Hi!
Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…
Damit deine Aussage stimmt müsste aber erstens in den meisten
Fällen die Unfallursache nicht klärbar sein (was selten der
Fall ist, wie jeder weiß, der mal bei Gericht Prozesse
beobachtet hat)
Wieviele Unfälle führen zu einem Prozess?
und zweitens: bitte woher hast du die
Information, dass bei unklärbarer Unfallursache überhöhte
Geschwindigkeit angenommen wird -
von einem Verwandten, der bei der Polizei im Streifendienst beschäftigt ist.
das ist wohl ein
Scheinargument,
Nein.
sonst wüsste ich gerne, woher du das hast -
s.o.
ich ergänze auch noch gleich vorweg, dass die Unfallursache
nicht von der Polizei am Unfallort festgestellt wird, was
manche immer wieder behaupten (das was dort ausgefüllt wird
ist lediglich eine Vermutung des aufnehmenden Beamten, mehr
aber nicht).
Genau das wird bei Fällen ohne gerichtliche Folgen von Versicherungen übernommen und bildet den Großteil der Fälle ab.
Das kann sogar jeder, der hierzulande den FS gemacht hat…
Bekannt ist dann auch, dass die Reaktionszeit ebenfalls eine
große Rolle spielt.
Nein das stimmt nicht, wieder eine Falschbehauptung. In der
Fahrschule wird der Bremsweg nach dem gesetzlich längst
zulässigen Bremsweg eines Fahrzeuges berechnet (weil die
Formel einfach ist). Da neue Fahrzeuge, wie du selbst
geschrieben hast, einen wesentlich kürzeren Bremsweg als
diesen haben, wird dieser Wert (und nicht der der Fahrschule)
in Sachverständigengutachten (auch zur Ermittlung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit -> Fahren auf Sicht)
herangezogen. Wenn also ein Sachverständigengutachten ergibt,
dass der Lenker innerhalb seiner Sichtstrecke nicht anhalten
konnte, dann hat der Sachverständige schon den kürzeren
fahrzeugspezifischen Wert herangezogen - der von dir immer
wieder zitierte kürzere Bremsweg eines neuen Autos ist daher
bereits einkalkuliert.
Na also. Das ist doch noch günstiger, denn so lässt sich der technische Fortschritt ja bestens belegen.
Es ist deshalb zB auch rechtlich kein
Problem bei Abblendlicht schneller als 50km/h zu fahren, weil
der Anhalteweg bei modernen Autos einfach kürzer ist.
Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…
Quintessenz ist, dass trotz kürzerer Bremswege zu schnell
gefahren wird.
Diese „Quintessenz“ unterstellt, dass jedwede V > 0 Km/h bereits als „zu schnell“ gelten muss, denn ab dieser V besteht bereits die Gefahr eines Unfalles.
MIm wirklichen Leben muss man sich jedoch damit beschäftigen, dass die V doch > 0 sein sollte, um voranzukommen.
Somit ist meine Frage, wie ich meine, durchaus erlaubt. Weshalb nicht geltende Regeln überdenken, wenn die Rahmenbedingungen sich verändert haben, was im Sinne der technischen Möglichkeiten ohne Frage der Fall ist seit den 1950er Jahren…
Die Art der Reaktion und schließlich auch noch der technische
Zustand des Fahrzeuges tragen ihr übriges bei.
Daher: lieber ein wacher 70-Fahrer in einem sicheren Auto, als
ein Penner im Käfer mit 50…
Ja natürlich ist die Reaktion wichtig, aber bei höherer
Geschwindigkeit ist der Bremsweg wesentlich länger als der
Reaktionsweg und physikalische Grenzen gibt es dennoch.
Natürlich gibt es die.
Ich habe niemals etwas anders behauptet.
Allerdings liegt die Grenze, ganz entgegen Deiner offensichtlichen Annahme, nicht statitisch bei „alles über 50 Km/h tötet Menschen“, sondern wird vielmehr durch verschiedenste Faktoren wie Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Reaktionszeit, Straßenbelag, Sicht, Witterung u.s.w. beeinflusst.
Die meisten der genannten Faktoren wurden in den letzten Jahrzehnten beträchtlich optimiert.
Das tun sie sehr wohl, denn sie gehen von den aktuell gültigen
Limits aus, welche aus der Nachkriegszeit stammen.
???Welche Limits stammen aus der Nachkriegszeit? Wohl nur
die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (die in Deutschland
überdies ohnehin so ziemlich am höchsten in ganz Europa sind).
Die 50 Km/h innerorts sind ein Anachronismus aus Adenauers Zeiten. Dasselbe gilt für die 100 Km/h auf Landstraßen.
Autobahnlimits sind vernachlässigbar, nach einer ADAC-Analyse aus den späten 90ern des 20. Jhdts. geht hervor, dass lediglich 2% der deutschen Strassen ohne V-Limitierung sind.
Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrszeichen
kundgemacht sind, aus der Nachkriegszeit stammen ist wohl
offensichtlicher Unsinn. Was soll sonst aus der Nachkriegszeit
stammen - bitte eine Quelle.
Die Limits, wie ich schrieb. Quelle: Augen auf und Schilder ansehen. Auch den Opa fragen könnte helfen.
70 Km/h in der Stadt ist m.E. heute kein Problem mehr,
allerdings wäre es hierzu nötig, beim TÜV andere Massstäbe
anzulegen.
Seit vor 4 Jahren mein `79er Bus, der objektiv gesehen
technisch tot war, noch einmal die Plakette erhalten hat,
weiss ich, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Auch hier: die meisten Verkehrsunfälle werden nunmal nicht von
alten 79er VW Bussen verursacht, sondern von neuen Autos auf
Grund überhöhter Geschwindigkeit (trotz kürzeren Bremsweges) -
das ist ein Faktum.
Hioer muss doch auch ich mal nach einer Quelle fragen.
Ich kann hier zunächst von meiner persönlichen Empfindung ausgehen, welche v.a. schwere Unfälle mit Todesfolge unter Beteiligung älterer PKW geschehen lässt. Ich ziehe mein Wissen hier lediglich aus den Medienberichten. Was da zusammengefaltet an den Bäumen und Leitplanken der Nation klebt, ist seltenst ein nagelneues Modell.
Außerdem ändert die Tatsache, dass ein
79er VW Bus dann halt nicht mehr fahren darf nichts daran,
dass auch bei neuen Autos überhöhte Geschwindigkeit zu
Unfällen führt.
Dies sehe ich etwas differenzierter: 50 Km/h mit dem Bully in der Stadt waren schon heiss. Der Bremsweg lag irgendwo bei 62 Metern, mit laienhaften Meitteln gemessen.
Mit meinem modernen PKW hingegen kann ich binnen ca. 38 Metern bremsen.
Um die zulässigen (da vom TÜV besiegelten) 62 Meter zu erreichen, könnte ich wohl um die 90 Km/h fahren.
Dies erklärt meinen Vergleich von oben zwischen alt und neu noch einmal plakativ.
Dass man andererseits natürlich bemüht sein sollte, die Bremswege zur Erhöhung der Sicherheit aller noch weiter zu minimieren, darf natürlich auch angenommen werden.
Vor diesem Hintergrund, und nur vor diesem, halte ich eine Beinehaltung der aktuellen V-Limits für sinnvoll.
Die MDiskussion jedoch will ich führen, denn stures Festhalten an alten Regeln führt u.a. zu der totalen Verkehrslähmung auf Autobahnen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wo man an Limits festhält, die heute keinem durchschnittlich begabten Fahrer mehr zu vermitteln sind.
Naja, ich sehe die „technisch-physikalischen Grundsätze“,
welche Du hier bemühst, als durchaus beachtet an, wenn man
aufgrund der technischen Entwicklung der letzten 50 Jahre
darüber nachzudenken anregt, ob gewisse aus den 1950ern
stammende Limits noch zeitgemäss sind…
Ich nehme mal an, dass du die 50km/h Regel im Ort meinst.
U.a. meine ich diese Regel, ja.
Die
hat einfach wohl den Sinn, dass es eine höhere Dichte im
Stadtverkehr gibt und wie gesagt 2/3 aller Unfälle mit
Personenschaden passieren ja genau dort und da willst du die
zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöhen - wenn man zusätzlich
noch berücksichtigt, dass die 50km/h ohnehin von der Mehrheit
der Autofahrer jetzt schon nicht eingehalten wird.
Man würde dann weniger Bürger kriminalisieren.
Ferner sind im ganzen Land in den spannenden Ecken ohnehin 30er Zonen eingerichtet, welche für meinen geschmack deutlich rigider überwacht werden könnten.
Das lohnt sich jedoch nicht, lieber misst man nachts um 3 auf einer 4-spurigen Ausfallstrasse…
Aber das ist das klassische Bild: alle wissen, wie das mit
Geschwindigkeiten aussschaut, nur da sich niemand gerne an
Geschwindigkeitsbegrenzungen halten will, werden krampfhaft
alle möglichen Ausreden erfunden, die weder technischen noch
juristischen Grundsätzen standhalten.
Ich sehe mich dieser Argumentation hier nicht unterworfen.
Grüße,
Mathias