Das kann ja sein, das war nicht die zentrale Frage. Es wäre
zwar interessant, worauf dies völkerrechtlich begründet ist,
aber die Frage hier war nicht, ob dieser völkerrechtliche
Zustand besteht, sondern ob sein Bestand durch eine
Entscheidung der BRD begründet sein kann.
Der Bestand ist nicht durch eine Entscheidung der BRD
begründet worden, sondern diese Entscheidunge setzt die
relevante Völkerrechtslage voraus und wird durch sie
legitimiert. Du verwechselst noch immer die Legitimation einer
Entscheidung durch die zugrundeliegende Rechtslage mit einer
gleichlautenden Legitimation durch die Entscheidung selbst.
Letzteres kennt das Recht aber nicht.
Ich selbst verwechsele gar nichtIs, sondern ich hatte behauptet, daß der Bestand nicht durch eine Entscheidung der BRD begründet sein könne, sonst nichts. I
Ich hatte nicht behauptet, daß dies in Wissenschaft auch tatsächlich so begründet werde.
Das kann schon allein deshalb nicht sein, weil beispielsweise
zumindest mehrere Leute in der NPD, egal was man von ihnen
halten will, dieses Problem auch sehen. Daß ich selbst nicht
mehrere Leute aus der NPD sein kann, wird dir sicher
einleuchten.
Das Problem ist nur, dass Quelle „mehrere Leute in der NPD“
keine Qualifikation und ausreichende wissenschaftliche
Relevanz hat, um eine staats- und völkerrechtliche Meinung zu
begründen.
Das habe ich auch nie gesagt. Als Jurist solltest du Sachverhalte trennen können. Ich habe das mit der NPD auf deine Behauptung erwidert, daß niemand außer mir eine bestimmte Frage aufgeworfen hätte, und das ist damit widerlegt, daß NPD-Politiker - die nicht dieselben Personen sind wie ich - diese auch getätigt haben.
Die BRD hat nie entschieden, was
Deutschland ist und was nicht, sondern sie hat auf einen
Anspruch verzichtet. Diesen Unterschied scheinst Du noch immer
nicht verinnerlicht zu haben. Denn eben hieraus folgt, dass
eine entsprechene Entscheidungskompetenz „für“ dieses Gebiet,
wie Du es forderst, nicht notwendig ist. An dieser
rechtsdogmatischen Grundlage kommst Du leider nicht vorbei.
Wenn du diese Entscheidung der BRD in eigener Sache betrachtet, stimmt dies natürlich. Das habe ich nicht bezweifeln wollen, vielleicht war dies nicht verständlich.
Für mich stellte sich die Frage nach der Relevanz dieser Verzichtserklärung für den territorialem Umfang Deutschlands. Dazu mußte die Frage geklärt sein, ob die BRD für Deutschland insgesamt entscheiden konnte. Wie oben geschrieben, habe ich dies nicht bestritten, sondern nur darauf hingewiesen, daß über diese voraussetzende Frage nicht die BRD selbst zu entscheiden hätte, weil sie damit selbst ßber ihre eigene Legitimation entscheiden würde.
Über diese Tatsache besteht ja aber offenbar keine Uneinigkeit.
Zudem trifft Dein Vergleich nicht zu. Denn die BRD hat nie
über die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Enscheidung entschieden.
Sie hat eine Entscheidung getroffen und diese wurde von dem
entsprechenden Prüfungsorgan, dem BVerfG, bestätigt. So
einfach funktioniert das im deutschen Recht
Hier habe ich immer noch Verständnisprobleme. Wenn das BVerfG urteilt, ist dies auch ein Urteil im Namen der BRD (das BVerfG ist ein BRD-Organ). Damit hat also ein Organ der BRD eine Entscheidung der BRD für rechtmäßig erklärt.
Das setzt eine Entscheidungsbefugnis des BVerfG über die Frage voraus, ob die BRD - und damit auch das BVerfG selbst - für einen Fall entscheidungsbefugt sei. Wenn dies kein Widerspruch sein sollte, so verstehe ich dies in der Tat nicht. Vielleicht wird dies ja irgendwann einmal noch einleuchtend auch für Nichtjuristen vermittelt.
Wie gesagt, außer Dir und einigen Leuten in der NPD (hierzu
oben) sieht niemand die Notwendigkeit einer solchen
Unterscheidung, ich ebensowenig, so dass mich das Argument
nicht überzeugt.
Wenn die Anhänger der Meinung, die Ostgebiete seien Teil Deutschlands und die BRD nicht existenzberechtigt, genug militärische Macht hätten, würde die rechtliche Situation auch niemanden außer einige Leute in der PDS interessieren.
Die reine Tatsache, daß sich kaum jemand an einem Zustand stört, ist also für die Rechtslage unerheblich. Aber das ist ja wieder eine völlig andere Frage und hat mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun.
Ich spreche nicht davon daß dies zeitlich im Vorfeld
festgestellt werden muß, um Rechtswirkung einer Entscheidung
zu begründen, sondern daß sie im Vorfeld vorhanden sein
muß. Und das schließt aus, daß sie durch eine Entscheidung,
deren Rechtmäßigkeit durch sie erst begründet wird,
zustandekommt.
Noch immer gehst Du fälsclich davon aus, dass die Entscheidung
irgendeine Rechtmäßigkeit, insb. ihre eigene, hätte begründen
müssen.
Nocheimal: Sie hat dies einfach vorausgesetzt, was
später überprüft und als richtig festgestellt wurde. Das
reicht völlig aus.
Nein, ich hatte nur gesagt, daß die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung irgendeines BRD-Organs nicht durch Gesetze, Rechtsnormen oder Feststallungen begründet sein könne, die durch dasselbe oder ein anderes BRD-Organ aufgestellt wurden, weil damit die BRD sich selbst legitimieren würde.
Wenn dies nicht der Fall ist, ist es ja gut.
Ich würde Dir daher raten, solltest Du in Zukunft die Ansicht
vertreten wollen, die genannten Beschlüsse seien (ich sage mal
allgemein) zu kritisieren, solltest Du hierbei argumentativ
die juristische Ebene verlassen, denn hier kannst Du nicht
punkten (außer natürlich vielleicht bei Laien, aber die sind
es ja nicht, die Du überzeugen willst).
Abschließend ist noch zu sagen, daß ich meine eigene Ansicht über diese Frage hier nirgends geschrieben habe, sondern meine Ausführungen rein auf die Begründungslogik gerichtet waren.
Meine eigene Haltung vertrete ich in dieser Sache nach außen nur bedingt, weil ich nicht sicher bin, ob ich damit einen Straftatbestand erfüllen würde.
Grüße
Ostlandreiter