Hallo,
könnte mir jemand erklären, worin im Detaill die Arbeit eines Patentanwaltes besteht? Meldet er nur Patente an und macht die Verträge, oder prüft er sie auch, und muß er dann mit Fachleuten zusammenarbeiten? Gibt es eine spezielle Ausbildung, die er durchläuft bzw. spezialisiert er sich im Studium darauf, oder ist das Patentrecht sowieso Teil des Jurastudiums? Ich habe überhaupt keine Ahnung, aber mich würde das sehr interessieren!
Danke für die Antworten
Gila
Hallo Gila,
Der Patentanwalt hat ein technisches oder naturwissenschaftliche Hochschulstudium (zb. Ingenieur, Physik, Chemie usw.) und dann eine 3 bzw 4 Jährige Zusatzausbildung mit Staatsexamen (in Deutschland 3 Jahre zum Patenassessor; Für die Zulassung vor dem Europäischen Patentamt 4 Jahre).
Er arbeitet freiberuflich in (s)einer Kanzlei oder als Angestellter in der Patentabteilung der Industrie.
Näheres kannst Du im Internet unter Patentanwaltskammer finden.
http://www.patentanwalt.de/downloads/pa/PAK_A.pdf
Wenn Du ernsthaft interessiert bist, so schick nochmal eine Anfrage.
Gruß
Oriolis
Hallo Gila,
bei der Antwort will ich mich kurz fassen, denn über Google gibt es viele vertiefende Hinweise.
Ein Patentanwalt studiert zuerst ein Natur- oder Ingenieurwissenschaftliches Fach (Dr. - muß nicht sein). In einer ergänzenden jurist. Ausbildung kommen dann die Fächer Patentrecht, gewerbl. Rechtsschutz u.a. dazu. Dann kommen einige Jahre Praxis bei einer einschl. Kanzlei, um dann die Zulassung als Patentanwalt beim Patentamt/Patentanwaltskammer zu bekommen (ich verkürze hier sehr stark). Perfektes techn. Englisch ist notwendig.
Jeder kann, wenn man sich auskennt, selbst ein Patent/Marke usw. anmelden. Da ein Patentanwalt aufgrund der täglichen Praxis weiß, wie man eine Erfindung etc. prüft, sollte er immer der (gilt auch für weiblich) Ansprechpartner des Erfinders sein. Seine Aufgabe und Pflicht ist es, von der ersten Idee bis zum fertigem Patent den Erfinder zu (technisch und juristische) begleiten, alle Recherchen zu machen und die wasserdichte textliche Abfassung zu machen. In Streitigkeiten darf er auch vor Gericht den Erfinder vertreten. Jurist. Konkurrenz hat er eigentlich nur auf dem Gebiet des Markenrechtes (frühers Warenzeichen). Hier gibt spezialisierte Anwälte.
Unter http://www.patentamt.de gibt es eingehendere Informationen. Da steht auch, was bei einer Patentanmeldung zu beachten ist und was sie kostet.
Gruß Klaus
Hi Gila,
könnte mir jemand erklären, worin im Detaill die Arbeit eines
Patentanwaltes besteht?
Also der Patentanwalt macht alles was im gewerblichen Rechtsschutz (also Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Sortenschutz uvm.) anfällt. Das beginnt mit der Zusammenarbeit und Beratung von Erfindern und Entwicklern, dem Schreiben von Patentanmeldungen, dem „Begleiten“ der Anmeldung im Erteilungverfahren vor dem DPMA und vielem mehr, bis hin zur Vertretung der Mandanten vor dem Bundespatentgericht und (bei europäischer Zulassung) der Vertretung vor dem Europäischen Patentamt, weiterhin zusammen mit einem Rechstanwalt die Vertretung in Verletzungsprozessen und sogar die Vertretung in Patentfragen vor dem BGH ist möglich.
(siehe dazu auch Wikipedia-Artikel über Patentanwälte und die Infos der Patentanwaltskammer)
http://de.wikipedia.org/wiki/Patentanwalt
http://www.patentanwalt.de/
Gibt es eine spezielle
Ausbildung, die er durchläuft bzw. spezialisiert er sich im
Studium darauf, oder ist das Patentrecht sowieso Teil des
Jurastudiums?
Die Ausbildung zum Patentanwalt verlangt ein abgeschlossenes Ingenieurs-, Maschinenbau- oder naturwissenschaftliches Studium, mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung in dem technischen Beruf und dann die Ausbildung zum Patentanwalt, d.h. min. 26 Monate Arbeit in einer Kanzlei sowie einem begleitenden Spezialstudium an der Fernuniversität in Hagen. Dort lernt man alles über Zivilrecht (BGB, ZPO, HGB, uvm.) das Niveau entspricht ungefähr dem ersten Staatsexamen (jedoch ohne Strafrecht).
http://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/
Alternativ kann man auch anstatt in der Kanzlei auch in der Patentabteilung einer Firma ausgebildet werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums muss man noch das so genannte Amtsjahr absolvieren, d.h. 8 Moonate beim DPMA und BPatG (vergleichbar mit dem Referendariat bei den Rechtsanwälten).
Es gibt auch noch die „lange Lösung“, d.h. man kann sich das Amtsjahr sparen, wenn man 8-10 Jahre als „Kandidat“ (also Patentanwalt in Ausbildung) gearbeitet und dabei min. 100 Fälle bearbeitet hat.
In jedem Fall muss man dann noch die Deutsche Patentanwaltsprüfung bestehen, die aus zwei schriftlichen Klausuren á 5 Stunden und einer mündlichen Prüfung von 5 Stunden besteht.
http://www.vpp-patent.de/Bezirksgruppe-Mitte/Patenta…
Für die europäische Zulassung muss man dann noch eine gesonderte Prüfung ablegen.
http://www.epo.org/patents/learning/qualifying-exami…
Gruß,
Sax
Hallo Gila,
die Aufgabe eines Patentanwaltes sind nicht nur Patente und Gebrauchsmuster, sondern auch die Eintragung von Marken, Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen, Lizenzvergabe und -prüfung sowie Recherchen nach dem aktuellen technischen Stand der Dinge und sämtliche damit zusammenhängende Verträge. Weiterhin die Verfolgung der Eintragung der Schutzrechte, als auch die Überwachung der Einzahlung von Gebühren, weil z.B. bei eingetragenen Patenten zumeist eine Laufzeit von 20 Jahren besteht. Weiterhin befasst er sich mit Auslandsanmeldungen der jeweiligen Schutzrechte. Also es ist ein riesiges Aufgabengebiet, welches ein Spezialgebiet der Juristerei ist. Soweit ich weiß, haben Patentanwälte üblicherweise einen technischen Hintergrund als Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing. oder ähnliches), da sie ja technische Sachverhalte genauestens bewerten müssen in Hinblick auf Neuheit und Erfindungshöhe. Häufig wird natürlich auch mit Sachverständigen zusammengearbeitet, weil der PA sich kaum auf allen Gebieten bestens auskennen kann.
Wahrscheinlich kann das Deutsche Patent- und Markenamt hierzu noch mehr Auskünfte erteilen.
Ich hoffe, daß Dir dies weiterhilft.
Sonnige Grüße
Andrea
Hallo,
könnte mir jemand erklären, worin im Detaill die Arbeit eines Patentanwaltes besteht?
Hallo fragila,
zunächst zur Ausbildung (grob vereinfacht): man braucht ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Technik/Physik/Chemie). Dann macht man eine Ausbildung bei einem bereits zugelassenen Anwalt und wird dann zur Prüfung zugelassen. Besteht man, ist man Patentanwalt mit Zulassung vor dem DPMA (deutsches Patentamt). Für das EPA (europ. Patentamt) braucht es eine zusätzliche Prüfung. Patentanwalt oder -recht ist keine Sondersparte des Jurastudiums, sondern zunächst ein Ingenieurberuf, wobei dann bei der Ausbildung beim Anwalt das juristische Rüstzeug „Patentwesen“ dazukommt.
Patentanwälte beraten, vertreten vor den Ämtern und Patentgerichten („Anwälte“ eben). Kümmern sich um technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster), Marken („Warenzeichen“) und Designschutz (Geschmacksmuster). Dazu kommen Vertretungen in Verletzungsfällen, Patentrecherchen, Lizenzverhandlungen und -verträge etc. Das Gebiet ist sehr weit gefächert. Ausländer, die beim DPMA anmelden wollen MÜSSEN sich einen deutschen Vertreter nehmen. Dann kommen Übersetzungsarbeiten dazu. Ebenso Korrespondenz und Weiterleitung zwischen den Ämtern und Mandanten. Langweilig wird dieser Job nie, schon alleine deshalb, weil man oft schon viel früher weiß, was demnächst als neue Technik rauskommen wird…
Weiter Infos findest Du auch unter
http://www.patentanwalt.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Patentanwalt
Gruß
~B
Hallo Gila,
Patentanwälte sind meist Chemiker oder Physiker oder Biologen, die eine Zusatzausbildung zum Patentanwalt gemacht haben. Sie sind in erste Linie dafür da, den Klienten zu beraten, welches Schutzrecht für die Idee in Frage kommt. Des weiteren natürlich, um dann die entsprechenden erforderlichen Anträge beim DPMA zu stellen und die Schutzansprüche auszuarbeiten. Das ist das anspruchvollste an der Arbeit, weil die Formulierung der Ansprüche ausschlaggebend für die Erteilung und überhaupt Gültigkeit des Schutzrechtes ist. Die einzelnen Schutzrechte kannst du dir auf der Seite vom DPMA angucken. Man kann auch die Anträge selbst stellen und die Schutzansprüche formulieren, es gibt da Vorgaben, aber meist empfiehlt sich doch der Patentanwalt.
Ein Patentanwalt ist beratend tätig und muss dazu mit den in der Regel technisch oder naturwissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften (den Erfindern) zusammenarbeiten. Dafür muss er ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert haben, um danach eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zu durchlaufen. Näheres dazu findet sich unter http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbi…
Enrico
Hallo Gila,
bei Wikipedia.de findest Du eine gute und sehr ausführliche Erklärung. Hier aber ganz kurz gefasst:
Der Patentanwalt vertritt Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge) vor dem Patent- und Markenämtern und vor dem Bundespatentgericht.
Patentanwälte können nicht vor ordentlichen Gerichten eigenständig tätig werden, sondern müssen dort einen Rechtsanwalt beauftragen, können jedoch im Verfahren aktiv teilnehmen.
Patentanwälte haben eine abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildung sowie eine juristischen Zusatzausbildung.
Julia
Hallo Gila,
Die Arbeit des Patentanwalts ist in Hinblick auf die Beratung und Vertretung in §3 Patentanwaltsordnung und in Bezug auf seine Tätigkeit vor Gericht in §4 Patentanwaltsordnung geregelt.
Kurz gesagt befasst sich ein Patentanwalt mit der Rechtsberatung und Vertretung von Mandanten vor dem zuständigen Behörden und Gerichten im Bereich gewerblicher Schutzrechte (Erlangung, Verteidigung und Verwaltung) und damit verbundener Rechtsgebiete wie Urheberrecht.
Die gewerblichen Schutzrechte umfassen Patente, Gebrauchsmuster, Marken, geografische Herkunftsangaben, Sortenschutz, Halbleitertopographien, Geschmacksmuster (Designrechte).
Diese Schutzrechte schützen das geistige Eigentum nach den einzelnen gesetzlichen Regelungen sehr unterschiedlich in Bezug auf Schutzumfang, Schutzdauer und Voraussetzungen für den Beginn des Schutzes.
Die Beratung - siehe http://www.patmade.de/dienstleistungen - schliesst eventuell auch die Ausarbeitung und Einreichung aller zur Anmeldung des Schutzrechts notwendigen Unterlagen (Texte, Zeichnungen, Bilder, Proben, Saatgut, usw.) mit ein.
Die Ausbildung läuft mehrteilig.
Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung gemäß Patentanwaltsausbildungs- und prüfungsverordnung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit technischem oder naturwissenschaftlichem Schwerpunkt und ein zur Übernahme der Ausbildung bereiter Patentanwalt.
Zum Ausbildungshergang sei auf das Berufsbildungszentrum, Kandidatentreff.de oder patentanwaltskammer.de verwiesen.
Diese spezielle Ausbildung verlangt während der betrieblichen Ausbildung ein Fernstudium für Patentanwälte und anschließend ein „Amtsjahr“ beim Deutschen Patent-und Markenamt und dem Bundespatentgericht in München.
Siehe auch de.Wikipedia.org.
Mit freundlichen Grüßen
patmade
Hallo patmade,
ganz, ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antowrt! Das hat mir sehr weitergeholfen!
Liebe Grüße
Gila
Ganz herzlichen Dank, auch für den link - die Informationen haben mich sehr weitergebracht.
LG Gila
Danke Klaus und liebe Grüße! Gila
Hallo Sax, das ist ja wirklich eine aufwändige Ausbildung! Herzlichen Dank für die aufwändige Antwort!! LG Gila
Dankeschön und sonnige Grüße zurück!! Gila
Hey bavacat, nett daß Du so ausführlich geantwortet hast, dank Dir ganz herzliche! LG Gila
super, danke!!! LG Gila
dankeschön für die antwort, die hilft mir weiter! lg gila