Was darf man ungelernter Weise?

Hallo allerseits,

hat jemand eine Ahnung, ob (medizinisch) ungelernte Personen Fußreflexzonenmassage und Schröpfen (erlernt durch Kurzlehrgänge)usw. dürfen?

Würd mich mal interessieren, in welchem Rahmen man heutzutage ohne medizinische Ausbildung „therapieren“ darf!

Denn von solchen Leuten gibt´s ja viele, meistens beschränkt sich das ja doch auf (esoterische?) Geschichten wie Farbtherapie, Reiki o.ä., aber bei Fußreflex und schröpfen kann man ja auch ganz schön was ins Arge bringen!

´( Oder wo kann man sowas einlesen?)
Dankeschön schonmal!
shockscrew

Holla

hat jemand eine Ahnung, ob (medizinisch) ungelernte Personen

Was verstehst du darunter? Heilpraktiker z.B.?

Fußreflexzonenmassage und Schröpfen (erlernt durch
Kurzlehrgänge)usw. dürfen?

Würd mich mal interessieren, in welchem Rahmen man heutzutage
ohne medizinische Ausbildung „therapieren“ darf!

Ganz einfach (oder auch nicht :smile: ), es duerfen in D nur zwei Berufsgruppen diagnostizieren und therapieren, approbierte Aerzte und Heilpraktiker. Die Frage ist nur, wie bei deinen Beispielen unten, was ist eine medizinsche Therapie und was ist … aeh … „was anderes“ (um das mal vorsichtig und hoeflich zu formulieren :wink: ).

Heilpraktikergesetz §1(2):
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Denn von solchen Leuten gibt´s ja viele, meistens beschränkt
sich das ja doch auf (esoterische?) Geschichten wie
Farbtherapie, Reiki o.ä., aber bei Fußreflex und schröpfen
kann man ja auch ganz schön was ins Arge bringen!

Das ist m.A. auch ein grosses Problem. Solange es um „nichtmechanische“ Behandlungen geht, ist es wohl jedem selbst ueberlassen, aber ein Heilpraktiker darf auch Sachen, die andere Leute mit langer Erfahrung nicht duerfen oder die gefaehrlich werden koennen. Prinzipiell duerfte er auch Operationen durchfuehren (oder nicht?).

´( Oder wo kann man sowas einlesen?)

Heilpraktikergesetz
Medizinproduktegesetz
Medizinprodukteverordnung
Arzneimittelgesetz
Transfusionsgesetz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Infektionsschutzgesetz
Psychotherapeutengesetz
Heilmittelwerbegesetz

So, das waren alle, die mir einfallen, mehr oder minder wichtig fuer diese Sachen :smile:
Viel Spass :wink:

Gruss, Lutz

Holla

Was verstehst du darunter? Heilpraktiker z.B.?

Nein, Heilpraktiker haben ja eine medizinische Ausbildung!
Ich meine jetzt z.b. eine Verkäuferin, die im Wellness-Bereich solche Sachen anbietet.

Ganz einfach (oder auch nicht :smile: ), es duerfen in D nur zwei
Berufsgruppen diagnostizieren und therapieren, approbierte
Aerzte und Heilpraktiker. Die Frage ist nur, wie bei deinen
Beispielen unten, was ist eine medizinsche Therapie und was
ist … aeh … „was anderes“ (um das mal vorsichtig und
hoeflich zu formulieren :wink: ).

„was anderes“ habe ich doch gar nicht geschrieben, ich meinte: wo ist die Grenze- also beispielsweise darf jeder jedem Bachblüten andrehen oder Reiki machen oder Kinesiologie oder Farbtherapie…(diese Sachen sind ja nahezu risiko- und Kontraindikationslos), aber bei Fußreflexzonentherapie und auch beim Schröpfen kann es zu unerwünschten Reaktionen kommen,wenn man die Kontraindikationen nicht kennt oder wenn man kein anatomisches/medizinisches Wissen hat!


Heilpraktikergesetz §1(2):
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede
berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung
oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei
Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Das ist m.A. auch ein grosses Problem. Solange es um

„nichtmechanische“ Behandlungen geht, ist es wohl jedem selbst
ueberlassen, aber ein Heilpraktiker darf auch Sachen, die
andere Leute mit langer Erfahrung nicht duerfen oder die
gefaehrlich werden koennen. Prinzipiell duerfte er auch
Operationen durchfuehren (oder nicht?).

Also, was HP´s dürfen ist ja schon recht klar definiert /festgelegt, und ich habe bisher noch nichts von operierenden HP´s gehört, meine Frage bezieht sich auf absolut „fachfremde“ Leute, die Massagen, schröpfen, Tiefenwärme usw. anbieten.

Heilpraktikergesetz
Medizinproduktegesetz
Medizinprodukteverordnung
Arzneimittelgesetz
Transfusionsgesetz
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Infektionsschutzgesetz
Psychotherapeutengesetz
Heilmittelwerbegesetz

So, das waren alle, die mir einfallen, mehr oder minder
wichtig fuer diese Sachen :smile:
Viel Spass :wink:

Vielen Dank!
shockscrew

Holla

„was anderes“ habe ich doch gar nicht geschrieben, ich meinte:
wo ist die Grenze- also beispielsweise darf jeder jedem
Bachblüten andrehen oder Reiki machen oder Kinesiologie oder
Farbtherapie…(diese Sachen sind ja nahezu risiko- und
Kontraindikationslos), aber bei Fußreflexzonentherapie und
auch beim Schröpfen kann es zu unerwünschten Reaktionen
kommen,wenn man die Kontraindikationen nicht kennt oder wenn
man kein anatomisches/medizinisches Wissen hat!


Heilpraktikergesetz §1(2):
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede
berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung
oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei
Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Kann man aus diesem Parapraphen ersehen; ist es eine Heilbehandlung, so ist es nicht erlaubt! Ein Grauzone sind die „Wohlfuehl“-Behandlungen, Entspannungsmassage, Yoga usw. fallen nicht unter medizinische Therapie, aber bei aehnlichen Sachen wird es schwierig. Bei Einzelfaellen will ich mich nicht festlegen, da muesste man mal schauen, ob es Gerichtsurteile oder Einschaetzungen von Krankenkassen gibt, die man als Indiz heranziehen kann.

Bei den von dir genannten Faellen _tippe_ ich mal folgendermassen:
Bachblueten sind kein Arzneimittel(? bin nicht sicher), der Verkauf waere legal, aber ein wahrscheinliche vorhergehende Diagnose waere ein Verstoss.
Reiki kann ich nichts zu sagen, hab ich mich nicht beschaeftigt. Aber auch hier gilt: wenn es angewendet wird (dem Patienten versprochen?), um gezielt Krankheiten zu behandeln, koennte es Probleme geben.
A. Kinseologie kenne ich als Diagnoseverfahren, faellt es auch darunter.
Fussreflexzonen, hm…, sehe ich eher als „Entspannungsmassage“ oder sind damit gezielte Heilversprechen/Krankheitsbekaempfungen verbunden?
Schroepfen? Sind das die Unterdruckkugeln oder eine Art Aderlass?

_Meiner_ Ansicht nach ist die Sache wirklich einfach; den obigen Paragraphen nehmen: Ist es eine Heibehandlung? Egal wie/wodurch? Dann duerfen es keine medizinischen Laien!

Gruss, Lutz

Hallo shockscrew,
hallo Lutz!

Grundsätzlich darf Dir jeder Bachblüten, Farbtherapie etc. andrehen, den hierfür gibt es keinen vorbestimmten Ausbildungsweg mit staatlicher Anerkennung. Aber das hat m. E. nichts zu heissen. Es gibt genügend Schulmediziner und Heilpraktiker mit Ausbildung, die aber nicht therapieren können. Ein Schein an der Wand sagt leider gar nichts, da zur Therapie mehr gehört als gepauktes Wissen.

Sämtliche erfolgreiche Behandlungen mit feinstofflichen Materialien setzen in der Regel ein hohes Wissen voraus, wie funktioniert der Körper, bei Bachblüten z. B. wie wird die Pflanze in der Homöopathie/Phytotherapie eingesetzt. Hierzu gehört auch die Ergreifung des Menschen als „ganze Einheit“.

Das Reiki oder Kinesiologie nahezu risikolos sind, wage ich aus einer Erfahrung im Bekanntenkreis zu bezweifeln. Wenn der Klient Tatsachen verschweigt, wie z. B. ein schwaches Herz, weswegen er Medikamente nehmen muss, kann dies schon zu Komplikationen führen.

Es heisst zwar, dass man auf Bachblüten nicht allergisch reagieren kann, aber es gibt Menschen, die sind im Empfinden so sensibel feinstofflich, dass sie doch mittels einem Heuschnupfen allergisch reagieren (so gesehen bei Elm = Ulme).

Eine Diagnose darf natürlich nicht gestellt werden. Zumal man in der Homöopathie als Patient die schulmedizinische Diagnose „vergessen“ soll. Der ständig eingeschlafene, kleine, rechte Zeh und das linke, meist in den Abendstunden flatternde Auge haben u. U. den ein und denselben Ursprung. Der soll ja behandelt werden und nicht das Symptom der Diagnose.

Wenn der im Fitness-Center ein Angebot zur Farbtherapie gemacht wird, dann klopf doch die Person ein bisschen ab. Das ist schwer, wenn man nichts versteht, aber umso mehr ist der Gefragte gefordert, Dir das verständlich zu machen. Du kriegst ganz schnell raus, ob der Anbieter fähig ist oder nur einseitig gepauktes Latein predigt. Farbtherapie ist ein Teil von einer ganzheitlichen Behandlung, die an Deinem Körper geschieht. Von daher ist es wichtig, dass der Behandler Wissen zu den „angrenzenden Gebieten“ hat.

Bei der Fussreflexzonenmassage ist es meines Wissen so, dass jetzt nur noch medizinisch ausgebildete Personen diese hier in Deutschland anbieten dürfen. Sie wird aber an einigen guten Kosmetikerschulen (!) gelernt. Man kann also die Griffe der Fussreflexzonenmassage und weiss um ihre medizinische/kosmetische Bedeutung, darf sie aber in einem normalen Kosmetiksalon nicht anbieten. Also verkauft mir meine Kosmetikerin (die darin wirklich begnadet ist) eine „Fussmassage“, für die ich in einer richtigen „Praxis“ glatt das Dreifache hinlegen würde.

Von auf einem Kurzlehrgang erworbenem Wissen im Schröpfen würde ich jedoch abraten. Bis zum 2. WK war das ein gutes, altes Hausmitteln und zumindest die Oma in der Familie wusste, wann, wie und wo die Gläser aufgesetzt werden. Man kann vielleicht die Technik in zwei Tagen lernen, aber um hier wirklich als Unterstützungsfunktion dienen zu können, braucht es doch viele Freiwillige im Bekanntenkreis.

Mach es wie beim herkömmlichen Arztbesuch. Verlass Dich auf die Mundpropaganda, sei aber offen und setzte Dich nsatzweise mit der Thematik auseinander, damit Du weisst, auf was Du Dich einlässt.

Gruss Angela

P.S.: Ein Heilpraktiker ohne schulmedizinisches Studium und ohne die Titulierung „Arzt“ darf noch nicht einmal den Tod amtlich bescheinigen. Wie soll der da operien dürfen?

Hola Angela

P.S.: Ein Heilpraktiker ohne schulmedizinisches Studium und
ohne die Titulierung „Arzt“ darf noch nicht einmal den Tod
amtlich bescheinigen. Wie soll der da operien dürfen?

Naja, nicht alle Vorschriften und Gesetze muessen Sinn machen :smile:

Aber mal ernsthaft, ich behaupte ja nicht von mir, ein Fachmann auf dem Gebiet zu sein, aber ich habe nichts gefunden, was generell eine OP verbietet…
Z.B. duerfen HPs Spritzen in die Vene setzen, was auch Krankenschwestern nicht duerfen, oder? Akupunktur ist auch eine invasive Therapie, und wenn die Nadeln nun sehr viel dicker :smile: werden, wo ist da der prinzipielle Unterschied?

Gruss, Lutz