Hallo Christian,
Wie kommt man nur auf so etwas? Alleine E.ON hat knapp 20 Mrd.
Euro für die langfristigen Belastungen aus der Kernkraft
zurückgestellt.
Wobei man hier anmerken darf, dass dies Rückstellungen als
Aufschlag auf den Strompreis gebildet wurden. Die Gewinne
wurden dadurch nicht geschmälert. Die Erträge dieser
Rückstellungen fließen dann aber den Stromkonzernen zu.
Die Gewinne fließen den Eigentümern zu, die bereit waren und
sind, dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen.
Genau und das sind wahrscheinlich vor allem wieder institutionelle Anleger z. B. andere Konzerne.
Weiterhin wird jeder Cent, den E.ON ausgibt, von den Kunden
bezahlt und das gilt prinzipiell für jedes Unternehmen.
Insofern verstehe ich nicht, was Du mir mit Deiner Bemerkung
sagen willst.
Diese Rückstellungen wurden ja schon seit Jahrzehnten gebildet, also lange vor der sogenannten Liberalisierung des Strommarktes. Die Stromversorger standen dabei schon immer als Quasi-Monopolisten unter staatlicher Aufsicht. Die hat zwar bei der Preisgestaltung noch nie richtig funktioniert, aber für die Rückstellungen wurden den Stromanbietern dann zu den schon mit Gewinn kalkulierten Preisen noch ein extra Aufschlag genehmigt.
Daß die Erträge und Einnahmen einfach so vom Himmel fallen,
wird doch wohl hoffentlich niemand geglaubt haben.
Nein, aber das man die Stromversorger für ihre selbstlose Voraussicht loben muss, hoffentlich wohl auch niemand.
Bei den pessimistischen Annahmen der Atomkraftgegner darf man
auch stark bezweifeln ob solche Rückstellungen auch nur im
Ansatz ausreichen würden.
Im Moment habe ich das vage Gefühl, daß man bezweifeln sollte,
daß Du weißt, was Rückstellungen eigentlich sind und was deren
Bildung überhaupt bedeutet. Rückstellungen sind letztlich nur
ein Vormerkposten für zukünftige (dem Eintritt bzw. der Höhe
nach unsichere) Verpflichtungen. Ob die Rückstellungen
ausreichen oder nicht ist vollkommen uninteressant; bezahlt
werden müssen die damit verbundenen Auszahlungen so oder so
mit Geld und das findet man – im Gegensatz zu Rückstellungen –
auf der Passivseite einer Bilanz.
Und ich habe jetzt das Gefühl du willst ein wenig vernebeln.
Wenn für Bilanzposten der Rückstellungen keine entprechenden Werte vorhanden wären, dann läge hier schlicht ein Betrug vor. Dieser sogenannte Vormerkposten der Rückstellung wird in der Regel durch das steuervergünstigte nicht Ausschütten von Gewinnen gebildet. Das heißt das Unternehmen hat im Falle von E.On steuerbegünstigte 20 Mrd. an realen Werten gebildet. Die werden wohl kaum als Eurobündel im Keller liegen, sondern wurden vermutlich ganz überwiegend investiert. Rein Buchungstechnisch sind das Verbindlichkeiten, nur stehen die da seit über 30 Jahren und werfen - wenn nicht jemand was fürchterlich falsch gemacht hat - mindestens regelmäßig Rendite ab. Und schon das ist ein interessanter Nutzen, selbst wenn wir mal annehmen die Buchhaltung sei nicht schlau genug, das nicht auch noch anders nutzbar zu machen.
Bislang sind das zum Glück Zahlungsverpflichtungen für den Sankt Nimmerleinstag, die Realwerte hinter diesem Bilanzposten stehen aber im Unternehmen und machen es ganz bestimmt nicht schwächer.
Die optimistischen Annahmen der
Betreiber lassen das natürlich extrem vorausschauend
erscheinen.
Das ist irgendwie ein Widerspruch in sich. Entweder ist man
optimistisch (dann wären die Rückstellungen zu niedrig) oder
extrem vorausschauend (dann wären die Rückstellungen zu hoch.
Tatsächlich befindet man sich im Spannungsfeld zwischen
Aktionär, Finanzamt und Wirtschaftsprüfer, so daß die
angesetzten Beträge aus heutiger Sicht erst einmal als richtig
einzuschätzen sind.
Wovon redest du?
Natürlich sagen weder die Atomkraftgegner, dass ihre Annahmen pessimistisch sind noch die Betreiber ihre wären optimistisch, sondern jeder behauptet selbstverständlich seine wären realistisch und darum ist natürlich die E.On et al. der Auffassung sie hätten ausreichend vielleicht sogar großzügig Vorsorge getroffen. Bei abweichender Risikoeinschätzung kommt man dann ebenso natürlich zu anderen Ergebnissen.
Wie du da so lapidar zu der Aussage kommst, die Beträge seien richtig, ist erstaunlich. Ich sehe auch dass du die üblichen Fluchttüren a la „aus heutiger Sicht“ oder „nach menschlichem ermessen“ einbaust und es ist klar, dass man ja nicht aus göttlicher Sicht heraus argumentieren kann, nur ist diese von dir postulierte „heutige Sicht“ ja keine objektive Größe, sondern umstritten und damit alles andere als Anlass zu zufriedener Selbstgewissheit.
Mal abgesehen davon, daß ein Konzern mangels
Rechtspersönlichkeit nicht insolvent sein kann, …
Das macht es kaum besser. Der Konzern kann dann einfach die
rechtlich verantwortilche Unternehmung dicht machen und selbst
fast unbehelligt weiter bestehen, wenn man hier mal
vereinfachend von „Sie“ sprechen darf.
Die kernkraftwerke werden von der E.ON Kernkraft GmbH
betrieben und zwischen der und der E.ON AG besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag, d. h. die E.ON AG muß etwaige
Verluste ausgleichen.
Unbegrenzt? Selbst wenn, dann geht die AG eben im Zweifel mit Pleite, der weitere Konzern, wie du ja insistiertest aber nicht, oder jetzt doch?
… ist das auch Unsinn.
Nur mal als kleine Polemik stell ich mir dann die arme E.On
vor, wie sie wegen eines undichten Endlagers die Heimat
verlassen muss und ihre Kinder auf der Krebsstation abliefert,
biss sie, wie vielleicht Millionen ihrer Mitkonzerne, die
Strahlenkrankhiet dahinrafft.
Das ist nicht polemisch, sondern unverständlich.
Dann noch mal deutlicher.
Es war beklagt worden, dass gegebenenfalls negative Folgen der Kernkraft (abseits von Kosten) von der Bevölkerung zu ertragen sein würden, die verantwortilchen Unternehmen daran aber nicht beteiligt würden.
Das hattest du als Unsinn bezeichnet.
Ich hatte daraufhin mal versucht einen Aspekt aufzuzeigen, wo ein Unternehmen die Folgen gar nicht tragen kann, die es evtl. durch seine Tätigkeit verursacht, egal wie viel Rückstellungen es bildet, z. B. den Verlust von Heimat bei Verstrahlung von Landstrichen, oder den Verlust von Angehörigen oder der eigenen Gesundheit oder sogar des Lebens.
Tatsächlich ist das nichts einmaliges, auch ich kann Schäden verursachen, die ich selbst weder wirklich mittragen noch wieder gut machen kann, aber der Hinweis darauf ist deswegen kein Unsinn
Und ich könnte gegebenenfalls für meine Fehleinschätzung die nicht widergutzumachenden Schaden anrichtet strafrechtlich zur rechenschaft gezogen werden. Das ist bei Unternehmen nicht möglich und für vieles was bis heute nachwirkt sind auch die Entscheidungsträger nicht mehr greifbar, wenn die nicht ohnehin durch institutionelle Verantwortungsteilung unangreifbar sind. Das wird natürlich für Folgen die vielleicht erst in 100 oder mehr Jahren auftreten um so mehr zutreffen.
Da kann ich das Unbehagen mancher, die du auf Bild-Stammtischniveau siehst, schon nachvollziehen.
Gruß
Werner