Kirchenrechtliches und Taufe
Hallo Lisa,
das hat mich jetzt auch interessiert. Ich bin keine ausgewiesene Kirchenrechtlerin, habe aber laienhaft rumgeschnüffelt und stelle fest, dass deine These für die katholische Kirche offensichtlich stimmt, nicht aber für die evangelische Kirche. Ich selbst bin evangelisch und argumentiere und denke aus meinen evangelischen Erfahrungen und meiner evangelischen Sozialisation heraus.
Die katholische Sicht fand ich z.B. hier (aus einem Interview mit einem kath. Kirchenrechtler):
"Professor Hallermann: Theologisch und rechtlich gesehen kann man aus der Kirche gar nicht austreten. Man ist ja durch die Taufe Glied der Kirche geworden, und dieser sakramentale Akt ist nicht rückgängig zu machen. Im Grunde müsste die Bischofskonferenz regeln, wie dieser Verstoß geahndet wird. Bislang hat sie das nicht getan. Zudem müsste man in jedem Einzelfall nach den Gründen fragen, warum jemand den sogenannten Kirchenaustritt vollzieht. Es kann vom Verlust des Glaubens bis hin zum Übertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft viele Gründe haben. Ohne diese Überprüfung stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Exkommunikation, die ja lediglich für Häresie, Apostasie oder Schisma vorgesehen ist, nicht aber für den sogenannten Kirchenaustritt als solchen, wobei dieser Akt natürlich äußerer Ausdruck für eine der genannten Straftaten sein kann. (…). "
aus http://www.bistum-wuerzburg.de/bwo/opencms/informati…
[ich vermute, dass dir gerade die Galle hochkommt;-/]
In der evangelischen Theologie ist es auf jedenfall auch so, dass die Taufe definitiv etwas in dir ändert, eine besondere Bindung zu Gott und der christlichen Gemeinschaft schafft. Zu dem besonderen der Taufe hier ein sehr ausführlicher Text:
http://www.ekd.de/EKD-Texte/taufe/taufe1.html
Das ist aber m.E. eine theologische Frage, keine kirchenrechtliche. Deshalb gilst du hier nicht als Mitglied der evangelischen Kirche. Dennoch bleibst du „errettet“, deshalb musst du z.B. nicht „nochmal“ getauft werden, wenn du in die Kirche wiedereintrittst. (Mein Vater war bsw. ursprünglich katholisch, dann gut 20 Jahre aus der Kirche ausgetreten und ist dann in die ev. Kirche eingetreten. es gab natürlich keine neue Taufe.) Der Bund mit Gott bleibt seitens Gott und seitens der christlichen Gemeinschaft bestehen. Das ist aber eine theologische Denke, keine, die kirchenrechtlich dich zu einem Mitglied von etwas macht, was du nicht sein willst. Kirchenrechtlich ändert sich in der ev. Kirche folgendes für Ausgetretene:
„Sie werden nun meldetechnisch nicht mehr als ev./lt geführt, sondern als oa oder vd. Sie können zukünftig weder kirchliche Ämter wahrnehmen (weder Ehrenämter noch berufliche Positionen), sie verlieren das Recht, Taufpate zu werden, Ihre Kinder können nur getauft werden, wenn Ihr Partner in der Kirche ist, kirchliche Trauungen können nicht stattfinden, sie können nicht kirchlich beigesetzt werden und verlieren das Recht, am Abendmahl teilzunehmen.
Aber, wenn es Ihnen ernst ist mit Ihrem Austritt, sollte Ihnen das alles eigentlich egal sein…“
aus: http://www.st-georgsberg.de/Service.htm#Kircheneintr…
Viele Grüße,
barbara