Was genau kommt nach Alg I?

Hi,

ich habe mal eine Verständnisfrage:

Person A bekommt 1.500  ALG.
Was passiert, wenn das ausläuft?
Bekommt er dann nur noch den Alg-II-Satz von 359 €?

Er wohnt mit seiner Freundin zusammen, die arbeitet und 1.800 € netto verdient.

Weiß einer, was wirklich passiert?

Grüße

Hallo, naja ganz einfach: es passiert NICHTS!
Es gibt natürlich kein Geld vom Amt, also schleunigst einen neuen Job suchen, zur Not erstmal nen Minijob zur Überbrückung.

Gruß

Vielleicht Alg II.

Was passiert, wenn das ausläuft?
Bekommt er dann nur noch den Alg-II-Satz von 359 €?

Grundsätzlich ja, + im ersten Jahr (noch; soll im Rahmen des Sparpaketes der Regierung abgeschafft werden) einen Übergangsbetrag (der sog. „Alg-Zuschlag“), der sich nach der Alg-I-Höhe berechnet und den „Einkommenseinbruch“ etwas abmildern soll. Im 1. Jahr des Alg-II-Bezuges beträgt dieser monatliche Zuschlag max. 160 €, im 2. Jahr 50 % des Betrages aus dem 1. Jahr, max. also 80 €.
Nachzulesen ist dies in § 24 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 24.html).

„Grundsätzlich“ bedeutet aber, dass es Ausnahmen gibt! Denn der Regelsatz* wird nur dann voll ausgezahlt, wenn man:

1. kein zu hohes Vermögen hat. Wie hoch hier der individuelle Freibetrag der Person ist, kann man sich anhand von FAQ:3248 selber ausrechnen.

Er wohnt mit seiner Freundin zusammen,

Hier wird das Amt dann prüfen, ob es sich bei der Partnerschaft um eine sog. eheähnliche Gemeinschaft (eG) handelt!
Nach § 7 (3) Nr. 3c), (3a) Nr. 1 + 4 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__ 7.html) darf das Amt das Vorliegen einer eG immer dann vermuten, wenn man wechselseitig über das Geld des anderen verfügen kann und/oder(!) mind. 1 Jahr zusammenlebt. (Ob eines dieser beiden hier infrage kommenden Dinge (oder sogar beide) hier zutrifft, wirst Du besser beantworten können.)
Vorauf ich hinaus will, ist
2. Sobald eine eG vorliegt, bildet man mit seinem Partner eine sog. Bedarfsgemeinschaft (BG), was bedeutet, dass das Amt sowohl das Einkommen des Partners als auch dessen Vermögen (sofern vorhanden und über dessen individuellem Freibetrag liegend) monatlich auf den Bedarf des Arbeitslosen und damit auf sein Alg II angerechnet wird!

die arbeitet und 1.800 € netto verdient.

Bei diesem Verdienst der Partnerin würde dem Arbeitslosen wohl kein Alg II zustehen (weswegen auch keine (anteilige) Miete (im Amtsdeutsch: KdU = Kosten der Unterkunft) zustünde), falls das Amt das Vorliegen einer eG/BG bejahen würde.

Aus Erfahrung noch dieser Hinweis:
Das Amt neigt dazu, selbst dann einfach eine eG/BG anzunehmen (und dementsprechend das Alg II entweder zu kürzen oder ganz abzulehnen), auch wenn das Paar das Vorliegen einer solchen (ob glaubhaft oder nicht) bestreitet. Sollte dies auch im fiktiven Fall so sein, lohnt sich aller Regel ein Widerspruch gegen den Alg-II-(Ablehnungs-)Bescheid), weil viele dieser Entscheidungen im Widerspruchsverfahren gekippt werden (natürlich sofern eine eG/BG tatsächlich nicht vorliegt)!

*) und auch der Alg-Zuschlag? Das weiß ich nicht genau, ob und wie darauf was angerechnet wird, aber hoffentlich jemand anderes!

LG
Jadzia

^^ Was meinst was der an Bewerbungen schreibt…

Also eheähnlich würde ich das schon nennen bei denen (4Jahre), jedoch hat wirklich jeder sein Geld, A könnte z.B. beweisen das er 400euro miete jeden monat bezahlt (Kontoauszug) auch die restlichen verpfl. Zahlungen laufen so.

Ich meine A kann doch nicht hoffen von den Almosen seiner Freundin leben zu dürfen?

Was ist wenn sie ihn dann rausschmeisst, ich mein sowas wäre ja ein staatlicher Beziehungskiller?!?

Und warum muss sie ihre Finanzen offen legen?

super infos thx

Hallo,

die pauschele Antwort „einen Job suchen“ ist natürlich Quatsch, weil man davon ausgehen sollte, dass der Betreffende sich drum kümmert.
Aber: bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann man erwarten, dass die Partner gegenseitig füreinander einstehen. D.h. es sind keine Almosen sondern ein gemeinschaftliches Leben, in dem der eine dem anderen auch mit finanziert, wenn der Partner in finanzieller Not ist (das, was in der ehe auch passiert).

Grüße
Jessica

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hmm, ja ist es denn dann möglich das die Freundin von A in Steuerklasse 3 geht? Dann wird sie ja dann so 400-500 euro mehr haben netto.

Das wäre dann natürlich ein Trostpflaster, ist zwar nicht soviel wie wenn man alleine Hartz4+Miete etc. bekommt, aber immerhin etwas.

hmm, ja ist es denn dann möglich das die Freundin von A in Steuerklasse 3 geht?

Nein, das geht tatsächlich nur, wenn man verheiratet ist, nicht aber bei einer ehe_ähnlichen_ Gemeinschaft! Schließlich heißt es ausdrücklich „_Ehegatten_splitting“.

(Rein vorsorglich stelle ich hier als [MOD] schonmal Folgendes fest:
Ob man diese vordergründige Ungleichbehandlung nun gerecht findet oder nicht, darüber brauchen wir hier gar nicht erst anfangen zu diskutieren, weil es so nun mal im Gesetz steht und Diskussionen über deren Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit allenfalls ins Innenpolitik-Brett gehören!)

LG
Jadzia Dax

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Guten Tag,

danach könnte Person A Alg II beantragen.

Bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht, wird er mit seiner Partnerin zusammen geprüft.

Ich gehe mal davon aus, dass keine Kinder vorhanden sind.

Zunächst wird der Bedarf bestimmt, hier kann ich nur eine Beispielrechnung angeben, da einfach zu viele Daten fehlen.

2 x Regelleistung = 323,00 Euro x 2 Personen = 646,00 Euro

hinzu kommt die Miete (incl. Betriebs- und Heizkosten)-da ich diese nicht kenne, nehme ich mal eine Miete von 600,00 Euro an-- Heraus kommt ein Bedarf von 1246,00 Euro

Nun wird das Nettoeinkommen von der Partnerin angerechnet (abzüglich den Freibetrag) - also ca. 1800,00 Euro - 280,00 = 1520,00 Euro.

Somit wäre zuviel Einkommen vorhanden:
Bedarf abzügl. Einkommen = 1246,00 - 1520,00 = - 274,00 Euro = übersteigendes Einkommen

–> In dieser Beispielrechnung würde kein Anspruch auf Alg II bestehen.

ABER beachte, um dies genau zu berechnen, benötigt man genaue Angaben zu den Wohnkosten, den Brutto- und Nettoeinkommen der Partnerin, die Ausgaben der Partnerin (Fahrkosten, Kfz-Beitrag, Riesterbeitrag, und weitere Arbeitskosten). Denn es muss eine individuelle Berechnung erfolgen.

Also sollte trotzdem ein Antrag auf Alg II gestellt werden!

Gegebenenfalls käme auch noch Wohngeld in Frage, aber auch hier könnte das Einkommen der Partnerin zu hoch sein.

die pauschele Antwort „einen Job suchen“ ist natürlich
Quatsch, weil man davon ausgehen sollte, dass der Betreffende
sich drum kümmert.

Aha sollte man ja? Kennst du viele Arbeitslose? Ich ja. Davon mal abgesehen:
Wenn du meinen Beitrag weiter gelesen hättest, hättest du vielleicht auch verstanden dass ich mich darauf bezog, dass viele (verständlicherweise) erstmal nicht jeden Job annehmen der sich bietet wenn man auch so gut über die Runden kommt. Für sehr viele (wie siehts bei dir aus?) ist z.B. ein 400€ Job als Inventurhelfer o.ä. anscheinend zu „entwürdigend“. Ich wollte klar machen, dass man nun in so einer dringenden Situation ist, dass man auch so etwas suchen sollte.
Ansonsten danke, dass du meinen Beitrag als „Quatsch“ bezeichnest…

Aus Erfahrung noch dieser Hinweis:
Das Amt neigt dazu, selbst dann einfach eine eG/BG anzunehmen
(und dementsprechend das Alg II entweder zu kürzen oder ganz
abzulehnen), auch wenn das Paar das Vorliegen einer solchen
(ob glaubhaft oder nicht) bestreitet. Sollte dies auch im
fiktiven Fall so sein, lohnt sich aller Regel ein Widerspruch
gegen den Alg-II-(Ablehnungs-)Bescheid), weil viele dieser
Entscheidungen im Widerspruchsverfahren gekippt werden
(natürlich sofern eine eG/BG tatsächlich nicht
vorliegt)!

Hallo Jadzia, das würde mich mal interessieren: hier liegt ja offensichtlich ein Paar vor, warum ist das nun keine Bedarfsgemeinschaft? Dann wird ja sicher jeder sagen der nicht verheiratet ist, dass es keine ist. Als was soll das sonst durchgehen, als WG? Hat mich immer etwas gewundert, warum der Gesetzgeber da nicht automatisch von einer Bedarfsgemeinschaft spricht, das öffnet doch Betrug Tür und Tor.
Vielleicht sehe ich das aber auch mal wieder zu pessimistisch… :wink:

Gruß

Hallo,

ja, ich kenne ein paar Arbeitslose, die sehr froh um einen Job wären. Daher finde ich Deinen Beitrag zu Anfang, dass der Arbeitlose sich halt jetzt einen Job suchen soll Quatsch, ja, das gebe ich zu. Denn damit wirfst Du him indirekt vor, dass er genau dieses nicht tut und sich nur auf die faule Haut legen will.

Also sorry, wenn ich nicht ganz Deiner Meinung bin und Du Dich angegriffen fühlst.

Grüße
Jessica

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