Was ist die Bundesrepublik?

Hallo,

was ist die Bundesrepublik Deutschland offiziell? Der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, ein Staat auf deutschen Boden oder der Staat des Volkes der Deutschen?
Und was sind die Unterschiede dieser Sichtweise der BRD bis 1990 und nach 1990?

Grüße
Wenne

Hallo!

was ist die Bundesrepublik Deutschland offiziell?
Der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches…

Ja.

ein Staat auf deutschen Boden…

Zweifellos.

oder der Staat des Volkes der Deutschen?

Ja.

Und was sind die Unterschiede dieser Sichtweise der BRD bis
1990 und nach 1990?

Bis 1990 gab es zwei deutsche Staaten, danach nur noch einen.
Bin gespannt, worauf Du hinaus willst.

Gruß
Wolfgang

Ja, alles das o.g. zweifellos, aber wie ist es rechtlich/offiziell? Was sagt das GG dazu? Wie hatten es die 4 Mächte definiert und inwiefern wurde auf die DDR Bezug genommen?

Grüße
Wenne

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Hallo!

…aber wie ist es rechtlich/offiziell?
Was sagt das GG dazu?

Das steht in der Präambel des GG. Wörtlich: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“

Wie hatten es die 4 Mächte definiert und inwiefern wurde auf die DDR
Bezug genommen?

Das kannst Du im Zwei-plus-Vier-Vertrag v. 12. September 1990 nachlesen. Der Vertrag wurde zwischen Frankreich, Großbritannien, USA, der Sowjetunion, der DDR und der Bundesrepublik geschlossen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wenne,

falls Du die einschlägigen Ungereimtheiten besprechen möchtest, wirst Du in diesem Forum kaum kompetente und interessierte Ansprechpartner finden.
Wenn Du durch die Lektüre von Internet-Dokumenten z.B. zu der Überzeugung gelangt bist, die BRD sei kein Staat, etwa weil sie zusammen mit dem Grundgesetz untergegangen sei, als das Grundgesetz seinen Geltungsbereich verloren hat, dann empfehle ich Dir, auch weiterhin die Anweisungen des Sicherheitspersonals im Rahmen der Theatergroßveranstaltung „BRD“ zu befolgen.

Grüße

Anny

Hallo.

Und was sind die Unterschiede dieser Sichtweise der BRD bis
1990 und nach 1990?

Das Grunzgesetz *oink* in der Fassung von 1949-1990 log den provisorischen Status des Rechtsgebildes Bundesrepublik fest. Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

In der neuen Präambel heißt es dagegen Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Das hat zur Folge, dass das Grundgesetz nun verbindlich die Ordnung für das gesamte Volk festlegt, i.E. auch festschreibt, dass sich niemand, der eine andere Verfassung z.B. für den Landkreis Knapp a.d. Pleite festlöge, auf diesen Verfassungsrang berufen könnte. Nach dem alten Grundgesetz war das durchaus möglich, wie die DDR es auch vormachte. Die alte DDR diplomatisch anzuerkennen, war verfassungstechnisch kein Problem; nach dem neuen GG würde das nicht mehr gehen.

In der Außenvertretung ist die Bundesrepublik durch den „Beitritt“ der ex-DDR-Länder Rechtsnachfolger sowohl der alten BRD als auch der DDR. Des Deutschen Reiches im übrigen auch … darauf gründen sich einige Hoffnungen Ewiggestriger, die noch territoriale Ansprüche hegen zu können glauben.

Problematisch ist aber m.E., dass das GG „für das gesamte deutsche Volk“ gelten soll - damit hat man ein Definitionsproblem: Sind Emigranten (die Gründe lasse ich mal außen vor), die nicht auf ihre Staatsangehörigkeit verzichtet haben, nach wie vor dem deutschen Volk zuzurechnen (ja, sind sie), und inwiefern sind sie in diesem GG repräsentiert (hm …)?

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo!

In der Außenvertretung ist die Bundesrepublik durch den
„Beitritt“ der ex-DDR-Länder Rechtsnachfolger sowohl der alten
BRD als auch der DDR. Des Deutschen Reiches im übrigen auch
… darauf gründen sich einige Hoffnungen Ewiggestriger, die
noch territoriale Ansprüche hegen zu können glauben.

Zu solchen Hoffnungen heißt es in Art. 1 des Zwei-plus-Vier-Vertrags:
Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

Der Zug mit Gebietsansprüchen ist (zum riesengroßen Glück für unser aller Leben und für den Frieden in Europa) endgültig abgefahren. Wir sollten jede einzelne Figur, die anderes im Schilde führt - allen voran solche Stinkstiefel wie z. B. Udo Pastörs von der NPD in MV - zum Teufel schicken.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die
zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich
verbindlichen Vertrag.
Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen
andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

Ich spiele jetzt mal den advocatus diaboli und argumentiere wie folgt : „Mit dem Untergang der DDR ist auch das Grundgesetz nicht mehr gültig. Da sich Teile des deutschen Volkes aufgrund von [passende Geschichtsklitterung einsetzen] nicht an dem Prozess der Verfassungsfindung beteiligen konnten … […] Mithin stellt die Anerkennung bzw. vertragsmäßige Bestätigung der Verluste deutschen Territoriums durch [passende Geschichtsklitterung einsetzen] in Verträgen wie 4+2 einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.“

Und solche Gestalten treiben sich, wie Du weißt, in deutschen Parlamenten (nicht zu vergessen Internetforen) in nicht zu vernachlässigender Anzahl herum. Auch Versailles, Rapallo und andere Verträge hätten eigentlich „für alle Zeiten“ bindend sein sollen, erwiesen sich aber gegen massive Angriffe letzten Endes als nicht immun. Wach bleiben müssen wir also schon. Ich erinnere an mehrere fragwürdige Diskussionsauswüchse vor kurzer Zeit im Blagenbrett. In diesem Fred hier sind schon wieder die gleichen Protagonisten zu finden …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo!

Ich spiele jetzt mal den advocatus diaboli und argumentiere
wie folgt : „Mit dem Untergang der DDR ist auch das
Grundgesetz nicht mehr gültig. Da sich Teile des deutschen
Volkes aufgrund von [passende Geschichtsklitterung einsetzen]
nicht an dem Prozess der Verfassungsfindung beteiligen konnten
… […] Mithin stellt die Anerkennung bzw. vertragsmäßige
Bestätigung der Verluste deutschen Territoriums durch
[passende Geschichtsklitterung einsetzen] in Verträgen wie 4+2
einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.“

Den 2+4-Vertrag unterzeichnete für die DDR Lothar de Maiziére. Daran gibts nichts zu rütteln.

Und solche Gestalten treiben sich … In diesem Fred hier sind schon
wieder die gleichen Protagonisten zu finden …

Mit der Brut müssen wir wohl noch lange leben und den Herrschaften immer wieder zeigen, auf welchem Holzweg sie wandeln.

Gruß
Wolfgang

Das steht in der Präambel des GG. Wörtlich: „Damit gilt dieses
Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“

Und das ist für jeden Depp erkennbar eine Lüge.
Tatsächlich gilt das GG lediglich im Staatsgebiet der BRD, und da jedoch auch für Menschen, die nicht Teil des Deutschen Volkes sind.

Daran könnte man nun noch einige Gedanken knüpfen, aber da jegliche Kritik an diesem verlogenen und verbastelten Gesetzeswerk routinemäßig als Aufforderung zum Angriffskrieg gegen die Vertreiberländer mißverstanden wird…

Grüße

Anny

Hallo!

Das steht in der Präambel des GG. Wörtlich: „Damit gilt dieses
Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“

Und das ist für jeden Depp erkennbar eine Lüge.
Tatsächlich gilt das GG lediglich im Staatsgebiet der BRD…

Genau das ist das ganze deutsche Staatsgebiet, keine Handbreit mehr oder weniger. Niemand beabsichtigt eine Neuauflage des Deutsch-Dänischen Krieges von 1863/64, bei dem Dänemark Altona und Holstein an Preußen verlor. Mit den Nachbarn wird nicht mehr gestänkert, auch nicht mit Polen. Feuer unterm Hintern wird nur noch den herzallerliebsten Mitbürgern gemacht, denen zig Millionen Tote und 45 Jahre Besatzung noch nicht reichten.

Gruß
Wolfgang

Pardauz, Du scheinst wohl nicht ganz bei Dir zu sein.

Andererseits sind solche verbalen Amokläufe eine bewährte und bei Gutmenschen beliebte Rhetorikwaffe, weil sie ohne Sachbezug und Argumente funktionieren kann.

Grüße

Anny

Hallo!

Andererseits sind solche verbalen Amokläufe eine bewährte und
bei Gutmenschen beliebte Rhetorikwaffe…

Warum fühlst Du Dich angesprochen? Du kannst doch gar nicht gemeint sein. Leute, die an den heute bestehenden Grenzen etwas ändern wollen, können solches Ziel nur gewaltsam erreichen, müßten also Krieg anstreben. Wer sowas will, muß geistesgestört oder kriminell sein - aber das bist Du doch nicht…

Mir ist klar, es gibt solche Leute und einige von denen sind mir bekannt. Abgesehen davon, daß die Vorstellung abstrus ist, nach einem mit so unendlich viel Leid erreichten Frieden in Europa erneut Verhaltensmuster unserer Altvorderen an den Tag zu legen, konnte mir noch niemand verraten, welchen Nutzen Gebietsansprüche brächten, selbst wenn sie durchsetzbar wären. Wir leben in einem Europa der offenen Grenzen. Wir sind nicht mehr damit beschäftigt, Brimborium für Abgrenzungen gegenüber den Nachbarn zu veranstalten. Wir können von Finnland bis Gibraltar, vom Atlantik bis zur Grenze Weißrußlands reisen und Handel treiben, als sei alles Inland. Wir haben einen Markt mit einer halben Milliarde Menschen und wir haben Aufgaben z. B. im Bereich des Umweltschutzes vor uns, die mit dem kleinkarierten Denken der Urgroßväter, das Deutschland sah und sonst nichts, überhaupt nicht zu lösen sind.

Man muß zur Kenntnis nehmen, wenn die Zeiten bestimmter Ordnungen des Gemeinwesens überlebt sind. Im 19. Jahrhundert war der Flickenteppich aus lauter vor sich hin wurschtelnden Füstentümern nicht mehr tragbar. So entstand das Deutsche Reich. Das 20. Jh war von Kriegen gekennzeichnet, u. a. weil kaum jemand in Europa den Nutzen seiner Nachbarn begriff. Das änderte sich erst mit de Gaulles und Adenauer, als sie vor gut 50 Jahren zusammen mit Benelux und Italien die EWG gründeten. Wir haben daraus resultierend heute eine so enge Verflechtung der Rechts- und Wirtschaftssysteme von 27 Staaten, daß man mit dem altbackenen Grenzzeugs nichts mehr anfangen kann. Es ist heute innerhalb Europas für das praktische Leben weitgehend egal, wo eine Grenze verläuft. Die heutigen Verhältnisse in Europa sind im Vergleich zur gesamten Geschichte geradezu paradiesisch. Vor diesem Hintergrund können Leute, die alles Erreichte zerschlagen oder auch nur gefährden wollen, nirgends mit besonderer Freundlichkeit rechnen.

Z. B. die NPD will an den Ostgrenzen unseres Landes rütteln. Das ist den Internetseiten der Partei zu entnehmen. Kein Wort ist darüber zu finden, welchen Nutzen solches Ziel haben soll. Vielleicht kannst Du mich aufklären. Wenn Du antwortest, dann bitte ohne Geraune, ohne Andeutungen, statt dessen unmißverständlich und in ganzen Sätzen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich fühle mich von Dir angesprochen, weil Du mich angesprochen hast. Du unterstellst mir, Panzer und Bomber auf Dänemark, Polen usw. hetzen zu wollen, und das ist eine reichlich dumme Unterstellung, zu der ich keinen Anlaß gegeben habe.

Da Du hier ein Forumsprominenter bist, hüpfe ich über das von Dir hingehaltene Steckerl und schreibe halt nochmal das selbe:

Die Aussage, daß das GG für das gesamte Deutsche Volk gelte, ist eine Lüge. Das GG gilt faktisch für alle Menschen innerhalb seines Geltungsbereiches. Obwohl es keinen Geltungsbereich mehr hat (weil der gestrichen wurde), wird konventionell ein solcher in den Grenzen der BRD angenommen. Auf diesem Territorium gilt das GG auch für Ausländer, wie z.B. chinesische Touristen, die sich wahrscheinlich eher weniger dem Deutschen Volke zurechnen. Außerhalb dieses Territoriums gilt das GG nicht, und zwar auch nicht für Angehörige des Deutschen Volkes, die sich zeitweilig oder dauerhaft dort befinden. Für das alles kann man sicherlich die eine oder andere Spitzfindigkeit als einschränkende Bestimmung benennen, aber im wesentlichen ist das so.

Stimmt das nicht, was ich sage? Gilt das GG in Polen? Stehen Türken in der BRD außerhalb des GG? usw.

Grüße

Anny

Das GG gilt faktisch für alle Menschen
innerhalb seines Geltungsbereiches.

Stimmt das nicht, was ich sage?

Anny

Ein Genie! :smile:

Hallo,

nur aus reiner Neugierde, weil mir das Problem irgendwie nicht klar wird:

Die Aussage, daß das GG für das gesamte Deutsche Volk gelte,
ist eine Lüge. Das GG gilt faktisch für alle Menschen
innerhalb seines Geltungsbereiches.

Gut, das mag ja sein. Vielleicht könnte man das anders formulieren, aber andererseits hat der Satz aus der Präambel auch keine rechtliche Wirkung. Verfassungsrechtlich bindend sind allein die Artikel des GG. Aber was genau ist daran jetzt so problematisch?

Obwohl es keinen
Geltungsbereich mehr hat (weil der gestrichen wurde),

Wie kommst Du darauf? Das GG gilt auf dem Staatsgebiet der BRD. Dieses hat nie aufgehört zu existieren, sondern ist durch den Beitritt der DDR zur BRD erweitert worden. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte hier der Geltungsbereich aufgehoben worden sein?

wird
konventionell ein solcher in den Grenzen der BRD angenommen.

Nein, es wird nicht angenommen, sondern es gilt dort ganz einfach.

Auf diesem Territorium gilt das GG auch für Ausländer, wie
z.B. chinesische Touristen, die sich wahrscheinlich eher
weniger dem Deutschen Volke zurechnen.

Stimmt, das liegt daran, dass Ausländer, welche sich im Staatsgebiet der BRD aufhalten, deutscher Staatshoheit und Verwaltung unterliegen. Aus diesem Grunde muss für sie logischer Weise, da das GG Staatshoheit sowohl begründet als auch begrenzt, auch das GG gelten.

Im Übrigen macht das GG hierbei selbst klare Einschränkungen, da bestimmte Grundrechte (zB. Versammlungsfreiheit) und andere Bestimmungen (zB. Steuererhebung) nicht oder nur eingeschränkt für sie geltend.

Wo ist jetzt das Problem?

Außerhalb dieses
Territoriums gilt das GG nicht, und zwar auch nicht für
Angehörige des Deutschen Volkes, die sich zeitweilig oder
dauerhaft dort befinden.

Selbstverständlich gilt es für Deutsche, die sich kurz oder länger im Ausland aufhalten, da seine Bestimmungen an die Person und bei den hier relevanten Aspekten zum Teil an die Staatsangehörigkeit anknüpft und nicht an den Aufenthaltsort.

Für das alles kann man sicherlich die
eine oder andere Spitzfindigkeit als einschränkende Bestimmung
benennen, aber im wesentlichen ist das so.

Nein, das hat nichts mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern steht so ausdrücklich in den entsprechenden Bestimmungen des GG. Und damit „ist es nicht so“.

Stimmt das nicht, was ich sage?

Es stimmt nicht, s.o.

Gilt das GG in Polen?

Ja, für Deutsche, die sich in Polen aufhalten gelten alle Artikel des GG, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen.

Stehen
Türken in der BRD außerhalb des GG?

Nur teilweise, da die expliziten Deutschengrundrechte und einige andere Bestimmungen nicht auf sie anwendbar sind. Andere sind es.

Wie gesagt, mir ist das Problem noch immer nicht klar. Die Präambelaussage der Geltung für das „Deutsche Volk“ mag tatsächlich mit Bestimmungen des GG nicht übereinstimmen. Da diese Aussage aber keinerlei verfassungsrechtliche Bedeutung hat, hat das keine Relevanz.

Du kannst ja eine Petition einbringen, den Satz genauer zu formulieren. Nur mangels rechtlicher Wirkung hätte niemand etwas davon.

Gruß
Dea

Stimmt das nicht, was ich sage? Gilt das GG in Polen? Stehen
Türken in der BRD außerhalb des GG? usw.

Wie mein unmittelbarer Vorredner schon so richtig sagte: Der relevante Text steht in den Artikeln.

So z.B.:
Artikel 1 Abs. 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Gilt also für alle Menschen.

Artikel 3 Abs. 1.:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Gilt also für alle Menschen, die der deutschen Jurisdiktion unterliegen. Das können Deutsche in Deutschland und im Ausland, aber auch Ausländer in Deutschland und im Ausland sein.

Artikel 8 Abs. 1:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Gilt also für alle Deutschen.

Was Deutsche sind:
Artikel 116
[Begriff „Deutscher“; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.Januar 1933 und dem 08.Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 08.Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Usw. usf. Jedem Artikel ist zu entnehmen, für wen bzw. welche Personengruppe er gilt. Ich würde das spitzfindiges Rumgenörgel im Bereich des Völker- und Verfassungsrechts an Deiner Stelle mal mangels Sachkunde einstellen. Schon bei der Diskussion vor gut zwei Jahren, in der es darum ging, ob Deutschland noch unter Besatzungsrecht (siehe Auslandspolitik) steht, habe ich herzlich gelacht, aber das ist ja nicht Sinn eines Wissensforums.

Gruß,
Christian

Richtig!
Hallo,

Obwohl es keinen
Geltungsbereich mehr hat (weil der gestrichen wurde),

Wie kommst Du darauf? Das GG gilt auf dem Staatsgebiet der
BRD. Dieses hat nie aufgehört zu existieren, sondern ist durch
den Beitritt der DDR zur BRD erweitert worden. Auf welcher
rechtlichen Grundlage sollte hier der Geltungsbereich
aufgehoben worden sein?

Stimmt genau: War es nicht sogar so, dass die 5 Länder wörtlich „dem Geltungsbereich des Grundgesetzes BEIGETRETEN“ sind?

Ich verstehe die Problematik des ganzen auch nicht.

Viele Grüsse! Denis

Hallo.

Ich spiele jetzt mal den advocatus diaboli und argumentiere
wie folgt : „Mit dem Untergang der DDR ist auch das
Grundgesetz nicht mehr gültig. Da sich Teile des deutschen
Volkes aufgrund von [passende Geschichtsklitterung einsetzen]
nicht an dem Prozess der Verfassungsfindung beteiligen konnten
… […] Mithin stellt die Anerkennung bzw. vertragsmäßige
Bestätigung der Verluste deutschen Territoriums durch
[passende Geschichtsklitterung einsetzen] in Verträgen wie 4+2
einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.“

Aber das gilt doch nur, wenn man den Text des GG eben BELIEBIG auslegt, oder? Wenn ich mich richtig erinnere, sind die 5 neuen Länder dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Da steht drin:

ART. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Aber ICH lese darin, dass es ZUERST was Neues (im Konsenz zustandegekommenes) geben muss, und DANN wird das alte ungültig. Nicht umgekehrt! Klar gibt es komische Gestalten, die im Abschaffen wahrscheinlich ganz grosse Klasse sind. Aber ich zweifle an deren Fähigkeit, was Tragfähiges auf die Beine zu stellen, mit dem ALLE nachher leben können.

Und glaub mal: WER es andersrum versucht, wird mich kennenlernen! Und zwar so richtig ;o)

Viele Grüsse!

Denis

Das 20. Jh war von Kriegen gekennzeichnet, u. a. weil
kaum jemand in Europa den Nutzen seiner Nachbarn begriff. Das
änderte sich erst mit de Gaulles und Adenauer, als sie vor gut
50 Jahren zusammen mit Benelux und Italien die EWG gründeten.

Adenauer, Adenauer. Was war seine überragene Leistung? Was hat er ohne
Vorgabe der Besatzer so besonders wichtig und richtig entschieden, was ein anderer in der Rolle als Kanzler zu dieser Zeit versaut hätte?

Z. B. die NPD will an den Ostgrenzen unseres Landes rütteln.
Das ist den Internetseiten der Partei zu entnehmen. Kein Wort
ist darüber zu finden, welchen Nutzen solches Ziel haben soll.
Vielleicht kannst Du mich aufklären.

Sofern dich das wirklich interessiert, bin ich bereit, dies in einem gesonderten Diskussionsstrang zu besprechen.

Grüße
Ostlandreiter