'Warnen' des Gegenverkehrs durch Aufblenden

Demokratie und durchschnittlicher Bremsweg
Hallo!

Klar, denn die Regel geht über alles. Sie zu interpretieren
oder gar zu hinterfragen sollte mit Knast bestraft werden.

Eine Regel zu hinterfragen und zu kritisieren ist demokratisches Verhalten, eine Regel zu ignorieren, weil sie einem nicht gefällt jedoch ist undemokratisches Verhalten und widerspricht jeglicher Rechtsstaatsidee. Eine Demokratie gibt es nur dann, wenn eine Volksvertretung die Gesetze beschließt und ein Gesetz ist es nur dann, wenn man sich daran halten muss.

Das Recht zur Gesetzesübertretung machen manche unter dem Deckmantel der demokratischen Reife geltend, rational aus demokratischer Sicht argumentierbar ist das aber nicht.

Und noch was zum durchschnittlichen Bremsweg: es ist völlig unsinnig, den durchschnittlichen Bremsweg als Argument heranzuziehen, wenn es um überhöhte Geschwindigkeit geht. Wenn man bei einer bestimmten Geschwindigkeit bremst, dann hat man nunmal nicht den durchschnittlichen Bremsweg, sondern den Bremsweg zur Geschwindigkeit. Wenn der Bremsweg auf Grund überhöhter Geschwindigkeit zu lang ist, dann bleibt er auch zu lang (und damit die Geschwindigkeit zu hoch), egal wie hoch irgendein durchschnittlicher Bremsweg ist.

Gruß
Tom

1 Like

Hi!

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Damit deine Aussage stimmt müsste aber erstens in den meisten
Fällen die Unfallursache nicht klärbar sein (was selten der
Fall ist, wie jeder weiß, der mal bei Gericht Prozesse
beobachtet hat)

Wieviele Unfälle führen zu einem Prozess?

und zweitens: bitte woher hast du die
Information, dass bei unklärbarer Unfallursache überhöhte
Geschwindigkeit angenommen wird -

von einem Verwandten, der bei der Polizei im Streifendienst beschäftigt ist.

das ist wohl ein
Scheinargument,

Nein.

sonst wüsste ich gerne, woher du das hast -

s.o.

ich ergänze auch noch gleich vorweg, dass die Unfallursache
nicht von der Polizei am Unfallort festgestellt wird, was
manche immer wieder behaupten (das was dort ausgefüllt wird
ist lediglich eine Vermutung des aufnehmenden Beamten, mehr
aber nicht).

Genau das wird bei Fällen ohne gerichtliche Folgen von Versicherungen übernommen und bildet den Großteil der Fälle ab.

Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.

Nein das stimmt nicht, wieder eine Falschbehauptung. In der
Fahrschule wird der Bremsweg nach dem gesetzlich längst
zulässigen Bremsweg eines Fahrzeuges berechnet (weil die
Formel einfach ist). Da neue Fahrzeuge, wie du selbst
geschrieben hast, einen wesentlich kürzeren Bremsweg als
diesen haben, wird dieser Wert (und nicht der der Fahrschule)
in Sachverständigengutachten (auch zur Ermittlung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit -> Fahren auf Sicht)
herangezogen. Wenn also ein Sachverständigengutachten ergibt,
dass der Lenker innerhalb seiner Sichtstrecke nicht anhalten
konnte, dann hat der Sachverständige schon den kürzeren
fahrzeugspezifischen Wert herangezogen - der von dir immer
wieder zitierte kürzere Bremsweg eines neuen Autos ist daher
bereits einkalkuliert.

Na also. Das ist doch noch günstiger, denn so lässt sich der technische Fortschritt ja bestens belegen.

Es ist deshalb zB auch rechtlich kein
Problem bei Abblendlicht schneller als 50km/h zu fahren, weil
der Anhalteweg bei modernen Autos einfach kürzer ist.

Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…

Quintessenz ist, dass trotz kürzerer Bremswege zu schnell
gefahren wird.

Diese „Quintessenz“ unterstellt, dass jedwede V > 0 Km/h bereits als „zu schnell“ gelten muss, denn ab dieser V besteht bereits die Gefahr eines Unfalles.
MIm wirklichen Leben muss man sich jedoch damit beschäftigen, dass die V doch > 0 sein sollte, um voranzukommen.
Somit ist meine Frage, wie ich meine, durchaus erlaubt. Weshalb nicht geltende Regeln überdenken, wenn die Rahmenbedingungen sich verändert haben, was im Sinne der technischen Möglichkeiten ohne Frage der Fall ist seit den 1950er Jahren…

Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…

Ja natürlich ist die Reaktion wichtig, aber bei höherer
Geschwindigkeit ist der Bremsweg wesentlich länger als der
Reaktionsweg und physikalische Grenzen gibt es dennoch.

Natürlich gibt es die.
Ich habe niemals etwas anders behauptet.
Allerdings liegt die Grenze, ganz entgegen Deiner offensichtlichen Annahme, nicht statitisch bei „alles über 50 Km/h tötet Menschen“, sondern wird vielmehr durch verschiedenste Faktoren wie Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Reaktionszeit, Straßenbelag, Sicht, Witterung u.s.w. beeinflusst.
Die meisten der genannten Faktoren wurden in den letzten Jahrzehnten beträchtlich optimiert.

Das tun sie sehr wohl, denn sie gehen von den aktuell gültigen
Limits aus, welche aus der Nachkriegszeit stammen.

???Welche Limits stammen aus der Nachkriegszeit? Wohl nur
die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (die in Deutschland
überdies ohnehin so ziemlich am höchsten in ganz Europa sind).

Die 50 Km/h innerorts sind ein Anachronismus aus Adenauers Zeiten. Dasselbe gilt für die 100 Km/h auf Landstraßen.

Autobahnlimits sind vernachlässigbar, nach einer ADAC-Analyse aus den späten 90ern des 20. Jhdts. geht hervor, dass lediglich 2% der deutschen Strassen ohne V-Limitierung sind.

Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrszeichen
kundgemacht sind, aus der Nachkriegszeit stammen ist wohl
offensichtlicher Unsinn. Was soll sonst aus der Nachkriegszeit
stammen - bitte eine Quelle.

Die Limits, wie ich schrieb. Quelle: Augen auf und Schilder ansehen. Auch den Opa fragen könnte helfen.

70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Auch hier: die meisten Verkehrsunfälle werden nunmal nicht von
alten 79er VW Bussen verursacht, sondern von neuen Autos auf
Grund überhöhter Geschwindigkeit (trotz kürzeren Bremsweges) -
das ist ein Faktum.

Hioer muss doch auch ich mal nach einer Quelle fragen.
Ich kann hier zunächst von meiner persönlichen Empfindung ausgehen, welche v.a. schwere Unfälle mit Todesfolge unter Beteiligung älterer PKW geschehen lässt. Ich ziehe mein Wissen hier lediglich aus den Medienberichten. Was da zusammengefaltet an den Bäumen und Leitplanken der Nation klebt, ist seltenst ein nagelneues Modell.

Außerdem ändert die Tatsache, dass ein
79er VW Bus dann halt nicht mehr fahren darf nichts daran,
dass auch bei neuen Autos überhöhte Geschwindigkeit zu
Unfällen führt.

Dies sehe ich etwas differenzierter: 50 Km/h mit dem Bully in der Stadt waren schon heiss. Der Bremsweg lag irgendwo bei 62 Metern, mit laienhaften Meitteln gemessen.
Mit meinem modernen PKW hingegen kann ich binnen ca. 38 Metern bremsen.
Um die zulässigen (da vom TÜV besiegelten) 62 Meter zu erreichen, könnte ich wohl um die 90 Km/h fahren.

Dies erklärt meinen Vergleich von oben zwischen alt und neu noch einmal plakativ.

Dass man andererseits natürlich bemüht sein sollte, die Bremswege zur Erhöhung der Sicherheit aller noch weiter zu minimieren, darf natürlich auch angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund, und nur vor diesem, halte ich eine Beinehaltung der aktuellen V-Limits für sinnvoll.

Die MDiskussion jedoch will ich führen, denn stures Festhalten an alten Regeln führt u.a. zu der totalen Verkehrslähmung auf Autobahnen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wo man an Limits festhält, die heute keinem durchschnittlich begabten Fahrer mehr zu vermitteln sind.

Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…

Ich nehme mal an, dass du die 50km/h Regel im Ort meinst.

U.a. meine ich diese Regel, ja.

Die
hat einfach wohl den Sinn, dass es eine höhere Dichte im
Stadtverkehr gibt und wie gesagt 2/3 aller Unfälle mit
Personenschaden passieren ja genau dort und da willst du die
zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen - wenn man zusätzlich
noch berücksichtigt, dass die 50km/h ohnehin von der Mehrheit
der Autofahrer jetzt schon nicht eingehalten wird.

Man würde dann weniger Bürger kriminalisieren.
Ferner sind im ganzen Land in den spannenden Ecken ohnehin 30er Zonen eingerichtet, welche für meinen geschmack deutlich rigider überwacht werden könnten.
Das lohnt sich jedoch nicht, lieber misst man nachts um 3 auf einer 4-spurigen Ausfallstrasse…

Aber das ist das klassische Bild: alle wissen, wie das mit
Geschwindigkeiten aussschaut, nur da sich niemand gerne an
Geschwindigkeitsbegrenzungen halten will, werden krampfhaft
alle möglichen Ausreden erfunden, die weder technischen noch
juristischen Grundsätzen standhalten.

Ich sehe mich dieser Argumentation hier nicht unterworfen.

Grüße,

Mathias

Hi Tom!

Klar, denn die Regel geht über alles. Sie zu interpretieren
oder gar zu hinterfragen sollte mit Knast bestraft werden.

Eine Regel zu hinterfragen und zu kritisieren ist
demokratisches Verhalten, eine Regel zu ignorieren, weil sie
einem nicht gefällt jedoch ist undemokratisches Verhalten und
widerspricht jeglicher Rechtsstaatsidee.

Man keine Regel wunderbar hinterfragen und dabei bereits frei interpretieren.
Hier sehe ich keinen Konflikt.
Von einem „Ignorieren“ kann man ab einer V innerorts von 80 Km/h sprechen, was ich nicht gutheisse.

Eine Demokratie gibt
es nur dann, wenn eine Volksvertretung die Gesetze beschließt
und ein Gesetz ist es nur dann, wenn man sich daran halten
muss.

Richtig.
Eine ECHTE Demokaratie hat man schliesslich dann, wenn die sie beschliessende Volksgemeinschaft aus vornehmlich mündigen Bürgern besteht, die ihre Regeln auch ab und an überprüfen kann und darf…

Das Recht zur Gesetzesübertretung machen manche unter dem
Deckmantel der demokratischen Reife geltend, rational aus
demokratischer Sicht argumentierbar ist das aber nicht.

Richtig.

Und noch was zum durchschnittlichen Bremsweg: es ist völlig
unsinnig, den durchschnittlichen Bremsweg als Argument
heranzuziehen, wenn es um überhöhte Geschwindigkeit geht. Wenn
man bei einer bestimmten Geschwindigkeit bremst, dann hat man
nunmal nicht den durchschnittlichen Bremsweg, sondern den
Bremsweg zur Geschwindigkeit. Wenn der Bremsweg auf Grund
überhöhter Geschwindigkeit zu lang ist, dann bleibt er auch zu
lang (und damit die Geschwindigkeit zu hoch), egal wie hoch
irgendein durchschnittlicher Bremsweg ist.

…der Bremsweg verlängert sich im Vergleich durch höhere V, verkürzt sich allerdings wieder über die bessere technische Ausstattung heutiger Fahrzeuge.
Weiteres dazu s. Posting weiter unten.

Grüße,

Mathias

Hallo,
ok das macht Sinn. Die momentane Situation mit Warnmeldungen im Radio ist m.M. ohnehin nicht sonderlich effektiv. Ideal (aus Sicht des Fahres) wäre eine Integration der gemeldeten Blitzer in ein OnBoard Navigationssystem. Das würde aber sicher die Toleranzgrenze überschreiten *g*.

Gruss
Enno

Hallo!

Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…

Schon mal was von fahren auf Sicht gehört (gibt auf Autobahnen durchaus Ausnahmen)? Wenn du 200km/h mit Abblendlicht fährst, dann bist du zu schnell unterwegs, weil du nicht innerhalb eingesehenen Strecke anhalten kannst - so gut kann kein Auto bremsen! Also offensichtlich sind dir die Vorschriften der StVO nicht bekannt.

Das ein Auto einen TÜV bekommt, wenn der Bremsweg bei 50km/ 65m beträgt glaub ich nicht. Gesetzlich erlaubt sind ca. 25m, ein modernes Auto braucht meistens so um die 10m glaube ich.

Gruß
Tom

Hallo!

Also wenn das Gesetz sagt 50km/h höchstens und du fährst 60km/h, dann ist das wohl eine Nichtbeachtung des Gesetzes - alles andere wäre wohl denkunmöglich interpretiert.

Gruß
Tom

Hallo, Ihr,
da gab es vor einigen Jahren einmal einen Menschen, dessen Sendungsbewußtsein ihn dazu veranlaßte, mit der auf einem Regenschirm angebrachten Warnung RADAR! die Autofahrer vor Radarfallen zu warnen.
Wenn ich mich recht erinnere wurde dieser Mensch mehrfach verurteilt, weil er von seinem Tun nicht ablassen wollte. Es gab deswegen ein wenig Rascheln im Blätterwald.
Aber das ist Jahre her, als Radarmessungen gerade aufkamen.
Gruß Eckard.

Klar, ich habe ja auch nicht zur „Wegelagerer“ Meldung Stellung bezogen. Nur sah es für mich so aus, also ob da gleich Pauschal über alle Studenten hergezogen wird. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Enno,

das gibt es längst. Schau doch mal unter http://www.radarfalle.de/ !

Meines Wissens ist es durchaus erlaubt - auch im Radio - vor Radarfallen zu warnen, solange dadurch nicht eine Gefährdung des Staßenverkehrs entsteht.

Hierzu das OLG Stuttgart: „Das Warnen vor einer Radarfalle kann nach Meinung des OLG allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften verstoßen, wenn gemäß § 1 StVO andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden“ (Az.: 4 Ss 33/97; abgedruckt in DAR 1997, 251)

Gruß Ivo

Langweilige Diskussion
Also ehrlich ist euch allen langweilig?

Einige könnten dann mal eine Nachschulung besuchen, dass würde sie evtl. weiterbringen.

Geschwindigkeit als Unfallursache:

http://www.sicherestrassen.de/_Ausarbeitungen.htm?ht…

folgende Situation: Ich fahre die Straße entlang und sehe
hinter einem Strauch ein paar uniformierte Wegelagerer
herumlungern, die in meine Gegenrichtung Radarmessungen
durchführen.

Polizei als Wegelagerer:

Schon mal was vom Primat der Politik gehört? Die Politik entscheidet, wieviel Verkehrssicherheit mittels Repression erreicht werden soll. Das da nicht nur Sicherheitsinteressen dahinterstecken mag dahingestellt bleiben - die Polizei als solches hat nichts von den Einnahmen und die einzelnen Beamten schon gar nicht.

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

Nein nicht strafbar es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

§16 StVO Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.

Als Beleuchtung wird ja das F-Licht in diesem Fall nicht benutzt sondern als Warnzeichen.

Ob Ausreden in letzter Instanz vor Gericht ziehen ist mir nicht bekannt.

Wenn ja, Zusatzfrage 1:
Kann der Polizist am Straßenrand eigentlich erkennen, wenn ich
aufblende (wenn ich schon an ihm vorbei bin und er also nur
mehr das Heck meines Wagens sieht). In der Nacht ists logisch,
dass er es mitbekommt, aber was ist mit tagsüber?

Probiers doch mal aus, wenns Dich interessiert.

Und Zusatzfrage 2:
Achten Polizisten auch darauf, ob der Gegenverkehr „warnt“ und
ahndet es auch, oder sind die genug mit den Vorkommnissen auf
ihrer Straßenseite beschäftigt?

Also um den Selbstversuch mal vorweg zu nehmen:

Wie soll man aus einem Pkw, bei Tage sehen ob jemand hinter einem in Gegenrichtung fahrend Lichthupe macht und soll man sich Nachts jedes entgenkommende Kennzeichen merken um ggf. eine Anzeige fertigen zu können???
Bei Kontrollen mit Anhaltekommando kann man - bei genug Personal -durchaus den Lichthupenden Gegenverkehr mit Abdecken.

Zu den Warnungen vor Kontrollen als solches:

Solche Warunungen sind nicht verboten, weder im Radio noch als Fußgänger oder mit Pappschild.
Bei den Fußgängern und Pappschildhaltern kann aber die Polizei vor Ort Maßnahmen treffen, um diese zu vertreiben - wäre jetzt etwas Weitschweifig, das zu erklären.

Grundsatzdiskussionen über die Sinnhaftigkeit des Aufblendens
möchte ich nicht unbedingt hervorrufen, wehre mich aber auch
nicht dagegen… :smile:

Siehst ja was daraus geworden ist, wenns um Blitzer geht, dann ist der Autofahrer ins Herz getroffen und mit vollem Eifer dabei.
Ich wurde selbst letztens geblitzt - nicht sehr schnell - aber ich zahl eben und gut, schließlich hab ich was falsch gemacht. Und ich geb auch durchaus Lichthupe wenn ichs sehe, dass muß doch jeder selbst wissen - ich bin auch schonmal bei Rot über die Ampel gegangen.
Aber unsinnige Diskussionen über die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit innerorts und über Abzocke sind deshalb wohl nicht angebracht. Wer meint abgezockt zu werden kann sich ja mal im Auslang blitzen lassen.

PS: Ich bin zwar aus Österreich, aber die deutsche Rechtslage
wird sich ja nicht so wesentlich unterscheiden oder?

Das weiß ich nicht. Aber liberaler als in D gehts nicht, deshalb vorsicht.

M.

Was fürn Unsinn…

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Dann war die Geschwindigkeit auch nicht angepasst. Der Unfallverursacher hätte ggf. anhalten müssen bis sie/er fertig ist.

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Wenn man mal
so bei Gericht die Verkehrsunfallsachen ansieht, dann geht es
fast immer nur um das und die Sachverständigen können sehr
genau ausrechnen, wie lang der Bremsweg bei welcher
Geschwindigkeit bei welchem Auto ist.

Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.
Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…

Ja na klar und wenn wir alle 70 fahren DÜRFTEN, würden wir auch alle nur 70 fahren und wir wären ALLE wach.

70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

70 ist auch kein Problem - aber nur 50 ist erlaubt. Und zwar weil eben nicht ALLE eine super Reaktion haben, ständig wach sind, ein Fahrzeug der Spitzenklassen mit 6 Airbags fahren, Fußgänger, Radfahrer, Kradfahrer etc. gar keine Airbags haben, Kinder ein ohnehin eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen für Geschwindigkeit haben, alte Menschen die Straße nicht schneller überqueren als früher und im Winter immernoch schwarze Klamotten tragen, XXXXX andere Gründe.

Praxis ist vielmehr, dass diejenigen, die zu schnell fahren,
es wohl wissen, aber es nicht wahrhaben wollen oder aber
glauben, selbst nicht an physikalische Grundsätze gebunden zu
sein und damit immer wieder mit Argumenten daherkommen, die
schon mit technisch-physikalischen Grundsätzen einfach
unvereinbar sind.

Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben sich seit dem nicht geändert.

M.

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Man sollte differenzieren.
Hi,

ich würde Polizisten nicht als Wegelagerer bezeichnen.
Wenn die Polizei irgendwo knipst, dann hat das durchaus Sicherheitsgründe.

Ganz im Gegendsatz zu den Kommunen, die augenscheinlich nur auf Geld aus sind.
Das sind Wegelagerer, wenn wir diesen Begriff schon verwenden.
In diesem Fall aber geht man durch Warnen gottseidank so gut wie gar kein Risiko ein.
Gruss,

Wenn ich jetzt den Gegenverkehr durch kurzes Aufblenden meines
Fernlichtes warne, mache ich mich damit strafbar?

die eigentliche frage lautet: wer soll dich erwischen?
blitzen wegen polizei ist in israel „pflicht“ *fg*

zu den radarfallen: der einheimische verkehr weiß sehr exakt wo sie stehen und so kommt es an bestimmten punkten zu starkem bremsaufkommen von ganzen autokolonnen. von 150 runter auf die erlaubten 90, dann wieder hoch auf 150. (radarfallen stehen meistens mitten auf völlig geraden ungefährlichen strecken, wo jeder automatisch schnell fährt). durch das kolletkive herumgebremse und beschleunigen entstehen dann die unfälle, die man vermeiden wollte, weil einer von 100 autos kein einheimischer ist und es nicht weiß. toll.

gruß
datafox

Die Frage ist wer…
…will eigentlich wissen wie das in Israel, Kambodscha oder auf den Galapagosinseln ist…

DM

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…will eigentlich wissen wie das in Israel, Kambodscha oder
auf den Galapagosinseln ist…

na wenn das so is. dann sag ich eben nix mehr.
dachte das wär ein forum für alle (!) die deutsch können. die welt endet nicht am tellerrand.

wir ist es in kambodscha? wär doch interessant.

gruß
datafox

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Ich!

…will eigentlich wissen wie das in Israel, Kambodscha oder
auf den Galapagosinseln ist…

Hallo Dirk,

Wollt ihr nur hoeren, was ihr schon gehoert?
oder so aehnlich, meint Mephisto.

Wie kann man nur sowenig an der Welt interessiert sein?
Wenn nichts anderes, dann helfen die Gebraeuche in anderen
Laendern doch wenigstens zur Relativierung der eigenen.

kopfschuettelnde Gruesse,
Elke

Die Frage ist vielmehr, wer…

zu den radarfallen: der einheimische verkehr weiß sehr exakt
wo sie stehen und so kommt es an bestimmten punkten zu starkem
bremsaufkommen von ganzen autokolonnen. von 150 runter auf die
erlaubten 90, dann wieder hoch auf 150. (radarfallen stehen
meistens mitten auf völlig geraden ungefährlichen strecken, wo
jeder automatisch schnell fährt). durch das kolletkive
herumgebremse und beschleunigen entstehen dann die unfälle,
die man vermeiden wollte, weil einer von 100 autos kein
einheimischer ist und es nicht weiß. toll.

…hier die Unfälle verursacht, der, der durchweg die legalen 90 fährt oder die ganzen anderen 150er. Da kann man drüber streiten, denke ich. Ich selbst bin da unentschieden.

Gruß,

Malte, der Blitzer an Ampeln und vor Schulen und anderen Gefahrenstellen sehr sinnvoll findet, alle anderen Fallen (leider damit die Mehrzahl) jedoch am liebsten umkacheln würde, und ebenfalls der Meinung ist, daß Tempo 50 innerorts sinnlos niedrig ist, weil eine dreistufige Begrenzung (70 auf Hauptverkehrsachsen, 50 auf sonstigen Strassen, 30 in Wohngebieten und vor Schulen etc.) wesentlich realistischer wäre.

1 Like

Ergänzung - etwas komplizierter
Hallo!

Habe jetzt mal ein bisschen Jud. des VwGH gelesen und in die StVO und das KFG geschaut und bin draufgekommen, dass die Sache doch etwas kompliziert in Österreich ist.

Grundsätzlich ist nämlich das Betätigen der Lichthupe auch ohne Grund nicht verboten, solange sie nicht blendet, gefährdet etc. (§22 StVO)
-> daher kann man auch grundsätzlich vor Radarfallen warnen, ohne dass das strafbar ist.

Verboten ist allerdings das Betätigen der Lichtupe über eine längere Strecke ohne Grund, wenn man ein Kraftfahrzeug lenkt (§ 100 KFG). Der VwGH hat (mE richtigerweise) dazu festgestellt, dass das Warnen vor einer Radarfalle kein Grund für eine Warnung ist.

Daraus ergibt sich zusammengefasst, dass es zwar unproblematisch ist, zB einmal kurz zu blinken und jemanden zu warnen, macht man das allerdings über eine gewisse Strecke (in der VwGH Entscheidung waren es 150m) dann ist es wiederum verboten. Das ist etwas merkwürdig, aber steht so im Gesetz bzw. wird das Gesetz so in durchaus nachvollziehbarer Weise vom VwGH interpretiert.

Gruß
Tom

2 Like

Hi!

Wie schön man doch die Welt in schwarz und weiss einteilen kann…

Das Leben ist jedoch etwas komplizierter, allein schon die Varianzen der Tachos zeigen dies.

Alles weitere hierzu habe ich bereits geschrieben, vor ca. 1 Jahr in einer „Diskussion“ mit BerndW. Findest Du im Archiv.

Grüße,

Mathias

Also wenn das Gesetz sagt 50km/h höchstens und du fährst
60km/h, dann ist das wohl eine Nichtbeachtung des Gesetzes -
alles andere wäre wohl denkunmöglich interpretiert.

Gruß
Tom

Hi!

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Dann war die Geschwindigkeit auch nicht angepasst. Der
Unfallverursacher hätte ggf. anhalten müssen bis sie/er fertig
ist.

Dies führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und angepasste V diejenige = 0 ist…

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber
nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Naja, ich schätze, diese Bewertung steht Dir nur bedingt zu, denn Du kannst lediglich sagen, was Du tust. Für ihn verhält sich das natürlich genauso, wer also Recht hat, kann nur eine statistische Evaluierung zeigen.

Wenn man mal
so bei Gericht die Verkehrsunfallsachen ansieht, dann geht es
fast immer nur um das und die Sachverständigen können sehr
genau ausrechnen, wie lang der Bremsweg bei welcher
Geschwindigkeit bei welchem Auto ist.

Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.
Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…

Ja na klar und wenn wir alle 70 fahren DÜRFTEN, würden wir
auch alle nur 70 fahren und wir wären ALLE wach.

Ich persönlich könnte dann die auf den meisten großen Stadtstrassen möglichen 90 fahren…

70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.

70 ist auch kein Problem - aber nur 50 ist erlaubt. Und zwar
weil eben nicht ALLE eine super Reaktion haben, ständig wach
sind, ein Fahrzeug der Spitzenklassen mit 6 Airbags fahren,
Fußgänger, Radfahrer, Kradfahrer etc. gar keine Airbags haben,
Kinder ein ohnehin eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen für
Geschwindigkeit haben, alte Menschen die Straße nicht
schneller überqueren als früher und im Winter immernoch
schwarze Klamotten tragen, XXXXX andere Gründe.

Das sind Gründe für eine V-Limitierung. Nicht aber für eine V-Limitierung auf 50 Km/h.

Praxis ist vielmehr, dass diejenigen, die zu schnell fahren,
es wohl wissen, aber es nicht wahrhaben wollen oder aber
glauben, selbst nicht an physikalische Grundsätze gebunden zu
sein und damit immer wieder mit Argumenten daherkommen, die
schon mit technisch-physikalischen Grundsätzen einfach
unvereinbar sind.

Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben
sich seit dem nicht geändert.

Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerkasamkeit jedoch häufig sehr wohl. Die höheren Anforderungen des heutigen Alltags führen bei den meisten Menschen sicherlich zu einer höheren reaktions- und Aufnahmefähigkeit als vor 40 Jahren.

Grüße,

Mathias