Warum heißt es 'Lebenslänglich',

wenn es im besten Fall nur 15 Jahre sind, in der Regel aber höchstens 17-18 Jahre bedeutet. Das ist doch Augenwischerei! „Lebenslänglich“ müßte doch bedeuten, bis zum Ende des Lebens! Dabei beziehe ich mich auf die üblichen Zeiten, wie sie in NRW und Niedersachsen zur Anwendung kommen.

Warum wird diesbezüglich so herumgeeiert? Da könnte man einen Mörder doch gleich zu 15, 17, oder 18 Jahren verurteilen und würde so auch noch noch Kosten sparen.

Für mich steht fest: Humaner Strafvollzug ja, aber für besonders schwere Fälle muß es (nach intensiver und mehrfacher Prüfung durch geeignete Instanzen) auch ein ECHTES „Lebenslänglich“ geben, sprich NIE WIEDER RAUS!

Andreas

Hallo, Andreas (Nett so eine Anrede, nicht?)

Für mich steht fest: Humaner Strafvollzug ja, aber für
besonders schwere Fälle muß es (nach intensiver und mehrfacher
Prüfung durch geeignete Instanzen) auch ein ECHTES
„Lebenslänglich“ geben, sprich NIE WIEDER RAUS!

Das gibt es ja. In besonders schweren Fällen, wenn eine Resozialisierung nicht möglich erscheint wird der Richter anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.

Gruß Eckard.

Hallö,

ich glaube mich zu erinnern, dass bei Verhängen von -> Lebenslänglich eine vorzeitige Haftentlassung nicht möglich ist, bei verhängten -> 15 Jahren aber die Möglichkeit besteht nach einer bestimmten Zeit einen Antrag zu stellen.

CIAo

Falsch!
Natürlich ist eine - wie auch immer genannte - Entlassung auch bei „Lebenslänglichen“ möglich. Das ist ja gerade das verfolgte Ziel des humanen Strafvollzuges in der Bundesrepublik. Nicht Buße ist das Ziel, sondern jedem Inhaftiertem soll zumindest die Hoffnung auf eine spätere Entlassung nicht genommen werden. Wird einer wegen Mordes zu „Lebenslänglich“ verurteilt, wird sein Anwalt nach der Verhandlung seinem Mandanten pflichtgemäß mit auf den Weg geben: Nun führe Dich gut, dann bist Du nach 16, 17 Jahren wieder draußen.

Zur Rechtslage: Eine Antragstellung auf Begnadigung (sprich Entlassung) ist bei einer Verurteilung zu „lebenslanger Haft“ frühestens nach 15 Jahren möglich. Dabei wird natürlich die vorherige Untersuchungshaft angerechnet. Außerdem wird mit Hilfe von Anstaltspsychologen, Sozialarbeitern und dem Anwalt des Inhaftierten auf diesen Termin hingearbeitet. (Haftlockerungen, begleitete Ausführungen nach draußen, etwa zu familiären Anlässen [Todesfall in der Familie u.ä.], Arztbesuche außerhalb der Anstalt usw.) Man nennt dies Vorbereitung auf eine soziale Wiedereingliederung. Kommt es bei derartigen Lockerungen zu keinen negativen Zwischenfällen, kann eine positive Prognose erstellt werden und einer Entlassung nach 16, 17 Jahren steht nichts mehr im Wege. Dies ist die Rechtslage und auch allgemeine Praxis. Und dies sind auch die Punkte, die ich kritisiere. Entweder hat jemand „Lebenslänglich“, dann soll er auch für immer drinnbleiben. Oder es sollten eben gleich 15, 16 oder 17 Jahre verhängt werden. Alles andere scheint mir Augenwischerei.
Andreas

Aber das ist doch die Krux!!!
Wenn jemand tatsächlich ein so schweres Verbrechen begangen hat, dass für den Richter nur ein „Lebenslänglich“ in Frage kommen kann, was bedarf es da noch für „besonders schwerer Tatumstände“ um Sicherheitsverwahrung im Anschluß an die Haft zu verfügen. Wenn einer „Lebenslänglich“ hat, dürfte es doch kein „nach der Haft“ geben! Er hat doch eigentlich bis zum Lebensende zu sitzen. Ich rede hier wohlgemerkt von sehr schweren Verbrechen! Übrigens ist auch die Sicherungsverwahrung nach der Haft nur befristet und muß in regelmäßigen Abständen erneut durch verschiedene Instanzen geprüft und neu angeordnet werden.

Fest steht: In der Bundesrepublik gibt es keine tatsächliche lebenslange Haft, die von einem Richter verfügt werden könnte, obwohl das Urteil „Lebenslänglich“ dem Laien etwas anderes sugeriert.

Es bestünde nur die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen erneut Sicherheitsverwahrung richterlich anzuordnen und dies bis zum Ableben des Inhaftierten fortzuführen. Die ist jedoch nicht gängige Praxis und auch so nicht von den Vollstreckungsorganen gewollt, vor allem nicht von den betreuenden Psychologen.

„Lebenslänglich“ wird also in der Bundesrepublik ad absurdum geführt.

Gruß, Andreas

Hallo Andreas!

wenn es im besten Fall nur 15 Jahre sind, in der Regel aber
höchstens 17-18 Jahre bedeutet.

Bei „besonders schwerem Fall“ ist eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen. Außerdem kann der Richter „Sicherungsverwahrung“ anordnen.
Das geschieht einzig unter dem Gesichtspunkt, dass auch ein Mörder (oder so) die Chance haben muss, sich grundlegend zu ändern.
Ob es das tut oder nur schauspielert, steht auf einem anderen Blatt.
Ohne Aussicht auf Entlassung würde ich als Lebenslänglicher im Knast die Randale machen (wie in den USA ja üblich - dort nehmen die LL und Todeskandidaten im Knast keine Rücksicht auf niemanden - mehr als LL oder Todesstrafe gibt es ja nicht)

Warum wird diesbezüglich so herumgeeiert? Da könnte man einen
Mörder doch gleich zu 15, 17, oder 18 Jahren verurteilen und
würde so auch noch noch Kosten sparen.

Wieso denn das??

Gruß
HaWeThie

PS Anrede und Gruß habe noch niemandem geschadet
Das nennt man (Achtung Fremdwort:smile: Höflichkeit

Hallo Andreas, (nein, ich verkneifs mir jetzt *g*)

Du hast insoweit recht, daß der Sprachgebrauch recht irreführend ist. Aber letztendlich kommt man mit der Sicherheitsverwahrung auf das gleiche raus. Und die muß nicht erneuert werden, wie Du suggerierst. Die besteht, und damit ist zappe für die Person.

Viele Grüße,
Snoef

Besonders schwerer Fall…?
Hallo HaWeThie,

Bei „besonders schwerem Fall“…

Ich bitte Dich, Mord ist IMMER ein besonders schwerer Fall. Was denn sonst?

Ohne Aussicht auf Entlassung würde ich als Lebenslänglicher im
Knast die Randale machen (wie in den USA ja üblich - dort
nehmen die LL und Todeskandidaten im Knast keine Rücksicht auf
niemanden - mehr als LL oder Todesstrafe gibt es ja nicht)

O.k. ein Standpunkt, den man akzeptieren kann. Doch, na und? Was interessiert mich das als Opfer, der ich vielleicht eine Tochter oder einen Sohn durch einen Mörder verloren habe? Sollen sie sich doch im Knast die Köpfe einschlagen, hauptsache die Gesellschaft draußen bleibt vor derartigen Tätern dauerhaft geschützt.

Warum wird diesbezüglich so herumgeeiert? Da könnte man einen
Mörder doch gleich zu 15, 17, oder 18 Jahren verurteilen und
würde so auch noch noch Kosten sparen.

Wieso denn das??

Weil damit das Verfahren endlich tatsächlich abgeschlossen wäre und nicht immer wieder den Steuerzahler Geld kostet. Nicht genug, daß der Steuerzahler je nach Bundesland zwischen DM 180,- und 230 ,- pro Tag!!! hinblättern muß, für die humane Unterbringung von Straftätern im Vollzug, vielmehr kostet jedes neueingeleitete Begnadigungsersuchen von verurteilten Mördern (ab 15 Jahre Haft alle zwei Jahre möglich) immer wieder erneut Steuergelder, da der Inhaftierte in der Regel nie selbst zahlt. Wovon auch…

PS Anrede und Gruß habe noch niemandem geschadet
Das nennt man (Achtung Fremdwort:smile: Höflichkeit

Sorry, dem stimme ich voll zu! War vorhin etwas in Eile. Also, mit freundlichen Grüßen, Andreas

Leider irrst Du hier!
Hi Snoef,

Du hast insoweit recht, daß der Sprachgebrauch recht
irreführend ist. Aber letztendlich kommt man mit der
Sicherheitsverwahrung auf das gleiche raus. Und die muß nicht
erneuert werden, wie Du suggerierst. Die besteht, und damit
ist zappe für die Person.

Leider ein Irrtum! Erstens wird Sicherheitsverwahrung insbesondere bei „einfachem“ Mord nicht grundsätzlich angeordnet, was ich ja eben kritisiere, vielmehr ist Sicherheitsverwahrung eben nicht endgültig. Neben verschiedenen Rechtmitteln dagegen vorzugehen, ist das Maximum zehn Jahre.

Kein Richter in Deutschland kann Haft (bzw. Sicherheitsverwahrung) bis zum Ableben des Inhaftierten anordnen. Dies wiederspricht grundsätzlichen Strafrechtsauffassungen in der Bundesrepublik. Hast Du noch nie in den Medien von spektakulären Mordfällen gehört, wo sich im Laufe der Aufklärung herausstellt, daß der Täter vor 15, 20 Jahren bereits schon einmal wegen Mordes verurteilt worden war?
Wieso kann es dazu kommen? Hier setzt mein Kritikpunkt an! Wer Straftaten begangen hat, soll dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Wer seine Strafe verbüßt und sich bewährt hat, dem gebührt die Chance zu einem Neuanfang. Wer jedoch mordet, oder sogar unschuldige Kinder mißbraucht und ermordet, für den sollte es nur noch eines geben: Lebenslänglich hinter Gittern! Damit meine ich bis zum Tode! Ohne Hickhack!

Viele Grüße, Andreas

Hallo Andreas,

Bei „besonders schwerem Fall“…

Ich bitte Dich, Mord ist IMMER ein besonders schwerer Fall.
Was denn sonst?

Was ein Mord ist, ist in § 211 StGB definiert.
Ein besonders… drückt sich durch die Art und Weise der Ausführung aus. Ein Vater, dessen Kind ermordet wurde und der nun den Mörder tötet, hat unzweifelhaft einen Mord begangen (Tatbestand erfüllt), nicht jedoch (unbedingt) in einem besonder schweren Fall. Wenn er den Mörder gaaaanz laaaaangsaaammm von unten anfangend eine Kugel nach der anderen in den Körper jagt, dann liegt dieser Fall jedoch vor (Bitte nicht auf die Schuldhaftigkeit des Handelns oder evtl. Rechtfertigung - das will ich hier nicht erörtern, tut IMHO nichts zur Sache)

Der Berufskiller begeht nicht nur einen „einfachen“ Mord, sondern einen in besonders…

Es gibt auch bei Mord Unterschiede in der Schwere der Tat.

Ohne Aussicht auf Entlassung würde ich als Lebenslänglicher im
Knast die Randale machen (wie in den USA ja üblich - dort
nehmen die LL und Todeskandidaten im Knast keine Rücksicht auf
niemanden - mehr als LL oder Todesstrafe gibt es ja nicht)

O.k. ein Standpunkt, den man akzeptieren kann. Doch, na und?
Was interessiert mich das als Opfer, der ich vielleicht eine
Tochter oder einen Sohn durch einen Mörder verloren habe?
Sollen sie sich doch im Knast die Köpfe einschlagen,
hauptsache die Gesellschaft draußen bleibt vor derartigen
Tätern dauerhaft geschützt.

Auch ein Knast ist keine rechtsfreier Raum.

Warum wird diesbezüglich so herumgeeiert? Da könnte man einen
Mörder doch gleich zu 15, 17, oder 18 Jahren verurteilen und
würde so auch noch noch Kosten sparen.

Wieso denn das??

Weil damit das Verfahren endlich tatsächlich abgeschlossen
wäre und nicht immer wieder den Steuerzahler Geld kostet.
Nicht genug, daß der Steuerzahler je nach Bundesland zwischen
DM 180,- und 230 ,- pro Tag!!! hinblättern muß, für die humane
Unterbringung von Straftätern im Vollzug, vielmehr kostet
jedes neueingeleitete Begnadigungsersuchen von verurteilten
Mördern (ab 15 Jahre Haft alle zwei Jahre möglich) immer
wieder erneut Steuergelder, da der Inhaftierte in der Regel
nie selbst zahlt. Wovon auch…

a) Im besonders… NEIN, bei angeordneter anschließender Sicherheitsverwahrung bringt das auch nicht viel
b) das klingt schon fast so, als wolltest du für die Todesstrafe plädieren -die Diskussion hatten wir aber schon vorher.
c) Knastologen müssen im Knast arbeiten. Von der „verdienten“ Geld wird ein Teil „für nachher“ zurückgelegt (ich glaube jedoch nicht, dass das Geld für die Kosten verwendet wird)

PS Anrede und Gruß habe noch niemandem geschadet
Das nennt man (Achtung Fremdwort:smile: Höflichkeit

Sorry, dem stimme ich voll zu! War vorhin etwas in Eile. Also,
mit freundlichen Grüßen, Andreas

Ist akzeptiert - kann ja mal vorkommen

Gruß
HaWeThie

o.k. Ich gebe auf!
Gott schütze die Gestrauchelten…

Mögen sie alle therapiert und resozialisiert bald wieder unter uns weilen…

Jeder braucht seine zweite Chance. Vieleicht kommt ein verurteilter Mörder ja beim zweiten Mal ungeschoren davon, wird vielleicht nicht erwischt…

Bleibe dabei, dass ein 20-jähriger Mörder beste Aussichten hat, mit 38 wider auf „Jagd“ gehen zu können. Und das ist nicht gut so!

Mit freundlichen Grüßen, Andreas

hallo, Andreas,
es kommt darauf an, was man unter Strafvollzug versteht.
Rache?
Besserung?
einfach wegsperren?
Das mit dem besonders schwerem Fall ist eine Frage der Psdychologen. Wenn der 5-fache Mörder nach Ansicht der Psychologen geheilt ist, darf er entlassen werden. Wird „getestet“ mit Freigang (zynisch gesagt: wenn er beim Freigang keine Kinder mehr killt, darf er wieder raus).
Die Geschichte ist voll von „geheilten“ Mördern und Sexualverbrechern, die als geheilt entlassen wurden und anschließend ihrem „Zeitvertreib“ wieder nachgehen. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung kann widerrufen werden.
Doch was ich absolut nicht verstehe, das sind Luxusgefängnisse. (Swimmingpool, Sauna, Kino, Kontaktraum für die Freundin…
Ein Rauschgifthändler hat vielfachen, langsamen Mord auf dem Gewissen. Warum kann man so ein Monster nicht in den Steinbruch schicken? Weil er sich sonst Blasen an den Händen holt? Oder wo ist der Verlust für die Gesellschaft, wenn so ein tonnenschwerer Stein zufällig auf ihn fällt? Oder dem Mörder von Ulrike?
der arme, arme Mörder und das böse, böse Opfer!
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

kann mich Deinem Artikel in großen Zügen anschließen.

Ich bin ja auch für eine humane Unterbringung für besonders gefährliche Straftäter, ohne Folter und unzumutbare Qual. Doch manchmal treibt der proklamierte humane Strafvollzug in der Bundesrepublik, mit dem Ziehl einer unbedingten Resozialisierung, seltsame Blüten.

Täter, die auf brutalste Art und Weise einen oder mehrere Menschen umgebracht haben, aus niederen Beweggründen, gehören bis ans Lebensende weggesperrt! Von mir aus mit allem „Luxus“ den der humane Strafvollzug bieten kann: Lektüre, Radio, Fernseher etc. Hauptsache, die Gesellschaft ist auf Dauer geschützt. Deratige Täter sind nicht gesellschaftfähig und nicht therapierbar! Alles andere ist Psychologengeplapper. Wer das Risiko eingeht, sie dennoch therapieren zu wollen, macht sich im Zweifel mitschuldig, wenn es nicht funktioniert hat.

Wer bestialisch Mitmenschen mordet, hat das Böse zu sehr in sich. Dieses auszutreiben genügen keine 15 Jahre, genügt kein Menschenleben. Es ist hoffnungslos!

Gruß, Andreas

Hallo Raimund!

Ich spreize mich hier mal rein, wenn ich darf.

es kommt darauf an, was man unter Strafvollzug versteht.
Rache?
Besserung?
einfach wegsperren?

Nichts dergleichen.
Für mich ist geschlossener Strafvollzug nichts anderes als Schutz der Öffentlichkeit vor dem Täter und vielleicht noch ein Resozialisierungsversuch, falls möglich.

Das mit dem besonders schwerem Fall ist eine Frage der
Psdychologen. Wenn der 5-fache Mörder nach Ansicht der
Psychologen geheilt ist, darf er entlassen werden. Wird
„getestet“ mit Freigang (zynisch gesagt: wenn er beim Freigang
keine Kinder mehr killt, darf er wieder raus).

…und da man die ganannten Psychologen nicht haftbar machen kann, gibt es auch keine ausreichende Motivation, eine ordentliche Diagnose zu stellen.

Hier muß eindeutig Opferschutz vor Täterschutz stehen.

Die Geschichte ist voll von „geheilten“ Mördern und
Sexualverbrechern, die als geheilt entlassen wurden und
anschließend ihrem „Zeitvertreib“ wieder nachgehen. Auch eine
anschließende Sicherungsverwahrung kann widerrufen werden.

Tja, und leider gibt es auch genügend Rückfälle.
Was sagst Du dann den Eltern oder den anderen Angehörigen?
Sorry, dumm gelaufen. Wir haben uns da wohl geirrt??

Doch was ich absolut nicht verstehe, das sind
Luxusgefängnisse. (Swimmingpool, Sauna, Kino, Kontaktraum für
die Freundin…

Das kommt davon, wenn man sich von einem Heer Sozialquatscher terrorisieren lässt.

Ein Rauschgifthändler hat vielfachen, langsamen Mord auf dem
Gewissen. Warum kann man so ein Monster nicht in den
Steinbruch schicken? Weil er sich sonst Blasen an den Händen
holt? Oder wo ist der Verlust für die Gesellschaft, wenn so
ein tonnenschwerer Stein zufällig auf ihn fällt? Oder dem
Mörder von Ulrike?
der arme, arme Mörder und das böse, böse Opfer!

Da sind wir us ja fast einig.

Ich denke, daß man Arbeitsdienst durchaus realisieren könnte. Straßenbau ist hier eine gute und nützliche Idee.
Natürlich immer unter den aktuellen Maßgaben der Arbeitssicherheit und unter Einhaltung gewerkschaftlich vereinbarter Arbeitszeiten.

Aber, ob man es glaubt oder nicht, ich habe bei einer ähnlichen Diskussion hier im Forum zu hören bekommen, daß Straßenbau mit Häftlingen ja das allerletzte und eine Nazimethode sei, da die Nationalsozialisten das auch getan haben.
Sorry, aber die sind auch Fahrrad gefahren und haben Kartoffeln gegessen…!!

Grüße,

Mathias

Hi Andreas!

Ich gehe hier völlig konform mit Dir.

Dieses ganz 70er-Jahre-Sozialgetue hat nichts gebracht außer weiterer Opfer und ein paar latente Gewalttäter auf freiem Fuße.

Hier sind grundsätzliche Reformen angesagt, auch was die Fianzierung der Haft betrifft.

Es kann einfach nicht angehen, daß jemand den Fernseher für den Mörder seiner Tochter bezahlt!

Gruß,

Mathias

Leider irrt Ihr Euch hier!

Hi Andreas!

Ich gehe hier völlig konform mit Dir.

Dieses ganz 70er-Jahre-Sozialgetue hat nichts gebracht außer
weiterer Opfer und ein paar latente Gewalttäter auf freiem
Fuße.

Hallo Ihr beiden Hardliner!

Statistisch ist zweifelsfrei bewiesen, daß im dritten Reich (als Gewaltverbrechern drakonischere Strafen drohten die Kriminalitätsrate ungleich höher war (auch der von Sexualstraftätern)).
Abschreckung oder einfach ein Leben lang wegstecken ist anscheinend doch kein Allheilmittel, wie ihr denkt.

Denkt mal nach.

mfG, Stefan

Hi Tigger,

aber die Strafen waren bedeutend härter! Immerhin sind der Grossteil solcher Leute da gelandet, was heute keiner haben will…und nur selten wieder auf die Gesellschaft losgelassen worden…

(die Antwort steht nur in Bezug auf Dein Posting, eventuelle Falschinterpretationen habe ich nicht zu verantworten)

CIAo

ich weiß nicht

Hi Tigger,

aber die Strafen waren bedeutend härter! Immerhin sind der
Grossteil solcher Leute da gelandet, was heute keiner haben
will…und nur selten wieder auf die Gesellschaft
losgelassen worden…

Hallo Hafenmaus!

Es ist nun mal Realität, das Gewaltverbrecher auch Menschen sind (die man nicht nur schwarz/weiß als grundauf böse abstempeln sollte). Viele sind psychisch gestört oder anderweitig unsozial, so daß ihre Hemmschwelle niedriger ist, als bei „normalen“ Menschen. Es gibt genügend Beispiele, daß auch solche Menschen therapiert werden können, was meiner Ansicht nach humaner ist als wegsperren und gut.
Es ist aber auch keinesfalls in Deutschland so, daß Gewaltverbrecher, die keine Reue oder Einsicht zeigen, zwangsläufig wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Erst ein psychatrisches Gutachten und eine richterliche Verfügung entscheidet darüber. So sitzen viele Menschen auch in deutschen Gefägnissen wirklich „lebenslänglich“.

Ciao, Stefan.

Eben
Hallo Tigger,

und es werden vielzu schnell und viel zu leichtfertig Gutachten zugunsten des Häftlings abgegeben und für richtig befunden. Die Vergangenheit hat dies oft bestätigt. Und hier ist der Haken: Bei solchen Menschen sollte es KEINE Möglichkeit geben, sie aufgrund eines Gutachtens wieder auf die Menschheit loszulassen, KEINE!

CIAo

Panikmache!
Hallo Hafenmaus!

Ws Du schreibst, geht wirklich an der Realität vorbei.
Menschen können sich ändern und brauchen auch manchmal die Gelegenheit für eine zweite Chance im Leben. Dieses für immer wegsperren oder am besten einschläfern, wie einen tollwütigen Hund, ist durch und durch inhuman.
Meiner Meinung ist Resozialisierung ein gutes Mittel in unserem Rechtsstaat. Aber dies genau zu begründen würde ein paar Seiten hier ausmachen.

mfG, Stefan.