger,
den man innerorts übersieht, heute genauso tot wie vor 40
Jahren. Daran ändern auch modernere Autos nichts.

Natürlich tut der durchschnittliche Bremsweg eines PKW von 2002 mit ca. 40 Metern im Vergleich zu dem Bremsweg von 1950 von schätzungsweise 55 Metern nichts zur Sache…

Deine Aussage halte ich für nicht ausreichend durchdacht.
Das von Dir angeführte „Übersehen“ wird übrigens durch die Umstellung von 6 auf 12 V Bordnetze und weitere Entwicklungen wie H4, H7 und Xenon-Licht in seiner Wahrscheinlich weiter vermindert.

Die Anzahl von toten und verletzten Autofahrern ist zwar
zurückgegangen weil sich die Schutzmechanismen der Autos
verbessert haben, dadurch ist aber niemand zu einem besseren
Autofahrer geworden.

S.o., die Leute fahren heute mehr, werden in den Fahrschulen umfassender ausgebildet und der Straßenverkehr wird heute in seiner Gefährlichkeit ernster genommen, als vor 50 Jahren.
Somit fahren die Menschen heute zweifellos besser als damals.

Im übrigen wirken den verbessereten Schutzmechanismen der
Autos die inzwischen höhere Kraftentfaltung von Autos und die
komfortabler ausgebauten Straßen entgegen. Da wird ein Teil
des Fortschritts wieder „kaputt gemacht“ weil die besseren
Schutzeinrichtungen mit inzwischen auch höheren
Geschwindigkeiten fertig werden müssen.

Das stimmt, ins Verhältnis gesetzt zeigt jedoch allein schon die Entwicklung der Zahlen tödlichen Unfälle, dass man hier eine positive Entwicklung verzeichnet.

So, und was mich an dem Thema immer besondersärgert ist die
Arroganz, mit der manche Leute wie selbstverständlich glauben
das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer
gefährden zu dürfen.

Amen…

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet automatisch andere Menschen.
Mir persönlich ist hier die Gefährdung durch einen mitdenkenden 70-Fahrer deutlich lieber als die durch einen Stur-50-Fahrer, dem sein Schlapphut schon über Augen und Ohren gerutscht ist.

Manchmal hat man schon sehr den Eindruck daß Radarfallen
eingerichtet wurden um „Geld abzuzocken“, aber andererseits
geht’s wohl bei manchen Leuten auch nicht ohne derartige
Instrumente.

Klar, denn die Regel geht über alles. Sie zu interpretieren oder gar zu hinterfragen sollte mit Knast bestraft werden. Wo kämen wir denn hin, würde jeder machen, was er will…

Grüße,

Mathias

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Blitzwarnung über den Rundfunk

Hi!

Auch Hi!

Blitzerinfos im Radio rechtens sind. Soweit ich weiß, gab es
dazu auch Urteile. Wie wurde die Legalität begründet
(Presse-/Medienfreiheit ?).

Offensichtlich nicht direkt. Frankfurter Taxifahrer wurden in Zeiten des offenen Funkverkehrs (mittlerweile erfolgt die Kommunikation ja über Computer) von der Zentrale mit dem folgenden Hinweis gewarnt: „An der Sowieso-Straße in Höhe von … wird die Frankfurter Rundschau verkauft.“ Das war ein verschlüsselter Hinweis, weil eine „offene“ Warnung wohl verboten war…
Gruß,
Anja

Hi Tom!

Also dass die Geschwindigkeitslimits dem technischen Stand der
50er Jahre angepasst sind entspricht nicht der Rechtslage und
auch nicht der Praxis. Häufigste Unfallursache ist nach wie
vor überhöhte Geschwindigkeit (nicht Raserei), wobei 2/3 aller
Unfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet passieren (meist
wegen Überschreitung der 50km/h auf 60 bis 70).

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter dieser Rubrik…

Wenn man mal
so bei Gericht die Verkehrsunfallsachen ansieht, dann geht es
fast immer nur um das und die Sachverständigen können sehr
genau ausrechnen, wie lang der Bremsweg bei welcher
Geschwindigkeit bei welchem Auto ist.

Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine große Rolle spielt.
Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als ein Penner im Käfer mit 50…

Der Bremsweg wird auf
dem neuesten technischen Stand und auch fahrzeugspezifisch
(also idR zB mit viel kürzeren Bremswegen als man in der
Fahrschule lernt, weil die Autos jetzt besser bremsen)
berechnet - trotzdem ergibt sich zu oft überhöhte
Geschwindigkeit. Auch die Rechtspraxis geht daher nicht vom
Stand der 50er Jahre aus.

Das tun sie sehr wohl, denn sie gehen von den aktuell gültigen Limits aus, welche aus der Nachkriegszeit stammen.

70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr, allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat, weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Praxis ist vielmehr, dass diejenigen, die zu schnell fahren,
es wohl wissen, aber es nicht wahrhaben wollen oder aber
glauben, selbst nicht an physikalische Grundsätze gebunden zu
sein und damit immer wieder mit Argumenten daherkommen, die
schon mit technisch-physikalischen Grundsätzen einfach
unvereinbar sind.

Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“, welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern stammende Limits noch zeitgemäss sind…

Grüße,

Mathias

Falschbehauptungen über Falschbehauptungen
Hallo!

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Damit deine Aussage stimmt müsste aber erstens in den meisten Fällen die Unfallursache nicht klärbar sein (was selten der Fall ist, wie jeder weiß, der mal bei Gericht Prozesse beobachtet hat) und zweitens: bitte woher hast du die Information, dass bei unklärbarer Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit angenommen wird - das ist wohl ein Scheinargument, sonst wüsste ich gerne, woher du das hast - ich ergänze auch noch gleich vorweg, dass die Unfallursache nicht von der Polizei am Unfallort festgestellt wird, was manche immer wieder behaupten (das was dort ausgefüllt wird ist lediglich eine Vermutung des aufnehmenden Beamten, mehr aber nicht).

Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.

Nein das stimmt nicht, wieder eine Falschbehauptung. In der Fahrschule wird der Bremsweg nach dem gesetzlich längst zulässigen Bremsweg eines Fahrzeuges berechnet (weil die Formel einfach ist). Da neue Fahrzeuge, wie du selbst geschrieben hast, einen wesentlich kürzeren Bremsweg als diesen haben, wird dieser Wert (und nicht der der Fahrschule) in Sachverständigengutachten (auch zur Ermittlung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit -> Fahren auf Sicht) herangezogen. Wenn also ein Sachverständigengutachten ergibt, dass der Lenker innerhalb seiner Sichtstrecke nicht anhalten konnte, dann hat der Sachverständige schon den kürzeren fahrzeugspezifischen Wert herangezogen - der von dir immer wieder zitierte kürzere Bremsweg eines neuen Autos ist daher bereits einkalkuliert. Es ist deshalb zB auch rechtlich kein Problem bei Abblendlicht schneller als 50km/h zu fahren, weil der Anhalteweg bei modernen Autos einfach kürzer ist. Quintessenz ist, dass trotz kürzerer Bremswege zu schnell gefahren wird.

Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…

Ja natürlich ist die Reaktion wichtig, aber bei höherer Geschwindigkeit ist der Bremsweg wesentlich länger als der Reaktionsweg und physikalische Grenzen gibt es dennoch.

Das tun sie sehr wohl, denn sie gehen von den aktuell gültigen
Limits aus, welche aus der Nachkriegszeit stammen.

???Welche Limits stammen aus der Nachkriegszeit? Wohl nur die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (die in Deutschland überdies ohnehin so ziemlich am höchsten in ganz Europa sind). Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrszeichen kundgemacht sind, aus der Nachkriegszeit stammen ist wohl offensichtlicher Unsinn. Was soll sonst aus der Nachkriegszeit stammen - bitte eine Quelle.

70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Auch hier: die meisten Verkehrsunfälle werden nunmal nicht von alten 79er VW Bussen verursacht, sondern von neuen Autos auf Grund überhöhter Geschwindigkeit (trotz kürzeren Bremsweges) - das ist ein Faktum. Außerdem ändert die Tatsache, dass ein 79er VW Bus dann halt nicht mehr fahren darf nichts daran, dass auch bei neuen Autos überhöhte Geschwindigkeit zu Unfällen führt.

Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…

Ich nehme mal an, dass du die 50km/h Regel im Ort meinst. Die hat einfach wohl den Sinn, dass es eine höhere Dichte im Stadtverkehr gibt und wie gesagt 2/3 aller Unfälle mit Personenschaden passieren ja genau dort und da willst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen - wenn man zusätzlich noch berücksichtigt, dass die 50km/h ohnehin von der Mehrheit der Autofahrer jetzt schon nicht eingehalten wird.

Aber das ist das klassische Bild: alle wissen, wie das mit Geschwindigkeiten aussschaut, nur da sich niemand gerne an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten will, werden krampfhaft alle möglichen Ausreden erfunden, die weder technischen noch juristischen Grundsätzen standhalten.

Gruß
Tom

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