Eine letzte Runde
Nein, sondern um eine bestimmte Aussage durch Zitieren einner
bestimmten Entscheidung zu widerlegen, sollte man der
Vollständigkeit halber anführen, daß die entsprechende
Entscheidung auch rechtmäpig ist, und dies erläutern. Das ist
aber erst hinterher geschehen (dies bezieht sich auf die
Erörterung hier im Forum).
Zu der Erörterung im Forum kann ich nichts sagen. Der Punkt scheint also erledigt zu sein.
Das kann ja sein, das war nicht die zentrale Frage. Es wäre
zwar interessant, worauf dies völkerrechtlich begründet ist,
aber die Frage hier war nicht, ob dieser völkerrechtliche
Zustand besteht, sondern ob sein Bestand durch eine
Entscheidung der BRD begründet sein kann.
Der Bestand ist nicht durch eine Entscheidung der BRD begründet worden, sondern diese Entscheidunge setzt die relevante Völkerrechtslage voraus und wird durch sie legitimiert. Du verwechselst noch immer die Legitimation einer Entscheidung durch die zugrundeliegende Rechtslage mit einer gleichlautenden Legitimation durch die Entscheidung selbst. Letzteres kennt das Recht aber nicht.
Falsch, nicht ich habe die Meinungsverschiedenheiten wegen der
Ostgebiete ausgedacht, sondern es gab sie schon seit und sogar
schon vor Bestehen der BRD.
Das mag sein, seit Bestehen der BRD wird eine solche Ansicht aber nicht in den relevanten Wissenschaften vertreten. Insofern gibt es sie seither nicht.
Das kann schon allein deshalb nicht sein, weil beispielsweise
zumindest mehrere Leute in der NPD, egal was man von ihnen
halten will, dieses Problem auch sehen. Daß ich selbst nicht
mehrere Leute aus der NPD sein kann, wird dir sicher
einleuchten.
Das Problem ist nur, dass Quelle „mehrere Leute in der NPD“ keine Qualifikation und ausreichende wissenschaftliche Relevanz hat, um eine staats- und völkerrechtliche Meinung zu begründen. Das liegt auch nicht an der Partei, sondern daran, dass Wissenschaft eben nicht von jedem, der Lust hat, sondern nur von qualifizierten Wissenschaftlicher gemacht wird. Ebenso wenig wie diese NPD Leute sind meine Freunde und ich in der Lage, eine Meinung zu vertreten und nun zu behaupten, dass dies in der Staats- und Völkerrechtswissenschaft ein Problem sei.
Hinzu kommt, dass die dogmatische Begründung dieser Ansicht, wie Du sie hier präsentiert hast, leider nicht überzeugen kann, da Du von falschen rechtsdogmatischen Grundlagen ausgehst und die Argeumente insgesamt sehr dünn sind.
Insofern kann die Aussage, „mehrerer Leute in der NPD“ vertreten dies, nicht dazu führen, dass wir nun eine völkerrechtliche Problemstellung haben. Sollte unter diesen Leuten jedoch ein anerkannter Staats- oder Völkerrechtler sein, der diese Ansicht in vielfachen Veröffentlichungen in den entsprechenden juristischen Fachblättern vertreten hat, dann immer her damit. Das würde für eine Mindermeinung taugen.
Das Völkerrech tmag aussagen, daß das Hoheitsgebiet ganz
Deutschland sei. Der Punkt war, daß es diesen Umstand nicht
auf eine Entscheidung der BRD begrunden kann.
Hat auch niemand gesagt. Die BRD hat nie entschieden, was Deutschland ist und was nicht, sondern sie hat auf einen Anspruch verzichtet. Diesen Unterschied scheinst Du noch immer nicht verinnerlicht zu haben. Denn eben hieraus folgt, dass eine entsprechene Entscheidungskompetenz „für“ dieses Gebiet, wie Du es forderst, nicht notwendig ist. An dieser rechtsdogmatischen Grundlage kommst Du leider nicht vorbei.
Wenn sie völkerrechtlich bereits beantwortet sein sollte, so
ist sie aber mit Sicherheit nicht durch eine Entscheidung der
BRD beantwortet worden, weil die Beantwortung dieser Frage
überhaupt erst Voraussetzung dafür gewesen sein muß, daß
Entscheidungen der BRD gültit sind.
Erstens wurde damals selbstverständlich die aktuelle
Rechtslage berücksichtigt und zweitens genügt es
staatsrechtlich völlig, die Rechtmäßigkeit und damit die
Gültigkeit im Nachhinein festzustellen. Andernfalls würde ja
kein einziges Gerichtsurteil Rechtskraft entfalten können, da
es den Sachverhalt immer erst im Nachhinein als rechtmäßig
oder rechtswidrig beurteilt.
Ein Gericht urteilt aber nicht selbst über die Rechtmäßigkeit
seiner eigenen Urteile.
Es muss aber auch nicht, wie Du forderst, die Rechtmäßigkeit seiner Urteile vor Treffen dieser Urteile feststellen.
Zudem trifft Dein Vergleich nicht zu. Denn die BRD hat nie über die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Enscheidung entschieden. Sie hat eine Entscheidung getroffen und diese wurde von dem entsprechenden Prüfungsorgan, dem BVerfG, bestätigt. So einfach funktioniert das im deutschen Recht und es gibt keinerlei Legitimationsproblem dabei, außer natürlich für Dich.
Was für ein Staatsrecht meinst du? Wenn es eines ist, das auf
BRD-Gesetzen beruht, kann es keine Relevanz für diese Frage
haben, weil seine Gültigkeit dann wieder nur für die BRD
selbst beschränkt ist und sich darauf keine Aussagen über die
Frage, ob Deutschland noch mehr als die BRD sei, stützen
können. Das wäre so, wie wenn die bayerische Verfassung
festlegen würde, ob nur Bayern Deutschland ist.
Wie gesagt, außer Dir und einigen Leuten in der NPD (hierzu oben) sieht niemand die Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung, ich ebensowenig, so dass mich das Argument nicht überzeugt.
Falsch, z. B. haben mehrere NPD-Politiker dies angenommen, und
ich bin nicht mehrere NPD-Politiker.
Leider sind „mehrere NPD-Politiker“ noch immer keine ausreichend Quelle für die Herleitung einer staats- oder völkerrechtlichen Problematik, ebenso wenig wie mehrere SPD, CDU oder Grünenpolitiker dies wären. Wissenschaftliche Meinungsbildung und -akzeptanz benötigt ausreichende wissenschaftliche Qualifikation, nachgewiesen durch Ausbildung, Forschungstätigkeit und Veröffentlichungen in den entsprechenden Fachblättern.
Wie gesagt, wenn unter diesen NPD-Politikern jemand ist, der hierunter fällt und dessen Veröffentlichungen ich in den juristischen Zeitschriften übersehen habe, immer her damit.
Ich spreche nicht davon daß dies zeitlich im Vorfeld
festgestellt werden muß, um Rechtswirkung einer Entscheidung
zu begründen, sondern daß sie im Vorfeld vorhanden sein
muß. Und das schließt aus, daß sie durch eine Entscheidung,
deren Rechtmäßigkeit durch sie erst begründet wird,
zustandekommt.
Noch immer gehst Du fälsclich davon aus, dass die Entscheidung irgendeine Rechtmäßigkeit, insb. ihre eigene, hätte begründen müssen. Nocheimal: Sie hat dies einfach vorausgesetzt, was später überprüft und als richtig festgestellt wurde. Das reicht völlig aus.
Tja, insgesamt fürchte ich, ist die Diskussion nun an einem Punkt angekommen, an dem sie nicht mehr weiter kommt. Deine bisherigen Aussagen zur Rechtswidrigkeit der genannten Enscheidung haben mich nicht überzeugt, neues haben wir auch hier nicht erfahren und daher kann ich Dir auch nichts neues mehr anworten.
Wir sollten es dabei belassen.
Ich fürchte nur, dass Du auch in Zukunft mit dieser Ansicht und insbesondere der hierfür herangezogenen Argumente (BRD ist nicht Deutschland, eine Entscheidung muss ihre Rechtmäßigkeit vorher feststellen) jedenfalls bei ausreichend kompetenten Gesprächspartnern (da es hier um eine rechtliche Materie geht also insb. bei juristisch ausgebildeten) keinen Blumentopf gewinnen wirst, da diese Ansichten keinerlei dogmatische Stütze in der deutschen Staatswissenschaft finden. Lass es Dir einfach von einem ziemlich unpolitischen Juristen und langjährigen Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches, Staats- und Verfasssungsrecht gesagt sein, oder mache die Erfahrung selbst.
Ich würde Dir daher raten, solltest Du in Zukunft die Ansicht vertreten wollen, die genannten Beschlüsse seien (ich sage mal allgemein) zu kritisieren, solltest Du hierbei argumentativ die juristische Ebene verlassen, denn hier kannst Du nicht punkten (außer natürlich vielleicht bei Laien, aber die sind es ja nicht, die Du überzeugen willst).
Vielleicht wäre eine politische Argumentation ala „die Entscheidung hätte anders getroffen werden sollen, das sollte in Zukunft so sein“ besser. Ob dies viele überzeugen wird, außer den genannten NPD Mitgliedern, ist eine andere Frage, es werden jedenfalls mehr sein, als durch die juristisch völkerrechtliche Argumentation, denn diese überzeugt nicht.
In diesem Sinne
War interessant
Gruß
Dea