Hi,
ich habe auch schon einiges gekauft und verkauft - jedesmal problemlos.
Diesmal geht es darum, das die mir den Verkäufer Account
gesperrt haben, weil Forderungen offen sind.
Verständlich und im normalen Geschäftsleben auch durchaus üblich - wer nichts zahlt bekommt keine Leistung.
Ich habe bisher für diese Forderungen aber überhaupt keine
Rechnung erhalten
kann man anfordern. Sicherheitshalber solltest du aber mal deine Spam-Filter überprüfen.
und außerdem laufen Auktionen aus den Forderungsbeträgen noch können
also auch noch in Storno gehen und dann wären diese Forderungen
irrelevant.
Für den Fall der Fälle sollte es dann eine Gutschrift geben - das ganze ist eine Vorauskasse.
Ist ein privater Verkäufer verpflichtet, die „bibelformatigen“
AGB´s mit ihren vielen „Kann Bestimmungen“ genau zu kennen
oder müssen nicht AGB´s vielmehr auf den ersten Blick
überschaubar sein?
Wenn dir die nicht passen steht es dir frei die AGB abzulehnen. Damit kommt dann kein Account zustande und auch Probleme gibt es nicht. Du bist nicht gezwungen über ebay irgendetwas zu machen.
Was ist außerdem mit Gebühren, die sich selbst nach Indexsuche
nicht finden lassen, die aber trotzdem kassiert werden (z.B.
Konto Rückbuchung/geplatzte Lastschrift)
Stehen garantiert in den AGB. Kann hier @ work allerdings nicht auf ebay zugreifen. Aber, Zitat aus unseren AGB: ‚…insbesondere werden die Gebühren und Provisionen Dritter dem Kunden weiterbelastet…‘ das beinhaltet dann auch Kosten für Rücklastschriften. Obwohl wir nicht ebay sind, sind wir in deinen Augen sicherlich auch ein böses Unternehmen 
Es gibt kein Bildschirmfotoprogramm oder irgendein anderes
Logfile Programm, daß dazu in der Lage ist, die Ebayrechnungen
incl. aller Anhänge unverfälscht aufzuzeichnen, sodaß Ebay
diese Daten nachträglich verändern kann und dies auch macht,
z.B. bei den Komplettforderungen.
Ich dachte du bist privater Verkäufer, kommen da solche Summen zusammen das du direkt an Klage und Gerichtsbeweisbarkeit denkst? Oder ist es eher eine Bagatellsumme? Falls nicht solltest du vllt. auch mal über eine Gewerbeanmeldung nachdenken.
Ist es zulässig, Rechnungen variable aufzustellen oder muß
eine Rechnung nicht vielmehr alle Forderungen enthalten, die
zu begleichen sind? (Beispiel: Ebay berechnet 25,89 Euro
Rechnungsbetrag fordert aber 53,74 wg. laufender offener
Positionen,von Auktionen also, die noch gar nicht
abgeschlossen sind). Ist das nicht Urkundenfälschung?
Nein, das nennt man Vorauskasse. Und diese wird nach Ablauf der Auktionen an die Realität angepasst.
Und noch etwas aus deinem letzten Posting:
Dann darf Ebay sich bestimmt auch weigern, die Zahlung ihrer
Rechnungsbeträge per PayPal abzulehnen,obwohl dies ein
Tochterunternehmen von Ebay ist?
Klar doch. Das ganze ist ein Tocherunternehmen - eine selbständige Firma. Du hättest doch sicherlich auch lieber dein Gehalt auf deinem Konto und nicht auf dem Konto deiner Tochter?
darf Ebay alles das tun, was es bisher so macht, während sich Käufer
und Verkäufer untereinander zerfleischen.Klingt irgendwie nicht nach
Marktwirtschaft in einer Demokratie, oder?
Doch, denn es zwingt dich keiner irgendetwas über ebay zu machen. Du kannst genausogut die lokale Wirtschaft unterstützen und in ein Fachgeschäft gehen.
Gruss,
Julia