Warum schwören Bundeskanzler überhaupt einen Eid, wenn man sie wegen Meineides gar nicht belangen kann?

Wenn eine juristische Verfolgung gesetzlich ausgeschlossen zu sein scheint, warum dann dieser Zirkus…?

Warum nur muss ich ausgerechnet jetzt an ausgerechnet dieses Video denken?

Ich glaube, man soll hier Fragen an andere stellen und keine, die man nur selbst beantworten kann… :stuck_out_tongue_winking_eye:
Und meine Frage beantwortet das schon gar nicht!
Trotzdem, nettes Video

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Der Bundeskanzler hat durchaus Amtspflichten, und unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Amtspflichtverletzung auch justitiabel.

Allerdings funktioniert unser Rechtssystem so, dass eine Verurteilung vor einem Gericht erfolgen müsste. Das Verletzen des Gerechtigkeitsempfindens Einzelner stellt keinen Straftatbestand dar, und die Rechtsauslegung Einzelner ist auch nicht für die Justiz maßgeblich.

Weil das (warum eigentlich?) so schwer zu verstehen ist, branden immer wieder Diskussionen um „eindeutige“ Rechtsverletzungen durch die Kanzlerin auf (und ich habe so das Gefühl, dass dieses Posting in diese Richtung tendiert).

Juristen zucken nur mit den Schultern, und Staatsanwälte denken nicht ernsthaft darüber nach, solche Anzeigen zu verfolgen, weil offensichtlich unbegründet.

Politische Auseinandersetzungen sollten idealerweise politisch geführt werden, mit Hilfe des Strafrechts Politiker für politische Entscheidungen bestrafen zu wollen, klappt nur sehr bedingt.

Moin,

jau, deitscha Sproch is schwärra Sproch, gell?

Es gibt einen Eid vor Gericht, der kann zum Meineid werden. Und es gibt den Amtseid für Amtsträger, der führt bei Amtspflichtverletzung zur Verfolgung derselben, unabhängig von der Größe des Amtes.

Wenn … zu sein scheint

Das macht die Beantwortung nicht leichter. Wenn ja, dann nich, sonst wohl.

Gruß
Ralf

Danke für die Erklärung des Unterschieds. Bin halt kein Jurist…
Wie sieht’s mit der Amtspflichtverletzung bzgl. der Asylgesetze aus?
Oder liegt hier keine vor?

Hi,

Der Eid im Wortlaut

Finde was, begründe es und klage.

die Franzi

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Hallo,

Ich finde, es liegt keine vor.
Sind Sie anderer Meinung, begründen Sie es bitte.

Gruß
Jörg Zabel

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Erkläre doch mal, welche genau da vorliegen sollen!

Medienkompetenz?

Gruß
Guido

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Wie sieht’s mit der gängigen Praxis an deutschen Grenzen und der Vereinbarkeit mit Art. 16a Abs. 2 GG aus? Reisen dort nicht Menschen aus Ländern der EU ein (ich meine nicht EU-Bürger!), beantragen Asyl und bekommen dies auch gewährt?
Sicherlich, es steht nicht Frau Merkel persönlich an der Grenze und lässt die Menschen selbst passieren. Das tun andere. Aber sie als Regierungschefin hat in letzter Konsequenz doch auch die Verantwortung dafür. Sie toleriert doch irgendwie die Mißachtung von Gesetzen durch andere, was sie in meinen Augen zumindest mitschuldig macht.
Ist das keine Amtspflichtverletzung? Und wenn nicht, wo liegt mein Denkfehler?

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eine Frage dabei ist, ob ein Verstoß gegen den Amtseid ein Offizialdelikt ist, welches der zuständige Staatsanwalt verfolgen muss oder ob dieser in einem solchen Fall erst auf eine Anzeige hin aktiv wird.

Wo wird denn da ein Gesetz misachtet?

Btw., informier dich gefälligst mal darüber, was das Grundgesetz ist und was die enthaltenen Paragraphen für wen genau bedeuten. Besonders wenn du schon mal einen Paragraphen benennst, solltest du dich in Grundzügen darüber schlau machen, wozu er dient und was er genau regelt. Kleiner Hinweis:

Und danach darfst du mal überlegen, was ein Grenzübertritt damit zu tun haben könnte.

Der liegt darin, dass du leider nicht im mindesten weißt, wovon du redest.
Gruß
damals

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Lieber Stu1976,
in rechten schlichten Kreisen hat sich ja die Vorstellung fest einbetoniert, dass Deutschland unter Frau Merkel bezüglich der Flüchtlinge deutsches Recht missachtet. Leider werden Behauptungen, auch wenn sie von vielen Menschen gebetsmühlenartig nachplappert werden, dadurch nicht richtiger.

Dein Denkfehler ist: Die Aufenthaltsprüfungen von Flüchtlingen laufen nach Recht und Gesetz ab (mögliche Verfehlungen einzelner Beamter sind natürlich wie überall denkbar, spielen aber keine entscheidende Rolle). Es gibt nämlich die Genfer Flüchtlingskonvention, an deren Reglungen sich zum Glück auch Deutschland halten muss. Frau Merkel hält sich - auch wenn du es nicht gerne hörst - ans Gesetz.

Karl

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Art. 16a Abs. 1:
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Ausschnitt Art 16a GG Abs.2:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat
der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat
einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Demnach dürfte doch jeder, der über ein EU-Land einreist und Asyl beantragt, dies nicht bekommen dürfen, oder wie ist Abs. 2 zu verstehen?

Das mache ich gerade. Oder wie ist dieses Forum hier zu verstehen? Wenn ich alles zu wissen glaubte, würde ich hier keine Frage stellen. Die Seite heisst „wer weiss was“ und nicht „stelle nur Fragen, auf die Du die Antwort schon weisst“.

Vielen Dank für den Wikipedia-Link, aber das taugt meiner Meinung nach nicht als Quelle. Zu fehlerbehaftet…

…weswegen ich hier Fragen stelle. Du hast offensichtlich das Prinzip von „wer weiss was“ nicht verstanden. Da stellen Menschen Fragen (Warum macht man das? Meist, weil man keine Ahnung hat…) und hofft, dass nette Menschen einem den ein oder anderen Zusammenhang erklären. Worauf man nicht hofft, sind Antworten/Kommentare von Menschen wie Dir, die beleidigend und diffamierend sind. Entweder antwortest Du so, dass es mich in meiner Fragestellung weiter bringt oder Du sparst Dir bitte zukünftig jeglichen Kommentar. Zumindest bei meinen Fragen.
Danke

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Lieber Karl,
vielen Dank für Deine Antwort!
Wenn ich Dich also richtig verstehe, dann steht die Genfer Flüchtlingskonvention
quasi über unserem Grundgesetz und setzt dies also teilweise ausser
Kraft. So also den Artikel 16a des Grundgesetzes, da ja Menschen, die
durch EU-Staaten reisen, um nach Deutschland zu kommen, bei uns durchaus
Asyl gewährt bekommen. Ich wusste nicht, dass eine Konvention nationale
Gesetze aushebelt. Scheint nach Deinen Angaben aber so zu sein.

Da Du rechte, schlichte Kreise anführst, vermute ich, dass Du mich
auch in diese Ecke schiebst. Ich habe diese rechts-links Denkweise
abgelegt, denn für mich ist das nur ein Werkzeug von mächtigen
(herrschenden?) Menschen, die damit versuchen uns zu spalten. Divide et
impera… und wir fallen nach tausenden von Jahren immernoch auf diese
Spielchen herein.
Daher nenn mich ruhig rechts, es juckt mich nicht.
Solange nicht die Nazi-Keule ausgepackt wird, ist alles gut…ich habe
nämlich keine Lust, den „Nazis raus“ Aufnäher von meiner Jacke zu
polken…nach dreissig Jahren…

Du irrst! Ich höre es durchaus gern, wenn sich Politiker an geltendes
Recht und Gesetz halten. Nur so funktioniert Demokratie! Nur nach
meinem Verständnis bröckelt diese immens.

Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass es in einer echten
Demokratie eine Mehrheit für Kriege in der Bevölkerung gäbe. Ich stelle
jetzt mal eine gewagte Behauptung auf, und zwar dass in einer
Bevölkerung eines Staates niemals eine Mehrheit auf die Frage:„Wollen
Sie Krieg oder Frieden?“ mit „Krieg!“ antworten würde. Und trotzdem gibt
es mehr als genug Krieg auf dieser Welt. Gibt es dann Demokratie
überhaupt? Oder ist es nur vorgegaukelt, dass alle Macht vom Volke
ausgeht? Wenn die Völker die Macht hätten, gäbe es doch keine Kriege,
oder?

Gruß Stu

Also nicht nur keine Medienkompetenz sondern auch ein Problem mit den sinnentnehmenden Lesen?

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Ich mach’s nicht gern, aber ich begebe mich nun auf Dein Niveau herab…

Lieber keine Medienkompetenz, als keine Sozialkompetenz, wie Du sie an den Tag legst. Wie Du siehst, hat wohl jeder sein Spezialgebiet. Deines scheinen Medien zu sein…Applaus!

Im Deutschunterricht nicht aufgepasst? Wie war das nochmal mit den vier Fällen…?
An Deiner Stelle würde ich, bevor ich anderen eien Mangel an Kompetenzen vorwerfe, ersteinmal meine eigenen überprüfen. Wer im Glashaus sitzt…

Ich freue mich trotzdem über KONSTRUKTIVE Beiträge.
Vierlleicht schaffst Du es ja, statt mit dem Finger auf andere zu zeigen oder auf ihnen herumzutrampeln, auch mal jemandem die helfende Hand zu reichen!

Die sind doch verschwendet, wenn du die Antworten (in meinem Fall den Link) nicht liest und stattdessen deine Verschwörungstheorien aus der extrem rechten Ecke hier versuchst, unter das Volk zu bringen.

Wenn man den Art. 16a GG schon zitiert und nicht erfasst, dass es sich da ausschließlich um einen Anspruch von politisch Verfolgten handelt (dass man selbst in einem nicht zutreffenden Fall kein Asyl gewähren darf, steht da übrigens nicht), muss ganz offenbar eine Schwäche in der Verarbeitung des geschriebenen Wortes vorliegen.
Wenn man dann noch den leicht verständlichen Text aus einer Spiegel-Meldung nicht verarbeitet … - ok, es gibt da auch noch eine andere Möglichkeit, aber die will ich dir ja gar nicht unterstellen.

Aber extra für dich, da Google ja ganz offenbar völliges Neuland in deiner Wahrnehmung zu sein scheint:

PLONK

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Und
ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels
und der Erde, / und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern
Herrn, / empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau
Maria, / gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und
begraben, / hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage
auferstanden von den Toten, / aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur
Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; / von dort wird er kommen, zu
richten die Lebenden und die Toten.
im Konfirmandenton runterleier

Schade, dass Du die Botschaft des Videos und den Zusammenhang zu Deiner Frage nicht verstanden hast…

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Im Übrigen läuft das hier leider wie befürchtet. Lässt man auch nur ansatzweise durchblicken, dass man nicht dem vorherrschenden Narrativ folgt, wird man gleich, ich sag’s mal vorsichtig, in die Schranken gewiesen.
Das nimmt immer mehr faschistoide Züge in diesem Land an.
Sehr besorgniserregend…!
Und hinterher will’s wieder keiner gewesen sein und keiner hat irgendwas mitbekommen…erbärmlich!

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