Hallo,
nur aus reiner Neugierde, weil mir das Problem irgendwie nicht klar wird:
Die Aussage, daß das GG für das gesamte Deutsche Volk gelte,
ist eine Lüge. Das GG gilt faktisch für alle Menschen
innerhalb seines Geltungsbereiches.
Gut, das mag ja sein. Vielleicht könnte man das anders formulieren, aber andererseits hat der Satz aus der Präambel auch keine rechtliche Wirkung. Verfassungsrechtlich bindend sind allein die Artikel des GG. Aber was genau ist daran jetzt so problematisch?
Obwohl es keinen
Geltungsbereich mehr hat (weil der gestrichen wurde),
Wie kommst Du darauf? Das GG gilt auf dem Staatsgebiet der BRD. Dieses hat nie aufgehört zu existieren, sondern ist durch den Beitritt der DDR zur BRD erweitert worden. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte hier der Geltungsbereich aufgehoben worden sein?
wird
konventionell ein solcher in den Grenzen der BRD angenommen.
Nein, es wird nicht angenommen, sondern es gilt dort ganz einfach.
Auf diesem Territorium gilt das GG auch für Ausländer, wie
z.B. chinesische Touristen, die sich wahrscheinlich eher
weniger dem Deutschen Volke zurechnen.
Stimmt, das liegt daran, dass Ausländer, welche sich im Staatsgebiet der BRD aufhalten, deutscher Staatshoheit und Verwaltung unterliegen. Aus diesem Grunde muss für sie logischer Weise, da das GG Staatshoheit sowohl begründet als auch begrenzt, auch das GG gelten.
Im Übrigen macht das GG hierbei selbst klare Einschränkungen, da bestimmte Grundrechte (zB. Versammlungsfreiheit) und andere Bestimmungen (zB. Steuererhebung) nicht oder nur eingeschränkt für sie geltend.
Wo ist jetzt das Problem?
Außerhalb dieses
Territoriums gilt das GG nicht, und zwar auch nicht für
Angehörige des Deutschen Volkes, die sich zeitweilig oder
dauerhaft dort befinden.
Selbstverständlich gilt es für Deutsche, die sich kurz oder länger im Ausland aufhalten, da seine Bestimmungen an die Person und bei den hier relevanten Aspekten zum Teil an die Staatsangehörigkeit anknüpft und nicht an den Aufenthaltsort.
Für das alles kann man sicherlich die
eine oder andere Spitzfindigkeit als einschränkende Bestimmung
benennen, aber im wesentlichen ist das so.
Nein, das hat nichts mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern steht so ausdrücklich in den entsprechenden Bestimmungen des GG. Und damit „ist es nicht so“.
Stimmt das nicht, was ich sage?
Es stimmt nicht, s.o.
Gilt das GG in Polen?
Ja, für Deutsche, die sich in Polen aufhalten gelten alle Artikel des GG, die an die Staatsangehörigkeit anknüpfen.
Stehen
Türken in der BRD außerhalb des GG?
Nur teilweise, da die expliziten Deutschengrundrechte und einige andere Bestimmungen nicht auf sie anwendbar sind. Andere sind es.
Wie gesagt, mir ist das Problem noch immer nicht klar. Die Präambelaussage der Geltung für das „Deutsche Volk“ mag tatsächlich mit Bestimmungen des GG nicht übereinstimmen. Da diese Aussage aber keinerlei verfassungsrechtliche Bedeutung hat, hat das keine Relevanz.
Du kannst ja eine Petition einbringen, den Satz genauer zu formulieren. Nur mangels rechtlicher Wirkung hätte niemand etwas davon.
Gruß
Dea