Was darf Ebay?

Ich habe mal wieder Ärger mit diesem Sch…Auktionshaus.

Diesmal geht es darum, das die mir den Verkäufer Account gesperrt haben, weil Forderungen offen sind.
Ich habe bisher für diese Forderungen aber überhaupt keine Rechnung erhalten und außerdem laufen Auktionen aus den Forderungsbeträgen noch können also auch noch in Storno gehen und dann wären diese Forderungen irrelevant.

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“ AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick überschaubar sein?

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B. Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht, z.B. bei den Komplettforderungen.

Ist es zulässig, Rechnungen variable aufzustellen oder muß eine Rechnung nicht vielmehr alle Forderungen enthalten, die zu begleichen sind? (Beispiel: Ebay berechnet 25,89 Euro Rechnungsbetrag fordert aber 53,74 wg. laufender offener Positionen,von Auktionen also, die noch gar nicht abgeschlossen sind). Ist das nicht Urkundenfälschung?

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen
oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick
überschaubar sein?

Äh… aus wessen Sicht sollten sie denn „auf den ersten Blick überschaubar sein“ müssen? Deiner persönlichen? Oder aus der Sicht eines erfahrenen Juristen? Oder eines Schülers? Oder einfach von jedermann?

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Relevant ist nicht, was du mit einer Indexsuche findest, sondern was vertraglich vereinbart ist. Dabei werden die AGB einbezogen.

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Mit so einer Behauptung wäre ich vorsichtig. Du unterstellst hier gerade Betrug und das wohl ohne Nachweise. Lies dir mal § 186 StGB durch.

Ist es zulässig, Rechnungen variable aufzustellen oder muß
eine Rechnung nicht vielmehr alle Forderungen enthalten, die
zu begleichen sind? (Beispiel: Ebay berechnet 25,89 Euro
Rechnungsbetrag fordert aber 53,74 wg. laufender offener
Positionen,von Auktionen also, die noch gar nicht
abgeschlossen sind). Ist das nicht Urkundenfälschung?

Merkst du eigentlich, dass du nur RECHTSfragen stellst, die wohl im entsprechenden Brett besser aufgehoben gewesen wären. Urkundenfälschung ist es jedenfalls nicht, nicht mal dann, wenn du Recht hättest mit deinen Behauptungen.

Aus deinem Beitrag geht in keinster Weise hervor, warum du im Recht sein solltest und eBay nicht. EBay hat Forderungen gegen dich, die du offenbar nicht beglichen hast. Das hat nichts, nullkomma gar nichts, mit der Frage zu tun, ob etwaig Provisionen noch stornierbar sind.

Levay

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen
oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick
überschaubar sein?

Äh… aus wessen Sicht sollten sie denn „auf den ersten Blick
überschaubar sein“ müssen? Deiner persönlichen? Oder aus der
Sicht eines erfahrenen Juristen? Oder eines Schülers? Oder
einfach von jedermann?

eines privaten Verkäufers

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Relevant ist nicht, was du mit einer Indexsuche findest,
sondern was vertraglich vereinbart ist. Dabei werden die AGB
einbezogen.

was vertraglich vereinbart ist, muß mir aber auch zugängig sein und zwar mEa. „auf den ersten Blick“

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Mit so einer Behauptung wäre ich vorsichtig. Du unterstellst
hier gerade Betrug und das wohl ohne Nachweise. Lies dir mal §
186 StGB durch.

Ich habe geschrieben, das die Forderungen in einer Rechnung variabel sind, und das läßt sich einfach nachweisen

Merkst du eigentlich, dass du nur RECHTSfragen stellst, die
wohl im entsprechenden Brett besser aufgehoben gewesen wären.
Urkundenfälschung ist es jedenfalls nicht, nicht mal dann,
wenn du Recht hättest mit deinen Behauptungen.

Ebay hat IMMER etwas mit dem Thema Recht zu tun.

Aus deinem Beitrag geht in keinster Weise hervor, warum du im
Recht sein solltest und eBay nicht. EBay hat Forderungen gegen
dich, die du offenbar nicht beglichen hast. Das hat nichts,
nullkomma gar nichts, mit der Frage zu tun, ob etwaig
Provisionen noch stornierbar sind.

Levay

Wenn Ebay Forderungen gegen mich hat, kann es diese ja in einer Rechnung beschreiben, wenn ich mal Gleichheit vor dem Gesetz für Ebay und mich voraussetze, habe ich somit auch die Möglichkeit Kunden die nicht innerhalb von 3 Tagen bezahlt haben, auf die Liste der säumigen Zahler zu setzen und dann kotzt das automatische Reklamationssystem von Ebay aber ab, wenn das alle so machen würden, würden Rechnungen ständig „hin und her storniert“.

Von mir wird eine gewisse Geduld bei den Zahlungen erwartet, die ich ja wohl auch von Ebay mir gegenüber erwarten kann, oder sehe ich da irgendwas falsch?

Ciao
Wolfgang

Hi Wolfgang!

Von mir wird eine gewisse Geduld bei den Zahlungen erwartet,
die ich ja wohl auch von Ebay mir gegenüber erwarten kann,
oder sehe ich da irgendwas falsch?

Ja, das siehst Du leider falsch.
Abgesehen davon, dass ein Unrecht nicht mit einem ähnlichen Unrecht gekontert werden darf (Kunde bezahlt Einzelhändler nicht Rechnung für Ware, daher bezahlt Einzelhändler auch nicht Rechnung für Ware an Großhändler) hat eBay vertraglich einen Anspruch darauf, dass die Lastschriften ihrer Monatsrechnungen von Deinem Konto abbuchbar sind und nicht zurück gehen.
Wenn eBay eine Lastschrift zurückgeht - vor Allem, wenn dies nicht mit dem Text „wegen Widerspruch“ sondern „mangels Deckung“ geschieht - stellen sie alle derzeit offenen Gebühren sofort fällig und verlangen zusätzlich eine Rücklastschriftgebühr. Ist halt so.

Warst Du nicht schon mal hier mit der Frage wegen vergessener Mitteilung neuer Kontodaten?

Fragt WB

Hi

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen

nö, aber ob gelesen oder nicht, du hast sie anerkannt, was du nicht hättest müssen, natürlich hättest du dann auch keinen account.
HH

Hi

Ich habe bisher für diese Forderungen aber überhaupt keine
Rechnung erhalten

Ja manchmal steht das Datum ihrer Rechnungen auf 1970 und in einem Mailproggie mit vielen Mails welche nach Datum sortiert sind landen die dann ganz unten, unter den schon gelesenen… hab deswegen auch nen extra Ordner in Thunderbird angelegt der eBay Rechnungen heißt und über eine Filterregel werden alle Mails die ‚Rechnung‘ im Betreff und ‚@ebay.de‘ im Absender haben dorthin verschoben. -> http://img6.picsplace.to/img6/23/ebayrechnungen.gif

Aber über dein ‚Mein eBay‘ kannste auch deine Rechnung einsehen.

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen

Nein du musst sie nicht kennen. Aber du hast ihnen zugestimmt und da ist es besser sie zu kennen da sie mit deiner Zustimmung verbindlich wurden (sofern se nicht gegen das Gesetz verstoßen).

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Werden wohl auch Mahngebühren hinzukommen.

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm

Für Firefox gibt es eine Erweiterung über die man bequem per Rechtsklick in die Seite ein Bildschirmfoto von scrollbaren Seiten machen kann (wird als PGN gespeichert):

„Screengrab saves entire webpages as images.“
https://addons.mozilla.org/firefox/1146

oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Das se fälschen kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber selbst da passieren Fehler. Mir haben se auch schon einen Betrag doppelt abgebucht und erst nach meiner Beschwerde bekam ich es zurück (bzw. wurde es verrechnet) -.-

Naja und digitale Daten können immer manipuliert werden.
Selbst ein Bildschirmfoto. Aber wenn es dir nur um die Übersicht geht dann sind Screenshots gut.

MfG
Lilly

Hallo Wolfgang

Ich habe bisher für diese Forderungen aber überhaupt keine
Rechnung erhalten und außerdem laufen Auktionen aus den
Forderungsbeträgen noch können also auch noch in Storno gehen
und dann wären diese Forderungen irrelevant.

Prüf mal Deinen Spam-Filter.

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Solche Fragen ersparst Du Dir mit einem gedeckten Konto.

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Selber schuld, wenn Du die Mails löschst. Wenn sich der
Forderungsbetrag ändert, ändert sich auch die Rechnung. Das ist wie
ein Kontokorrent.

Ist es zulässig, Rechnungen variable aufzustellen oder muß
eine Rechnung nicht vielmehr alle Forderungen enthalten, die
zu begleichen sind?

Eine Auktion wird Dir in Rechnung gestellt, wenn sie abgeschlossen
ist. D.h. aber nicht, dass Zahlung und Warenlieferung bereits
vollzogen sind. Im Falle einer Unstimmigkeit kann Dir die Gebühr auch
wieder gutgeschrieben werden.

Bei Ebay gibt es keine Angestellten mit der Aufgabe „Wir ziehen mal
den Wolfi aus Berlin über den Tisch“. Das läuft alles
vollautomatisch. Vielleicht beruhigst Du Dich erstmal, bevor Du von
Urkundenfälschung schreibst und schaust Dir die Vorgänge in Ruhe an.

Gruss
Heinz

Hi

Aber über dein ‚Mein eBay‘ kannste auch deine Rechnung
einsehen.

Das hatte ich gemacht und für die aktuellen Forderungen gibt es keine Rechnung.

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen

Nein du musst sie nicht kennen. Aber du hast ihnen zugestimmt
und da ist es besser sie zu kennen da sie mit deiner
Zustimmung verbindlich wurden (sofern se nicht gegen das
Gesetz verstoßen).

Sie verstoßen meines Erachtens gegen das Gesetz, den AGB´s müssen gut sicht- und lesbar sein. Sonst kann ja jeder „Textwüsten“ in seine AGB´s kleistern, die per Klick aktiviert werden und von da an hat ein Verkäufer „Narrenfreiheit“.
Ich denke außerdem das „Kann-Bestimmungen“ vor Gericht keine Chance hätten, aus diesem Grund ist neulich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen eine Hartz4 Klägerin gescheitert. Dort wurde eine „Kann-Bestimmung“ als flexibel und nicht bindent ausgelegt.

Werden wohl auch Mahngebühren hinzukommen.

Ebay hat das ganze als einen Rechnungsposten zusammengefaßt, der sich nirgendwo erklärt.

Für Firefox gibt es eine Erweiterung über die man bequem per
Rechtsklick in die Seite ein Bildschirmfoto von scrollbaren
Seiten machen kann (wird als PGN gespeichert):

„Screengrab saves entire webpages as images.“
https://addons.mozilla.org/firefox/1146

Screengrab ist leider nicht kompatibel zum neuen Firefox 2.0. Alle anderen Bildschirmfotoprogramme schneiden Information ab und Browser Cap, daß ich für komplette Seiten nutze, killt mir den Anhangstext einfach. So muß ich per Copyfunktion die Ebayrechnung in Word übertragen, das ist aber dann eine „manipulierte Datei“, die vor Gericht wohl keinen Bestand hätte.

Das se fälschen kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber
selbst da passieren Fehler. Mir haben se auch schon einen
Betrag doppelt abgebucht und erst nach meiner Beschwerde bekam
ich es zurück (bzw. wurde es verrechnet) -.-

Hab ich auch schon erlebt, sogar in Reallife, da wurden mir statt 900 DM plötzlich 9000 DM abgebucht und ich sollte für die Fehler des Ullstein Verlags gerade stehen, aber was die denken und was Gesetz ist, sind „zwei paar Handschuhe“, als „Händler“ der ich damals war mußte ich mich beugen, oder mein Geschäft aufgeben- also im Prinzip wie bei Ebay.

Naja und digitale Daten können immer manipuliert werden.
Selbst ein Bildschirmfoto. Aber wenn es dir nur um die
Übersicht geht dann sind Screenshots gut.

Nein, es geht mir dabei nicht nur um die Übersicht, sondern um faires Geschäftsgebahren und ich finde seit Alando von Ebay übernommen wurde geht es damit rapide bergab, überall, nicht nur bei Ebay.

MfG
Lilly

Ciao
Wolfgang

Das Internet und der gesamte E-Commerce würde wohl zum Erliegen kommen, wenn alle die, die AGB-Textwüsten nicht gelesen hätten, keinen Account hätten.

Ciao
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
nun, das ändert nichts daran das du den Vertrag eingegangen bist, dummerweise ohne ihn zu lesen. Wer nicht lesen kann sollte keine Verträge eingehen.
HH

Hi
die AGB sind am Fusse der Startseite, nein auf JEDER ebayseite verrlinkt. AGB zum draufklicken. Gut sichtbar, gar nicht schwer zu finden. falls du den Link nicht kennst…

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…

sie sind sogar ordentlich gegliedert, nix Buchstabenwüste.

HH

Hallo Wolfgang

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Solche Fragen ersparst Du Dir mit einem gedeckten Konto.

Es handelte sich um einen kurzfristigen Kontowechsel, bei dem Ebay aber vom alten Konto abbuchte. Ich erspare mir auch viel Ärger, wenn ich alles genau so mache, wie Ebay das verlangt, oder die Telekom oder Siemens, die Deutsche Bank,etc…
Alledings erspare ich hauptsächlich denen viel Ärgter, während mein Ärger sich nur verschiebt

Selber schuld, wenn Du die Mails löschst. Wenn sich der
Forderungsbetrag ändert, ändert sich auch die Rechnung. Das
ist wie
ein Kontokorrent.

Gibt es eine Kontokorrentrechnung?

Im Falle einer Unstimmigkeit kann Dir die

Gebühr auch
wieder gutgeschrieben werden.

Kann-muß aber nicht, wenn Ebay clever genug argumentiert.

Bei Ebay gibt es keine Angestellten mit der Aufgabe „Wir
ziehen mal
den Wolfi aus Berlin über den Tisch“. Das läuft alles
vollautomatisch. Vielleicht beruhigst Du Dich erstmal, bevor
Du von
Urkundenfälschung schreibst und schaust Dir die Vorgänge in
Ruhe an.

Wenn „vollautomatisch“ so ne tolle Lösung ist, warum sind immer noch Piloten in der Kanzel und warum werden Menschen nicht von Maschinen operiert?
Die Vorgänge sind bekannt, ich schulde denen einen bestimmten Betrag den ich zu zahlen bereit bin, aber für Gelder die mir noch gar nicht vorliegen zahle ich doch keine Gebühren, wo sind wir denn, in China?

Gruss
Heinz

Ciao
Wolfi

P.S. Ich stelle im Zusammenhang mit dem E-Commerce im Internet und insbesondere zu Ebay eine enorme Hörigkeit gegenüber den Autoritäten durch Internetnutzer fest. Woran liegt das? Die Daten im Netz sind leicht veränderbar, es gibt diktatorische Regelungen und das Netz ist gleichzeitig Tummelplatz für Rechtswidrigkeiten jeder Art, trotzdem „schlucken viele User fast alles“ statt es der Realität anzupassen?

Hi Wolfgang!

Von mir wird eine gewisse Geduld bei den Zahlungen erwartet,
die ich ja wohl auch von Ebay mir gegenüber erwarten kann,
oder sehe ich da irgendwas falsch?

Ja, das siehst Du leider falsch.
Abgesehen davon, dass ein Unrecht nicht mit einem ähnlichen
Unrecht gekontert werden darf (Kunde bezahlt Einzelhändler
nicht Rechnung für Ware, daher bezahlt Einzelhändler auch
nicht Rechnung für Ware an Großhändler)

…das ist aber die Realität und oft nicht einmal gewollt…

hat eBay vertraglich

einen Anspruch darauf, dass die Lastschriften ihrer
Monatsrechnungen von Deinem Konto abbuchbar sind und nicht
zurück gehen.

…es gibt die Möglichkeit die Rechnung per Überweisung zu begleichen und wenn Forderungen noch gar nicht in Rechnung gestellt werden sind sie m Ea. nicht relevant, sonst könnte Ebay ja auch für zukünftige Geschäfte gleich mit kassieren, dann können die ihre Aktien an der Börse wieder einziehen und sich Kapitalaufstockungen auf diesem Weg besorgen…

Warst Du nicht schon mal hier mit der Frage wegen vergessener
Mitteilung neuer Kontodaten?

Fragt WB

Korrekt recherchiert, aber dank Vernetzung auch kinderleicht zu erhalten, wie alle Informationen die im Netz rumgeistern und woraus sich Unternehmen ihre Kundenprofile erstellen können, während es Unternehmen wie Ebay, Aldi, Medion, Musiklobbie etc. relativ leicht fällt sich gegen diese Art der Bespitzelung zu wehren, einfach auf Grund ihrer Riesenbudgets.

Wenn ich den allgemeinen Tenor als Fazit nehme, dann darf Ebay alles das tun, was es bisher so macht, während sich Käufer und Verkäufer untereinander zerfleischen.Klingt irgendwie nicht nach Marktwirtschaft in einer Demokratie, oder?

Ciao
Wolfgang

P.S. Dann darf Ebay sich bestimmt auch weigern, die Zahlung ihrer Rechnungsbeträge per PayPal abzulehnen,obwohl dies ein Tochterunternehmen von Ebay ist?

Hi,
ich habe auch schon einiges gekauft und verkauft - jedesmal problemlos.

Diesmal geht es darum, das die mir den Verkäufer Account
gesperrt haben, weil Forderungen offen sind.

Verständlich und im normalen Geschäftsleben auch durchaus üblich - wer nichts zahlt bekommt keine Leistung.

Ich habe bisher für diese Forderungen aber überhaupt keine
Rechnung erhalten

kann man anfordern. Sicherheitshalber solltest du aber mal deine Spam-Filter überprüfen.

und außerdem laufen Auktionen aus den Forderungsbeträgen noch können
also auch noch in Storno gehen und dann wären diese Forderungen
irrelevant.

Für den Fall der Fälle sollte es dann eine Gutschrift geben - das ganze ist eine Vorauskasse.

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen
oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick
überschaubar sein?

Wenn dir die nicht passen steht es dir frei die AGB abzulehnen. Damit kommt dann kein Account zustande und auch Probleme gibt es nicht. Du bist nicht gezwungen über ebay irgendetwas zu machen.

Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)

Stehen garantiert in den AGB. Kann hier @ work allerdings nicht auf ebay zugreifen. Aber, Zitat aus unseren AGB: ‚…insbesondere werden die Gebühren und Provisionen Dritter dem Kunden weiterbelastet…‘ das beinhaltet dann auch Kosten für Rücklastschriften. Obwohl wir nicht ebay sind, sind wir in deinen Augen sicherlich auch ein böses Unternehmen :wink:

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Ich dachte du bist privater Verkäufer, kommen da solche Summen zusammen das du direkt an Klage und Gerichtsbeweisbarkeit denkst? Oder ist es eher eine Bagatellsumme? Falls nicht solltest du vllt. auch mal über eine Gewerbeanmeldung nachdenken.

Ist es zulässig, Rechnungen variable aufzustellen oder muß
eine Rechnung nicht vielmehr alle Forderungen enthalten, die
zu begleichen sind? (Beispiel: Ebay berechnet 25,89 Euro
Rechnungsbetrag fordert aber 53,74 wg. laufender offener
Positionen,von Auktionen also, die noch gar nicht
abgeschlossen sind). Ist das nicht Urkundenfälschung?

Nein, das nennt man Vorauskasse. Und diese wird nach Ablauf der Auktionen an die Realität angepasst.

Und noch etwas aus deinem letzten Posting:

Dann darf Ebay sich bestimmt auch weigern, die Zahlung ihrer
Rechnungsbeträge per PayPal abzulehnen,obwohl dies ein
Tochterunternehmen von Ebay ist?

Klar doch. Das ganze ist ein Tocherunternehmen - eine selbständige Firma. Du hättest doch sicherlich auch lieber dein Gehalt auf deinem Konto und nicht auf dem Konto deiner Tochter?

darf Ebay alles das tun, was es bisher so macht, während sich Käufer
und Verkäufer untereinander zerfleischen.Klingt irgendwie nicht nach
Marktwirtschaft in einer Demokratie, oder?

Doch, denn es zwingt dich keiner irgendetwas über ebay zu machen. Du kannst genausogut die lokale Wirtschaft unterstützen und in ein Fachgeschäft gehen.

Gruss,
Julia

Hallo,

…es gibt die Möglichkeit die Rechnung per Überweisung zu
begleichen und wenn Forderungen noch gar nicht in Rechnung
gestellt werden sind sie m Ea. nicht relevant, sonst könnte
Ebay ja auch für zukünftige Geschäfte gleich mit kassieren,
dann können die ihre Aktien an der Börse wieder einziehen und
sich Kapitalaufstockungen auf diesem Weg besorgen…

Auf welcher Basis verkaufst du denn bei ebay? Vorauskasse? Wie könnte denn wohl eine Vorauskasse im Dienstleistungsgeschäft aussehen?

Korrekt recherchiert, aber dank Vernetzung auch kinderleicht
zu erhalten, wie alle Informationen die im Netz rumgeistern
und woraus sich Unternehmen ihre Kundenprofile erstellen
können, während es Unternehmen wie Ebay, Aldi, Medion,
Musiklobbie etc. relativ leicht fällt sich gegen diese Art der
Bespitzelung zu wehren, einfach auf Grund ihrer Riesenbudgets.

Schon mit deiner Geburtsurkunde hinterlässt du Spuren und wenn du dein restliches Leben nicht ausschliesslich mit Bargeld umgeht hinterlässt irgendwelche Spuren. Jeder muss für sich selbst wissen, welche Daten er preisgibt. Zu glauben dass nur große Unternehmen sich dagegen schützen können ist Unsinn, ein AG z. B. ist sogar verpflichtet gewisse Daten zu veröffentlichen. Falls dir das nicht reicht, da fällt mir doch glatt noch ein Beispiel ein, nämllich der XP-Quellcode-Teil den Microsoft aus Versehen veröffentlicht hat.

Gruss,
Julia

Hallo Wolfgang

Es handelte sich um einen kurzfristigen Kontowechsel, bei dem
Ebay aber vom alten Konto abbuchte.

Wenn Du Dich dann über Gebühren aufregst, die für Rückbelastng
erfolgen, bist Du selber schuld.

Im Falle einer Unstimmigkeit kann Dir die

Gebühr auch
wieder gutgeschrieben werden.

Kann-muß aber nicht, wenn Ebay clever genug argumentiert.

Das hängt vom Einzelfall ab. Ebay ist nicht daran interessiert, sich
grundsätzlich mit den Nutzern anzulegen.

Wenn „vollautomatisch“ so ne tolle Lösung ist, warum sind
immer noch Piloten in der Kanzel und warum werden Menschen
nicht von Maschinen operiert?

Habe ich das behauptet? Wie Lilian schreibt, kann es auch bei Ebay
Fehler geben. Das lässt sich regeln.

Die Vorgänge sind bekannt, ich schulde denen einen bestimmten
Betrag den ich zu zahlen bereit bin, aber für Gelder die mir
noch gar nicht vorliegen zahle ich doch keine Gebühren, wo
sind wir denn, in China?

Mach Abschluss der Auktion sind die Gebühren fällig. Unabhängig
davon, ob Du das Geld bekommen hast. Liest du eigentlich auch, was
hier geschrieben wird?

P.S. Ich stelle im Zusammenhang mit dem E-Commerce im Internet
und insbesondere zu Ebay eine enorme Hörigkeit gegenüber den
Autoritäten durch Internetnutzer fest. Woran liegt das? Die
Daten im Netz sind leicht veränderbar, es gibt diktatorische
Regelungen und das Netz ist gleichzeitig Tummelplatz für
Rechtswidrigkeiten jeder Art, trotzdem „schlucken viele User
fast alles“ statt es der Realität anzupassen?

Das ist Deine ganz private Meinung. Vielleicht vertiefst Du Deine
Ansichten und schreibst ein Buch darüber?

Merke: Nicht jeder, der per Internet einkauft ist ein Schlafwandler.

Gruss
Heinz

Hallo Wolfgang

Das hängt vom Einzelfall ab. Ebay ist nicht daran
interessiert, sich
grundsätzlich mit den Nutzern anzulegen.

Es interessiert Ebay aber auch nicht ob einige wenige Nutzer wegbleiben, die rumnörgeln, im Gegenteil damit hält man die anderen auf Kurs.

Mach Abschluss der Auktion sind die Gebühren fällig.
Unabhängig
davon, ob Du das Geld bekommen hast. Liest du eigentlich auch,
was
hier geschrieben wird?

Ja sogar ziemlich aufmerksam und wie du an meinen Antworten erkennen kannst, äußere ich mich auch zu den gemachten Kommentaren, nur eben nicht „auf Ebay Linie“.

P.S. Ich stelle im Zusammenhang mit dem E-Commerce im Internet
und insbesondere zu Ebay eine enorme Hörigkeit gegenüber den
Autoritäten durch Internetnutzer fest. Woran liegt das? Die…

Das ist Deine ganz private Meinung. Vielleicht vertiefst Du
Deine
Ansichten und schreibst ein Buch darüber?

Ebay´s Dirty Tricks?

Merke: Nicht jeder, der per Internet einkauft ist ein
Schlafwandler.

Aber von diesen lebt das Netz.

Gruss
Heinz

Ciao
Wolfgang

Hi,

Für den Fall der Fälle sollte es dann eine Gutschrift geben -
das ganze ist eine Vorauskasse.

Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen
oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick
überschaubar sein?

Zumindest mit den AGB´s scheint es tatsächlich so zu sein, wie hier behauptet, jedenfalls nach Laienauffassung- das wissen wohl nur Juristen ganz genau.

Wenn dir die nicht passen steht es dir frei die AGB
abzulehnen. Damit kommt dann kein Account zustande und auch
Probleme gibt es nicht. Du bist nicht gezwungen über ebay
irgendetwas zu machen.

Nein, aber wenn man überleben will muß man was machen, oder abwarten bis man „vom Staat tot verwaltet wird“.

Obwohl wir nicht ebay sind, sind wir in

deinen Augen sicherlich auch ein böses Unternehmen :wink:

Schaun wir mal.

Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.

Ich dachte du bist privater Verkäufer, kommen da solche Summen
zusammen das du direkt an Klage und Gerichtsbeweisbarkeit
denkst? Oder ist es eher eine Bagatellsumme? Falls nicht
solltest du vllt. auch mal über eine Gewerbeanmeldung
nachdenken.

Wie alt bist du, aus den Antworten schließe ich, daß du noch nicht viele Erfahrung mit Kunden oder Lieferanten gemacht hast, die nicht zahlen wollen oder können, die ziehen dich mit runter, sowohl privat als auch gewerblich, beides gemachte Erfahrungen.

Klar doch. Das ganze ist ein Tocherunternehmen - eine
selbständige Firma. Du hättest doch sicherlich auch lieber
dein Gehalt auf deinem Konto und nicht auf dem Konto deiner
Tochter?

Diese Antwort ist Zynismus pur, denn wenn ich per PayPal bezahle, hat Ebay das Geld sofort zur Verfügung und ich hätte keine Aussenstände mehr, allerdings hätte Ebay auch keine Veranlassung das Lastschriftverfahren „um jeden Preis durchzuboxen“, daß zwar für Ebay etwas riskanter aber bei dem auch schneller Sanktionen eingeleitet werden können. Diese Notwendigkeit von Sanktionen basiert mEa. aber wiederum auf „Ebay´s brutalen Geschäftsbedingungen“. Wenn ihr das auch so macht, dan gehört ihr auch zu den Bösen. :wink:

Doch, denn es zwingt dich keiner irgendetwas über ebay zu
machen. Du kannst genausogut die lokale Wirtschaft
unterstützen und in ein Fachgeschäft gehen.

Schon mal die letzten ARD Nachrichten gehört: „10,7 Mio Deutsche von Armut bedroht“, das liegt daran, daß die, die die lokale Wirtschaft ünterstützen würden, sich dies gar nicht mehr leisten können und stattdessen um diesen Absturz zu verhindern versuchen, alles was sie nicht mehr brauchen zu verkaufen und da das mittlerweile ziemlich viele machen, gehen die Preise in den Keller, während man Ebay die Lizenz zum Gelddrucken erteilt hat, einfach deshalb weil es in der Justiz und der Politik so viele Idioten gibt, die nicht kapieren was durch Ebay abgeht, eine völlig Veränderung unserer Gesellschaftsordnung, nennt sich Globalisierung. Da bleiben bald auch nicht mehr genug lokale Fachgeschäfte übrig, die man ünterstützen könnte.
Ich bin jetzt 47 und ich gehöre schon zu denen, die man „soziale Unterschicht“ nennt. Ich war mal Mittelschicht, habe sogar ein paar Arbeitsplätze bereit gestellt und bin dann kaputt gegangen, weil sich Banken und Geschäftspartner die per Creditreform „qualitätsgeprüft“ waren, nicht an Vereinbarungen hielten, also erzähl mir bitte nichts über Glaubwürdigkeit von Großkonzernen.

Gruss,
Julia

Ciao
Wolfgang

Hi

Aber über dein ‚Mein eBay‘ kannste auch deine Rechnung
einsehen.

Das hatte ich gemacht und für die aktuellen Forderungen gibt
es keine Rechnung.

Na das denn mit eBay zu klären kostet wieder Zeit, Geld und Nerven -.-

Sie verstoßen meines Erachtens gegen das Gesetz, den AGB´s
müssen gut sicht- und lesbar sein.

Find die schon gut lesbar.
Hab öfters mal drin herumgeschmökert.
Man muss ja nichtmal ne eBay Seite besuchen… ich gab einfach über Google ‚eBay AGB‘ ein… geht schneller (eBay Startseite läd mir zu langsam).

Kannst se dir ja ausdrucken. Wenn die geändert werden bekommste eine E-Mail die darauf hinweist.
Mit der Zeit hast’e dann eine Sammlung eBay AGBs… und deine Ausdrucke kann eBay nicht manipulieren… aber das kannst du :wink:

Screengrab ist leider nicht kompatibel zum neuen Firefox 2.0.

Grund warum ich immer warte ^^
Damit alle Erweiterungen nachgerüstet werden ^^ Wenn ich dann aktualisiere sind die meisten auch für die neue Version erhältlich/upgradebar.

Alle anderen Bildschirmfotoprogramme schneiden Information ab
und Browser Cap, daß ich für komplette Seiten nutze, killt mir
den Anhangstext einfach.

Gibt noch SnagIt. Ein Screenshotprogramm und Desktoprekorder. Kann auch Ss von Scrollseiten machen. Ist aber Shareware :confused:

So muß ich per Copyfunktion die
Ebayrechnung in Word übertragen, das ist aber dann eine
„manipulierte Datei“, die vor Gericht wohl keinen Bestand
hätte.

Hat ein Screenshot eh nicht. Wie auch. Kann manipuliert sein in einem Grafikporgramm oder schon vorher die HTML Seite und von der manipulierten Seite ein Ss gemacht (geht schneller als in nen Grafikporgramm zu retuschieren).

So isset doch mit fast allem was digital ist.
Gibt ja noch Kopierschutz und digitale Wasserzeichen :wink:

Nein, es geht mir dabei nicht nur um die Übersicht, sondern um
faires Geschäftsgebahren und ich finde seit Alando von Ebay
übernommen wurde geht es damit rapide bergab, überall, nicht
nur bei Ebay.

Vorhin nen Buch bei Amazon eingestellt.
Für 2 Euro.
Amazon schlägt 3 Euro Versandkosten drauf. -.-
Käufer muss also 5,- bezahlen.
Find ich schon krass und happig.

Dann von den 5 Euro Einnahmen bekomme ich 2,35 Euro und DAVON darf ich auch noch die Versandkosten bezahlen =)

Woah.
53% Gebühr!

;(

MfG
Lilly