Was darf ein Elektriker ohne Meisterbrief?

Hey,
Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich SmartHome angemeldet. 1999 habe ich meine Gesellenprüfung als Elektroinstallateur erfolgreich absolviert und weitere 12Jahre in diesem Bereich gearbeitet. In dieser Zeit habe ich nebenher IT–Zertifikate erworben und arbeite seit 2012 als IT–Systemadministrator. Jetzt habe ich ein Nebenberufliches Kleingewerbe angemeldet und würde gerne wissen, welche Tätigkeiten im Bereich Elektroarbeiten ich ausführen darf? Ist es erlaub, wenn ich zB. die Verkabelung zum Rolladenkasten erweitere oder darf ich solche Tätigkeiten ohne Meistertitel überhaupt nicht ausführen?

So ist es.

Beispiel Rolladenbauer:
Der dürfte den Rolladen an die bauseits vorhandene Leitung elektrisch anschließen. Er darf aber keine neue Leitung vom Sicherungskasten aus oder sonst wo neu verlegen um den Rolladen erstmals elektrisch zu betreiben.

Beispiel Küchenbauer: er darf Küchengeräte und Leuchten an den Möbelteilen an vom Elektriker vorbereitete Anschlussdosen anschließen. Aber keine neuen Leitungen legen um stärkere Geräte zu betreiben z.B.

Du dürftest sicher den Rolladenschalter in dein Smart-Home -System einbinden.

MfG
duck313

Damit befindet er sich bereits in der Grauzone, bedingt durch die NAV dürfte er eigentlich nichts fest mit der elektrischen Anlage verbinden.

Es kommt auf die Tiefe und die Breite der Tätigkeiten an.
Tiefe: Wenn er etwas macht, was besondere Fachkenntnisse erfordert, die man sich nicht mal eben aneignen kann: Meisterpflicht.
Breite: Wenn er nur einfachere Tätigkeiten ausführt, aber damit die volle Breite des Elektrotechnikerhandwerks abdeckt: Meisterpflicht.

Hi,

vielleicht erhellt dich Folgendes.

Schöne Grüße
Ann da Cava

Jawohlja. Den neugekauften Staubsauger darf der Kunde nicht an die Steckdose anschließen, weil kein Meisterbrief vorhanden.
Es dürfen alle notwendige Arbeiten ausgeführt werden, die der amtlichen Abnahme nicht bedürfen. Ob ein Rolladen mit einem Stecker an der Steckdose oder einer geeignetten Klemmvorrichtung an die vorhandene Zuleitung angeschlossen wird, ist wohl nicht der Diskusion wert.

Ich weiß ja nicht, wie Du das machst - aber ich habe herausgefunden, dass es völlig genügt, wenn man den Stecker in die Dose steckt. Verlöten tut da nicht not!

(Übrigens braucht man zum Hosenanziehen auch keine Kneifzange!)

Schöne Grüße

MM

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Also ist es mir nicht erlaubt, einen Schalter auszubauen und einen SmartHome fähigen Schalter einzubauen? Ist ja schon krass, ich habe 12 Jahre komplette Einfamilienhäuser alleine installiert und am Ende hat der Meister nur unterschrieben und nie die Baustelle gesehen.

Das mag so gewesen sein, aber wenn etwas passiert wäre, hätte er gehaftet und nicht du, weil er unbesehen unterschrieben hat.

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:point_up_2::point_up_2::point_up_2:

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Wovon sprichst du da eigentlich?

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Ich kann ja verstehen, dass ich kein Kabel abgreifen darf um zB einen Rolladenmotor anzuschließen. Aber Schalter, Lampen usw. austauschen, sowas sollte doch eine Elektrofachkraft dürfen?!?

Hi. Meine Wohnzimmerleuchte hat keinen Stecker. Also darf ich die Lampe nicht fest mit der elektrischen Anlage verbinden? Wahnsinn. Da habe ich mich wohl strafbar gemacht.:rofl:

Falls Du über eine muliple Persönlichkeit verfügst (dieses Eindrucks kann ich mich auch sonst ab und zu nicht erwehren) und für Dich selbst gewerblich tätig bist, darfst Du das allerdings nicht.

Ah ja, da haben wir wieder den Stammtisch-Schorsch, wie wir ihn kennen. Den anderen lese ich wesentlich lieber. Bist Du sicher, dass dieses Gebrabbel @MrSpeedy etwas hilft?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

hier zum Nachlesen § 13 NAV:

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html

Schöne Grüße

MM

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Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

„Die Arbeiten“ sind:
Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage.
„Instandhaltung“ allerdings nur für Arbeiten zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung.

Nun kommt die Frage: Was gehört denn zur elektrischen Anlage?
Das ist in der NAV nicht definiert.
Ich persönlich halte es für sinnvoll, nur zum dauerhaften Verbleib im Objekt gedachte und fest angeschlossene Dinge als Teil der Anlage anzusehen.
Lampen sind NIE Teil der elektrischen Anlage, weil diese in aller Regel für den Austausch durch den Laien konzipiert wurden.

Die Begründung in der NAV für dieses Gebot ist an den Haaren herbeigezogen:
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf…
Danach kommt der Hinweis auf die Regeln der Technik, gefolgt vom Gebot, dass nur eingetragene Unternehmen diese Arbeiten ausführen dürfen.

Welche „unzulässige Rückwirkung“ mag wohl ein Wechselschalter auslösen können?

Zudem gibt es in der NAV keine Bußgeld- oder Strafvorschriften. Auch im EnWG, auf Grundlage dessen §18 die NAV erlassen wurde, sind diese nicht (diesen Paragrafen betreffend) zu finden.

Für DICH ganz konkret bedeutet das:
Die NAV kann dir nichts anhaben.
Einfache, wiederkehrende Nebenarbeiten im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit sind auch nach der HWO wohl kein Problem.
Sobald du aber wesentliche Tätigkeiten eines Elektrotechnikers anbietest oder durchführst, bekommst du Ärger.
ICH PERSÖNLICH sähe kein Problem darin, wenn du „Hausmeisterdienste“ durchführst und dann tatsächlich auch mal (als Elektrofachkraft) eigenverantwortlich eine Steckdose austauschst.

Halte dich auf dem Laufenden (VDE Normen!) und schließe eine Betriebshaftpflicht ab, die solche Tätigkeiten umfasst.

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Etwas so Zusammengeschlamptes wie die NAV hätte man dem Kabinett Merkel I kaum zugetraut - 1998 - 2005 war es ganz normal, dass sich die Damen und Herren Gesetzgeber davon überraschen ließen, was dabei wohl herauskäme, wenn sie mal wieder ‚halt irgendwas‘ verabschiedet hatten.

Schöne Grüße

MM

PKW-Maut?
Abgas-Skandal?
Cum-Ex?
Bundestrojaner?
Mehrwertsteuersenkung Bahn?
Rentensteuer?
Elektronisches Postfach für Juristen?
Elektronischer Personalausweis?
Internet-zensur?
Eu-Kommission?

Brauchst du noch mehr Beispiele für völlig unzureichende oder verfassungswidrige Gesetzgebung oder Fehlverhalten des Kabinetts?

Moin,
du darfst all die Arbeiten ausführen, welche zu deinem Ausbildungsberuf gehören, z.B. Schalter und Steckdosen einbauen, Sicherungsverteilung installieren und in Betrieb nehmen, SAT-Antenne installieren und und und.
Auch kannst du Mitarbeiter einstellen.
Du darfst jedoch nicht ausbilden. Auch wird es dir untersagt bleiben bei einem Versorgungsunternehmen einen Stromzähler zu beantragen, weil dir hierzu die Konzession fehlt. Die Mitgliedschaft in einer Innung wird auch nicht möglich sein.
Du sagst, du seiest 12 Jahre in dem Beruf tätig, hast also eine gewisse Berufserfahrung. Was aber möglicherweise fehlt ist eine kaufmännische Ausbildung. Diese erhälst du während einer Meisterschule. Auch die rechtliche Komponente wie z.B. VDE-Vorschriften oder VOB, BGB oder TAB sind Bestandteile dieser Schulung. Diese Kenntnisse sind nicht zu unterschätzen.
Gerade in deinem Beruf rate ich zum Ablegen einer Meisterprüfung. Die Schulungen hierfür sind auch nach Feierabend und am Wochenende möglich.
Als Endverbraucher würde ich eh nur Meisterbetriebe beauftragen. Auch werden Architekten dir keine Aufträge ohne Meistertitel zukommen lassen.

Ich hatte einst eine Diskussion mit der Handwerkskammer genau zu diesem Thema.
Allerdings ging es hier um Tischlerarbeiten.
Auch wenn das Handwerk an sich nicht zu vergleichen ist, so ist es trotzdem so, dass in beiden Berufen die Meisterpflicht herrscht.

Als Tischlergeselle der sich selbständig macht kannst du z.B. das Gewerbe „Montage von Baufertigteilen“ anmelden. Hier kann ich Türen und Fenster montieren, Schränke aufbauen etc.
Ich darf aber z.B. nicht: Fronten an vorhandenen Möbeln austauschen, Einbauschränke mit Blenden montieren etc. da es sich hier lt. deren Aussage um „die hohe Kunst des Tischlers“ handelt, der ich jedoch bin.
Selbst gefährliche Dinge, wie Holzdecken darf ich montieren, kein Problem. Keiner prüft ob ich überhaupt entsprechende Vorschriften für die Befestigung kenne, damit diese keinem Auf den Kopf fällt.

Bei Elektrikern wird es denke ich ähnlich aussehen. Daher würde ich hier empfehlen einen Anruf bei der Handwekskammer zu tätigen.

Interessant wäre hier aber zu wissen welches Gewerbe du angemeldet hast.

Die Handwerksordnung Anlage A besagt, dass Elektriker oder Elektrotechniker ein Zulassungspflichtiges Gewerk ist. Mit 6 Jähriger Berufserfahrung kann man hier auch eine Sondererlaubnis erwirken, ohne Meistertitel. Ansonsten ist der Meistertitel verpflichtend.
Hat man die Gewerbeanmeldung für Elektrik gar nicht, so darf man diese Arbeiten natürlich auch nicht ausführen.

Ich weiss, dass dies trotzdem viele tun, erlaubt ist es aber nicht.

Daher wie gesagt: Am besten der Anruf bei der Handwerkskammer.

Viel Erfolg, auf diesem blöden steinigen Weg.

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Jetzt ganz ehrlich, bei einem Tischler kann man vielleicht noch darüber streiten (obwohl du schreibst, dass du auch gefährliche Dinge wie Holzdecken montieren darfst), aber dass im Elektrik-Handwerk Meisterzwang herrscht, finde ich absolut ok.

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