Hallo
Sicher würde da auch ein Zeuge ausreichen und bitte diese
Antwort dazu nicht vergerssen !
nur ein Zeuge von Seiten des Angeklagten oder von Seiten des Staatsanwaltes? Ein Richter soll, nein er muss sich ein Urteil über den Fall bilden und danach möglichst gerecht entscheiden. Und wenn zu so einer Urteilsfindung mehrere Zeugen notwendig wären, dann werden sie eben geladen und müssen aussagen. Und wenn es 100 Zeugen sind. Wie würdest du darüber denken, wenn nur ein Belastungszeuge aussagen darf, der Entlastungszeuge - da dann schon mehr als einer - einfach nicht geladen werden darf.
Ich bin ja auch für Bloßstellung eines Kinderschänders oder
Mörders, aber so ein armer Tropf, der wohnsitzlos,einen
Diebstahl begeht,um im Knast nicht zu frieren, muss doch nicht
noch öffentlich spießrutenlaufen !
Frage doch mal den Geschädigten des Diebstahls, was der über den „armen Tropf“ denkt, ob er eine öffenlichte Verhandlung will.
Eine Gerichtsverhandlung ist keine Blosstellung, auch wenn es so empfunden wird. Ich betone nochmals, dass das ein Rechtsstaatsprinzip ist. Recht wird nicht hinter verschlossenen Türen gesprochen!
Ich selbst musste schon als Zeugin einen ganz peinlichen
Vorfall dokumentieren und war zusätzlich Klägerin.
Ich leugnete soviel es ging, weil es mir einfach peinlich war.
du bist doch der lebende Beweis dafür, dass ein Zeuge eben nicht ausreicht. Nebenher: wer als Zeuge den Richter anlügt, macht sich selbst strafbar.
Nicht der Sachverhalt ansich, sondern vielmehr, dass die
Verhandlung in meinem kleinen Kaff war und meine Kids schon
umziehen wollten danach.
Und deshalb sollte man ein Rechtsstaatsprinzip auf den Kopf stellen?
Warum nicht nur Einer als Zeuge ?
Siehe oben.
Iru