Guten Tag,
danach könnte Person A Alg II beantragen.
Bei der Prüfung, ob ein Anspruch besteht, wird er mit seiner Partnerin zusammen geprüft.
Ich gehe mal davon aus, dass keine Kinder vorhanden sind.
Zunächst wird der Bedarf bestimmt, hier kann ich nur eine Beispielrechnung angeben, da einfach zu viele Daten fehlen.
2 x Regelleistung = 323,00 Euro x 2 Personen = 646,00 Euro
hinzu kommt die Miete (incl. Betriebs- und Heizkosten)-da ich diese nicht kenne, nehme ich mal eine Miete von 600,00 Euro an-- Heraus kommt ein Bedarf von 1246,00 Euro
Nun wird das Nettoeinkommen von der Partnerin angerechnet (abzüglich den Freibetrag) - also ca. 1800,00 Euro - 280,00 = 1520,00 Euro.
Somit wäre zuviel Einkommen vorhanden:
Bedarf abzügl. Einkommen = 1246,00 - 1520,00 = - 274,00 Euro = übersteigendes Einkommen
–> In dieser Beispielrechnung würde kein Anspruch auf Alg II bestehen.
ABER beachte, um dies genau zu berechnen, benötigt man genaue Angaben zu den Wohnkosten, den Brutto- und Nettoeinkommen der Partnerin, die Ausgaben der Partnerin (Fahrkosten, Kfz-Beitrag, Riesterbeitrag, und weitere Arbeitskosten). Denn es muss eine individuelle Berechnung erfolgen.
Also sollte trotzdem ein Antrag auf Alg II gestellt werden!
Gegebenenfalls käme auch noch Wohngeld in Frage, aber auch hier könnte das Einkommen der Partnerin zu hoch sein.