Warum kein 'IT-Beratungsgesetz'?

Hallo,

Fangen wir mal ganz vorne an: Bei Geburt des Kindes wird
Nabelschnurblut entnommen und die pluripotenten Zellen werden
bei minus 80° C eingefroren. Kostet nach meinem derzeitigen
Wissen rund 5000 € auf dem privaten Markt, wenn man es in
Polen machen lässt deutlich weniger, etwa 1500 €.

Abgesehen davon, dass ich mich frage, wieso diese Prozedur
5000,- EUR kosten soll

Die Preise für den Schwachsinn scheinen in der Tat zu sinken:

http://www.basiccell.de/leitfaden_kosten.htm
http://www.cryo-save.com/cryo-cord/de/de/index.php?p…

Wie eine Firma, die schon an Dingen wie Umlauten scheitert soetwas hinbekommen will, sei mal dahingestellt.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Im übrigen würde mich mal interessieren, wer wann zu den
Abstimmungen über genau dieses Gesetz erschienen ist.

Welche Abstimmungen?

Das RBerG wird in schöner Regelmäßigkeit auf den Tisch gebracht. Nur wirklich was dran geändert hat sich seit 1938 nicht.

Gruß

Fritze

Hallo,

Hast Du eine Ahnung davon, wie schnell und in welcher enormen
Anzahl sich hierzulande Gesetze ändern?

Nein, zum Glück eher nicht.

Ich will Dir das mal versuchen zu vermitteln. Es werden jährlich auf Bundes- und Landesebene tausende von Gesetzen und Verordnungen erlassen oder geändert. Außerdem will die EU in immer mehr Bereichen mitreden und erlässt ihrerseits Gesetze und Verordnungen. Hinzu kommt noch die jeweils aktuelle Rechtssprechnung der Gerichte – wie also die Gesetze interpretiert werden. Zumindest die Urteile der oberen Gerichte und der Bundesgerichte müssen also auch immer brav beobachtet und verinnerlicht werden.

Daher ist eine Volljuristerei, wie sie ja eigentlich festgeschrieben ist, de facto gar nicht mehr möglich. Kein Anwalt kann sich in allen Bereichen stets auf dem neuesten Stand halten. Daher wäre eine Spezialisierung und eine Öffnung hin zu anderen Berufsgruppen, die sich in Teilbereichen der Rechtsberatung hervorragend auskennen, durchaus sinnvoll und – seitens der Mandanten – wünschenswert. Natürlich lebt es sich mit dem RBerG für Juristen sehr viel angenehmer. Für Mandanten ist das aber häugfig ein Nachteil, wenn sie von einem zugelassenen „Volljuristen“ einen vollkommen untauglichen Rat bekommen haben. In Regress nehmen können sie ihn dafür allerdings in der Regel nicht.

Deshalb halte ich das RBerG für einen Anachronismus. Es gehört schleunigst abgeschafft.

Warum sich nicht jeder Trottel „Rechtsberater“ nennen darf und
frei nach Schnauze auf „Barragrafen“ rumstümpern darf, weiß
ich nicht. Finde ich aus dem auch heraus auch eher nicht
sinvoll.

Warum ist es mehr oder weniger Sinnvoll, als die Tatsache,
dass jeder Trottel sich „IT-Berater“ nennen und frei nach
Schnauze an „nicht funzenden Schniddställen“ rumstümpern darf?

Nun, das ist etwa gleich (wenig?) sinnvoll.

Nicht mehr und nicht weniger wollte ich eigentlich sagen. Was aus dem Thread geworden ist, das kannst Du ja sehen. Entweder das RBerG ist komplett überflüssig (was es nicht nur meiner Meinung nach ist), oder aber entsprechende Gesetze für andere Beraterberufe sind dringend geboten.

Ich habe die Diskussion sehr sehr ungünstig eröffnet, habe mich seinerzeit aber gerade über eine aktuelle „Abbürstung“ eines Fragestellers im Rechtsfragebrett geärgert. Und nein, ich war es nicht selbst. Dann haben die Moderatoren meinen „gemäßigteren“ Beitrag zu Gunsten des verunglückten Threads aus dem IT-Forum gelöscht. Mit welcher Oberlehrerhaftigkeit allerdings hier versucht wird zu erklären, dieses Gesetz sei das Beste seit geschnitten Brot, das geht mir gehörig gegen den Strich.

Gruß & Peace

Fritze

Hallo,

Nun, das wird als Prevention verkauft: wenn der Patient mal
später eine bösartige Erkrankung hat, kann man das Knochenmark
total tot machen und nachher die eingefrorenen Zellen wieder
nutzen, um die Blutbildung wieder in Gang zu bringen. Und daß
Prevetion zu den Aufgaben der Krankenversicherung zählt, das
wird kaum jemand abstreiten…

Das diese Form der Prävention derzeit von einem praktizierenden Arzt als sinnvoll erachtet wird, halte ich für unwahrscheinlich. Sollte es so sein, dann ist diese Entscheidung a) zu respektieren und b) zu bezahlen. Zumindest in meinen Augen.

Damit wir uns richtig verstehen: ich halte dieses Konzept für
vollkommen idiotisch, aber es gibt erstaunlicherweise genug
Leute, die das für gut halten. Und Du wirst problemlos Ärzte
finden, die das für sinnvoll halten.

Eben das bestreite ich. Denn wenn ein Arzt endlich unabhängig von Quartalsbudgets und Fallpauschalen sinnvoll behandeln kann, dann wird er auch erheblich weniger anfällig für den derzeit verbreiteten, auf mehrere zig Milliarden geschätzten, Schmu mit den Abrechnungen in Zusammenarbeit mit korrupten Pharmavertretern.

Nein, es wird eben nicht das komplette Genom durchseqeenziert
sondern das der Fragestellung entsprechende Gen.

Ok, man könnte das aber durchaus ausdehnen. Sinnvoll z.B. wenn Risikofaktoren (bekannte Gendefekte bei einem der Elternteile z.B.) überprüft werden sollen, damit man ggf. gleich eine entsprechende Prophylaxe betreiben kann. Da ist das Suchen in den Genen erheblich günstiger, als eine evtl. folgende Behandlung, nachdem sich ein Schaden ausgewirkt hat.

Ob und in wie weit das von der gesetzlichen KK gedeckt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Meine private hat das damals gezahlt. Wohlgemerkt bei einem erheblich günstigeren Beitrag, als ich ihn jetzt zahle.

Es ist auch nicht besonders
aufwändig

In Euro ausgedrückt ist das eine vergleichsweise teure
Untersuchung. Un wenn man sie auf die gesamte Bevöklerung
ausschüttet um alle Erkrankungen zu finden (wir wollen ja auch
preventive Maximalmedizin, nicht wahr?) wird es schlicht
unbezahlbar.

Wieder einmal divergieren Dein und mein Maximalmedizinbegriff.

Ich vermute, wir verstehen unter „Medizin“ etwas anderes. Ich
schließe den Bereich der Preventivmedizin mit ein.

Ich auch. Darum hat mir meine private Krankenkasse z.B. ein Fitnesstraining unter professioneller Anleitung für ein halbes Jahr bezahlt. Meine jetzige Krankenkasse tut das nicht und zahlt im Zweifelsfalle lieber die Schmerzspritzen beim Orthopäden, als z.B. eine nebenwirkungsäreme und nachhaltigere manuelle Therapie mit anschließender Krankengymnastik.

Das diese Medizin finanzierbar ist, sieht
man daran, dass private Krankenkassen sie i.d.R. klaglos
übernehmen und durchaus bezahlbare Beiträge anbieten.

Nun, zu glauben, private Krankenkassen böten alles an, was
geht ist auch ein Irrglaube. Sie bezahlen in der Regel aber in
der Tat mehr als die gesetzlichen Krankenkassen.

Bisher bin ich bei der privaten Krankenkasse an keine Grenze gestoßen, solange ein Arzt es verschrieben hat.

Nur darfst Du auch nicht vergessen, daß da bereits eine
Risikoselektion stattgefunden hat. Wer jung und gesund ist,
ist in den privaten Krankenkassen willkommen.

Das ist in der Tat ein Gerücht. Auch private Krankenkassen nehmen z.B. jedes Kind ohne Risikozuschläge bis zum dritten Monat auf. Und zwar unabhängig davon, ob es schwerbehindert zur Welt gekommen ist, oder nicht.

Auch sonst ist jeder willkommen, es gibt allerdings Risikozuschläge. Diese sind zwar auf maximal 30% beschränkt, der Beitrag ist dann allerdings z.B. für nicht so üppig verdienende Selbständige nicht mehr so attraktiv, das gebe ich zu.

Ich will
gerade, dass man die Entscheidung dem einzelnen Arzt
überlässt. Nicht irgendeinem Verband, der Pharmalobby oder gar
irgendwelchen Gesundheitsbürokraten.

Na, dann wollen wir mal hoffen, daß der einzelne Arzt nicht
gerade eine nette Fortbildung im netten Wintersportort
finanziert bekommen hat …

Gerade *das* Risiko besteht beim derzeitigen System erheblich verschärft, weil ein relativ kleiner Kreis für die gesamte Ärzteschaft dämliche Kataloge aushandelt.

Gruß

Fritze

Hi,

Im übrigen würde mich mal interessieren, wer wann zu den
Abstimmungen über genau dieses Gesetz erschienen ist.

Welche Abstimmungen?

Das RBerG wird in schöner Regelmäßigkeit auf den Tisch
gebracht. Nur wirklich was dran geändert hat sich seit 1938
nicht.

Du bist sicherlich in der Lage, mir zu sagen, wann es zu Gesetzesvorlagen kam und welchen Inhalt die hatten.

Gruß,
Christian

Hallo,

Du bist sicherlich in der Lage, mir zu sagen, wann es zu
Gesetzesvorlagen kam und welchen Inhalt die hatten.

Du kannst das z.B. hier nachlesen: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/i…

Gruß

Fritze

Hallo,

Nun, das wird als Prevention verkauft: wenn der Patient mal
später eine bösartige Erkrankung hat, kann man das Knochenmark
total tot machen und nachher die eingefrorenen Zellen wieder
nutzen, um die Blutbildung wieder in Gang zu bringen. Und daß
Prevetion zu den Aufgaben der Krankenversicherung zählt, das
wird kaum jemand abstreiten…

Das diese Form der Prävention derzeit von einem
praktizierenden Arzt als sinnvoll erachtet wird, halte ich für
unwahrscheinlich.

Ist es aber nicht. Ich werde keine Namen nennen … :wink:

Sollte es so sein, dann ist diese
Entscheidung a) zu respektieren und b) zu bezahlen.

Die Folge: Firmen, die soetwas anbieten werden an die Ärzteschaft herantraten und für die Vorzüge des Verfahrens werben. Auf netten Fortbildungen an schönen Orten mit angenehmen Zugaben. Wer wird da unfreundlich bleiben wollen …

Damit wir uns richtig verstehen: ich halte dieses Konzept für
vollkommen idiotisch, aber es gibt erstaunlicherweise genug
Leute, die das für gut halten. Und Du wirst problemlos Ärzte
finden, die das für sinnvoll halten.

Eben das bestreite ich. Denn wenn ein Arzt endlich unabhängig
von Quartalsbudgets und Fallpauschalen sinnvoll behandeln
kann, dann wird er auch erheblich weniger anfällig für den
derzeit verbreiteten, auf mehrere zig Milliarden geschätzten,
Schmu mit den Abrechnungen

Das mag sein, aber er wird eben anfälliger für die Zusammenarbeit

mit korrupten Pharmavertretern.

"Unser Schmerzmittel hat das patentierte Vitamin S in Mikrofeinverkapselung enthalten, wir könnten Ihnen die Vorzüge auf einer kleinen Rundreise durch die Australischen Outbacks (Tja, da wächst eben der Vitamin-S-Kaktus) näherbringen.

Nein, es wird eben nicht das komplette Genom durchseqeenziert
sondern das der Fragestellung entsprechende Gen.

Ok, man könnte das aber durchaus ausdehnen. Sinnvoll z.B. wenn
Risikofaktoren (bekannte Gendefekte bei einem der Elternteile
z.B.) überprüft werden sollen, damit man ggf. gleich eine
entsprechende Prophylaxe betreiben kann. Da ist das Suchen in
den Genen erheblich günstiger, als eine evtl. folgende
Behandlung, nachdem sich ein Schaden ausgewirkt hat.

Das ist korrekt, aber warum sollte man die Leute, die das Pech haben, eine Spontanmutation zu haben aus der Betreuung ausgrenzen? Wir wollen doch alles machbare…

Das diese Medizin finanzierbar ist, sieht
man daran, dass private Krankenkassen sie i.d.R. klaglos
übernehmen und durchaus bezahlbare Beiträge anbieten.

Bisher bin ich bei der privaten Krankenkasse an keine Grenze
gestoßen, solange ein Arzt es verschrieben hat.

Es gibt (zugegebermaßen Einzelfälle) in denen private Krankenkassen mit recht fadenscheinigen ArgumentenVorsorgeuntersuchungen nicht bezahlt haben, bei der keine(!) gesetztliche Kasse auch nur mit der Wimper zuckt. Nein, das ist kein kluges Verhalten …

Nur darfst Du auch nicht vergessen, daß da bereits eine
Risikoselektion stattgefunden hat. Wer jung und gesund ist,
ist in den privaten Krankenkassen willkommen.

Das ist in der Tat ein Gerücht. Auch private Krankenkassen
nehmen z.B. jedes Kind ohne Risikozuschläge bis zum dritten
Monat auf. Und zwar unabhängig davon, ob es schwerbehindert
zur Welt gekommen ist, oder nicht.

Nun, ein einjähriges Kind, was in den Teich gefallen ist und einen schweren Hirnschaden hat dürfte ziemliche Probleme haben, in eine private Versicherung zu kommen. Die wären auch dumm, wenn sie sowas annehen, schließlich sind sie nicht dazu verpflichtet (im Gegensatz zu den gesetzlicen KK).

Auch sonst ist jeder willkommen,

Das bezweifele ich mal rundweg.

Na, dann wollen wir mal hoffen, daß der einzelne Arzt nicht
gerade eine nette Fortbildung im netten Wintersportort
finanziert bekommen hat …

Gerade *das* Risiko besteht beim derzeitigen System erheblich
verschärft,

Meine etwas andere Einschätzung habe ich ja schon dort oben dargelegt.

Gruß,

Sebastian

Du kannst das z.B. hier nachlesen:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/i…

Und was genau waren die beantragten Änderungen und wieso wurden sie abgelehnt bzw. angenommen?

Hallo,

"Unser Schmerzmittel hat das patentierte Vitamin S in
Mikrofeinverkapselung enthalten, wir könnten Ihnen die Vorzüge
auf einer kleinen Rundreise durch die Australischen Outbacks
(Tja, da wächst eben der Vitamin-S-Kaktus) näherbringen.

Du bestreitest, dass es einfacher ist, einen kleinen Kreis von „Entscheidungsträgern“ zu beeinflussen, als hundertausende Ärzte? Ich nicht.

Nein, es wird eben nicht das komplette Genom durchseqeenziert
sondern das der Fragestellung entsprechende Gen.

Ok, man könnte das aber durchaus ausdehnen. Sinnvoll z.B. wenn
Risikofaktoren (bekannte Gendefekte bei einem der Elternteile
z.B.) überprüft werden sollen, damit man ggf. gleich eine
entsprechende Prophylaxe betreiben kann. Da ist das Suchen in
den Genen erheblich günstiger, als eine evtl. folgende
Behandlung, nachdem sich ein Schaden ausgewirkt hat.

Das ist korrekt, aber warum sollte man die Leute, die das Pech
haben, eine Spontanmutation zu haben aus der Betreuung
ausgrenzen? Wir wollen doch alles machbare…

Das diese Medizin finanzierbar ist, sieht
man daran, dass private Krankenkassen sie i.d.R. klaglos
übernehmen und durchaus bezahlbare Beiträge anbieten.

Bisher bin ich bei der privaten Krankenkasse an keine Grenze
gestoßen, solange ein Arzt es verschrieben hat.

Es gibt (zugegebermaßen Einzelfälle) in denen private
Krankenkassen mit recht fadenscheinigen
ArgumentenVorsorgeuntersuchungen nicht bezahlt haben, bei der
keine(!) gesetztliche Kasse auch nur mit der Wimper zuckt.
Nein, das ist kein kluges Verhalten …

Nur darfst Du auch nicht vergessen, daß da bereits eine
Risikoselektion stattgefunden hat. Wer jung und gesund ist,
ist in den privaten Krankenkassen willkommen.

Das ist in der Tat ein Gerücht. Auch private Krankenkassen
nehmen z.B. jedes Kind ohne Risikozuschläge bis zum dritten
Monat auf. Und zwar unabhängig davon, ob es schwerbehindert
zur Welt gekommen ist, oder nicht.

Nun, ein einjähriges Kind, was in den Teich gefallen ist und
einen schweren Hirnschaden hat dürfte ziemliche Probleme
haben, in eine private Versicherung zu kommen. Die wären auch
dumm, wenn sie sowas annehen, schließlich sind sie nicht dazu
verpflichtet (im Gegensatz zu den gesetzlicen KK).

Auch sonst ist jeder willkommen,

Das bezweifele ich mal rundweg.

Das der Risikozuschlag gedeckelt ist lässt sich unmittelbar nachlesen.
http://www.pkv.de/downloads/Standardtarif%204.2004.pdf

Das einer Aufnahme bei bereitwilliger Zahlung dieses Zuschlags nichts im Wege steht, war zumindest aus dem Munde des Verbandpräsidenten letzten Sonntag bei „Sabine Chrstiansen“ zu vernehmen.

[…]

Na, dann wollen wir mal hoffen, daß der einzelne Arzt nicht
gerade eine nette Fortbildung im netten Wintersportort
finanziert bekommen hat …

Gerade *das* Risiko besteht beim derzeitigen System erheblich
verschärft,

Meine etwas andere Einschätzung habe ich ja schon dort oben
dargelegt.

Du bestreitest, dass es einfacher ist, einen kleinen Kreis von „Entscheidungsträgern“ zu beeinflussen, als hundertausende Ärzte? Ich nicht.

Gruß

Fritze

Lies doch einfach mal, was an Dokumenten hinter dem Link so zu finden ist. Die diversen Fassungen des Gesetzes sind dort aufgelistet. Erstaunlicherweise wurde der Nazikram erst 1958 entfernt, der Rest aber beibehalten. Dann kam außer weiteren kosmetischen Änderungen nichts mehr. Der neuste Referentenentwurf ist ebenfalls zu lesen. Man darf gespannt sein, was davon am Ende übrigbleibt.

Gruß

Fritze

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Daher ist eine Volljuristerei, wie sie ja eigentlich
festgeschrieben ist, de facto gar nicht mehr möglich. Kein
Anwalt kann sich in allen Bereichen stets auf dem neuesten
Stand halten. Daher wäre eine Spezialisierung und eine Öffnung
hin zu anderen Berufsgruppen, die sich in Teilbereichen der
Rechtsberatung hervorragend auskennen, durchaus sinnvoll und
– seitens der Mandanten – wünschenswert.

Das kann nur jemand schreiben, der wirklich keine Ahnung vom Recht hat. Jede Spezialisierung setzt das Allgemeinwissen voraus. Es ist ohnehin Standard, dass sich Juristen auf bestimmte Gebiete spezialisieren, aber ich halte es für eine Dummheit, sich Spezialwissen aneigenen zu wollen, ohne die entsprechende allgemeine Basis zu haben - und nur darum geht es bei der Ausbildung zum Allgemeinjuristen. Gerade je mehr und je schneller sich Gesetze ändern und je mehr Kenntnisse in internationalen Bereichen gefordert sind desto mehr Grundkenntnisse sind notwendig.

Was man im Übrigen weiter bedenken muss ist, dass sich die wenigsten Fälle in der Praxis ausschließlich in einem Rechtsbereich abspielen, obwohl es zunächst so den Anschein hat - dies zu erkennen ist aber wichtig. Man kann keine umfassende Rechtsberatung machen ohne das Grundwerkzeug zu beherrschen.

Natürlich lebt es
sich mit dem RBerG für Juristen sehr viel angenehmer. Für
Mandanten ist das aber häugfig ein Nachteil, wenn sie von
einem zugelassenen „Volljuristen“ einen vollkommen
untauglichen Rat bekommen haben.

Ja leider kommen falsche Ratschläge vor. Nur wenn schon Volljuristen falsche Ratschläge geben finde ich die Vorstellung abstrus, dass „Halbjuristen“ bessere Ratschläge geben würden.

In Regress nehmen können sie
ihn dafür allerdings in der Regel nicht.

Das ist einfach falsch.

Mit welcher Oberlehrerhaftigkeit
allerdings hier versucht wird zu erklären, dieses Gesetz sei
das Beste seit geschnitten Brot, das geht mir gehörig gegen
den Strich.

Das muss ich sagen finde ich eine Zumutung. Die wirst dir wohl gefallen lassen müssen, dass jemand eine andere Meinung vertritt!! Du darfst ja deine Meinung hier auch vertreten. Bei dir habe ich eher den Eindruck eines emotionalen Amoklaufes, so als ob Anwälte eine unmittelbare Konkurrenz für dich darstellen würden.

Im Übrigen denke ich, dass du eines noch immer nicht verstanden hast: das besondere am deutschen RBerG ist nicht, dass die entgeltliche selbstständige Rechtsberatung Anwälten vorbehalten ist. Das ist nämlich in fast ganz Europa so und es gibt eigentlich kaum Bestrebungen dies abzuschaffen. Wer Arzt ist benötigt eine Ausbildung, wer Pilot ist und eben auch wer Anwalt ist - das ist also völlig normal und überhaupt nicht ungewöhnlich.

Das besondere und umstrittene am RBerG ist nur dass auch kostenlose Auskünfte verboten sind - und genau darum dreht sich die Diskussion, man sollte das eine mit dem anderen nicht vermischen - das ist nämlich sehr wohl Polemik und geht am tatsächlichen Streitpunkt vorbei.

Gruß
Tom

Hallo!

Da habt ihr Österreicher aber ein fortschrittliches Handels-
pardon Unternehmensrecht :smile:

Ja aber auch in Österreich ist wie in den meisten Ländern die umfassende berufsmäßige (also selbstständige entgeltliche) Rechtsberatung den Rechtsanwälten vorbehalten!

Gruß
Tom

Hallo!

Ich will Dir das mal versuchen zu vermitteln. Es werden
jährlich auf Bundes- und Landesebene tausende von Gesetzen und
Verordnungen erlassen oder geändert. Außerdem will die EU in
immer mehr Bereichen mitreden und erlässt ihrerseits Gesetze
und Verordnungen. Hinzu kommt noch die jeweils aktuelle
Rechtssprechnung der Gerichte – wie also die Gesetze
interpretiert werden. Zumindest die Urteile der oberen
Gerichte und der Bundesgerichte müssen also auch immer brav
beobachtet und verinnerlicht werden.

Daher ist eine Volljuristerei, wie sie ja eigentlich
festgeschrieben ist, de facto gar nicht mehr möglich. Kein
Anwalt kann sich in allen Bereichen stets auf dem neuesten
Stand halten.

Das ist richtig. Der Anwalt ist aber gewzungen, sich in den wichtigsten Bereichen auszukennen. Der Anwalt ist gezwungen, sämtliche Entscheidungen der obersten Bundesgerichte und zumindest auch des OLG in seinem Gerichtsbezirk zu kennen. Tut er das nicht und entsteht dem Mandanten daraus ein Nachteil, ist er bereits in der Haftung, weil er seine Berufspflicht verletzt hat. Das ist Berufsrecht der Rechtsanwälte und schützt den Mandanten vor unsachgemäßer Beratung. Diese Berufspflichten gelten aber nicht für Hinz und Kunz, sondern eben nur für die Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt haftet dem Mandanten manchmal schneller als ihm lieb ist. Wenn Rechtberatung von jedermann ausgeübt werden dürfte, dann würde sie von Leuten ausgeübt, die diesen engen Kriterien nicht genügen müssen und die, im Gegensatz zum Rechtsanwalt, im Ernstfall wohl auch nicht versichert sind - wenn sie für ihre unentgeltlichen Auskünfte überhaupt haften würden, das ist ja auch nicht einfach so klar.
Selbstverständlich werden Fragen, die Anwälte zu regeln haben, immer komplexer. Gerade deswegen ist eine umfassende juristische Allgemeinausbildung notwendig. Was der Jurist nach den beiden Examen leisten können muss ist nicht in erster Linie, erlerntes Wissen zu reproduzieren, sondern vielmehr, das Recht, auch wenn es ihm im speziellen Bereich unbekannt ist, dennoch richtig zu verstehen und anzuwenden. Und das ist es, was das Jurastudium leistet: Methodik der Rechtsanwendung. Darum geht es. Es zeichnet gerade den guten Juristen aus, dass er sich in kurzer Zeit in unbekannte Materien einarbeiten kann, so lange der Gesetzgeber (leider immer seltener) sich an die Grundregeln des systematischen Gesetzesaufbau und an eine deutliche Sprache hält.

untauglichen Rat bekommen haben. In Regress nehmen können sie
ihn dafür allerdings in der Regel nicht.

Erstens können sie das und zweitens ist es ihnen sogar recht einfach, an ihr Geld zu kommen. Anders als ein IT-Berater, oder ein Fliesenleger oder ein Arzt muss ein Rechtsanwalt nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung haben, will er seine Zulassung nicht verlieren.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

"Unser Schmerzmittel hat das patentierte Vitamin S in
Mikrofeinverkapselung enthalten, wir könnten Ihnen die Vorzüge
auf einer kleinen Rundreise durch die Australischen Outbacks
(Tja, da wächst eben der Vitamin-S-Kaktus) näherbringen.

Du bestreitest, dass es einfacher ist, einen kleinen Kreis von
„Entscheidungsträgern“ zu beeinflussen, als hundertausende
Ärzte? Ich nicht.

Die Entscheidungen der Entscheidungsträger sind öffentlich und können (und sollten) öffentlich diskutiert werden. Die Therapieentscheidungen einzelner Ärzte fallen unter die Schweigepflicht.

Auch sonst ist jeder willkommen,

Das einer Aufnahme bei bereitwilliger Zahlung dieses Zuschlags
nichts im Wege steht, war zumindest aus dem Munde des
Verbandpräsidenten letzten Sonntag bei „Sabine Chrstiansen“ zu
vernehmen.

Gut, ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich meine mal von einer Bekannten gehört zu haben, die einfach nicht genommen wurde (Diabetes mellitus mit diversen Riskofaktoren). Ist aber schon Jahre her…

Aber letztlich wären die Privaten dumm, wenn sie sojemanden annehmen. Das sind Firmen, die in erster Linie ihren Gewinn maximiern wollen und weshalb sollten sie dann Verträge abschließen, die kaum Gewinn beringen können (Man verzeihe mir gegebenenfalls meine fast komplette Ignoranz beim Thema Versicherungsmathematik)?

Du bestreitest, dass es einfacher ist, einen kleinen Kreis von
„Entscheidungsträgern“ zu beeinflussen, als hundertausende
Ärzte?

Ja. Die Enttscheidungen sind - im Gegensatz zu EInzelentscheidungen - öffentlich überprüfbar.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Das ist richtig. Der Anwalt ist aber gewzungen, sich in den
wichtigsten Bereichen auszukennen. Der Anwalt ist gezwungen,
sämtliche Entscheidungen der obersten Bundesgerichte und
zumindest auch des OLG in seinem Gerichtsbezirk zu kennen. Tut
er das nicht und entsteht dem Mandanten daraus ein Nachteil,
ist er bereits in der Haftung, weil er seine Berufspflicht
verletzt hat.

Soll ich Dir die Parallele in der Medizin nennen?

Das ist Berufsrecht der Rechtsanwälte und
schützt den Mandanten vor unsachgemäßer Beratung. Diese
Berufspflichten gelten aber nicht für Hinz und Kunz, sondern
eben nur für die Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt haftet dem
Mandanten manchmal schneller als ihm lieb ist.

Auch hier könnte ich die Parallelen fortführen.

Erstens können sie das und zweitens ist es ihnen sogar recht
einfach, an ihr Geld zu kommen. Anders als ein IT-Berater,
oder ein Fliesenleger oder ein Arzt muss ein Rechtsanwalt
nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung haben, will er
seine Zulassung nicht verlieren.

Und sag jetzt nicht, Du kennst in Deutschalnd einen Arzt ohne Berufshaftpflicht. Er dürfte hier nicht arbeiten.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Du bestreitest, dass es einfacher ist, einen kleinen Kreis von
„Entscheidungsträgern“ zu beeinflussen, als hundertausende
Ärzte? Ich nicht.

Die Entscheidungen der Entscheidungsträger sind öffentlich und
können (und sollten) öffentlich diskutiert werden. Die
Therapieentscheidungen einzelner Ärzte fallen unter die
Schweigepflicht.

Der Prozess der Entscheidungsfindung ist leider alles andere, als öffentlich. Und die herausgekommenen Entscheidungen sind zwar naturgemäß öffentlich, werden aber immer wieder von Patientenverbänden, privaten Krankenversicherern und sogar Ärzten hetfigst kritisiert. Geändert werden sie dennoch nicht. Ganz tolle Sache.

Gruß

Fritze

Hallo!

Das ist richtig. Der Anwalt ist aber gewzungen, sich in den
wichtigsten Bereichen auszukennen. Der Anwalt ist gezwungen,
sämtliche Entscheidungen der obersten Bundesgerichte und
zumindest auch des OLG in seinem Gerichtsbezirk zu kennen. Tut
er das nicht und entsteht dem Mandanten daraus ein Nachteil,
ist er bereits in der Haftung, weil er seine Berufspflicht
verletzt hat.

Aha. Wenn ein Anwalt diese Rechtsprechung nicht kennt, dann wird ein Mandant bei einem ihm daraus resultierten Nachteil das bestimmt sofort bemerken und dagegen vorgehen. Weil er als Laie das ja sofort überblickt und – mit Hilfe eines dritten, besseren Anwalts, der sich bei Vorgehen gegen Kollegen im gleichen Gerichtsbezirk ganz bestimmt superleicht finden lässt – entsprechend seinen Schaden beim Anwalt wieder einfordern. Das ist das beste Argument gegen das RBerG, was hier bisher gebracht wurde :smile:

Das ist Berufsrecht der Rechtsanwälte und
schützt den Mandanten vor unsachgemäßer Beratung.

Ob es das überhaupt in der Theorie tut, ist umstritten. Dass es das in der Praxis für „kleinen Mandanten“ nicht tut, ist offensichtlich.

Diese
Berufspflichten gelten aber nicht für Hinz und Kunz, sondern
eben nur für die Rechtsanwälte.

Blödsinn. Sie gelten für sinngemäß für nahezu alle Berufsgruppen. Der von Dir genannte Fliesenleger haftet genauso für seine Arbeit, wie Ärzte, Ingenieure, Architekten, etc. Mir wäre auch kein Handwerksbetrieb ohne Haftpflichtversicherung bekannt.

Ein Rechtsanwalt haftet dem
Mandanten manchmal schneller als ihm lieb ist. Wenn
Rechtberatung von jedermann ausgeübt werden dürfte, dann würde
sie von Leuten ausgeübt, die diesen engen Kriterien nicht
genügen müssen und die, im Gegensatz zum Rechtsanwalt, im
Ernstfall wohl auch nicht versichert sind - wenn sie für ihre
unentgeltlichen Auskünfte überhaupt haften würden, das ist ja
auch nicht einfach so klar.

Du tust so, als könne bei jedem zivilen Prozess die unterlegene Partei anschließend ihren Schaden beim Anwalt einklagen. Schließlich hat er sie nicht optimal beraten, sonst wäre es entweder gar nicht zum Prozess gekommen, oder aber, der Prozess wäre gewonnen worden. Dem ist nicht so. Und viele viele Prozesse gehen aufgrund von kompletter Inkompetenz der jeweiligen anwaltlichen Vertreter verloren. In den allermeisten Fällen ohne das die Mandanten danach mit irgend einer Aussicht auf Erfolg gegen ihre Anwälte vorgehen.

Selbstverständlich werden Fragen, die Anwälte zu regeln haben,
immer komplexer. Gerade deswegen ist eine umfassende
juristische Allgemeinausbildung notwendig.

Gerade deswegen ist eine tiefgehende Spezialisierung der Rechtsberater gefragt. Eine Gruppe gibt es ja schon, die eine passende Ausbildung genießt. Die Patenanwälte. Ähnlich könnte man sich das für andere Fachgebiete auch vorstellen.

[…] so lange der Gesetzgeber […] an eine deutliche Sprache hält.

Das ist jetzt extrem lustig. Selten wird so schwammig und ungenau formuliert, wie seitens des Gesetzgebers. Darum sind Gesetze für sich auch so furchtbar wertlos. Entscheidend ist, was die Gerichte, insbesondere die höheren, daraus machen. Siehe z.B. das Wörtchen „geschäftsmäßig“ im RBerG. Ich halte die Ratschläge in einem Forum wie „Wer-Weiss-Was“ nicht für geschäftsmäßig, alle anderen allerdings doch. Wie ein Gericht darüber entscheiden würde, ist offen, da es bisher noch zu keinem Prozess gekommen ist.

untauglichen Rat bekommen haben. In Regress nehmen können sie
ihn dafür allerdings in der Regel nicht.

Erstens können sie das und zweitens ist es ihnen sogar recht
einfach, an ihr Geld zu kommen. Anders als ein IT-Berater,
oder ein Fliesenleger oder ein Arzt muss ein Rechtsanwalt
nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung haben, will er
seine Zulassung nicht verlieren.

Wie gesagt, mir sind keine Handwerksbetriebe oder Ärzte ohne Haftpflichtversicherung bekannt. Dennoch halte ich ein juristisches Vorgehen gegen einen Anwalt für erheblich schwieriger, als z.B. gegen einen pfuschenden Fliesenlegerbetrieb. Das geht schon bei der Suche nach einem Anwalt für den Prozess los …

Gruß

Fritze

HallO!

Und sag jetzt nicht, Du kennst in Deutschalnd einen Arzt ohne
Berufshaftpflicht. Er dürfte hier nicht arbeiten.

Das darf er natürlich, weil hinterher niemand fragt, ob eine Versicherung besteht oder nicht. Zwar verpflichtet die Berufsordnung zum Abschluss einer Versicherung, kontrolliert wird es aber nicht und es hat keine Folgen, wenn der Versicherungsschutz erlischt. Ein Anwalt ohne Versicherungsschutz verliert seine Zulassung, ein Arzt nicht. Du kannst mich aber gern eines besseren belehren.

http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Mel…

Gruß,

Florian.

Weg mit den Allgemeinmedizinern
Hallo!

Gerade deswegen ist eine tiefgehende Spezialisierung der
Rechtsberater gefragt.

Dann kannst Du bei Einbringen der Gesetzesvorlage zur Abschaffung des Rechtsberatungsgesetz doch gleich noch, im Interesse der Patienten, die ja auch Spezialisten brauchen, folgenden Gesetzentwurf einbringen: Jeder Medizinstudent hat sich zu spezialiseren. Der Facharzt für Allgemeinmedizin wird abgeschafft! Alle Ärzte haben sich ausschließlich als Spezialisten niederzulassen"
Wär das nicht was? Ich meine doch, das die Medizin so komplex geworden ist, dass der Allgemeinarzt seine Daseinsberechtigung verloren hat.

Kein Anwalt wird ein Mandat annehmen, mit dem er auf fachlichen Gründen nicht fertig werden kann. Es ist üblich, dass bei komplizierten Baurechtsfällen o.ä. an einen Spezialisten verwiesen wird, der sich bedankt, indem er das nächste mal eine einfache Mietsache abgibt. Das ist unter Kollegen absolut üblich. Und wie Deine Forderung nach mehr Spezialisierung für eine Freigabe der Rechtberatung herhalten soll, bleibt mir ein Rätsel.

Gruß,

Florian.

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Hallo!

Gerade deswegen ist eine tiefgehende Spezialisierung der
Rechtsberater gefragt.

Dann kannst Du bei Einbringen der Gesetzesvorlage zur
Abschaffung des Rechtsberatungsgesetz doch gleich noch, im
Interesse der Patienten, die ja auch Spezialisten brauchen,
folgenden Gesetzentwurf einbringen: Jeder Medizinstudent hat
sich zu spezialiseren. Der Facharzt für Allgemeinmedizin wird
abgeschafft! Alle Ärzte haben sich ausschließlich als
Spezialisten niederzulassen"

So ein Unfug. Ich sage ja gar nicht, dass Allgemeinmediziner, oder Volljuristen überflüssig wären. Im Gegensatz zu den Ärzten, wo es – wie sich vielleicht auch schon bis zu Dir rumgesprochen haben könnte – Fachärzte für spezielle Gebiete wie innere Medizin, Zahnheilkunde, Erkrankungen der endokrinen Drüsen, etc. gibt. Eigens dafür hat man die Facharztausbildung eingeführt.

Warum gibt es das nicht entsprechend bei den Juristen? Da wird nach wie vor noch jeder Student zum Richteramt ausgebildet. Die wenigsten allerdings werden das hinterher auch.

Kein Anwalt wird ein Mandat annehmen, mit dem er auf
fachlichen Gründen nicht fertig werden kann.

Jede Menge Anwälte nehmen jeden Mandanten sofort an, weil sie sonst nicht wissen, wie sie nächsten Monat die Miete bezahlen sollen. Neben den Kanzleien wie „Schnösel, Kohlen & Reibach“, die sich um die oberen 10000 kümmern, gibt es tausende kleiner Anwaltsbüros, die bar jeder Kenntnis oder auch mangels Zeit, haufenweise Fälle in den Sand setzen.

Kein Mensch erwartet in einem Internetforum eine umfangreiche medizinische Behandlung für seinen Dickdarmkrebs. Aber wenn mal wieder die Erkältungszeit naht, freut man sich über den Austausch von Rezepten für Hausmittelchen.

Kein Mensch will in einem Internetforum eine anwaltliche Vertretung für einen Prozess gegen die GVU wegen Mordkopiererei. Aber wenn bei Ebay wieder einer nicht geliefert hat, dann freut man sich über einen kleinen Tipp für die Formulierung einer „Erinnerungsemail“.

Kein Mensch verlangt im IT-Forum eine CC Evaluierung seiner neuesten Abrechnungssoftware. Aber die Leute freuen sich über Hinweise, wie sie ihren Drucker wieder ans Laufen kriegen.

Warum es ausgerechnet bei den Juristen verwerflich sein soll, das zu tun, was überall sonst selbstverständlich ist, das kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Gruß

Fritze