Ein Auslandsjahr, während dem keine Arbeislosenversicherung gezahlt wurde und der Wohnsitz abgemeldet wird, ist laut AA der Grund der Ablehnung für ALG 1 . Was aber, wenn innerhalb der vergangenen 3 Jahre mehr als 12 Monate versicherungspflichtig in Dtl. gearbeitet wurde? Damit ist doch die Grundbedingung für den Erhalt von ALG 1 erfüllt?
Meine 2. Frage wäre: Nach wie langer Zeit erneuter versicherungspflichtiger Beschäftigung in Dtl. steht einem wieder ALG 1 zu?
Hallo,
Was aber, wenn innerhalb der vergangenen 3 Jahre mehr als 12 Monate versicherungspflichtig in Dtl. gearbeitet wurde?
12 Monate innerhalb der vergangenen 2 Jahre! Les hier mal nach: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…
MfG
Daten?
Hi!
Was aber, wenn innerhalb der vergangenen 3 Jahre mehr als 12 Monate versicherungspflichtig in Dtl. gearbeitet wurde?
12 Monate innerhalb der vergangenen 2 Jahre!
Korrekt. Und wenn davon auch nur ein einziger Tag fehlt, besteht kein Alg-Anspruch.
Daher wäre es durchaus hilfreich, wenn Du hier mal konkrete Daten (tt.mm.jj) nennen würdest, um feststellen zu können, ob die Ablehnung rechtmäßig war. (Davon gehe ich aber fast aus, da das Programm schon auf den Tag genau rechnen kann.
Aber man weiß ja nie.)
Gruß
Jadzia