'Warnen' des Gegenverkehrs durch Aufblenden

Hallo!

Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…

Schon mal was von fahren auf Sicht gehört (gibt auf Autobahnen
durchaus Ausnahmen)? Wenn du 200km/h mit Abblendlicht fährst,
dann bist du zu schnell unterwegs, weil du nicht innerhalb
eingesehenen Strecke anhalten kannst - so gut kann kein Auto
bremsen! Also offensichtlich sind dir die Vorschriften der
StVO nicht bekannt.

Ich habe Xenon -Licht… :wink:

Im Ernst: es gibt hier ja häufig die wildesten Interpretationen der StVO. Ich lasse das also mal so stehen.
Dass nach Deiner Interpretation allerdings niemand mehr als 100 auf der Autobahn fahren dürfte, müsste klar sein…

Das ein Auto einen TÜV bekommt, wenn der Bremsweg bei 50km/
65m beträgt glaub ich nicht. Gesetzlich erlaubt sind ca. 25m,
ein modernes Auto braucht meistens so um die 10m glaube ich.

Ich möchte sofort dieses Auto kaufen, welches in 10 Metern aus 100 Km/h anhält…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…

Schon mal was von fahren auf Sicht gehört (gibt auf Autobahnen
durchaus Ausnahmen)? Wenn du 200km/h mit Abblendlicht fährst,
dann bist du zu schnell unterwegs, weil du nicht innerhalb
eingesehenen Strecke anhalten kannst - so gut kann kein Auto
bremsen! Also offensichtlich sind dir die Vorschriften der
StVO nicht bekannt.

Ich habe Xenon -Licht… :wink:

Im Ernst: es gibt hier ja häufig die wildesten
Interpretationen der StVO. Ich lasse das also mal so stehen.
Dass nach Deiner Interpretation allerdings niemand mehr als
100 auf der Autobahn fahren dürfte, müsste klar sein…

Das kann ich jetzt zwar nicht nachvollziehen, aber eines ist klar: du musst wenn es finster ist innerhalb des Lichtkegels deines Scheinwerfers anhalten können (Ausnahmen gibt es in D auf der Autobahn in der Nacht unter bestimmten Voraussetzungen) und die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten gelten immer nur unter dieser Voraussetzung. Das ist keine abenteuerliche Interpretation der StVO sondern völlig unumstrittene Auslegung sowohl in der Lehre, als auch in der Rechtsprechung und war im Übrigen bei der Erlassung der StVO auch so gedacht. Das sollte eigentlich jeder wissen, der den Führerschein gemacht hat.

Das ein Auto einen TÜV bekommt, wenn der Bremsweg bei 50km/
65m beträgt glaub ich nicht. Gesetzlich erlaubt sind ca. 25m,
ein modernes Auto braucht meistens so um die 10m glaube ich.

Ich möchte sofort dieses Auto kaufen, welches in 10 Metern aus
100 Km/h anhält…

??? Ich habe erstens gesagt Bremsweg und nicht Anhalteweg und zweitens aus 50km/h

Gruß
Tom

Wie unlogisch
Hallo!

Dies führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und
angepasste V diejenige = 0 ist…

Nein dieser Schluss ist unlogisch und entspricht nicht dem Gesetz - gesetzlich vorgesehen ist Anhalten innerhalb der Sichtstrecke. Wenn ein Unfall passiert, weil dir jemand in die Sicht „hüpft“ oder „fällt“ (sowas kommt schon mal vor) und du deshalb nicht anhalten konntest, dann passiert natürlich auch ein Unfall, aber die Ursache ist nicht (!) überhöhte Geschwindigkeit und du wirst als Autofahrer kein Verschulden daran tragen, das Gesetz wird dir daher auch nichts vorwerfen (sofern nicht irgendeine andere im Zusammenhang stehende Norm übertreten wurde). Genausowenig ist übrigens Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit wenn du als Autofahrer zwar nicht auf Sicht gefahren bist (also die Geschwindigkeit überhöht war), aber der Unfall auch dann genauso passiert wäre, wärest du auf Sicht gefahren.

Nur dann wenn der Unfall deswegen so passiert ist, weil die Geschwindigkeit zu hoch (im Sinne des Gesetzes) war, ist Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit.

Das Gesetz wurde ja gerade deshalb geschaffen, um das Autofahren an Regeln gebunden zu gewährleisten -> daher wird innerhalb eines bestimmten Rahmens das Unfallrisiko bewusst einkalkuliert und gesetzlich zugelassen, aber eben in einem bestimmten Rahmen, da es auch gegenläufige Interessen gibt, die ebenfalls berechtigt sind und einer dieser Rahmen, ist eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist nicht ein Autofahrer alleine auf der ganzen Welt (wie man bei uns im Straßenverkehr leider allzu oft das Gefühl hat).

Dass man aus dem Gesetz ableiten könnte, man dürfte nur 0km/h fahren, weil dass das Sicherste ist, hat niemand behauptet und ist auch völliger juristischer Unsinn.

Gruß
Tom

Denkunmögliche Rechtsanwendung
Hallo!

Also mit schwarz weiss hat das nichts zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit. Jeder muss sich wohl auf das Gesetz verlassen können. Wenn 50km/h vorgeschrieben ist, dann muss sich jeder darauf verlassen können -> das ist ein ganz primitiver rechtsstaatlicher Grundsatz, sonst weiß doch kein Mensch, was zu tun ist, noch dazu im Straßenverkehr wo schnelle Enscheidungen gefragt sind.

Gesetze zu interpretieren erfolgt nach Interpretationsregeln und hat nichts damit zu tun, ein Gesetz irgendwie hinzubiegen, so etwas ist Methodenwidrig - ich würde mich mal über Interpretationsregeln informieren, wenn du schon versuchst Recht zu interpretieren. Ich weiß zwar nicht, welches Wort man in Deutschland verwendet, aber in Österreich nennt man deine Auslegung (wenn die Begrenzung auf 50km/h ist, dann darf man 70km/h fahren) in der Diktion des Ö Verfassungsgerichtshofes „denkunmögliche Rechtsanwendung“, da sie in gröbster Weise gegen juristische Interpretationsregeln verstößt und auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen (Rechtsstaat) widersprechen.

Gruß
Tom

Ergänzung - Musterbeispiel für die Praxis
Hallo!

Vielleicht auch noch interessant: Mathias ist ein praktisches Beispiel dafür, weshalb jede Rechtsordnung ein Sanktionssystem entwickelt:

Es gibt Leute die halten sich freiwillig an das (demokratisch beschlossene) Gesetz und andere wollen das eben nicht (und es geht nur um das wollen und um sonst gar nichts - die Diskussion hier ist daher eigentlich sinnlos).

Damit aber auch diejenigen, denen nicht mit allen Mittel menschlicher Denklogik zu machen ist, dass sie sich an ein Gesetz halten müssen, dazu gezwungen werden sich daran zu halten, gibt es ein Sanktionssystem, also insb. über die Verschuldenshaftung und Strafsanktionen.

Gruß
Tom

Hi!

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Dann war die Geschwindigkeit auch nicht angepasst. Der
Unfallverursacher hätte ggf. anhalten müssen bis sie/er fertig
ist.

Dies führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und
angepasste V diejenige = 0 ist…

Wenn ich einen gebl… bekomme mit Sicherheit. Es führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und angepasste V diejenige = 0 ist, wenn der Ablenkungsgrad auf einer skala von 1 - 10 bei 9 liegt.

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber
nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Naja, ich schätze, diese Bewertung steht Dir nur bedingt zu,
denn Du kannst lediglich sagen, was Du tust. Für ihn verhält
sich das natürlich genauso, wer also Recht hat, kann nur eine
statistische Evaluierung zeigen.

Ich denke doch das mir die zusteht.
Da ich selbst lange genug im Streifendienst mit der Unfallaufnahme beschäftigt war weiß ich zwar was er meint. Allerdings kann man das eben nicht einfach so sagen, wie er das hier anscheinend unters Volk trägt. Leider machen sich zuviele Kollegen zu wenig Gedanken über das was sie so öffentlich loslassen - siehe die teils peinlichen Polzei-Realityserien.

Ja na klar und wenn wir alle 70 fahren DÜRFTEN, würden wir
auch alle nur 70 fahren und wir wären ALLE wach.

Ich persönlich könnte dann die auf den meisten großen
Stadtstrassen möglichen 90 fahren…

Genau das ist das Problem. Und andere Fahren dann 100 - Führerscheinabgeben ist ja erst ab 31 drüber.

70 ist auch kein Problem - aber nur 50 ist erlaubt. Und zwar
weil eben nicht ALLE eine super Reaktion haben, ständig wach
sind, ein Fahrzeug der Spitzenklassen mit 6 Airbags fahren,
Fußgänger, Radfahrer, Kradfahrer etc. gar keine Airbags haben,
Kinder ein ohnehin eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen für
Geschwindigkeit haben, alte Menschen die Straße nicht
schneller überqueren als früher und im Winter immernoch
schwarze Klamotten tragen, XXXXX andere Gründe.

Das sind Gründe für eine V-Limitierung. Nicht aber für eine
V-Limitierung auf 50 Km/h.

Ich glaube wenn Du etwas nachdenkst, kommst Du auf die Lösung. Genaugenommen sind das sogar eher Begründungen für eine V-Lim. auf 30 Km/h.

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben
sich seit dem nicht geändert.

Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerkasamkeit jedoch häufig sehr
wohl. Die höheren Anforderungen des heutigen Alltags führen
bei den meisten Menschen sicherlich zu einer höheren
reaktions- und Aufnahmefähigkeit als vor 40 Jahren.

Das glaube ich nicht.

M.

Hi!

Also mit schwarz weiss hat das nichts zu tun, sondern mit
Rechtsstaatlichkeit. Jeder muss sich wohl auf das Gesetz
verlassen können. Wenn 50km/h vorgeschrieben ist, dann muss
sich jeder darauf verlassen können -> das ist ein ganz
primitiver rechtsstaatlicher Grundsatz, sonst weiß doch kein
Mensch, was zu tun ist, noch dazu im Straßenverkehr wo
schnelle Enscheidungen gefragt sind.

s.u., Auslegung. Du schreibst es ja selbst.

Gesetze zu interpretieren erfolgt nach Interpretationsregeln
und hat nichts damit zu tun, ein Gesetz irgendwie hinzubiegen,
so etwas ist Methodenwidrig - ich würde mich mal über
Interpretationsregeln informieren, wenn du schon versuchst
Recht zu interpretieren. Ich weiß zwar nicht, welches Wort man
in Deutschland verwendet, aber in Österreich nennt man deine
Auslegung (wenn die Begrenzung auf 50km/h ist, dann darf man
70km/h fahren) in der Diktion des Ö Verfassungsgerichtshofes
„denkunmögliche Rechtsanwendung“, da sie in gröbster Weise
gegen juristische Interpretationsregeln verstößt und auch
verfassungsrechtlichen Grundsätzen (Rechtsstaat)
widersprechen.

…aber man „darf“ 53 Km/h fahren (zumindest in D), denn man gewährt 3 Km/h Toleranz.

Würde die Regel „70 Km/h“ lauten, dürfte man eben 73 Km/h fahren.
Und darum geht es mir im Endeffekt. Das Überdenken und Anpassen der Regeln bei Änderung der Rahmenbedingungen.

Du scheinst mir also ein wenig am Thema vorbeizuargumentieren.

Grüße,

Mathias

Hi Mike!

Das steht in der Statistik. „Überhöhte V“ wird immer dann
eingetragen, wenn man die Unfallursache nicht klar
identifizieren kann.
Will heissen: auch Unfälle, die durch gewisse Aktivitäten der
Beifahrerin verursacht werden, landen im >endeffekt unter
dieser Rubrik…

Dann war die Geschwindigkeit auch nicht angepasst. Der
Unfallverursacher hätte ggf. anhalten müssen bis sie/er fertig
ist.

Dies führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und
angepasste V diejenige = 0 ist…

Wenn ich einen gebl… bekomme mit Sicherheit. Es führt zu dem
Schluss, dass die einzig sichere und angepasste V diejenige =
0 ist, wenn der Ablenkungsgrad auf einer skala von 1 - 10 bei
9 liegt.

…und bei Ablenkungsgrad 10 muss ich rückwärts fahren?
Wer definiert und bewertet den Ablenkungsgrad?
Vielleicht fährt ja so mancher deutlich besser, wenn die Beifahrerin aktiv wird, wer weiss…

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber
nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Naja, ich schätze, diese Bewertung steht Dir nur bedingt zu,
denn Du kannst lediglich sagen, was Du tust. Für ihn verhält
sich das natürlich genauso, wer also Recht hat, kann nur eine
statistische Evaluierung zeigen.

Ich denke doch das mir die zusteht.

Oh, jetzt wird´s spannend…
Ich denke das natürlich auch meistens, allerdings sprechen Leute wie Du mir das dann ab… :wink:

Da ich selbst lange genug im Streifendienst mit der
Unfallaufnahme beschäftigt war weiß ich zwar was er meint.

Ah ja…

Allerdings kann man das eben nicht einfach so sagen, wie er
das hier anscheinend unters Volk trägt. Leider machen sich
zuviele Kollegen zu wenig Gedanken über das was sie so
öffentlich loslassen - siehe die teils peinlichen
Polzei-Realityserien.

Wie wäre das denn dann in Deiner Realität?
Ich habe gehört, viele Polizisten schreiben bei unklarer Lage als Ursache „überhöhte V“.

Was schreibst Du?

Ja na klar und wenn wir alle 70 fahren DÜRFTEN, würden wir
auch alle nur 70 fahren und wir wären ALLE wach.

Ich persönlich könnte dann die auf den meisten großen
Stadtstrassen möglichen 90 fahren…

Genau das ist das Problem. Und andere Fahren dann 100 -
Führerscheinabgeben ist ja erst ab 31 drüber.

Naja, Punkte gibt´s ab 21.
Das geht schnell, zumal sich ja die Punkteregeln zum 1.1. wieder leicht verschärft haben, s. automatische Löschung nach 2 Jahren.

Ferner halte ich 90 auf vielen innerstädtischen 4-spurigen Straßen für durchaus realitisch.

70 ist auch kein Problem - aber nur 50 ist erlaubt. Und zwar
weil eben nicht ALLE eine super Reaktion haben, ständig wach
sind, ein Fahrzeug der Spitzenklassen mit 6 Airbags fahren,
Fußgänger, Radfahrer, Kradfahrer etc. gar keine Airbags haben,
Kinder ein ohnehin eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen für
Geschwindigkeit haben, alte Menschen die Straße nicht
schneller überqueren als früher und im Winter immernoch
schwarze Klamotten tragen, XXXXX andere Gründe.

Das sind Gründe für eine V-Limitierung. Nicht aber für eine
V-Limitierung auf 50 Km/h.

Ich glaube wenn Du etwas nachdenkst, kommst Du auf die Lösung.
Genaugenommen sind das sogar eher Begründungen für eine V-Lim.
auf 30 Km/h.

Das halte ich für unrichtig.
Zu niedrige V-Limits führen zu Ermüdung und Unaufmerksamkeit.
Eine gewisse Herausforderung sollte schon dabei sein, so dass die Autofahrer das Fahren an sich auch weiterhin ernst nehmen.

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben
sich seit dem nicht geändert.

Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerkasamkeit jedoch häufig sehr
wohl. Die höheren Anforderungen des heutigen Alltags führen
bei den meisten Menschen sicherlich zu einer höheren
reaktions- und Aufnahmefähigkeit als vor 40 Jahren.

Kaufe Dir ein Computerspiel und spiele 1 Jahr intensiv. Lasse vorher und nachher Deine Reaktionsfähigkeit messen.

Das sind simple Fakten, was Du persönlich glaubst, ist dabei weniger wichtig.

Grüße,

Mathias

Hi!

Dies führt zu dem Schluss, dass die einzig sichere und
angepasste V diejenige = 0 ist…

Nein dieser Schluss ist unlogisch und entspricht nicht dem
Gesetz - gesetzlich vorgesehen ist Anhalten innerhalb der
Sichtstrecke.

Das, und das weiss jeder Richtewr, ist ein rein theoretischer Wunschzustand.
Vergiss das mal, denn vor Gericht wird das ganz anders ausgelegt.
Man argumentiert eher mit „angemessener V“, was eine weitere und lebensnahere Interpretation zulässt.

Wenn ein Unfall passiert, weil dir jemand in die
Sicht „hüpft“ oder „fällt“ (sowas kommt schon mal vor) und du
deshalb nicht anhalten konntest, dann passiert natürlich auch
ein Unfall, aber die Ursache ist nicht (!) überhöhte
Geschwindigkeit und du wirst als Autofahrer kein Verschulden
daran tragen, das Gesetz wird dir daher auch nichts vorwerfen
(sofern nicht irgendeine andere im Zusammenhang stehende Norm
übertreten wurde).

Das scheint in A anders zu laufen. In D hat der Autofahrer grundsätzlich eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer kommt.
Und genau das ist m.E. eine realitische Regelung. So passt man automatisch auf und fährt nicht stur 50 und hinterlässt dabei vor einer Schuile bei Glatteis 20 tote Kinder. Was soll´s man hat sich an das Limit gehalten…

Genausowenig ist übrigens Unfallursache
überhöhte Geschwindigkeit wenn du als Autofahrer zwar nicht
auf Sicht gefahren bist (also die Geschwindigkeit überhöht
war), aber der Unfall auch dann genauso passiert wäre, wärest
du auf Sicht gefahren.

Was denkst Du wird realistischerweise im Polizeiprotokoll stehen?
Nur darum geht es, ausser man geht vor Gericht und schaltet Gutachter ein.
Und somit ist bei Fällen ohne Gerichtsbeteiligung das Polizeiprotokoll für die Versicherungen ausschlaggebend.

Nur dann wenn der Unfall deswegen so passiert ist, weil die
Geschwindigkeit zu hoch (im Sinne des Gesetzes) war, ist
Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit.

Das Problem ist die Bewertung, s.o.
Graue Theorie bringt uns hier nichts, ich spreche über die Realität.

Das Gesetz wurde ja gerade deshalb geschaffen, um das
Autofahren an Regeln gebunden zu gewährleisten -> daher
wird innerhalb eines bestimmten Rahmens das Unfallrisiko
bewusst einkalkuliert und gesetzlich zugelassen, aber eben in
einem bestimmten Rahmen, da es auch gegenläufige Interessen
gibt, die ebenfalls berechtigt sind und einer dieser Rahmen,
ist eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist nicht ein
Autofahrer alleine auf der ganzen Welt (wie man bei uns im
Straßenverkehr leider allzu oft das Gefühl hat).

Ganz recht.
Und ich tue nichts anderes, als die Regeln ab und an auch zu hinterfragen.

Dass man aus dem Gesetz ableiten könnte, man dürfte nur 0km/h
fahren, weil dass das Sicherste ist, hat niemand behauptet

Naja, den Raum zu dieser Interpretation hast Du offen gelassen.

und
ist auch völliger juristischer Unsinn.

Ganz recht. Das kann sogar ich als Nicht-Jurist beurteilen.

Grüße,

Mathias

Hi!

Was hat das nun mit dem „Abblendlicht“ zu tun?
Ich fahre sehr häufig um die 200 Km/h mit Abblendlicht…

Schon mal was von fahren auf Sicht gehört (gibt auf Autobahnen
durchaus Ausnahmen)? Wenn du 200km/h mit Abblendlicht fährst,
dann bist du zu schnell unterwegs, weil du nicht innerhalb
eingesehenen Strecke anhalten kannst - so gut kann kein Auto
bremsen! Also offensichtlich sind dir die Vorschriften der
StVO nicht bekannt.

Ich habe Xenon -Licht… :wink:

Im Ernst: es gibt hier ja häufig die wildesten
Interpretationen der StVO. Ich lasse das also mal so stehen.
Dass nach Deiner Interpretation allerdings niemand mehr als
100 auf der Autobahn fahren dürfte, müsste klar sein…

Das kann ich jetzt zwar nicht nachvollziehen, aber eines ist
klar: du musst wenn es finster ist innerhalb des Lichtkegels
deines Scheinwerfers anhalten können (Ausnahmen gibt es in D
auf der Autobahn in der Nacht unter bestimmten
Voraussetzungen)

Na also.
Merkst Du was?

und die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten
gelten immer nur unter dieser Voraussetzung. Das ist keine
abenteuerliche Interpretation der StVO sondern völlig
unumstrittene Auslegung sowohl in der Lehre, als auch in der
Rechtsprechung und war im Übrigen bei der Erlassung der StVO
auch so gedacht. Das sollte eigentlich jeder wissen, der den
Führerschein gemacht hat.

Es kann mir kein Mensch auf dieser Welt ernsthaft erzählen, dass er, keine Straßenbeleuchtung, kein Vollmond, kein anderes Auto, vorausgesetzt, über 100 Km/h innerhalb des Lichtkegels eines H4-Scheinwerfers anhalten kann.
Das ist Unsinn und nach einer konkreten Erfahrung meinerseits als Unfallzeuge vor Gericht auch nicht ansatzweise ein Thema gewesen.

Das ein Auto einen TÜV bekommt, wenn der Bremsweg bei 50km/
65m beträgt glaub ich nicht. Gesetzlich erlaubt sind ca. 25m,
ein modernes Auto braucht meistens so um die 10m glaube ich.

Ich möchte sofort dieses Auto kaufen, welches in 10 Metern aus
100 Km/h anhält…

??? Ich habe erstens gesagt Bremsweg und nicht Anhalteweg und
zweitens aus 50km/h

Der durchschnittliche Anhalteweg eines Kfz wird in der technischen Literatur und auch in landläufigen Vergleichen in Fachzeitschriften immer aus 100 Km/h angegeben.
Auf diese Werte beziehe ich mich, alles andere ist Spekulation, da ich für meinen Teil nicht über die entsprechenden Messwerte allein schon meines Autos verfüge.

Grüße,

Mathias

Hallo!

…aber man „darf“ 53 Km/h fahren (zumindest in D), denn man
gewährt 3 Km/h Toleranz.

Man wird bis 53km/h von der Polizei faktisch nicht bestraft (weil es entsprechende Weisungen an die Verwaltungsbehörden gibt), was aber eben gerade nicht heißt, dass man 53km/h fahren darf (weil eine Weisung eben gerade keine Wirkung nach außen hat). Wenn du einen Unfall hast und es kommt zum Prozess, dann wird dir der Richter sagen: 53 km/h im Ort sind 3km/h zu schnell.

Außerdem vermischt du zwei Dinge:

Erstens den rechtspolitischen: es ist legitim zu sagen, ich möchte im Ortsgebiet 70km/h fahren dürfen und das Gesetz zu kritisieren und eine Änderung zu verlangen, das ist rechtspolitisch. Ich bin nicht deiner Ansicht, aber deine Ansicht ist legitim.

Zweitens den rechtlichen: völlig von dieser Frage zu unterscheiden ist der rechtliche Aspekt, nämlich dass das geltende Gesetz einzuhalten ist und zwar auch dann, wenn man damit nicht einverstanden ist (das ist der Sinn eines Gesetzes - sonst bräuchte man keines). Es ist rational nicht argumentierbar, dass man deswegen, weil einem ein Gesetz nicht gefällt, sich nicht daran halten muss.

Gruß
Tom

Gruß
Tom

Unsinn
Hallo!

Das, und das weiss jeder Richtewr, ist ein rein theoretischer
Wunschzustand.
Vergiss das mal, denn vor Gericht wird das ganz anders
ausgelegt.
Man argumentiert eher mit „angemessener V“, was eine weitere
und lebensnahere Interpretation zulässt.

Das ist völliger Unsinn. Bitte zitiere ein entsprechendes Urteil.

Das scheint in A anders zu laufen. In D hat der Autofahrer
grundsätzlich eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall mit
einem schwächeren Verkehrsteilnehmer kommt.

Nein das ist falsch. Er wird als Halter zur Haftung gezogen (wegen der Gefährdungshaftung), auch dann wenn es keinen Schuldigen gibt. Aus der Tatsache, dass ein KFZ Halter aus der Gefährdungshaftung zur Haftung gezogen wird, ist aber eben gerade kein Verschulden abzuleiten und die Rechtsordnung tut das auch nicht (es ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Autofahrer immer eine Mitschuld hat, weil er zur Haftung gezogen werden kann -> das besondere an der Gefährdungshaftung ist ja gerade, dass jemand haftet, der kein Verschulden trägt!). Das System der Gefährdungs- und Verschuldenshaftung ist übrigens in Ö (vom System her) genauso wie in D). In D steht die Verschuldenshaftung im BGB, in Österreich im ABGB, die Gefährdungshaftung in D ist eine Bestimmung des StVG und in Ö das EKHG. Nur damit klar ist, dass ich weiß, wovon ich hier schreibe. Was meinst du, wie oft Salzburger Gerichte Verkehrsunfälle nach deutschem Recht lösen müssen - hier kenne ich das schon zumindest ein bisschen.

Und genau das ist m.E. eine realitische Regelung. So passt man
automatisch auf und fährt nicht stur 50 und hinterlässt dabei
vor einer Schuile bei Glatteis 20 tote Kinder. Was soll´s man
hat sich an das Limit gehalten…

Du solltest dringend eine Nachschulung besuchen, weil du keine Ahnung von den Verkehrsvorschriften hast!! In diesem Fall dürfte der von dir genannte Autofahrer auf Grund der Vorschrift des Fahrens auf Sicht bzw. in dem Fall wohl auf Gefahrensicht und der Vorschrift der angepassten Fahrweise überhaupt nicht 50km/h fahren!!

Das Problem ist die Bewertung, s.o.
Graue Theorie bringt uns hier nichts, ich spreche über die
Realität.

Das ist die rechtliche Realität - so ist es im Gesetz und so wird es vollzogen, nicht anders.

Das Gesetz wurde ja gerade deshalb geschaffen, um das
Autofahren an Regeln gebunden zu gewährleisten -> daher
wird innerhalb eines bestimmten Rahmens das Unfallrisiko
bewusst einkalkuliert und gesetzlich zugelassen, aber eben in
einem bestimmten Rahmen, da es auch gegenläufige Interessen
gibt, die ebenfalls berechtigt sind und einer dieser Rahmen,
ist eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist nicht ein
Autofahrer alleine auf der ganzen Welt (wie man bei uns im
Straßenverkehr leider allzu oft das Gefühl hat).

Ganz recht.
Und ich tue nichts anderes, als die Regeln ab und an auch zu
hinterfragen.

Das darfst du, aber du darfst sie nicht ignorieren (und wenn man im Ort 70 fährt tut man das).

Gruß
Tom

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Wieder Falschbehauptungen über Falschbehauptungen
Hallo!

Es kann mir kein Mensch auf dieser Welt ernsthaft erzählen,
dass er, keine Straßenbeleuchtung, kein Vollmond, kein anderes
Auto, vorausgesetzt, über 100 Km/h innerhalb des Lichtkegels
eines H4-Scheinwerfers anhalten kann.

Richtig - Bingo! - und daher darf er in diesem Fall nicht einmal 100km/h fahren, weil es nämlich verboten ist!

Das ist Unsinn und nach einer konkreten Erfahrung meinerseits
als Unfallzeuge vor Gericht auch nicht ansatzweise ein Thema
gewesen.

Und zu deiner konkreten Erfahrung, dass das ja alles in der Praxis nicht so ist, wie ich gesagt habe, hier würde ich aufpassen mit derartigen falschen Aussagen:

Bitte hier ein kurzer Auszug aus OLG Nürnberg: 1 U 2812/98

"Zwar gilt auch für das Fahren auf Autobahnen bei Dunkelheit das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StVO). Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 84, 2412) darf ein Kraftfahrer auch auf Autobahnen bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann. Auch auf Autobahnen ist grundsätzlich nur so schnell zu fahren, daß der Anhalteweg im Sichtbereich, d.h. in dem Bereich, in dem nach den konkreten Umständen Hindernisse für den jeweiligen Fahrer erkennbar werden, nach der jeweils gegebenen besonderen Sachlage (Witterungsverhältnisse, technische Einrichtungen der Fahrzeuge, persönliche Fähigkeit des Fahrers) garantiert bleibt.

Von dieser „goldenen Regel“ macht auch § 18 VI StVO für Bundesautobahnen keine Ausnahme."

Du wirst das in der gesamten Rechtsprechung und Lehre so finden, aber manche sind ja unbelehrbar.

Gruß
Tom

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Hat wohl eh keinen Sinn, wird mir zu doof…

Wenn ich einen gebl… bekomme mit Sicherheit. Es führt zu dem
Schluss, dass die einzig sichere und angepasste V diejenige =
0 ist, wenn der Ablenkungsgrad auf einer skala von 1 - 10 bei
9 liegt.

…und bei Ablenkungsgrad 10 muss ich rückwärts fahren?
Wer definiert und bewertet den Ablenkungsgrad?

Das hab ich mir als Bsp. ausgedacht, aber Du hast keine Lust, willst o kannst es wohl nicht begreifen.

Vielleicht fährt ja so mancher deutlich besser, wenn die
Beifahrerin aktiv wird, wer weiss…

Ja na klar und manche fahren auch besser unter alkohol, oder Drogen oder beim telefonieren… ganz sicher…

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber
nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Naja, ich schätze, diese Bewertung steht Dir nur bedingt zu,
denn Du kannst lediglich sagen, was Du tust. Für ihn verhält
sich das natürlich genauso, wer also Recht hat, kann nur eine
statistische Evaluierung zeigen.

Ich denke doch das mir die zusteht.

Oh, jetzt wird´s spannend…
Ich denke das natürlich auch meistens, allerdings sprechen
Leute wie Du mir das dann ab… :wink:

Weiß nicht was daran spannend sein soll? Dein Kumpel nimmt Unfälle auf, ich hab einige Jahre welche aufgenommen, ich glaube da brauch man nicht groß drüber zu diskutieren ob ich mitreden kann.

Allerdings kann man das eben nicht einfach so sagen, wie er
das hier anscheinend unters Volk trägt. Leider machen sich
zuviele Kollegen zu wenig Gedanken über das was sie so
öffentlich loslassen - siehe die teils peinlichen
Polzei-Realityserien.

Wie wäre das denn dann in Deiner Realität?
Ich habe gehört, viele Polizisten schreiben bei unklarer Lage
als Ursache „überhöhte V“.

Was schreibst Du?

Na das kommt doch auf den Einzellfall an. Eine weitere Möglichkeit ist z.B. Abstand - bremst der Vordermann abrupt und Du fährst rauf isses meist Abstandsfehler. Fliegt einer einfach von der Straße, ohne ersichtlichen Grund ist er wohl zu schnell gefahren.

Ferner halte ich 90 auf vielen innerstädtischen 4-spurigen
Straßen für durchaus realitisch.

Glücklicher Weise bist Du nicht der Gesetzgeber - wobei es in Einzelfällen ja auch Erhöhungen per Schild für Straßen gibt.

Zu niedrige V-Limits führen zu Ermüdung und Unaufmerksamkeit.
Eine gewisse Herausforderung sollte schon dabei sein, so dass
die Autofahrer das Fahren an sich auch weiterhin ernst nehmen.

Aha, so ist das also, die Unfälle passieren in Wirklichkeit, weil die Leute zulangsam fahren und dadurch müde werden. LOL!!! Waruj ist bis jetzt blos niemand darauf gekommen? Geschindigkeit rauf = mehr Sicherheit durch mehr Konzentration - SUPER!

Langsam glaub ich Du machst hier auf Troll, son Mist kann doch niemand erst meinen.

Eine weitere Diskussion hat wohl absolut keinen Sinn mehr.

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben
sich seit dem nicht geändert.

Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerkasamkeit jedoch häufig sehr
wohl. Die höheren Anforderungen des heutigen Alltags führen
bei den meisten Menschen sicherlich zu einer höheren
reaktions- und Aufnahmefähigkeit als vor 40 Jahren.

Kaufe Dir ein Computerspiel und spiele 1 Jahr intensiv. Lasse
vorher und nachher Deine Reaktionsfähigkeit messen.

Ach ja, die meisten Menschen spielen ja Computerspiele, die das Reaktionsvermögenerhöhen, das hatte ich vergessen.

LOL

Das sind simple Fakten, was Du persönlich glaubst, ist dabei
weniger wichtig.

Wenn das alles Fakten sind - warum scheinst DU der einzige zu sein der daran glaubt?

M.

1 Like

wunder Dich mal nicht…
Hi,

die eigentliche frage lautet: wer soll dich erwischen?

ganz einfach, die anderen Grünlinge, die in Deiner Fahrtrichtung 200m hinter dem „Gegenrichtungs“-Blitzer nur auf sowas warten.
Jaja, auch Germanien ist nicht ungefährlich…

Schöne Grüße,
Micha

1 Like

…will eigentlich wissen wie das in Israel, Kambodscha oder
auf den Galapagosinseln ist…

nichtdazulernenenwollende Österreicher scheinbar nicht…

Merke: die Welt ist mehr als rot und weiß.

Gruß,
Micha

Hallo!

Zum Abschluß:

…aber man „darf“ 53 Km/h fahren (zumindest in D), denn man
gewährt 3 Km/h Toleranz.

Man wird bis 53km/h von der Polizei faktisch nicht bestraft
(weil es entsprechende Weisungen an die Verwaltungsbehörden
gibt), was aber eben gerade nicht heißt, dass man 53km/h
fahren darf (weil eine Weisung eben gerade keine Wirkung nach
außen hat). Wenn du einen Unfall hast und es kommt zum
Prozess, dann wird dir der Richter sagen: 53 km/h im Ort sind
3km/h zu schnell.

Natürlich. Aber es gibt keine Sanktion.

Außerdem vermischt du zwei Dinge:

Erstens den rechtspolitischen: es ist legitim zu sagen, ich
möchte im Ortsgebiet 70km/h fahren dürfen und das Gesetz zu
kritisieren und eine Änderung zu verlangen, das ist
rechtspolitisch. Ich bin nicht deiner Ansicht, aber deine
Ansicht ist legitim.

Zweitens den rechtlichen: völlig von dieser Frage zu
unterscheiden ist der rechtliche Aspekt, nämlich dass das
geltende Gesetz einzuhalten ist und zwar auch dann, wenn man
damit nicht einverstanden ist (das ist der Sinn eines Gesetzes

  • sonst bräuchte man keines). Es ist rational nicht
    argumentierbar, dass man deswegen, weil einem ein Gesetz nicht
    gefällt, sich nicht daran halten muss.

Hier gehe ich natürlich mit, habe ja auch nichts anderes bahuptet.
Ich persönlich übertrete jeden Tag die Regeln mit ca. 20 Km/h, allerdings ist mir bewusst, dass das nicht legal ist, und wenn ich gemessen werde, bezahle ich.
Dennoch erlaube ich mir, diese Regeln zu hinterfragen.

Grüße,

Mathias

Hi!

Zum Abbschluss:

Wenn ich einen gebl… bekomme mit Sicherheit. Es führt zu dem
Schluss, dass die einzig sichere und angepasste V diejenige =
0 ist, wenn der Ablenkungsgrad auf einer skala von 1 - 10 bei
9 liegt.

…und bei Ablenkungsgrad 10 muss ich rückwärts fahren?
Wer definiert und bewertet den Ablenkungsgrad?

Das hab ich mir als Bsp. ausgedacht, aber Du hast keine Lust,
willst o kannst es wohl nicht begreifen.

Wer kein Argumente mehr hat, greift die Person oder iNtelligenz des Diskussionspartners an. Das ist ja, v.a. in Diskussionen im Net, üblich.
Bei mir landest Du damit jedoch nicht.

Vielleicht fährt ja so mancher deutlich besser, wenn die
Beifahrerin aktiv wird, wer weiss…

Ja na klar und manche fahren auch besser unter alkohol, oder
Drogen oder beim telefonieren… ganz sicher…

Möglicherweise.

Und Dein Kumpel vom „Streifendienst“ sollte mal darüber
nachdenken, was er so fürn Kohl in die Öffentlichkeit trägt.

Naja, ich schätze, diese Bewertung steht Dir nur bedingt zu,
denn Du kannst lediglich sagen, was Du tust. Für ihn verhält
sich das natürlich genauso, wer also Recht hat, kann nur eine
statistische Evaluierung zeigen.

Ich denke doch das mir die zusteht.

Oh, jetzt wird´s spannend…
Ich denke das natürlich auch meistens, allerdings sprechen
Leute wie Du mir das dann ab… :wink:

Weiß nicht was daran spannend sein soll? Dein Kumpel nimmt
Unfälle auf, ich hab einige Jahre welche aufgenommen, ich
glaube da brauch man nicht groß drüber zu diskutieren ob ich
mitreden kann.

Moment: ich habe keineswegs behauptet, Du könntest nicht mitreden. Du hast das von meinem Bekannten behauptet.
Butter bei die Fische, mein Freund!

Allerdings kann man das eben nicht einfach so sagen, wie er
das hier anscheinend unters Volk trägt. Leider machen sich
zuviele Kollegen zu wenig Gedanken über das was sie so
öffentlich loslassen - siehe die teils peinlichen
Polzei-Realityserien.

Wie wäre das denn dann in Deiner Realität?
Ich habe gehört, viele Polizisten schreiben bei unklarer Lage
als Ursache „überhöhte V“.

Was schreibst Du?

Na das kommt doch auf den Einzellfall an. Eine weitere
Möglichkeit ist z.B. Abstand - bremst der Vordermann abrupt
und Du fährst rauf isses meist Abstandsfehler.

…was der Polizist nicht weiss, also schreibt er „überhöhte V“.

Fliegt einer
einfach von der Straße, ohne ersichtlichen Grund ist er wohl
zu schnell gefahren.

Eben.
Ob einem tier oder einem anderen Fahrzeug ausgewichen wurde, ob ein technischer Defekt vorlag o.ä., wird nicht analysiert. Wie soll der Polizist das auch machen?

Ferner halte ich 90 auf vielen innerstädtischen 4-spurigen
Straßen für durchaus realitisch.

Glücklicher Weise bist Du nicht der Gesetzgeber - wobei es in
Einzelfällen ja auch Erhöhungen per Schild für Straßen gibt.

Ich kenne vielmehr „Einzelfälle“, bei denen das nach 20 Jahren zurückgebaut wird…

Zu niedrige V-Limits führen zu Ermüdung und Unaufmerksamkeit.
Eine gewisse Herausforderung sollte schon dabei sein, so dass
die Autofahrer das Fahren an sich auch weiterhin ernst nehmen.

Aha, so ist das also, die Unfälle passieren in Wirklichkeit,
weil die Leute zulangsam fahren und dadurch müde werden.

In den USA gibt es glaubhafte Statistiken zur Ermüdungsgefahr durch langes Reisen bei niedriger V.

LOL!!! Waruj ist bis jetzt blos niemand darauf gekommen?

Namhafte WNissenschaftler haben diese Punkte bei der Diskussion um die Limit-Aufhebung in Montana, USA, in der Weltpresse wiederholt genannt.

Geschindigkeit rauf = mehr Sicherheit durch mehr Konzentration

  • SUPER!

Innerhalb sinnvoller Grenzen ist dies, s.o., wissenschaftlich erwiesen.

Langsam glaub ich Du machst hier auf Troll, son Mist kann doch
niemand erst meinen.

Natürlich meine ich das ernst.

Eine weitere Diskussion hat wohl absolut keinen Sinn mehr.

Das kann jeder für sich selbst entscheiden.

Die Anatomie und die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen haben
sich seit dem nicht geändert.

Die Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit jedoch häufig sehr
wohl. Die höheren Anforderungen des heutigen Alltags führen
bei den meisten Menschen sicherlich zu einer höheren
reaktions- und Aufnahmefähigkeit als vor 40 Jahren.

Kaufe Dir ein Computerspiel und spiele 1 Jahr intensiv. Lasse
vorher und nachher Deine Reaktionsfähigkeit messen.

Ach ja, die meisten Menschen spielen ja Computerspiele, die
das Reaktionsvermögenerhöhen, das hatte ich vergessen.

Die meisten Menschen bewegen sich im heutigen Alltag.
Vielleicht solltest Du das auch mal versuchen…

LOL

reLol…

Das sind simple Fakten, was Du persönlich glaubst, ist dabei
weniger wichtig.

Wenn das alles Fakten sind - warum scheinst DU der einzige zu
sein der daran glaubt?

Das hat nichts mit glauben, sondern eher mit „Nicht glauben Wollen“ zu tun, .fürchte ich…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Man wird bis 53km/h von der Polizei faktisch nicht bestraft
(weil es entsprechende Weisungen an die Verwaltungsbehörden
gibt), was aber eben gerade nicht heißt, dass man 53km/h
fahren darf (weil eine Weisung eben gerade keine Wirkung nach
außen hat). Wenn du einen Unfall hast und es kommt zum
Prozess, dann wird dir der Richter sagen: 53 km/h im Ort sind
3km/h zu schnell.

Natürlich. Aber es gibt keine Sanktion.

Oh doch, nämlich die Überschreitung hat sowohl zivilrechtliche Folgen (Verurteilung nach der Verschuldenshaftung), als auch strafrechtliche Folgen. Den Strafrichter interessiert nämlich die Toleranz der Verwaltung auch nicht.

Gruß
Tom