Warum werden Verbrecher nicht 'SO' bestraft?

Hi Tom!

Schlagen können muss man sich für den Sachverhalt aber nicht
für die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes. Ich muss ja
auch nicht zuerst jemanden ermordet haben um beurteilen zu
können ob der Tatbestand des Mordes erfüllt ist.

Verstehst Du mich jetzt absichtlich falsch oder bist Du so
daemlich?

Beleidigungen sind die Argumente derer, die im Unrecht sind, oder meinst du die Beleidigung ist ein Argument?

Man muss sich aber schonmal verteidigt haben muessen, um zu
wissen, dass man eine Situation gegen mehrere Gegner NICHT
kontrollieren kann. Und das wird (vor allem Kampfkuenstlern)
vorgeworfen. Und das endet dann meistens bitterboese vor
Gericht.

Das stimmt aber nicht würd ich mal sagen.

Ich finde das gut und die Konsequenz ist, dass unser
derartiges Rechtssystem besser ist als das der anderen, das
gleiche gilt im Strafrecht.

Ich finde, dass das eine recht oberflaechliche Bewertung ist,
die Du gerne so sehen wuerdest, aber ich kann da keine
monokausale Korrelation erkennen kann.
Uns geht es einfach besser hier und das Gefaelle zwischen Arm
und Reich ist nicht so gross. Die meisten Probleme entstehen
durch Neid und Neid ist umso groesser, desto groesser die
Kluft zwischen den Schichten.

Eben genauso ist es und je größer die Kluft zwischen den Schichten ist, umso höher ist die Kriminalität, das ist ja sichtbar in solchen Ländern, aber genau dort glaubt man mit höhere Strafen die Kriminalität bekämpfen zu können.

Gruß
Tom

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Hallo!

Wenn ich mich in der Lage befinde, das Jemand, welcher mir
eigentlich körperlich überlegen ist, mich vorhat anzugreifen,
dann habe ich eigentlich nur eine Chance : Schneller zu sein.
Die überwiegende Anzahl von körperlichen Auseinandersetzungen
wird in den ersten 5 Sekunden und durch die ersten zwei oder
drei Schläge entschieden. Wenn ich also auf einen Angriff
warten muss, dann bin ich in der Situation, daß ich fast
sicher schon der Unterlegene bin.

Richtig, du musst aber auch nicht warten, du darfst nach dem StGB sehr wohl zuvorkommen. In dem von dir geschilderten Fall liegt eine klassische Notwehrsituation.

Nicht immer ist ein Zeuge dabei. Und wenn

ich dann einen haue, der mich sicher hauen will, damit er mich
nicht haut, dann steht Aussage gegen Aussage und er hat die
blauen Flecken als Beweis…

Aber nur als Beweis dafür, dass du ihn geschlagen hast, nicht als Beweis, dass keine Notwehrsituation vorlag. Steht Aussage gegen Aussage wird, muss nach den Bestimmungen der StPO eine Notwehrsituation angenommen werden.

Warum soll sich Jemand also auf einen so schmalen

Grat begeben und jemand anders bei einem Angriff helfen
(„Zivilcorage“???)? Halte ich mich raus und werde nicht
gefunden, dann bin ich aus dem Schneider.

Ich würd mal sagen „werde nicht gefunden“ ist wohl hier die
wichtigste Passage, denn mit generellem Nichthelfen kann man
sich ja ebenfalls strafbar machen. Sonst kann man sehr wohl
einen Angriff abwehren. Nach der Abwehr muss man aber aufhören
und da passiert ja in der Praxis häufig der Exzess. Der
Angreifer liegt bereits zusammengeschlagen am Boden und statt
dessen man Polizei und Rettung anruft, wird auf ihn weiter
eingedroschen, das ist der klassische Notwehrexzessfall.

„Nicht gefunden werden“ ist allerdings sehr sehr viel
wahrscheinlicher, als daß man wenn man hilft und dazwischen
geht mit dem entsprechenden Adrenalinausstoß ein Stück
überreagiert. Klar soll niemand das Fell über die Ohren
gezogen werden, weil er einen Passanten anpöbelt. Aber
umgekehrt befindet sich Jeder, welcher sich in einer
körperlichen Auseinandersetzung befindet auch automatisch in
einer psychischen Ausnahmesituation, die eigentlich eine
Überreaktion vorprogrammiert. Jemanden, der in einer solchen
Situation hilft, die er selbst nicht gewollt und/oder
provoziert hat, zu kriminalisieren ist natürlich das
Todesurteil für Zivilcourage.

Ich versteh nicht, warum jemand kriminalisiert wird, wenn er sowieso Notwehr bzw. Nothilfe leisten kann. Man darf doch nur nicht nach Beendigung des Angriffs noch weitermachen, das ist ja eigtl. klar.

Wenn man einen Mörder oder Triebtäter vor sich hat, ist m.E.

seine Gefährlichkeit durch sein eigenes Handeln bereits
hinreichend bewiesen. Sich jetzt als Richter oder auch als
Gutachter hinzustellen und zu sagen : Der wird jetzt erst
weggeschlossen und dann ein paar Jahre therapiert, dann ist
der nicht mehr gefählrich, bedeutet in meinen Augen, die
eigene Urteilsfähigkeit WEIT zu überschätzen. Und der Beweis
dafür wird durch zahlreiche bereits verurteilte Triebtäter und
Mörder, die als rehabilitiert entlassen wurden und genau
dieselbe Tat wieder begehen, erbracht. Zumindest das zweite,
dritte, vierte. etc Opfer hätte durch den Schutz des Staates
gerettet werden können. Daß dies nicht passiert ist ein
eindeutiges Manko der Rechtssprechung und des Vollzugs.

Ja das stimmt, das ist ohne Frage ein großes Problem, aber ich glaub trotzdem nicht, dass das System an sich falsch ist. Aber diese Fehler sind natürlich gravierend.

Warum? Das ist eigtl. völlig logisch: Strafen kann ich nur
jemand, der Schuld trägt, er muss also wissen was er tut und
das Unrecht seiner Tat einsehen können. Ist er zB geistig
behindert und weiß nicht was er tut, kann er sich in Folge
dessen nicht strafbar machen. Wenn er aber für die
Gesellschaft gefährlich ist (zB weil er Menschen umbringt),
wird statt der Strafe eine (Not-)Maßnahme verhängt und ihm die
Freiheit entzogen. Ich find das eigtl. logischer als jemanden
für etwas zu bestrafen wofür er nichts kann.

Wie gesagt : es geht nicht primär ums strafen, sondern ums
schützen der anderen. Und das geht oft genug in die Binsen.

Ja, das ist richtig.

Also deshalb gibt’s die Konstruktion der actio libera in causa
würd ich sagen, die zur Strafbarkeit eines Alkoholisierten
führt, der zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldunfähig ist.
Die wird ja auch bei Fahrlässigkeitsdelikt angewandt, also
typisch beim Verkehrsunfall. Außerdem ist das Betrinken in den
Vollrausch alleine schon strafbar, wenn nachher eine
rechtswidrige Handlung in einem schuldunfähigen Zustand
unternommen wird. Es gibt natürlich Fälle, in denen Alkohl
strafmildernd sein kann, aber die oft gehörte Aussage: „Wenn
du dich betrinkst ist das entweder strafmildernd oder du bist
zurechnungsunfähig“ ist falsch.

Ich würde im Falle eines Falles lieber dafür bestraft, mich
besoffen zu haben, als Jemanden umgebracht zu haben. Im
Zweifelsfalle wird dann der Täter fürs Saufen bestraft,
anstatt die restliche Menschheit vor einem Mörder geschützt…
Sehr fragwürdig finde ich.

Im Zweifel wird immer der für den Beschuldigten günstigere Sachverhalt angenommen, das ist aber normal und hat mit dem Alkohol nichts zu tun, siehe oben, die Beweislast darf im Strafrecht ja nie zu Lasten des Beschuldigten gehen. Wenn sich aber jemand betrinkt, um jemanden umzubringen wird er ganz normal als Mörder bestraft, selbst wenn er zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Stimmt! Du bist abgedrifted. Aber nochmal. Ich sage nicht,
dass Kapitalismus das Allheilmittel ist, aber das System
laesst sich nicht aendern. Zufriedenstellende andere Formen
gibt es nicht. Aber da Du ja nur aus Ueberzeugung handelst,
waerst Du wahrscheinlich auch schon ausgewandert, wenn’s Dir
woanders besser gefallen wuerde.

Moment mal, da muss ich antworten: Ich hab nicht gesagt, dass der Ostblockkommunismus besser ist oder war! Wir haben aber bisher auch kein rein kapitalistisches System gehabt, diese Feststellung ist wohl essentiell. Ändern kann man alles was der Mensch gemacht hat, der reine Kapitalismus ist kein Naturgesetz.

Wenn man zu jedem System unkritisch ja sagt und mitmacht mit
dem Argument, man wird ja gezwungen und man muss sich anpassen
und sonstigen blablabla, dann führt der Weg direkt in den
Faschismus.

Gezwungen werde ich nicht. Anpassen sollte man sich. Du rennst
ja wahrscheinlich auch nicht nackig durch die Gegend nur weil
Du Bock drauf hast, also verschon mich mit Deinem
Plakativ-Geschwaetz von wegen Faschismus und so.

Erstens hab ich keinen Bock drauf und zweitens gibt’s da Gesetze, die im Rahmen eines politischen Systems erlassen wurden, das ich für zumindest grundsätzlich richtig halte, deshalb beachte ich diese natürlich. Das hat mit Anpassen nichts zu tun. Unter unkritischem Anpassen versteht ich den billigen Opportunismus, man dreht sich mit dem Wind und macht’s so dass man nur ja nicht aneckt - das ist schlichtwegs dumm.

Justizirrtümer gibt’s ja in der
Praxis, weil, wie du selbst festgestellt hast, die Realität
nicht dem Ideal entspricht.

Stimmt! Aber Todesurteile sollte man doch eigentlich nur
verhaengen, wenn es KEINEN Zweifel an der Schuld gibt, oder?

Ja natürlich, aber die Erfahrung zeigt, wie in den USA, dass es trotzdem genügend Fehlurteile gibt, weil etwas zweifellos so ausschaut wie es dann tatsächlich nicht ist. Das kann man ja nicht unbedingt leugnen.

Warum ist dann bei uns eigentlich die Kriminalitätsrate
weitaus niedriger als in den USA?

Weil’s uns hier immer noch um einiges besser geht als den
Jungs da drueben. Weil wir nicht die „Schwarzen-Problematik“
besitzen. Weil wir ueber ein anderes Waffenrecht verfuegen.
Weil die soziale Integration von auslaendischen Mitbuergern
hier besser funktioniert. Weil es praktisch keine Ghettos
gibt. Und… und… und… und…
Warum versuchst Du sowas einzig und allein am Rechtssystem
festzumachen???

Das Rechtssystem ist natürlich nicht alles, es hängt aber mehr dran, als man glaubt. Z.B. ohne unser (römisches) Zivilrecht und zivilgerichtliches Verfahren gäbe es keine Marktwirtschaft. Der wirtschaftliche Begriff der „Marktwirtschaft“ und juristische Begriff des „Eigentums“ und freie Verfügbarkeit über dieses („Vertragsautonomie“)sind ja praktisch ident. Jede Beschränkung der Marktwirtschaft ist ja auch eine Beschränkung des Grundrechts auf Freiheit des Eigentums. Ohne Sozialgesetzgebung gibt’s keinen Sozialstaat, also keine Krankenversicherung, keine Pensionsversicherung etc. Deshalb ist das Rechtssystem natürlich nicht das einzige Mittel, aber ein überaus wichtiges. Im Übrigen stimme ich dir zu.

OK! Akzeptiert. Aber mir geht’s immer noch nicht um den Punkt,
ob es die Kriminalitaetsrate senkt oder steigert, sondern NUR
um die „gerechte“ Strafe.

Verstanden, aber ich versteh den Vorteil einer „gerechten“ Strafe nicht, wenn es die Kriminalität steigert. Warum sollte ich das nur in Kauf nehmen?

Du verwechselst hier zwei wichtige Dinge: die Meinung des
anderen zu akzeptieren, heißt nicht, sie für richtig zu
halten. Ich akzeptiere deine Meinung und ich bin absolut
dafür, dass du sie sagen darfst, es ist aber nicht meine
Meinung.

Danke sehr, dann sind wir uns ja doch irgendwo einig.

Da Du es ja immer so konkret wissen moechtest, hier hab’ ich
ein paar Vorschlaege fuer Dich:

  • Verschaerfung des Strafrechts bzw. der Strafmaße
  • Schulungen der Richter in Bezug auf Strafverfahren, damit
    die Leute ueberhaupt wissen worueber sie gerade urteilen.

Willst du sagen, dass die Richter das Strafverfahren nicht
kennen, also das ist lächerlich.

Das war damit gemeint. Eine Frau, die im inbegriff ist
vergewaltigt zu werden und ihren Peiniger ersticht, darf in
meinen Augen nicht wegen Totschlags verurteilt werden. Das ist
absolut laecherlich.

Wird sie ja nicht, der von dir beschriebene Fall, wenn er sich genauso zugetragen hat, ist jedenfalls eine Notwehrsituation. Wenn nur das Messer daliegt, dann darf sie ihn erstechen.

  • Abschaffung des Taeterschutzes

welchen Täterschutz genau?

Den, der es erlaubt mich dafuer anzuzeigen, dass ich ihm
nachts einen uebergebraten habe, dafuer dass er sich bewaffnet
und unbefugt in meinem Haus aufgehalten hat.

Wenn er das getan hat, macht er sich ja ohnehin straffällig. Erwischt du ihn während des Einbruchs ist’s eine Notwehrsituation. Hat aber mit Täterschutz nichts zu tun.

  • Erweiterung des Notwehr- / Nothilfe Paragraphen
          nicht erst Zivilcourage proklamieren und
    dann Helfer verknacken und dann wundern, WARUM keiner mehr
    einschreitet

Der ist in D tatsächlich ein bisschen enger als in Österreich,
aber ich nehm mal an, du weißt eh nicht wie weit das
Notwehrrecht geht oder (tut mir leid, wenn ich mich irre). Man
hat die Selbsthilfe übrigens deswegen eingeschränkt, weil sie
zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen im mittelalterlichen
Deutschland geführt hat. Auch das war alles schon mal da.

Mag sein, aber ich kenne genug Leute, die verurteilt worden
sind, die wirklich nur das beste wollten. Zurueck zum
Taeterschutz. Ich hab’ lediglich Glueck gehabt, weil ich
wusste, wann ich mich verdruecken muss.

Das kann natürlich sein, ich kenne die Fälle ja nicht, aber Fehler im System alleine sind noch keine Begründung das ganze System abzuschaffen.

  • Einfuehrung der Todesstrafe

wie gesagt: hat noch nirgendwo die Kriminalität gesenkt,
außerdem stellen sich Probleme bei der Rehabilitation oder
würdest du es für richtig halten, wenn man dich aus Versehen
hinrichtet.

Das ist eine Fehlerquelle, die man ausmerzen muss, auch wenn
der Mensch nicht unfehlbar ist. Aber einen Mann, der per
Ueberwachungskamera aufgenommen wurde, wie er Amok laeuft, der
kann ja wohl noch 100%ig gerichtet werden, oder?

Die Erfahrung zeigt halt eben, dass der Mensch doch fehlbar ist und eine Überwachungskamera zeigt ja auch nur die objektive Tatseite. In so einer Situation halte ich aber die Wahrscheinlichkeit eines Fehlurteils natürlich auch für sehr gering.

  • Ueberpruefung aller Verhaeltnismaessigkeiten des Strafmasses
    in Relation zur Tat

Das haben wir im geltenden Strafrecht. Strafrahmen stehen im
StGB genauso wie Regelungen über die Ausnützung des
Strafrahmens.
Und das StGB ist demokratisch beschlossen, das solltest du
nicht vergessen.

Ja, aber es ist voellig weltfremd, bzw. weil das System nach
und nach geschaffen wird/wurde stimmen die Relationen in
meinen Augen nicht.

Es gibt wirklich Fälle, in denen die Relation nicht stimmt, da stimme ich dir zu.

dann kommt man allerdings in Begründungsnotstand, wenn man
jemanden für eine Tat straft, die er selbst nicht erkennen
konnte. Außerdem heißt Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit
nicht (!!!) das der Täter nicht eingesperrt wird wegen
Gefährlichkeit. Wird man nicht gestraft wegen
Unzurechnungsfähgigkeit aber dafür eingewiesen in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher ist die Wahrscheinlichkeit
bis ans Lebensende eingesperrt zu bleiben höher, als wenn man
lebenslang verurteilt, also bestraft, wird. Nur so zur
Anmerkung, das ist Fakt. In der Zeitung steht natürlich nur:
„wurde wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht bestraft.“
Das Fehler passieren ist natürlich richtig, es würde aber auch
niemand das Autofahren verbieten, weil Unfälle passieren.

Korrekt, auch das streite ich nicht ab. Ist sowas
gesellschaftlich tragbar?

Meinst du die Fehler? Die sollten natürlich soweit wie möglich ausgemerzt werden, aber kein System ist fehlerfrei. Es ist im Recht meistens so, dass man nach dem geringsten Übel sucht und nicht nach der fehlerfreien Idealösung.

  • keine strafmildernden Umstaende bei Alkohol-/Drogeneinfluss

Alkohol- und Drogeneinfluss allein sind keine strafmildernden
Umstände, wo hast du denn das wieder her?

Verminderte Zurechnungsfaehigkeit.

Hier muss ich sagen: kommt drauf an. Betrinkt er sich, und nimmt während des Betrinkens bewusst in Kauf eine Straftat zu begehen ist es keinesfalls strafmildernd, genauso wenn jemand trinkt und davon ausgehen musste, dass er nachher noch Auto fahren muss. In diesen Fällen kann man sogar unzurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt sein und es ist wurscht. Also dass Alkoholkonsum per se strafmildernd ist wegen verminderter zurechnungsfähigkeit ist nicht richtig.

Gruß
Tom

Stimmt! Aber Todesurteile sollte man doch eigentlich nur
verhaengen, wenn es KEINEN Zweifel an der Schuld gibt, oder?

Wenn das ein Kriterium sein soll, brauchst Du die Todesstrafe erst gar nicht einführen. Daß jemand völlig zweifelsfrei der schuldige Täter ist, ist nicht mal nach einem Geständnis sicher. Aber ich schätze, das ist Dir egal
Zur Schuld gehört übrigens neben der Erfüllung eines Tatbestandes auch die Rechtswidrigkeit und die Vorwerfbarkeit, falls Dir diese Begriffe was sagen.

Gruß Goosi

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Andere Frage
Hallo!

Ich hab noch eine ganz andere Frage: warum grüßt du mit „carpe noctem“ also „nütze die Nacht“, hat das eine Bedeutung?

Gruß
Tom

Richtig, du musst aber auch nicht warten, du darfst nach dem
StGB sehr wohl zuvorkommen. In dem von dir geschilderten Fall
liegt eine klassische Notwehrsituation.

Tja - zeigt mich Jemand an, so wird das aber vor Gericht zu Aussagen führen wie z.B. „Ja - ich wollte ja gar nichts machen. Der hat mich einfach angegriffen“.
So. Wie kann ich mich dagegen wehren ? Ich habe keinen Beweis dafür, daß derjenige dabei war mich anzugreifen, derjenige hat jedoch vielleicht einige Blessuren und kann damit eindeutig nachweisen, DASS ich ihn z.B. geschlagen habe. Das heisst : Es steht Aussage gegen Aussage und die Indizien sprechen gegen mich…

Nicht immer ist ein Zeuge dabei. Und wenn

ich dann einen haue, der mich sicher hauen will, damit er mich
nicht haut, dann steht Aussage gegen Aussage und er hat die
blauen Flecken als Beweis…

Aber nur als Beweis dafür, dass du ihn geschlagen hast, nicht
als Beweis, dass keine Notwehrsituation vorlag. Steht Aussage
gegen Aussage wird, muss nach den Bestimmungen der StPO eine
Notwehrsituation angenommen werden.

Das mag sein. Trotzdem erlaube ich mir skeptisch zu sein, ob man sich damit immer auf der sicheren Seite befindet. Ich zumindest hätte bei einer solchen Sache das Gefühl, daß ein solches Verfahren auf Messers Schneide steht.

Warum soll sich Jemand also auf einen so schmalen

Grat begeben und jemand anders bei einem Angriff helfen
(„Zivilcorage“???)? Halte ich mich raus und werde nicht
gefunden, dann bin ich aus dem Schneider.

Ich würd mal sagen „werde nicht gefunden“ ist wohl hier die
wichtigste Passage, denn mit generellem Nichthelfen kann man
sich ja ebenfalls strafbar machen. Sonst kann man sehr wohl
einen Angriff abwehren. Nach der Abwehr muss man aber aufhören
und da passiert ja in der Praxis häufig der Exzess. Der
Angreifer liegt bereits zusammengeschlagen am Boden und statt
dessen man Polizei und Rettung anruft, wird auf ihn weiter
eingedroschen, das ist der klassische Notwehrexzessfall.

„Nicht gefunden werden“ ist allerdings sehr sehr viel
wahrscheinlicher, als daß man wenn man hilft und dazwischen
geht mit dem entsprechenden Adrenalinausstoß ein Stück
überreagiert. Klar soll niemand das Fell über die Ohren
gezogen werden, weil er einen Passanten anpöbelt. Aber
umgekehrt befindet sich Jeder, welcher sich in einer
körperlichen Auseinandersetzung befindet auch automatisch in
einer psychischen Ausnahmesituation, die eigentlich eine
Überreaktion vorprogrammiert. Jemanden, der in einer solchen
Situation hilft, die er selbst nicht gewollt und/oder
provoziert hat, zu kriminalisieren ist natürlich das
Todesurteil für Zivilcourage.

Ich versteh nicht, warum jemand kriminalisiert wird, wenn er
sowieso Notwehr bzw. Nothilfe leisten kann. Man darf doch nur
nicht nach Beendigung des Angriffs noch weitermachen, das ist
ja eigtl. klar.

Derjenige, gegen den sich die Notwehrhandlung wendet wird sicher nicht begeistert davon sein und schon allein, um seine eigene Schuld vor Gericht herunterzuspielen ( er hat ja Jemanden angegriffen ) wird er behaupten, ich hätte schwer überreagiert und er sei ja nur das arme Opfer, weil er selbst ja sozusagen gar nichts gemacht habe. Hat er dabei noch einige Blessuren mitbekommen, dann hat er zusätzlich auch noch die besseren Indizien, denn ich selbst habe - wenn ich Glück hatte - vielleicht keine Verletzungen davongetragen. Er wird mit Sicherheit behaupten, ich hätte noch 10x auf ihn eingetreten, als er schon seinen Angriff abgebrochen hatte.
Ganz besonders schlecht sieht es dann aus, wenn er noch einen Kumpel dabeihatte, der diese Aussage stützt…
Das finde ich schon eine vertrackte Situation, oder ?

Wenn man einen Mörder oder Triebtäter vor sich hat, ist m.E.

seine Gefährlichkeit durch sein eigenes Handeln bereits
hinreichend bewiesen. Sich jetzt als Richter oder auch als
Gutachter hinzustellen und zu sagen : Der wird jetzt erst
weggeschlossen und dann ein paar Jahre therapiert, dann ist
der nicht mehr gefählrich, bedeutet in meinen Augen, die
eigene Urteilsfähigkeit WEIT zu überschätzen. Und der Beweis
dafür wird durch zahlreiche bereits verurteilte Triebtäter und
Mörder, die als rehabilitiert entlassen wurden und genau
dieselbe Tat wieder begehen, erbracht. Zumindest das zweite,
dritte, vierte. etc Opfer hätte durch den Schutz des Staates
gerettet werden können. Daß dies nicht passiert ist ein
eindeutiges Manko der Rechtssprechung und des Vollzugs.

Ja das stimmt, das ist ohne Frage ein großes Problem, aber ich
glaub trotzdem nicht, dass das System an sich falsch ist. Aber
diese Fehler sind natürlich gravierend.

Ich finde es sogar den gravierendsten Fehler in diesem Rechtssystem, das in weiten Teilen bestimmt sehr brauchbar und praktikabel ist.
Ich denkel, das liegt zu einem großen Teil einfach daran, daß Keiner die Verantwortung dafür tragen will ( Gesetzgeber, Richter, psychologische Gutachter o.ä. ) einen Menschen WIRKLICH für die restliche Dauer seines Lebens wegzusperren. Nicht einfach nur eine Weile, sondern wirklich und endgültig lebenslang. Das liegt vermutlich daran, daß die Verantwortlichen eher dem Gefangenen begegnen und diesen als Mensch erleben, als daß sie seinen eventuellen bisherigen oder zukünftigen Opfer ( die man ja noch nicht kennt ) begegnen. Deshalb diese ( in meinen Augen fehlplazierte ) super-humanitäre Verfahrensweise, die jedoch denn Sinn einer lebenslangen Haftstrafe ad absurdum führt. Was ist denn das bitte für eine Verhältnismäßigkeit, wenn Jemand für Steuerhinterziehung für 10 Jahre verurteilt wird und für Mord zwar für lebenslang, aber der Steuerhinterzieher vielleicht nach 5 Jahren rauskommt und der Mörder nach 15 ? Man könnte damit annehmen, daß ein Steuerhinterzieher ungefähr ein Drittel so gefährlich für seine Mitmenschen ist, wie ein Mörder… ( Ja ! Ich weiß : Polemik-Alarm, aber das musste sein… )

Warum? Das ist eigtl. völlig logisch: Strafen kann ich nur
jemand, der Schuld trägt, er muss also wissen was er tut und
das Unrecht seiner Tat einsehen können. Ist er zB geistig
behindert und weiß nicht was er tut, kann er sich in Folge
dessen nicht strafbar machen. Wenn er aber für die
Gesellschaft gefährlich ist (zB weil er Menschen umbringt),
wird statt der Strafe eine (Not-)Maßnahme verhängt und ihm die
Freiheit entzogen. Ich find das eigtl. logischer als jemanden
für etwas zu bestrafen wofür er nichts kann.

Wie gesagt : es geht nicht primär ums strafen, sondern ums
schützen der anderen. Und das geht oft genug in die Binsen.

Ja, das ist richtig.

Also deshalb gibt’s die Konstruktion der actio libera in causa
würd ich sagen, die zur Strafbarkeit eines Alkoholisierten
führt, der zum Zeitpunkt der Tatbegehung schuldunfähig ist.
Die wird ja auch bei Fahrlässigkeitsdelikt angewandt, also
typisch beim Verkehrsunfall. Außerdem ist das Betrinken in den
Vollrausch alleine schon strafbar, wenn nachher eine
rechtswidrige Handlung in einem schuldunfähigen Zustand
unternommen wird. Es gibt natürlich Fälle, in denen Alkohl
strafmildernd sein kann, aber die oft gehörte Aussage: „Wenn
du dich betrinkst ist das entweder strafmildernd oder du bist
zurechnungsunfähig“ ist falsch.

Ich würde im Falle eines Falles lieber dafür bestraft, mich
besoffen zu haben, als Jemanden umgebracht zu haben. Im
Zweifelsfalle wird dann der Täter fürs Saufen bestraft,
anstatt die restliche Menschheit vor einem Mörder geschützt…
Sehr fragwürdig finde ich.

Im Zweifel wird immer der für den Beschuldigten günstigere
Sachverhalt angenommen, das ist aber normal und hat mit dem
Alkohol nichts zu tun, siehe oben, die Beweislast darf im
Strafrecht ja nie zu Lasten des Beschuldigten gehen. Wenn sich
aber jemand betrinkt, um jemanden umzubringen wird er ganz
normal als Mörder bestraft, selbst wenn er zum Tatzeitpunkt
unzurechnungsfähig ist.

Gruß
Tom

Das muss man ihm erstmal beweisen, denn im Zweifelsfall muss für den Angeklagten gewertet werden („In dubio…“). Deshalb sollte m.E. jegliche Möglichkeit der Strafmilderung für selbstverschuldete Einschränkung der Urteilsfähigkeit aus dem Gesetz gestrichen werden. Es kann nicht sein, daß teilweise legitimiert wird, daß Jemand einen anderen schädigt, wenn er sich nur vorher den Verstand mit Alkohol oder Drogen weggeknallt hat. Darauf, daß er sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß befand sollte sich Keiner berufen können, denn es hat in schliesslich niemand dazu gezwungen, sich in diesen Zustand zu versetzen. Und der Geschädigte kann schon überhaupt nichts dafür.

Ebenfalls Gruss,
Jürgen

Hallo!

Richtig, du musst aber auch nicht warten, du darfst nach dem
StGB sehr wohl zuvorkommen. In dem von dir geschilderten Fall
liegt eine klassische Notwehrsituation.

Tja - zeigt mich Jemand an, so wird das aber vor Gericht zu
Aussagen führen wie z.B. „Ja - ich wollte ja gar nichts
machen. Der hat mich einfach angegriffen“.
So. Wie kann ich mich dagegen wehren ? Ich habe keinen Beweis
dafür, daß derjenige dabei war mich anzugreifen, derjenige hat
jedoch vielleicht einige Blessuren und kann damit eindeutig
nachweisen, DASS ich ihn z.B. geschlagen habe. Das heisst : Es
steht Aussage gegen Aussage und die Indizien sprechen gegen
mich…

Nicht immer ist ein Zeuge dabei. Und wenn

ich dann einen haue, der mich sicher hauen will, damit er mich
nicht haut, dann steht Aussage gegen Aussage und er hat die
blauen Flecken als Beweis…

Aber nur als Beweis dafür, dass du ihn geschlagen hast, nicht
als Beweis, dass keine Notwehrsituation vorlag. Steht Aussage
gegen Aussage wird, muss nach den Bestimmungen der StPO eine
Notwehrsituation angenommen werden.

Das mag sein. Trotzdem erlaube ich mir skeptisch zu sein, ob
man sich damit immer auf der sicheren Seite befindet. Ich
zumindest hätte bei einer solchen Sache das Gefühl, daß ein
solches Verfahren auf Messers Schneide steht.

Das ist absolut verständlich, Recht haben heißt nicht immer Recht kriegen, da geb ich dir schon recht.

Ich versteh nicht, warum jemand kriminalisiert wird, wenn er
sowieso Notwehr bzw. Nothilfe leisten kann. Man darf doch nur
nicht nach Beendigung des Angriffs noch weitermachen, das ist
ja eigtl. klar.

Derjenige, gegen den sich die Notwehrhandlung wendet wird
sicher nicht begeistert davon sein und schon allein, um seine
eigene Schuld vor Gericht herunterzuspielen ( er hat ja
Jemanden angegriffen ) wird er behaupten, ich hätte schwer
überreagiert und er sei ja nur das arme Opfer, weil er selbst
ja sozusagen gar nichts gemacht habe. Hat er dabei noch einige
Blessuren mitbekommen, dann hat er zusätzlich auch noch die
besseren Indizien, denn ich selbst habe - wenn ich Glück hatte

  • vielleicht keine Verletzungen davongetragen. Er wird mit
    Sicherheit behaupten, ich hätte noch 10x auf ihn eingetreten,
    als er schon seinen Angriff abgebrochen hatte.
    Ganz besonders schlecht sieht es dann aus, wenn er noch einen
    Kumpel dabeihatte, der diese Aussage stützt…
    Das finde ich schon eine vertrackte Situation, oder ?

Wenn genau so ist, hast du recht. Das Problem ist nur, die Situation wäre genauso, wenn man das Notwehrrecht erweitern würde, desshalb kann’s nicht am Notwehrrecht liegen.

Wenn man einen Mörder oder Triebtäter vor sich hat, ist m.E.

seine Gefährlichkeit durch sein eigenes Handeln bereits
hinreichend bewiesen. Sich jetzt als Richter oder auch als
Gutachter hinzustellen und zu sagen : Der wird jetzt erst
weggeschlossen und dann ein paar Jahre therapiert, dann ist
der nicht mehr gefählrich, bedeutet in meinen Augen, die
eigene Urteilsfähigkeit WEIT zu überschätzen. Und der Beweis
dafür wird durch zahlreiche bereits verurteilte Triebtäter und
Mörder, die als rehabilitiert entlassen wurden und genau
dieselbe Tat wieder begehen, erbracht. Zumindest das zweite,
dritte, vierte. etc Opfer hätte durch den Schutz des Staates
gerettet werden können. Daß dies nicht passiert ist ein
eindeutiges Manko der Rechtssprechung und des Vollzugs.

Ja das stimmt, das ist ohne Frage ein großes Problem, aber ich
glaub trotzdem nicht, dass das System an sich falsch ist. Aber
diese Fehler sind natürlich gravierend.

Ich finde es sogar den gravierendsten Fehler in diesem
Rechtssystem, das in weiten Teilen bestimmt sehr brauchbar und
praktikabel ist.

Einen der gravierendsten Fehler würd ich sagen, man findet noch genug andere, wenn man sucht, aber da bin ich mit dir durchaus einer Meinung.

Ich denkel, das liegt zu einem großen Teil einfach daran, daß
Keiner die Verantwortung dafür tragen will ( Gesetzgeber,
Richter, psychologische Gutachter o.ä. ) einen Menschen
WIRKLICH für die restliche Dauer seines Lebens wegzusperren.
Nicht einfach nur eine Weile, sondern wirklich und endgültig
lebenslang. Das liegt vermutlich daran, daß die
Verantwortlichen eher dem Gefangenen begegnen und diesen als
Mensch erleben, als daß sie seinen eventuellen bisherigen oder
zukünftigen Opfer ( die man ja noch nicht kennt ) begegnen.
Deshalb diese ( in meinen Augen fehlplazierte )
super-humanitäre Verfahrensweise, die jedoch denn Sinn einer
lebenslangen Haftstrafe ad absurdum führt. Was ist denn das
bitte für eine Verhältnismäßigkeit, wenn Jemand für
Steuerhinterziehung für 10 Jahre verurteilt wird und für Mord
zwar für lebenslang, aber der Steuerhinterzieher vielleicht
nach 5 Jahren rauskommt und der Mörder nach 15 ? Man könnte
damit annehmen, daß ein Steuerhinterzieher ungefähr ein
Drittel so gefährlich für seine Mitmenschen ist, wie ein
Mörder… ( Ja ! Ich weiß : Polemik-Alarm, aber das musste
sein… )

Na ja das Argument halte ich durchaus für nachvollziehbar.

Das muss man ihm erstmal beweisen, denn im Zweifelsfall muss
für den Angeklagten gewertet werden („In dubio…“). Deshalb
sollte m.E. jegliche Möglichkeit der Strafmilderung für
selbstverschuldete Einschränkung der Urteilsfähigkeit aus dem
Gesetz gestrichen werden.

Das ist auch so. Bei uns heißt das „Einlassverschulden“ ich kenn die deutsche Diktion nicht, vielleicht heißt das gleich.

Es kann nicht sein, daß teilweise

legitimiert wird, daß Jemand einen anderen schädigt, wenn er
sich nur vorher den Verstand mit Alkohol oder Drogen
weggeknallt hat. Darauf, daß er sich unter Alkohol- oder
Drogeneinfluß befand sollte sich Keiner berufen können, denn
es hat in schliesslich niemand dazu gezwungen, sich in diesen
Zustand zu versetzen. Und der Geschädigte kann schon überhaupt
nichts dafür.

Das ist richtig.

Gruß
Tom

Danke für den Tipp! o. w. T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo tom,

ich bewundere deine ausdauer, unbelehrbare überzeugen zu wollen.

norbert

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