Falschbehauptungen über Falschbehauptungen
Hallo!
Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…
Damit deine Aussage stimmt müsste aber erstens in den meisten Fällen die Unfallursache nicht klärbar sein (was selten der Fall ist, wie jeder weiß, der mal bei Gericht Prozesse beobachtet hat) und zweitens: bitte woher hast du die Information, dass bei unklärbarer Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit angenommen wird - das ist wohl ein Scheinargument, sonst wüsste ich gerne, woher du das hast - ich ergänze auch noch gleich vorweg, dass die Unfallursache nicht von der Polizei am Unfallort festgestellt wird, was manche immer wieder behaupten (das was dort ausgefüllt wird ist lediglich eine Vermutung des aufnehmenden Beamten, mehr aber nicht).
Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.
Nein das stimmt nicht, wieder eine Falschbehauptung. In der Fahrschule wird der Bremsweg nach dem gesetzlich längst zulässigen Bremsweg eines Fahrzeuges berechnet (weil die Formel einfach ist). Da neue Fahrzeuge, wie du selbst geschrieben hast, einen wesentlich kürzeren Bremsweg als diesen haben, wird dieser Wert (und nicht der der Fahrschule) in Sachverständigengutachten (auch zur Ermittlung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit -> Fahren auf Sicht) herangezogen. Wenn also ein Sachverständigengutachten ergibt, dass der Lenker innerhalb seiner Sichtstrecke nicht anhalten konnte, dann hat der Sachverständige schon den kürzeren fahrzeugspezifischen Wert herangezogen - der von dir immer wieder zitierte kürzere Bremsweg eines neuen Autos ist daher bereits einkalkuliert. Es ist deshalb zB auch rechtlich kein Problem bei Abblendlicht schneller als 50km/h zu fahren, weil der Anhalteweg bei modernen Autos einfach kürzer ist. Quintessenz ist, dass trotz kürzerer Bremswege zu schnell gefahren wird.
Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…
Ja natürlich ist die Reaktion wichtig, aber bei höherer Geschwindigkeit ist der Bremsweg wesentlich länger als der Reaktionsweg und physikalische Grenzen gibt es dennoch.
Das tun sie sehr wohl, denn sie gehen von den aktuell gültigen
Limits aus, welche aus der Nachkriegszeit stammen.
???Welche Limits stammen aus der Nachkriegszeit? Wohl nur die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (die in Deutschland überdies ohnehin so ziemlich am höchsten in ganz Europa sind). Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrszeichen kundgemacht sind, aus der Nachkriegszeit stammen ist wohl offensichtlicher Unsinn. Was soll sonst aus der Nachkriegszeit stammen - bitte eine Quelle.
70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Auch hier: die meisten Verkehrsunfälle werden nunmal nicht von alten 79er VW Bussen verursacht, sondern von neuen Autos auf Grund überhöhter Geschwindigkeit (trotz kürzeren Bremsweges) - das ist ein Faktum. Außerdem ändert die Tatsache, dass ein 79er VW Bus dann halt nicht mehr fahren darf nichts daran, dass auch bei neuen Autos überhöhte Geschwindigkeit zu Unfällen führt.
Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…
Ich nehme mal an, dass du die 50km/h Regel im Ort meinst. Die hat einfach wohl den Sinn, dass es eine höhere Dichte im Stadtverkehr gibt und wie gesagt 2/3 aller Unfälle mit Personenschaden passieren ja genau dort und da willst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen - wenn man zusätzlich noch berücksichtigt, dass die 50km/h ohnehin von der Mehrheit der Autofahrer jetzt schon nicht eingehalten wird.
Aber das ist das klassische Bild: alle wissen, wie das mit Geschwindigkeiten aussschaut, nur da sich niemand gerne an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten will, werden krampfhaft alle möglichen Ausreden erfunden, die weder technischen noch juristischen Grundsätzen standhalten.
Gruß
Tom