Was ist die Bundesrepublik?

hallo Wolfgang,

Hast Du als Inhaber eines kleinen oder
mittleren Unternehmens schon mal versucht, in ein Land
außerhalb der EU zu exportieren? Falls ja, weißt Du, wovon ich
rede.

Ich ja. USA, Japan, sowie Tschechei, wobei das auch vor deren EU-Beitritt OK war. Wegen Bürokratieproblemen sind meine Geschäfte mit Frankreich in den 1990er-Jahren verkümmert.

Den Welthandel gibt es nicht erst seit gestern, und er ist wahrlich nicht darauf angewiesen, daß das deutsche Volk seine Souveränität oder gar seine demographische Existenz aufgibt.

Grüße

Anny

Warum bringst du geistig Behinderte auf einer Seite mit
Verbrechner in gemeinsamen Gegensatz zu Juden?

Du Überinterpretierst meine Aussage. Ich habe nur gefragt,
warum du (Reienfolge beliebig) Verbrecher, Juden und Geistig
Behinderte in einem Atemzug mit Wirtschaftsüberlegungen
bringst.

Dies sind drei Beispiele für Minderheiten, die die Staatskasse
eher be- als entlasten und von denen ich annehme, daß Wolfgang
Dreyer - auf seinen Beitrag hatte ich geantwortet - keine
Diskussion über ihren wirtschaftlichen Nutzen befürworten
würde.

Ich bin immer noch der Meinung, dass deine Ausführungen logisch nicht ganz einwndfrei sind, akzeptiere die Argumentation und die Intention aber als solche.
Danke für die Klarstellung.

Mike

Hallo!

dass an der
Rechtmäßigkeit der entsprechenden Beschlüsse und ihrer
Bindungswirkung für die BRD keinerlei Zweifel bestehen.

Das sagst du, andere sehen dies anders.

Verrate bitte, wer Deiner Meinung nach verbindliche Verträge
für Deutschland schließen darf. Die Regierung und das die
Verträge ratifizierende (gewählte!) Parlament sind es Deiner
Meinung nach nicht. Wer sonst?

Meine eigene Meinung habe ich in diese Diskussion nirgends eingebracht und habe daher auch nicht vor, mich für irgendwelche als meine Meinung behauptete Aussagen zu rechtfertigen.

Grüße
Ostlandreiter

Das sagst du, andere sehen dies anders.

Uns wer bitte sind die „anderen“? Würde mich mal
interessieren. Meine Ansicht vertritt die absolut herrschende
Meinung in der Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft.

Das sagt nicht viel aus, weil die Politik-, Staats- und Rechtswissenschaft, soweit sie Gehör findet, den Vorgaben der jeweils herrschenden Staatssysteme folgt.

Kein
ernstzunehmender Staatsrechtler hat je die Rechtmäßigkeit
angezweifelt.

Wer wen ernst nimmt, ist fast immer von eigenen Interessen abhängig.

Bin gespannt auf die Gegenansicht.

Im Übrigen hat deine
Frage an mich sowie meine Antwort darauf sich auf eine Annahme
bezogen, nach der geltendes Recht mit Einverständnis der Masse
gebrochen wird, was zunächst völlig unabhängig davon ist, ob
dies auf irgendeinen konkreten Fall zutrifft.

Und wie kommst Du zu dieser Ansicht? Wann wurde bisher
geltendes Recht „Einverständnis der Masse“ gebrochen?

Das habe ich 1. nicht behauptet, und 2. spielt es keine Rolle, weil (wie schon mehrfach erläutert) die Frage im Rahmen einer Annahme, daß geltendes Recht den Interessen der Masse in einem bestimmten Fall entgegenstehe, gestellt wurde.

Das sagt nicht viel aus, weil die Politik-, Staats- und
Rechtswissenschaft, soweit sie Gehör findet, den Vorgaben der
jeweils herrschenden Staatssysteme folgt.

Diese Aussage zeigt leider, dass Du keinerlei Kenntnis der für diese Diskussion notwendigen Grundlagen hast. Die Universitäten als Willensbildungsquelle der Wissenschaft waren in Deutschland schon immer klassisch staatskritisch eingestellt. Zudem gibt es keinerlei solcher Vorgaben und würde die Wissenschaft diese sich auch nicht machen lassen.

Selbst das BVerfG hat sich ganz klar zu der Rechtmäßigkeit der Verträge und Beschlüsse geäußert und ich hoffe, Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass das BVerfG sich dem Willen der Regierung beugen würde (dann hättest Du wohl 50 Jahre Deutsche Politikgeschichte verpasst).

Offensichtlich plapperst Du hier nur die Parolen Dritter über irgendeine gemeinsame Verschwörung von Regierung, Rechts- und Poltikiwissenschaft, um rechtswidrige Staatsverträge aufrecht zu erhalten, nach. Die Realität ist zu Deiner Enttäuschung leider, dass dies Verträge nun einmal rechtmäßig sind und außer einigen Wenigen und mit der Materie nicht Vertrauten zweifelt dies auch keiner an.

Kein
ernstzunehmender Staatsrechtler hat je die Rechtmäßigkeit
angezweifelt.

Wer wen ernst nimmt, ist fast immer von eigenen Interessen
abhängig.

Dass Du das so siehst, glaube ich Dir sofort. Etablierte Wissenschaft inkl. der Rechts- und Politikwissenschaft urteilt jedoch nicht nach dem Inhalt einer Aussage (dann könnte man Wissenschaft gleich abschaffen), sondern nach der Kompetenz der Quelle. Und letztere Quellen haben nun einmal eine andere Ansicht als Du.

Wie ich eingangs sagte, habe ich mal aus einer Neugierde nachgefragt, da es mich einfach mal interessiert hat, was denn hinter einer solchen Meinung wohl steckt.

War eine interessante Erfahrung :wink:
Gruß
Dea

Das sagt nicht viel aus, weil die Politik-, Staats- und
Rechtswissenschaft, soweit sie Gehör findet, den Vorgaben der
jeweils herrschenden Staatssysteme folgt.

Diese Aussage zeigt leider, dass Du keinerlei Kenntnis der für
diese Diskussion notwendigen Grundlagen hast. Die
Universitäten als Willensbildungsquelle der Wissenschaft waren
in Deutschland schon immer klassisch staatskritisch
eingestellt. Zudem gibt es keinerlei solcher Vorgaben und
würde die Wissenschaft diese sich auch nicht machen lassen.

Staatskritisch möglicherweise, ich habe nichts anderes behauptet. In bestimmten Bereichen allerdings sind bestimmte Meinungen zwar nicht vorgeschrieben, getenteilige aber verpönt und werden deshalb zumindest öffentlich kaum vertreten oder die Vertreter der Meinung als nicht ernst zu nehmend verunglimpft.

Selbst das BVerfG hat sich ganz klar zu der Rechtmäßigkeit der
Verträge und Beschlüsse geäußert und ich hoffe, Du willst
nicht ernsthaft behaupten, dass das BVerfG sich dem Willen der
Regierung beugen würde (dann hättest Du wohl 50 Jahre Deutsche
Politikgeschichte verpasst).

Nein, das macht es nicht, sondern es urteilt nach den Vorgaben des BRD-Grundgesetzes, dessen Inhalt wesentlich von Engländern, Amerikanern und Franzosen vorgegeben oder zumindest zensiert wurde.

Offensichtlich plapperst Du hier nur die Parolen Dritter über
irgendeine gemeinsame Verschwörung von Regierung, Rechts- und
Poltikiwissenschaft, um rechtswidrige Staatsverträge aufrecht
zu erhalten, nach. Die Realität ist zu Deiner Enttäuschung
leider, dass dies Verträge nun einmal rechtmäßig sind und
außer einigen Wenigen und mit der Materie nicht Vertrauten
zweifelt dies auch keiner an.

Ob mich das enttäuscht, kannst du bisher nicht wissen, weil ich meine eigene Meinung nicht in die Diskussion eingebracht habe.

Kein
ernstzunehmender Staatsrechtler hat je die Rechtmäßigkeit
angezweifelt.

Wer wen ernst nimmt, ist fast immer von eigenen Interessen
abhängig.

Dass Du das so siehst, glaube ich Dir sofort. Etablierte
Wissenschaft inkl. der Rechts- und Politikwissenschaft urteilt
jedoch nicht nach dem Inhalt einer Aussage (dann könnte man
Wissenschaft gleich abschaffen), sondern nach der Kompetenz
der Quelle. Und letztere Quellen haben nun einmal eine andere
Ansicht als Du.

Worauf stützt sich die Kompetenz dieser Quellen, die deiner Aussage nach eine andere Meinung haben sollen als ich?

Staatskritisch möglicherweise, ich habe nichts anderes
behauptet. In bestimmten Bereichen allerdings sind bestimmte
Meinungen zwar nicht vorgeschrieben, getenteilige aber verpönt
und werden deshalb zumindest öffentlich kaum vertreten oder
die Vertreter der Meinung als nicht ernst zu nehmend
verunglimpft.

Nein, es gibt genügend gegenteilige Meinungen in der Staats- und Politikwissenschaft, die sogenannten Mindermeinungen, weil sie eben nur von wenigen vertreten werden. Diese werden sehr wohl ernstgenommen und sind keineswegs verpönt. Es gibt sie nur in diesem Bereich eben nicht.

Selbst das BVerfG hat sich ganz klar zu der Rechtmäßigkeit der
Verträge und Beschlüsse geäußert und ich hoffe, Du willst
nicht ernsthaft behaupten, dass das BVerfG sich dem Willen der
Regierung beugen würde (dann hättest Du wohl 50 Jahre Deutsche
Politikgeschichte verpasst).

Nein, das macht es nicht, sondern es urteilt nach den Vorgaben
des BRD-Grundgesetzes, dessen Inhalt wesentlich von
Engländern, Amerikanern und Franzosen vorgegeben oder
zumindest zensiert wurde.

Dann müsste das GG ja Inhalte haben, die in diesem Bereich eine bestimmte politische Meinung vorgeben. Das hat es aber nicht. Es enthält lediglich allgemeine Regelungen über das Zustandekommen staatlicher Willensbildung und diese sind hier ohne jede politische Vorgabe erüfllt wie bei allen anderen Beschlüssen und staatsverträgen auch. Nicht mehr und nicht weniger.

Kein
ernstzunehmender Staatsrechtler hat je die Rechtmäßigkeit
angezweifelt.

Wer wen ernst nimmt, ist fast immer von eigenen Interessen
abhängig.

Dass Du das so siehst, glaube ich Dir sofort. Etablierte
Wissenschaft inkl. der Rechts- und Politikwissenschaft urteilt
jedoch nicht nach dem Inhalt einer Aussage (dann könnte man
Wissenschaft gleich abschaffen), sondern nach der Kompetenz
der Quelle. Und letztere Quellen haben nun einmal eine andere
Ansicht als Du.

Worauf stützt sich die Kompetenz dieser Quellen, die deiner
Aussage nach eine andere Meinung haben sollen als ich?

Darauf, dass es sich um etablierte, ausgebildete und damit staatsrechtlich kompetente Wissenschaftler handelt, die ihre Fähigkeiten in jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich ohne eine bestimmte politische Richtung zu verfolgen unter Beweis gestellt haben. So funktioniert nun einmal Wissenschaft.

Staatskritisch möglicherweise, ich habe nichts anderes
behauptet. In bestimmten Bereichen allerdings sind bestimmte
Meinungen zwar nicht vorgeschrieben, getenteilige aber verpönt
und werden deshalb zumindest öffentlich kaum vertreten oder
die Vertreter der Meinung als nicht ernst zu nehmend
verunglimpft.

Nein, es gibt genügend gegenteilige Meinungen in der Staats-
und Politikwissenschaft, die sogenannten Mindermeinungen, weil
sie eben nur von wenigen vertreten werden. Diese werden sehr
wohl ernstgenommen und sind keineswegs verpönt. Es gibt sie
nur in diesem Bereich eben nicht.

Daß sie nicht öffentlich kundgetan werden, heißt nicht, daß sie nicht vorhanden sind. Dies soll aber nicht die Streitfrage sein.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag ausschließlich auf den Widerspruch hingewiesen, durch Beschlüsse im Namen der BRD Meinungen widerlegen zu wollen, die eine Entscheidungsbefugnis der BRD in dieser Frage überhaupt nicht zugrundelegen.
Dafür ist es überhaupt nicht von Bedeutung, ob die Rechtmäßigkeit eines bestimmten Zustandes von der Staats- und Rechtswissenschaft bejaht wird.

Nein, das macht es nicht, sondern es urteilt nach den Vorgaben
des BRD-Grundgesetzes, dessen Inhalt wesentlich von
Engländern, Amerikanern und Franzosen vorgegeben oder
zumindest zensiert wurde.

Dann müsste das GG ja Inhalte haben, die in diesem Bereich
eine bestimmte politische Meinung vorgeben. Das hat es aber
nicht.

Mir leuchtet nicht ein, warum der Umstand, daß der Inhalt des Grundgesetzes von den Westmächten zensiert/vorgegeben wurde und daß das BVerfG nach diesem Inhalt urteilt, notwendigerweise voraussetzen soll, daß er auch eine politische Meinung vorschreibt.
Daß das BVerfG sich der jeweils amtierenden Regierung beuge, habe ich nirgends behauptet.

Keinz
ernstzunehmender Staatsrechtler hat je die Rechtmäßigkeit
angezweifelt.

Wer wen ernst nimmt, ist fast immer von eigenen Interessen
abhängig.

Dass Du das so siehst, glaube ich Dir sofort. Etablierte
Wissenschaft inkl. der Rechts- und Politikwissenschaft urteilt
jedoch nicht nach dem Inhalt einer Aussage (dann könnte man
Wissenschaft gleich abschaffen), sondern nach der Kompetenz
der Quelle. Und letztere Quellen haben nun einmal eine andere
Ansicht als Du.

Worauf stützt sich die Kompetenz dieser Quellen, die deiner
Aussage nach eine andere Meinung haben sollen als ich?

Darauf, dass es sich um etablierte, ausgebildete und damit
staatsrechtlich kompetente Wissenschaftler handelt, die ihre
Fähigkeiten in jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich ohne
eine bestimmte politische Richtung zu verfolgen unter Beweis
gestellt haben. So funktioniert nun einmal Wissenschaft.

Bei Naturwissenschaft ist das leicht, bei Rechtswissenschaft schon schwieriger - schließlich widersprechen sich juristische Meinungen allzu oft - und bei Politikwissenschaften noch schwieriger. Das fängt bei der Ausbildung an - bereits auf der Schule wird ein Denken in einem bestimmten Rahmen verlangt und vermittelt. Außerdem muß die Wissenschaft an einer bestimmten Grundlage angreifen. Bei der Naturwissenschaft sind es Naturgesetze, also unanfechtbare Gegebenheiten, während es in der Rechts- und Politikwissenschaft künstliche Konstrukte sind, deren Gültigkeit zunächst einmal als Basis anerkannt werden muß, damit darauf aufbauende Ausführungen als wahr oder unwahr bezeichnet werden können.

Nein, es gibt genügend gegenteilige Meinungen in der Staats-
und Politikwissenschaft, die sogenannten Mindermeinungen, weil
sie eben nur von wenigen vertreten werden. Diese werden sehr
wohl ernstgenommen und sind keineswegs verpönt. Es gibt sie
nur in diesem Bereich eben nicht.

Daß sie nicht öffentlich kundgetan werden, heißt nicht, daß
sie nicht vorhanden sind. Dies soll aber nicht die Streitfrage
sein.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag ausschließlich auf den
Widerspruch hingewiesen, durch Beschlüsse im Namen der BRD
Meinungen widerlegen zu wollen, die eine Entscheidungsbefugnis
der BRD in dieser Frage überhaupt nicht zugrundelegen.
Dafür ist es überhaupt nicht von Bedeutung, ob die
Rechtmäßigkeit eines bestimmten Zustandes von der Staats- und
Rechtswissenschaft bejaht wird.

Es wird nicht der Zustand, sondern die Rechtmäßigkeit und somit Entscheidungsbefugnis der BRD in eben genau dieser angelegenheit bejaht. Nocheinmal: Die BRD hatte die Befugnis dieses für das Staatsgebiet der BRD zu entscheiden. Durch den Beitritt der DDR hat sie sich zum Staatsgebiet der BRD gewandelt und damit gilt diese Entscheidung nun für das gesamt Gebiet. Die ehemalige DDR hat sich somit allen für die BRD geltenden Entscheidungen unterworfen. Noch immer ist mir nicht nachvollziehbar, was daran nicht rechtmäßig sein soll.

Dann müsste das GG ja Inhalte haben, die in diesem Bereich
eine bestimmte politische Meinung vorgeben. Das hat es aber
nicht.

Mir leuchtet nicht ein, warum der Umstand, daß der Inhalt des
Grundgesetzes von den Westmächten zensiert/vorgegeben wurde
und daß das BVerfG nach diesem Inhalt urteilt,
notwendigerweise voraussetzen soll, daß er auch eine
politische Meinung vorschreibt.

Die Idee hattest Du eingeworfen, weil Du den Einfluss der Alliierten auf das GG angesprochen hattest. Welche Bedeutung sollter der Einwand dann haben?

Bei Naturwissenschaft ist das leicht, bei Rechtswissenschaft
schon schwieriger - schließlich widersprechen sich juristische
Meinungen allzu oft - und bei Politikwissenschaften noch
schwieriger. Das fängt bei der Ausbildung an - bereits auf der
Schule wird ein Denken in einem bestimmten Rahmen verlangt und
vermittelt. Außerdem muß die Wissenschaft an einer bestimmten
Grundlage angreifen. Bei der Naturwissenschaft sind es
Naturgesetze, also unanfechtbare Gegebenheiten, während es in
der Rechts- und Politikwissenschaft künstliche Konstrukte
sind, deren Gültigkeit zunächst einmal als Basis anerkannt
werden muß, damit darauf aufbauende Ausführungen als wahr oder
unwahr bezeichnet werden können.

Und damit sagst Du ja genau das, was ich meine. Die Grundlage der Staats- und Politikwissenschaft sind eben diese Konstrukte, und die Anerkennung ihrer Gültigkeit beruht auf auf der Anerkennung der dogmatischen Herleitung einer Entscheidung als richtig oder falsch, besser mehr oder weniger überzeugend. Und genau das ist hier der Fall. Die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Beschlüsse der BRD und ihrer Geltung für das nun gesamte Staatsgebiet basiert auf der dogmatischen Konstruktion wie sie auch hier von der Wissenschaft hergeleitet wurde, was letztlich auch zur Anerkennung durch das BVerfG führte.
Aus diesem Grunde ist diese Ansicht gültig und eine entsprechend dogmatisch fundierte Gegenansicht wurde bisher noch nicht erhoben.

Wenn die Wissenschaft basierend auf dieser Grundlage eine Gegenmeinung entwickelt, dann wird diese, so halbwegs auf der Grundlage dieser Wissenschaft vertretbar, auch anerkannt (selbst die Rechtmäßigkeit von Folter und Vereinbarkeit mit Art. 1 GG wurde ja inzwischen als Mindermeinung anerkannt hat und in die Kommentarliteratur Einzug gefunden, so dass bestimmte Meinungen keineswegs verpönt sind oder unterdrückt werden). Und wenn sie sich durchsetzt, wird sie zu herrschenden Meinung und man könnte die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse in Zweifel ziehen. Aber eben dies ist bisher nicht passiert und darum bestehen (bisher) auch keine wissenschaftlich fundierten Zweifel an der jetzigen Völkerrechtslage.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag ausschließlich auf den
Widerspruch hingewiesen, durch Beschlüsse im Namen der BRD
Meinungen widerlegen zu wollen, die eine Entscheidungsbefugnis
der BRD in dieser Frage überhaupt nicht zugrundelegen.
Dafür ist es überhaupt nicht von Bedeutung, ob die
Rechtmäßigkeit eines bestimmten Zustandes von der Staats- und
Rechtswissenschaft bejaht wird.

Es wird nicht der Zustand, sondern die Rechtmäßigkeit und
somit Entscheidungsbefugnis der BRD in eben genau dieser
angelegenheit bejaht. Nocheinmal: Die BRD hatte die Befugnis
dieses für das Staatsgebiet der BRD zu entscheiden. Durch den
Beitritt der DDR hat sie sich zum Staatsgebiet der BRD
gewandelt und damit gilt diese Entscheidung nun für das gesamt
Gebiet. Die ehemalige DDR hat sich somit allen für die BRD
geltenden Entscheidungen unterworfen. Noch immer ist mir nicht
nachvollziehbar, was daran nicht rechtmäßig sein soll.

Mein Beitrag hatte zur Grundlage, daß Gruppen, die die BRD nicht als entscheidungsbefugt anerkennen, durch Beschlüsse der BRD in ihrer Aussage widerlegt werden sollten.
Die Erläuterung, daß die BRD entscheidungsbefugt sei, wäre dann nach Auftreten dieses Widerspruchs erst der nächste Schritt.

Dann müsste das GG ja Inhalte haben, die in diesem Bereich
eine bestimmte politische Meinung vorgeben. Das hat es aber
nicht.

Mir leuchtet nicht ein, warum der Umstand, daß der Inhalt des
Grundgesetzes von den Westmächten zensiert/vorgegeben wurde
und daß das BVerfG nach diesem Inhalt urteilt,
notwendigerweise voraussetzen soll, daß er auch eine
politische Meinung vorschreibt.

Die Idee hattest Du eingeworfen, weil Du den Einfluss der
Alliierten auf das GG angesprochen hattest. Welche Bedeutung
sollter der Einwand dann haben?

Ich hatte darauf hingewiesen, daß das BVerfG nach dem GG urteilt und das GG von den Westmächten beeinflußt wurde, nachdem behauptet worden war, daß ich unterstellt hätte, das BVerfG würde nach dem Willen einer jeweils amtierenden Bundesregierung urteilen.

Bei Naturwissenschaft ist das leicht, bei Rechtswissenschaft
schon schwieriger - schließlich widersprechen sich juristische
Meinungen allzu oft - und bei Politikwissenschaften noch
schwieriger. Das fängt bei der Ausbildung an - bereits auf der
Schule wird ein Denken in einem bestimmten Rahmen verlangt und
vermittelt. Außerdem muß die Wissenschaft an einer bestimmten
Grundlage angreifen. Bei der Naturwissenschaft sind es
Naturgesetze, also unanfechtbare Gegebenheiten, während es in
der Rechts- und Politikwissenschaft künstliche Konstrukte
sind, deren Gültigkeit zunächst einmal als Basis anerkannt
werden muß, damit darauf aufbauende Ausführungen als wahr oder
unwahr bezeichnet werden können.

Und damit sagst Du ja genau das, was ich meine. Die Grundlage
der Staats- und Politikwissenschaft sind eben diese
Konstrukte, und die Anerkennung ihrer Gültigkeit beruht auf
auf der Anerkennung der dogmatischen Herleitung einer
Entscheidung als richtig oder falsch, besser mehr oder weniger
überzeugend. Und genau das ist hier der Fall. Die Anerkennung
der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Beschlüsse der BRD und
ihrer Geltung für das nun gesamte Staatsgebiet basiert auf der
dogmatischen Konstruktion wie sie auch hier von der
Wissenschaft hergeleitet wurde, was letztlich auch zur
Anerkennung durch das BVerfG führte.

Jetzt waren die Ostgebiete aber nie Staatsgebiet der BRD. Wie kann also im Namen der BRD über die Ostgebiete entschieden werden, wenn die Beschlüsse, wie du selbst jetzt geschrieben hast, nur für das Staatsgebiet der BRD gelten?

Aus diesem Grunde ist diese Ansicht gültig und eine
entsprechend dogmatisch fundierte Gegenansicht wurde bisher
noch nicht erhoben.

Wenn die Wissenschaft basierend auf dieser Grundlage eine
Gegenmeinung entwickelt, dann wird diese, so halbwegs auf der
Grundlage dieser Wissenschaft vertretbar, auch anerkannt
(selbst die Rechtmäßigkeit von Folter und Vereinbarkeit mit
Art. 1 GG wurde ja inzwischen als Mindermeinung anerkannt hat
und in die Kommentarliteratur Einzug gefunden, so dass
bestimmte Meinungen keineswegs verpönt sind oder unterdrückt
werden).

Dies ist ein gutes Beispiel. Diese Mindermeinung wurde einzig deshalb anerkannt, weil sie durch die USA und ihre Nacheiferer befürwortet wurde. Bei der Frage der Ostgebiete wäre dies sicher nicht anders gewesen.

Mein Beitrag hatte zur Grundlage, daß Gruppen, die die BRD
nicht als entscheidungsbefugt anerkennen, durch
Beschlüsse der BRD in ihrer Aussage widerlegt werden sollten.
Die Erläuterung, daß die BRD entscheidungsbefugt sei,
wäre dann nach Auftreten dieses Widerspruchs erst der nächste
Schritt.

Also ich fürchte, dass ich Deine Problematik einfach nicht verstehe. Vielleicht bin ich hier auch zu sehr Jurist, aber einzig relevant in dieser Angelegenheit ist für mich die Rechtmäßigkeit der völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Situation. Vielleicht belassen wir es einfach dabei.

Ich hatte darauf hingewiesen, daß das BVerfG nach dem GG
urteilt und das GG von den Westmächten beeinflußt wurde,
nachdem behauptet worden war, daß ich unterstellt hätte, das
BVerfG würde nach dem Willen einer jeweils amtierenden
Bundesregierung urteilen.

Und noch immer verstehe ich nicht, was Du mit der Aussage, dass das GG von den Westmächten beeinflusst wurde, sagen willst. Zudem ist mir nicht klar, welche Artikel des GG Du speziell meinst. Und was genau ist die Folge einer solchen Beeinflussung und woraus ergibt sich sich (konkret).

Jetzt waren die Ostgebiete aber nie Staatsgebiet der BRD. Wie
kann also im Namen der BRD über die Ostgebiete entschieden
werden, wenn die Beschlüsse, wie du selbst jetzt geschrieben
hast, nur für das Staatsgebiet der BRD gelten?

Wo ist das Problem? Die Ostgebiete brauchen natürlich überhaupt nicht Staatsgebiet der BRD sein, damit die BRD auf Ansprüche auf sie verzichtet. Die Anerkennung durch die BRD ist ein Akt der BRD für ein Gebiet, dass ihrem Einfluss nicht unterliegt. Ich kann doch jederzeit auf etwas verzichten, das meiner Hoheitsgewalt nicht unterliegt. Ob ein Nichtverzicht irgendetwas verändert hätte, ist eine andere Frage.

Aber die Aussage eines Staates, dass er auf bestimmte Gebiete, die nicht zu seinem Hoheitsgebiet gehören, keine Ansprüche erhebt oder erheben wird, ist staats- und völkerrechtlich völlig einwandfrei. Sie führt nicht zu einer unmittelbaren Rechtsänderung, kann dem Staat aber später im Falle des Zuwiderhandelns entgegen gehalten werden. Denn der Beschluss entfaltet Bindungswirkung für den Staat selbst. Das genügt.

Die BRD könnte auch völlig einwandfrei und rechtswirksam auf Ansprüche auf Hawaii, den Nordpol oder den Saturn verzichten. Sie dürfte dann zukünftig nie wieder welche geltend machen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Mit Blick auf die Ostgebiete und die deutsche Vergangenheit sieht das anders aus.

Die Aussage, die BRD konnte auf die Geltendmachung von Ansprüche auf die Ostgebiete nicht verzichten, weil diese nicht ihrer Hoheitsgewalt unterliegen, ist daher staats- und völkerrechtlich einfach falsch.

Dies ist ein gutes Beispiel. Diese Mindermeinung wurde einzig
deshalb anerkannt, weil sie durch die USA und ihre Nacheiferer
befürwortet wurde. Bei der Frage der Ostgebiete wäre dies
sicher nicht anders gewesen.

Also ich bezweifel doch sehr, dass Prof. Winfried Brugger von der Uni Heidelberg, einer der führenden Verfechter dieser Ansicht, und Prof. Matthias Herdegen von der Universität Bonn als Kommentator des Art. 1 GG zum Kommentar von Maunz/Dürig, in welchen das nun aufgenommen wurde, sich bei dieser Frage irgendwelche Gedanken über die USA gemacht haben, sich an dieser ein Vorbild nehmen oder Nacheiferer dieser sind. Deren Geschichte ist eine ganz andere. Es ist leider schon fast amüsant zu lesen, dass diese Herren oder andere Professoren einer US Beeinflussung unterliegen oder sich eines solchen Vorbildes bedienen würden.

Aber es ist interessant, wie Du immer wieder versucht, sei es politisch, verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich, in jeden Aspekt eine Beeinflussung der Alliierten anzunehmen anstatt Dich mal konkret auf die Inhalte des GG, auf die Entscheidung des BVerfG zu den entsprechenden Beschlüssen, etc. zu beziehen und tacheles zu reden, was genau wo und warum das Problem ist. Und so wirkt das halt insgesamt leider alles nicht sehr überzeugend.

Mein Beitrag hatte zur Grundlage, daß Gruppen, die die BRD
nicht als entscheidungsbefugt anerkennen, durch
Beschlüsse der BRD in ihrer Aussage widerlegt werden sollten.
Die Erläuterung, daß die BRD entscheidungsbefugt sei,
wäre dann nach Auftreten dieses Widerspruchs erst der nächste
Schritt.

Also ich fürchte, dass ich Deine Problematik einfach nicht
verstehe. Vielleicht bin ich hier auch zu sehr Jurist, aber
einzig relevant in dieser Angelegenheit ist für mich die
Rechtmäßigkeit der völkerrechtlichen und staatsrechtlichen
Situation. Vielleicht belassen wir es einfach dabei.

Mein Problem war nur, daß mit einer Entscheidung der BRD eine Meinung widerlegt widerlegen wollte, ohne daß zunächst überhaupt Einigkeit bestand, ob die BRD dafür befugt war.

Ich hatte darauf hingewiesen, daß das BVerfG nach dem GG
urteilt und das GG von den Westmächten beeinflußt wurde,
nachdem behauptet worden war, daß ich unterstellt hätte, das
BVerfG würde nach dem Willen einer jeweils amtierenden
Bundesregierung urteilen.

Und noch immer verstehe ich nicht, was Du mit der Aussage,
dass das GG von den Westmächten beeinflusst wurde, sagen
willst. Zudem ist mir nicht klar, welche Artikel des GG Du
speziell meinst. Und was genau ist die Folge einer solchen
Beeinflussung und woraus ergibt sich sich (konkret).

Das BVerfG hattest du eingebracht, nicht ich.

Jetzt waren die Ostgebiete aber nie Staatsgebiet der BRD. Wie
kann also im Namen der BRD über die Ostgebiete entschieden
werden, wenn die Beschlüsse, wie du selbst jetzt geschrieben
hast, nur für das Staatsgebiet der BRD gelten?

Wo ist das Problem? Die Ostgebiete brauchen natürlich
überhaupt nicht Staatsgebiet der BRD sein, damit die BRD auf
Ansprüche auf sie verzichtet. Die Anerkennung durch die BRD
ist ein Akt der BRD für ein Gebiet, dass ihrem Einfluss nicht
unterliegt. Ich kann doch jederzeit auf etwas verzichten, das
meiner Hoheitsgewalt nicht unterliegt. Ob ein Nichtverzicht
irgendetwas verändert hätte, ist eine andere Frage.
Aber die Aussage eines Staates, dass er auf bestimmte Gebiete,
die nicht zu seinem Hoheitsgebiet gehören, keine Ansprüche
erhebt oder erheben wird, ist staats- und völkerrechtlich
völlig einwandfrei.

Es stellt sich nicht die Frage, ob die Ostgebiete Teil der BRD seien - sie sind es natürlich nicht - sondern ob sie Teil von Deutschland seien. Damit die BRD dies zu entscheiden hätte, müßte zuerst festgestellt sein, daß die BRD für ganz Deutschland entscheidungsbefugt wäre. Der Einwand, daß die BRD selbst ganz Deutschland sei, greift dabei nicht, weil ja genau dies durch die Frage nach der Rolle der Ostgebiete zur Diskussion stand.
So hätte ja die BRD 1989/90 auch feststellen können, daß das Gebiet der DDR kein Teil der BRD sei, nicht jedoch, daß es kein Teil Deutschlands sei.

Also ich bezweifel doch sehr, dass Prof. Winfried Brugger von
der Uni Heidelberg, einer der führenden Verfechter dieser
Ansicht, und Prof. Matthias Herdegen von der Universität Bonn
als Kommentator des Art. 1 GG zum Kommentar von Maunz/Dürig,
in welchen das nun aufgenommen wurde, sich bei dieser Frage
irgendwelche Gedanken über die USA gemacht haben, sich an
dieser ein Vorbild nehmen oder Nacheiferer dieser sind.

Das muß auch überhaupt nicht der Fall sein, sondern es kann auch eine zufällige Übereinstimmung in diesem Punkt bestehen. Dennoch ist diese Mindermeinung im Interesse der USA und ihrer Nacheiferer im Rahmen von Ermittlungsarbeiten.

Mein Problem war nur, daß mit einer Entscheidung der BRD eine
Meinung widerlegt widerlegen wollte, ohne daß zunächst
überhaupt Einigkeit bestand, ob die BRD dafür befugt war.

Wie gesagt, hinsichtlich dieser Befugnis sind mir keine fundierten Zweifel bekannt.

Das BVerfG hattest du eingebracht, nicht ich.

Richtig, als weitere kompetente Quelle für die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse. Daraufhin erwähntest Du, dass ja das GG von den Westmächten beeinflusst ist, und noch immer ist mir der Sinn dieser Aussage nicht bekannt.

Es stellt sich nicht die Frage, ob die Ostgebiete Teil der BRD
seien - sie sind es natürlich nicht - sondern ob sie Teil von
Deutschland seien. Damit die BRD dies zu entscheiden
hätte, müßte zuerst festgestellt sein, daß die BRD für
ganz Deutschland entscheidungsbefugt wäre. Der Einwand, daß
die BRD selbst ganz Deutschland sei, greift dabei nicht, weil
ja genau dies durch die Frage nach der Rolle der Ostgebiete
zur Diskussion stand.
So hätte ja die BRD 1989/90 auch feststellen können, daß das
Gebiet der DDR kein Teil der BRD sei, nicht jedoch, daß es
kein Teil Deutschlands sei.

Vielleicht solltest Du mir ersteinmal den Begriff „Deutschland“ in diesem konkreten Zusammenhang erklären. Denn ansonsten kommen wir hier nicht weiter.
Mir leuchtet einfach nicht ein, warum die BRD nicht auf die Gebiete verzichten kann. Es ist ja gerade keine rechtswirksame Erklärung mit Wirkung für die Ostgebiete gewesen - also mit der Wirkung, dass sie nun kein Teil Deutschlands, der BRD oder was immer sei -, denn dann wäre Dein Einwand angebracht. Es ist lediglich ein Verzicht auf Ansprüche und für diesen brauche ich keine Entscheidungsbefugnis über das relevante Gebiet. Diesen Verzicht hätte rechtswirksam jedes Land der Welt aussprechen können.
Ich fürchte, auch hier kommen wir nicht weiter.

Das muß auch überhaupt nicht der Fall sein, sondern es kann
auch eine zufällige Übereinstimmung in diesem Punkt bestehen.
Dennoch ist diese Mindermeinung im Interesse der USA und ihrer
Nacheiferer im Rahmen von Ermittlungsarbeiten.

Das kann ja sein, dass die USA die Meinung toll finden, das bringt aber Deinen Punkt nicht weiter, dass Mindermeingen dann akzeptiert würden, wenn sie im Interesse der USA oder sonstwessen sind. Denn dafür müsstest Du den entsprechenden Mechanismus in der deutschen Wissenschaftswelt darlegen. Und den sehe ich, auch in dieser Frage, nicht.

Mein Problem war nur, daß mit einer Entscheidung der BRD eine
Meinung widerlegt widerlegen wollte, ohne daß zunächst
überhaupt Einigkeit bestand, ob die BRD dafür befugt war.

Wie gesagt, hinsichtlich dieser Befugnis sind mir keine
fundierten Zweifel bekannt.

Das wurde aber dann erst klargestellt.

Das BVerfG hattest du eingebracht, nicht ich.

Richtig, als weitere kompetente Quelle für die Rechtmäßigkeit
der Beschlüsse. Daraufhin erwähntest Du, dass ja das GG von
den Westmächten beeinflusst ist, und noch immer ist mir der
Sinn dieser Aussage nicht bekannt.

Ich schrieb dies, um zu erläutern, daß meine prinzipielle Aussage, die Politikwissenschaft und Rechtsprechung richte sich oft nach Vorgaben der aktuell Mächtigen, sich für das BVerfG nicht auf die Bundesregierung bezieht, sondern auf das durch die Westmächte beeinflußte Grundgesetz.

Es stellt sich nicht die Frage, ob die Ostgebiete Teil der BRD
seien - sie sind es natürlich nicht - sondern ob sie Teil von
Deutschland seien. Damit die BRD dies zu entscheiden
hätte, müßte zuerst festgestellt sein, daß die BRD für
ganz Deutschland entscheidungsbefugt wäre. Der Einwand, daß
die BRD selbst ganz Deutschland sei, greift dabei nicht, weil
ja genau dies durch die Frage nach der Rolle der Ostgebiete
zur Diskussion stand.
So hätte ja die BRD 1989/90 auch feststellen können, daß das
Gebiet der DDR kein Teil der BRD sei, nicht jedoch, daß es
kein Teil Deutschlands sei.

Vielleicht solltest Du mir ersteinmal den Begriff
„Deutschland“ in diesem konkreten Zusammenhang erklären.

Genau dies wäre ja die zu klärende Frage im Zusammenhang mit den Ostgebieten.

Denn
ansonsten kommen wir hier nicht weiter.
Mir leuchtet einfach nicht ein, warum die BRD nicht auf die
Gebiete verzichten kann.

Das kann sie. Es stellt sich in diesem Zusammenhang nur die Frage, ob die BRD befugt ist, die Vertretung für ganz Deutschland zu beanspruchen. Mit anderen Worten kann die BRD natürlich feststellen, daß die Ostgebiete kein Teil der BRD sind, aber ob sie auch feststellen kann, daß sie kein Teil von Deutschland sind, ist damit noch nicht gesagt. Das würde nämlich schon unterstellen, daß die BRD = Deutschland ist, dafür wiederum muß aber erst eindeutig entschieden sein, ob die Ostgebiete Teil Deutschlands sind.

Es ist ja gerade keine rechtswirksame
Erklärung mit Wirkung für die Ostgebiete gewesen - also mit
der Wirkung, dass sie nun kein Teil Deutschlands, der BRD oder
was immer sei -, denn dann wäre Dein Einwand angebracht.

Es
ist lediglich ein Verzicht auf Ansprüche und für diesen
brauche ich keine Entscheidungsbefugnis über das relevante
Gebiet. Diesen Verzicht hätte rechtswirksam jedes Land der
Welt aussprechen können.
Ich fürchte, auch hier kommen wir nicht weiter.

Natürlich darf die BRD für sich auf die ganze Welt verzichten, auch wenn durch diese Entscheidung nichts verändert wird.
Die Frage ist doch nur die, ob die BRD für ganz Deutschland entscheidungsberechtigt. Diese Frage hängt direkt mit der Frage der Ostgebiete zusammen. Egal ob man die Meinung vertritt, diese seien Teil Deutschlands oder nicht: Es muß doch einleuchten, daß die BRD dies nicht zu entscheiden hat, weil sich erst aus dieser Entscheidung überhaupt ergibt, ob die BRD für ganz Deutschland entscheidungsbefugt ist.

Das muß auch überhaupt nicht der Fall sein, sondern es kann
auch eine zufällige Übereinstimmung in diesem Punkt bestehen.
Dennoch ist diese Mindermeinung im Interesse der USA und ihrer
Nacheiferer im Rahmen von Ermittlungsarbeiten.

Das kann ja sein, dass die USA die Meinung toll finden, das
bringt aber Deinen Punkt nicht weiter, dass Mindermeingen dann
akzeptiert würden, wenn sie im Interesse der USA oder
sonstwessen sind. Denn dafür müsstest Du den entsprechenden
Mechanismus in der deutschen Wissenschaftswelt darlegen. Und
den sehe ich, auch in dieser Frage, nicht.

Wenn Meinungen, die zunächst verpönt sind, dem Interesse der Mächtigen entgegenkommen, können sie leicht salonfähig werden. Laufen Meinungen dagegen den Interessen der Mächtigen oder der Masse zuwider, sind sie schnell verpönt.

Das wurde aber dann erst klargestellt.

Nein, das wurde bereits mit dem Beschluss klargestellt. Dies wurde dann später bestätigt. So funktioniert das im Völker- und sonstigen Recht. Wie sollte denn Deiner Meinung nach eine „Vorabklarstellung“ aussehen?

Ich schrieb dies, um zu erläutern, daß meine prinzipielle
Aussage, die Politikwissenschaft und Rechtsprechung richte
sich oft nach Vorgaben der aktuell Mächtigen, sich für das
BVerfG nicht auf die Bundesregierung bezieht, sondern auf das
durch die Westmächte beeinflußte Grundgesetz.

Und noch immer bist Du die Antwort des Hintergrundes dieser Aussage schuldig. Worin liegt die Beeinflussung im GG und insb. wo liegt sie für diesen Fall? Die abstrakte Aussage, dass das GG von den Westmächten mit beeinflusst wurde, fügt der Thematik leider nichts hinzu und macht Deinen Einwand inhaltsleer.

Genau dies wäre ja die zu klärende Frage im Zusammenhang mit
den Ostgebieten.

Deiner Ansicht nach ist das zu klären. Ich sehe hierfür keinen Anlass, da staatsrechtlich einzig das Hoheitsgebiet der BRD zählt. Dieses ist geklärt und basierend auf dieser Feststellung wurde die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse festgestellt und nicht dogmatisch fundiert bezweifelt.

Das kann sie. Es stellt sich in diesem Zusammenhang nur die
Frage, ob die BRD befugt ist, die Vertretung für ganz
Deutschland zu beanspruchen.

Das hat sie nie. Sie hat nur die BRD vertreten und das gilt somit für das jetzige Hoheitsgebiet dieses Staates.

Mit anderen Worten kann die BRD
natürlich feststellen, daß die Ostgebiete kein Teil der BRD
sind, aber ob sie auch feststellen kann, daß sie kein Teil von
Deutschland sind, ist damit noch nicht gesagt. Das würde
nämlich schon unterstellen, daß die BRD = Deutschland ist,
dafür wiederum muß aber erst eindeutig entschieden sein, ob
die Ostgebiete Teil Deutschlands sind.

Es tut mir leid, aber ich kann den Hintergrund Deiner Aussage beim besten Willen nicht verstehen. Da einzig die BRD das hier relevante Völker- und Staatsrechtssubjekt ist und es ein solches wie „Deutschland“ in Abgrenzung hierzu nicht gibt, jedenfalls nicht in der mir bekannten Staats- und Völkerrechtswissenschaft (lasse mich durch fundierte Quellen immer gerne eines besseren belehren), sehe ich die Relevanz einer solchen Unterscheidung nicht.

Natürlich darf die BRD für sich auf die ganze Welt verzichten,
auch wenn durch diese Entscheidung nichts verändert wird.
Die Frage ist doch nur die, ob die BRD für ganz Deutschland
entscheidungsberechtigt.

Diese Frage stellt sich mir nicht, da ich wie gesagt staats- und völkerrechtlich ein Subjekt „Deutschland“ in Abgrenzung zu BRD nicht kenne. Geschichtlich mag man hier vieles andenken, für die aktuelle Frage ist aber allein das Staats- und Völkerrecht entscheidend. Und dieses kennt keine Unterscheidung zwischen zweier solcher Subjekte.

Diese Frage hängt direkt mit der
Frage der Ostgebiete zusammen. Egal ob man die Meinung
vertritt, diese seien Teil Deutschlands oder nicht: Es muß
doch einleuchten, daß die BRD dies nicht zu entscheiden hat,
weil sich erst aus dieser Entscheidung überhaupt ergibt, ob
die BRD für ganz Deutschland entscheidungsbefugt ist.

Sie oben, die BRD ist für die BRD entscheidungsbefugt. Eine erweiterte Befugnis für ein „ganz Deutschland“ ist dem Staats- und Völkerrecht nicht bekannt und daher für diese Entscheidungfrage ohne Relevanz.

Wenn Meinungen, die zunächst verpönt sind, dem Interesse der
Mächtigen entgegenkommen, können sie leicht salonfähig werden.
Laufen Meinungen dagegen den Interessen der Mächtigen oder der
Masse zuwider, sind sie schnell verpönt.

Sorry, aber das ist ja nun völlig abstrus. „Die Mächtigen nehmen Einfluss auf wissenschaftliche Meinungen“. Mit diesem Satz ist leider kein Blumentopf zu gewinnen. Werde bitte mal konkret über die Einflussmechanismen der „Mächtigen“ (wer ist das überhaupt) auf die Willensbildung der deutschen Wissenschaft. Ich habe selbst lange in der Wissenschaft gearbeitet (insb. im Staatsrecht) und mir sindt keine bekannt geworden. Aber auch hier lasse ich mich durch konkrete Ausführungen gerne von etwas anderem überzeugen.

Das wurde aber dann erst klargestellt.

Nein, das wurde bereits mit dem Beschluss klargestellt. Dies
wurde dann später bestätigt. So funktioniert das im Völker-
und sonstigen Recht. Wie sollte denn Deiner Meinung nach eine
„Vorabklarstellung“ aussehen?

Vorab muß den Vertretern der Meinung, daß die BRD nicht in dieser Frage entscheidungsbefugt sei, erläutert werdne, daß sie entscheidungsbefugt ist. Erst auf dieser Grundlage kann dann durch Zuhilfenahme einer Entscheidung der BRD eine Aussage dieser Vertreter widerlegt werden.

Ich schrieb dies, um zu erläutern, daß meine prinzipielle
Aussage, die Politikwissenschaft und Rechtsprechung richte
sich oft nach Vorgaben der aktuell Mächtigen, sich für das
BVerfG nicht auf die Bundesregierung bezieht, sondern auf das
durch die Westmächte beeinflußte Grundgesetz.

Und noch immer bist Du die Antwort des Hintergrundes dieser
Aussage schuldig.

Diese habe ich dir gerade gegeben.
Worin liegt die Beeinflussung im GG und

insb. wo liegt sie für diesen Fall?

Für diesen Fall gar nichts, sondern sie ist eine Erklärung für meine prinzipielle Aussage gewesen, daß sich juristische Entscheidungen oft nach Vorgaben der Machthaber richten würden, woraus du geschlossen hast, ich würde dies auch auf das BVerfG beziehen und damit meinen, es würde sich der Bundesregierung beugen.

Genau dies wäre ja die zu klärende Frage im Zusammenhang mit
den Ostgebieten.

Deiner Ansicht nach ist das zu klären. Ich sehe hierfür keinen
Anlass, da staatsrechtlich einzig das Hoheitsgebiet der BRD
zählt.

Ob ausschließlich das Hoheitsgebiet der BRD zählt ist doch Gegenstand von genau dieser Frage.

Dieses ist geklärt

Von wem?

und basierend auf dieser
Feststellung

Wer hat das festgestellt?

Das kann sie. Es stellt sich in diesem Zusammenhang nur die
Frage, ob die BRD befugt ist, die Vertretung für ganz
Deutschland zu beanspruchen.

Das hat sie nie. Sie hat nur die BRD vertreten und das gilt
somit für das jetzige Hoheitsgebiet dieses Staates.

Ja, aber damit (das heißt: durch genau diese Entscheidung der BRD) ist nicht gesagt, ob das jetzige Hoheitsgebiet dieses Staates auch das gesamte Deutschland ist.

Mit anderen Worten kann die BRD
natürlich feststellen, daß die Ostgebiete kein Teil der BRD
sind, aber ob sie auch feststellen kann, daß sie kein Teil von
Deutschland sind, ist damit noch nicht gesagt. Das würde
nämlich schon unterstellen, daß die BRD = Deutschland ist,
dafür wiederum muß aber erst eindeutig entschieden sein, ob
die Ostgebiete Teil Deutschlands sind.

Es tut mir leid, aber ich kann den Hintergrund Deiner Aussage
beim besten Willen nicht verstehen. Da einzig die BRD das hier
relevante Völker- und Staatsrechtssubjekt ist

Worauf stützt sich das? Ob die BRD das einzig relevante Völker- und Staatsrechtssubjekt ist, ist genau die zu erörternde Frage.
Wenn sie völkerrechtlich bereits beantwortet sein sollte, so ist sie aber mit Sicherheit nicht durch eine Entscheidung der BRD beantwortet worden, weil die Beantwortung dieser Frage überhaupt erst Voraussetzung dafür gewesen sein muß, daß Entscheidungen der BRD gültit sind.

und es

solches wie „Deutschland“ in Abgrenzung hierzu nicht gibt,
jedenfalls nicht in der mir bekannten Staats- und
Völkerrechtswissenschaft (lasse mich durch fundierte Quellen
immer gerne eines besseren belehren), sehe ich die Relevanz
einer solchen Unterscheidung nicht.

Dasselbe: Wer hat entschieden, daß es Deutschland in Abgrenzung zur BRD nicht gibt? Das ist nämlich die Frage, an der das ganze Problem festgemacht ist. Die BRD selbst kann dies nicht entschieden haben, weil, ich wiederhole es noch einmal - erst die Feststellung, daß die BRD das einzige Völkerrechtssubjekt Deutschland sei, die BRD überhaupt zu Entscheidungen im Namen von ganz Deutschland berechtigt haben kann.

Natürlich darf die BRD für sich auf die ganze Welt verzichten,
auch wenn durch diese Entscheidung nichts verändert wird.
Die Frage ist doch nur die, ob die BRD für ganz Deutschland
entscheidungsberechtigt.

Diese Frage stellt sich mir nicht, da ich wie gesagt staats-
und völkerrechtlich ein Subjekt „Deutschland“ in Abgrenzung zu
BRD nicht kenne.

Die Frage nach der Rolle der Ostgebiete ist genau deckungsgleich mit der Frage, ob es eben ein solches Subjekt Deutschland gibt oder nicht.
Wenn das Völkerrecht eindeutig festgelegt haben sollte - möglicherweise ist dies der Fall - daß es ein solches Subjekt in Abgrenzung zur BRD nicht gibt, ist das eine Sache. Diese Festlegung kann sich dann aber nicht auf eine Entscheidung der BRD gestützt haben, weil erst durch diese Feststellung die Rolle der BRD als einziges Subjekt und damit ihre Entscheidungsbefugnis für ganz Deutschland begründet sein konnte.

Wenn Meinungen, die zunächst verpönt sind, dem Interesse der
Mächtigen entgegenkommen, können sie leicht salonfähig werden.
Laufen Meinungen dagegen den Interessen der Mächtigen oder der
Masse zuwider, sind sie schnell verpönt.

Sorry, aber das ist ja nun völlig abstrus. „Die Mächtigen
nehmen Einfluss auf wissenschaftliche Meinungen“. Mit diesem
Satz ist leider kein Blumentopf zu gewinnen. Werde bitte mal
konkret über die Einflussmechanismen der „Mächtigen“ (wer ist
das überhaupt) auf die Willensbildung der deutschen
Wissenschaft.

Von Einfluß auf die Willensbildung habe ich nichts geschrieben, sondern darauf, daß vorhandene Minderheitsmeinungen dann leicht anerkannt werden, wenn sie dem Willen der politischen Machthaber oder der Masse entsprechen, während sie kaum Gehör finden, wenn das Gegenteil der Fall ist.

Vorab muß den Vertretern der Meinung, daß die BRD nicht in
dieser Frage entscheidungsbefugt sei, erläutert werdne, daß
sie entscheidungsbefugt ist. Erst auf dieser Grundlage kann
dann durch Zuhilfenahme einer Entscheidung der BRD eine
Aussage dieser Vertreter widerlegt werden.

Wie bitte? Sollte die Bundesregierung eine allgemeine Umfrage starten, wer wohl dieser oder jener Meinung ist?
Zudem bestand hierzu keine Notwenigkeit, da keine relevante Ansicht in der Staatswissenschaft dies in Frage stellte.

Diese habe ich dir gerade gegeben.

Nein,wo?

Für diesen Fall gar nichts, sondern sie ist eine Erklärung für
meine prinzipielle Aussage gewesen, daß sich juristische
Entscheidungen oft nach Vorgaben der Machthaber richten
würden, woraus du geschlossen hast, ich würde dies auch auf
das BVerfG beziehen und damit meinen, es würde sich der
Bundesregierung beugen.

Gut, letzteres ist ja vom Tisch. Noch immer sehe ich aber die Relevanz einer Beeinflussung des GG nicht. Insb. nicht für diesen Fall. Wo ist die Relevanz? Wenn es keine für diesen Fall gibt, dann können wir das ja abhaken.

Ob ausschließlich das Hoheitsgebiet der BRD zählt ist doch
Gegenstand von genau dieser Frage.

Ich sehe die Frage nicht. Die hast einzig Du aufgebracht. Für mich und das Staats- und Völkerrecht wie ich es kenne stellt sie sich nicht.

Von wem?

Von der Staats- und Völkerrechtswissenschaft. Sie kennt das Problem nicht und kannte es auch früher nicht. Nur Du bist der Ansicht, es gäbe ein Problem.

Wer hat das festgestellt?

Siehe oben, Staats- und Völkerrechtswissenschaft sind hier ganz klarer Ansicht. Nur Du siehst einen Klärungsbedarf, denn diese Wissenschaft nicht kennt.

Es bringt also wenig, eine rechtswissenschaftliche Frage als nicht geklärt anzunehmen, wenn niemand in der Rechtswissenschaft diese Frage stellt.

Das hat sie nie. Sie hat nur die BRD vertreten und das gilt
somit für das jetzige Hoheitsgebiet dieses Staates.

Richtig, und hierin sieht außer Dir niemand ein Problem.

Ja, aber damit (das heißt: durch genau diese Entscheidung der
BRD) ist nicht gesagt, ob das jetzige Hoheitsgebiet dieses
Staates auch das gesamte Deutschland ist.

Doch. Das Staats- und Völkerrecht sagt genau das aus. Wenn Du der Ansicht, bist, dass das nicht so ist, kannst Du das gernde vertreten. Deine Ausführungen hierzu haben jedoch bisher keine nachvollziehbare und dogmatisch begründeten Inhalte aufgewiesen außer: BRD ist vielleicht ungleich ganz Deutschland. Und das reicht jedenfalls mir und ja ganz offensichtlich auch der Rechtswissenschaft nicht aus, da auch dort niemand diese Ansicht teilt.

Worauf stützt sich das? Ob die BRD das einzig relevante
Völker- und Staatsrechtssubjekt ist, ist genau die zu
erörternde Frage.

Nein, nicht für die Staats- und Völkerrechtswissenschaft. Allein Du siehst hierin eine Frage, deren Begründung jedoch bisher nichts substantielles aufgewiesen hat außer dem oben dargestellen. Und das ist leider nicht überzuegend.

Wenn sie völkerrechtlich bereits beantwortet sein sollte, so
ist sie aber mit Sicherheit nicht durch eine Entscheidung der
BRD beantwortet worden, weil die Beantwortung dieser Frage
überhaupt erst Voraussetzung dafür gewesen sein muß, daß
Entscheidungen der BRD gültit sind.

Erstens wurde damals selbstverständlich die aktuelle Rechtslage berücksichtigt und zweitens genügt es staatsrechtlich völlig, die Rechtmäßigkeit und damit die Gültigkeit im Nachhinein festzustellen. Andernfalls würde ja kein einziges Gerichtsurteil Rechtskraft entfalten können, da es den Sachverhalt immer erst im Nachhinein als rechtmäßig oder rechtswidrig beurteilt. Die Ansicht, es sei erst jetzt aber nicht damals geklärt worden, ist also staatsrechtlich ohne Relevanz. Auch wenn Du das vielleicht anders siehst. Es überzeugt halt nur leider nicht.

Dasselbe: Wer hat entschieden, daß es Deutschland in
Abgrenzung zur BRD nicht gibt?

Das brauchte niemand, weil sich niemand in der Wissenschaft diese Frage gestellt hat. Allein Du bringst diese Frage auf.

Das ist nämlich die Frage, an
der das ganze Problem festgemacht ist.

Siehe oben, es sieht niemand hierin ein Problem.

Die BRD selbst kann
dies nicht entschieden haben, weil, ich wiederhole es noch
einmal - erst die Feststellung, daß die BRD das einzige
Völkerrechtssubjekt Deutschland sei, die BRD überhaupt zu
Entscheidungen im Namen von ganz Deutschland berechtigt haben
kann.

Das brauchte niemand feststellen weil das Staatsrecht hiervon seit der Gründung der BRD ausgeht. Nur Du stellts diese seltsame Frage.

Die Frage nach der Rolle der Ostgebiete ist genau
deckungsgleich mit der Frage, ob es eben ein solches Subjekt
Deutschland gibt oder nicht.

Nur für Dich, sonst stellt sich niemand in der Wissenschaft diese Frage und auch ich sehe keinen Grund, sich diese Frage zu stellen.

Wenn das Völkerrecht eindeutig festgelegt haben sollte -
möglicherweise ist dies der Fall - daß es ein solches Subjekt
in Abgrenzung zur BRD nicht gibt, ist das eine Sache.

Dieser Feststellung bedurfte es nie weil niemand etwas anderes je angenommen hat.

Diese Festlegung kann sich dann aber nicht auf eine
Entscheidung der BRD gestützt haben, weil erst durch
diese Feststellung die Rolle der BRD als einziges Subjekt und
damit ihre Entscheidungsbefugnis für ganz Deutschland
begründet sein konnte.

Nein, erstens stützt sich eine solche Feststellung nicht auf die Entscheidung. Denn Entscheidungen haben bzgl. der sie legitimierenden rechtlichen Grundlagen keine generative Wirkung sondern setzen sie voraus. Und ob diese Voraussetzung richtig war, kann später überprüft werden. Du hast hier leider eine falsche rechtsdogmatische Ansicht über die Voraussetzungen und Inhalte staatsrechtlicher Entscheidungen. Ihre juristische Grundlage muss nicht offiziell festgestellt werden. Man kann sie aber später prüfen. Und diese Prüfung hat hier kein Problem ergebe.
Dein Argument, man müsse die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Vorfeld festetellen, damit die Entscheidung wirksam ist, ist juristisch und damit auch staats- und völkerrechtlich einfach falsch und vermag daher nicht zu überzeugen.

Von Einfluß auf die Willensbildung habe ich nichts
geschrieben, sondern darauf, daß vorhandene
Minderheitsmeinungen dann leicht anerkannt werden, wenn sie
dem Willen der politischen Machthaber oder der Masse
entsprechen, während sie kaum Gehör finden, wenn das Gegenteil
der Fall ist.

Und genau dem widerspreche ich, da die „politischen Machthaber“ auf wissenschaftliche Ansichten keinen Einfluss haben. Dafür ist die Trennung von Staat und Wissenschaft in Deutschland zu klar. In den USA ist das aufgrund der finanzierungssysteme von Universitäten tatsächlich anders und geht in Deine Richtung. Hier in Deutschland haben wir diese Zustände nicht.

Vorab muß den Vertretern der Meinung, daß die BRD nicht in
dieser Frage entscheidungsbefugt sei, erläutert werdne, daß
sie entscheidungsbefugt ist. Erst auf dieser Grundlage kann
dann durch Zuhilfenahme einer Entscheidung der BRD eine
Aussage dieser Vertreter widerlegt werden.

Wie bitte? Sollte die Bundesregierung eine allgemeine Umfrage
starten, wer wohl dieser oder jener Meinung ist?
Zudem bestand hierzu keine Notwenigkeit, da keine relevante
Ansicht in der Staatswissenschaft dies in Frage stellte.

Nein, sondern um eine bestimmte Aussage durch Zitieren einner bestimmten Entscheidung zu widerlegen, sollte man der Vollständigkeit halber anführen, daß die entsprechende Entscheidung auch rechtmäpig ist, und dies erläutern. Das ist aber erst hinterher geschehen (dies bezieht sich auf die Erörterung hier im Forum).

Ob ausschließlich das Hoheitsgebiet der BRD zählt ist doch
Gegenstand von genau dieser Frage.

Ich sehe die Frage nicht. Die hast einzig Du aufgebracht. Für
mich und das Staats- und Völkerrecht wie ich es kenne stellt
sie sich nicht.

Das kann ja sein, das war nicht die zentrale Frage. Es wäre zwar interessant, worauf dies völkerrechtlich begründet ist, aber die Frage hier war nicht, ob dieser völkerrechtliche Zustand besteht, sondern ob sein Bestand durch eine Entscheidung der BRD begründet sein kann.

Von wem?

Von der Staats- und Völkerrechtswissenschaft. Sie kennt das
Problem nicht und kannte es auch früher nicht. Nur Du bist der
Ansicht, es gäbe ein Problem.

Falsch, nicht ich habe die Meinungsverschiedenheiten wegen der Ostgebiete ausgedacht, sondern es gab sie schon seit und sogar schon vor Bestehen der BRD.

Richtig, und hierin sieht außer Dir niemand ein Problem.

Das kann schon allein deshalb nicht sein, weil beispielsweise zumindest mehrere Leute in der NPD, egal was man von ihnen halten will, dieses Problem auch sehen. Daß ich selbst nicht mehrere Leute aus der NPD sein kann, wird dir sicher einleuchten.

Ja, aber damit (das heißt: durch genau diese Entscheidung der
BRD) ist nicht gesagt, ob das jetzige Hoheitsgebiet dieses
Staates auch das gesamte Deutschland ist.

Doch. Das Staats- und Völkerrecht sagt genau das aus.

Das Völkerrech tmag aussagen, daß das Hoheitsgebiet ganz Deutschland sei. Der Punkt war, daß es diesen Umstand nicht auf eine Entscheidung der BRD begrunden kann.

Wenn sie völkerrechtlich bereits beantwortet sein sollte, so
ist sie aber mit Sicherheit nicht durch eine Entscheidung der
BRD beantwortet worden, weil die Beantwortung dieser Frage
überhaupt erst Voraussetzung dafür gewesen sein muß, daß
Entscheidungen der BRD gültit sind.

Erstens wurde damals selbstverständlich die aktuelle
Rechtslage berücksichtigt und zweitens genügt es
staatsrechtlich völlig, die Rechtmäßigkeit und damit die
Gültigkeit im Nachhinein festzustellen. Andernfalls würde ja
kein einziges Gerichtsurteil Rechtskraft entfalten können, da
es den Sachverhalt immer erst im Nachhinein als rechtmäßig
oder rechtswidrig beurteilt.

Ein Gericht urteilt aber nicht selbst über die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Urteile.

Die Ansicht, es sei erst jetzt

aber nicht damals geklärt worden, ist also staatsrechtlich
ohne Relevanz.

Dasselbe: Wer hat entschieden, daß es Deutschland in
Abgrenzung zur BRD nicht gibt?

Die BRD selbst kann
dies nicht entschieden haben, weil, ich wiederhole es noch
einmal - erst die Feststellung, daß die BRD das einzige
Völkerrechtssubjekt Deutschland sei, die BRD überhaupt zu
Entscheidungen im Namen von ganz Deutschland berechtigt haben
kann.

Das brauchte niemand feststellen weil das Staatsrecht hiervon
seit der Gründung der BRD ausgeht. Nur Du stellts diese
seltsame Frage.

Was für ein Staatsrecht meinst du? Wenn es eines ist, das auf BRD-Gesetzen beruht, kann es keine Relevanz für diese Frage haben, weil seine Gültigkeit dann wieder nur für die BRD selbst beschränkt ist und sich darauf keine Aussagen über die Frage, ob Deutschland noch mehr als die BRD sei, stützen können. Das wäre so, wie wenn die bayerische Verfassung festlegen würde, ob nur Bayern Deutschland ist.

Wenn das Völkerrecht eindeutig festgelegt haben sollte -
möglicherweise ist dies der Fall - daß es ein solches Subjekt
in Abgrenzung zur BRD nicht gibt, ist das eine Sache.

Dieser Feststellung bedurfte es nie weil niemand etwas anderes
je angenommen hat.

Falsch, z. B. haben mehrere NPD-Politiker dies angenommen, und ich bin nicht mehrere NPD-Politiker.

Nein, erstens stützt sich eine solche Feststellung nicht auf
die Entscheidung. Denn Entscheidungen haben bzgl. der sie
legitimierenden rechtlichen Grundlagen keine generative
Wirkung sondern setzen sie voraus.

Und ob diese Voraussetzung
richtig war, kann später überprüft werden. Du hast hier leider
eine falsche rechtsdogmatische Ansicht über die
Voraussetzungen und Inhalte staatsrechtlicher Entscheidungen.
Ihre juristische Grundlage muss nicht offiziell festgestellt
werden. Man kann sie aber später prüfen. Und diese Prüfung hat
hier kein Problem ergeben.
Dein Argument, man müsse die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen
im Vorfeld festetellen, damit die Entscheidung wirksam ist,
ist juristisch und damit auch staats- und völkerrechtlich
einfach falsch und vermag daher nicht zu überzeugen.

Ich spreche nicht davon daß dies zeitlich im Vorfeld festgestellt werden muß, um Rechtswirkung einer Entscheidung zu begründen, sondern daß sie im Vorfeld vorhanden sein muß. Und das schließt aus, daß sie durch eine Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit durch sie erst begründet wird, zustandekommt.

Eine letzte Runde

Nein, sondern um eine bestimmte Aussage durch Zitieren einner
bestimmten Entscheidung zu widerlegen, sollte man der
Vollständigkeit halber anführen, daß die entsprechende
Entscheidung auch rechtmäpig ist, und dies erläutern. Das ist
aber erst hinterher geschehen (dies bezieht sich auf die
Erörterung hier im Forum).

Zu der Erörterung im Forum kann ich nichts sagen. Der Punkt scheint also erledigt zu sein.

Das kann ja sein, das war nicht die zentrale Frage. Es wäre
zwar interessant, worauf dies völkerrechtlich begründet ist,
aber die Frage hier war nicht, ob dieser völkerrechtliche
Zustand besteht, sondern ob sein Bestand durch eine
Entscheidung der BRD begründet sein kann.

Der Bestand ist nicht durch eine Entscheidung der BRD begründet worden, sondern diese Entscheidunge setzt die relevante Völkerrechtslage voraus und wird durch sie legitimiert. Du verwechselst noch immer die Legitimation einer Entscheidung durch die zugrundeliegende Rechtslage mit einer gleichlautenden Legitimation durch die Entscheidung selbst. Letzteres kennt das Recht aber nicht.

Falsch, nicht ich habe die Meinungsverschiedenheiten wegen der
Ostgebiete ausgedacht, sondern es gab sie schon seit und sogar
schon vor Bestehen der BRD.

Das mag sein, seit Bestehen der BRD wird eine solche Ansicht aber nicht in den relevanten Wissenschaften vertreten. Insofern gibt es sie seither nicht.

Das kann schon allein deshalb nicht sein, weil beispielsweise
zumindest mehrere Leute in der NPD, egal was man von ihnen
halten will, dieses Problem auch sehen. Daß ich selbst nicht
mehrere Leute aus der NPD sein kann, wird dir sicher
einleuchten.

Das Problem ist nur, dass Quelle „mehrere Leute in der NPD“ keine Qualifikation und ausreichende wissenschaftliche Relevanz hat, um eine staats- und völkerrechtliche Meinung zu begründen. Das liegt auch nicht an der Partei, sondern daran, dass Wissenschaft eben nicht von jedem, der Lust hat, sondern nur von qualifizierten Wissenschaftlicher gemacht wird. Ebenso wenig wie diese NPD Leute sind meine Freunde und ich in der Lage, eine Meinung zu vertreten und nun zu behaupten, dass dies in der Staats- und Völkerrechtswissenschaft ein Problem sei.

Hinzu kommt, dass die dogmatische Begründung dieser Ansicht, wie Du sie hier präsentiert hast, leider nicht überzeugen kann, da Du von falschen rechtsdogmatischen Grundlagen ausgehst und die Argeumente insgesamt sehr dünn sind.

Insofern kann die Aussage, „mehrerer Leute in der NPD“ vertreten dies, nicht dazu führen, dass wir nun eine völkerrechtliche Problemstellung haben. Sollte unter diesen Leuten jedoch ein anerkannter Staats- oder Völkerrechtler sein, der diese Ansicht in vielfachen Veröffentlichungen in den entsprechenden juristischen Fachblättern vertreten hat, dann immer her damit. Das würde für eine Mindermeinung taugen.

Das Völkerrech tmag aussagen, daß das Hoheitsgebiet ganz
Deutschland sei. Der Punkt war, daß es diesen Umstand nicht
auf eine Entscheidung der BRD begrunden kann.

Hat auch niemand gesagt. Die BRD hat nie entschieden, was Deutschland ist und was nicht, sondern sie hat auf einen Anspruch verzichtet. Diesen Unterschied scheinst Du noch immer nicht verinnerlicht zu haben. Denn eben hieraus folgt, dass eine entsprechene Entscheidungskompetenz „für“ dieses Gebiet, wie Du es forderst, nicht notwendig ist. An dieser rechtsdogmatischen Grundlage kommst Du leider nicht vorbei.

Wenn sie völkerrechtlich bereits beantwortet sein sollte, so
ist sie aber mit Sicherheit nicht durch eine Entscheidung der
BRD beantwortet worden, weil die Beantwortung dieser Frage
überhaupt erst Voraussetzung dafür gewesen sein muß, daß
Entscheidungen der BRD gültit sind.

Erstens wurde damals selbstverständlich die aktuelle
Rechtslage berücksichtigt und zweitens genügt es
staatsrechtlich völlig, die Rechtmäßigkeit und damit die
Gültigkeit im Nachhinein festzustellen. Andernfalls würde ja
kein einziges Gerichtsurteil Rechtskraft entfalten können, da
es den Sachverhalt immer erst im Nachhinein als rechtmäßig
oder rechtswidrig beurteilt.

Ein Gericht urteilt aber nicht selbst über die Rechtmäßigkeit
seiner eigenen Urteile.

Es muss aber auch nicht, wie Du forderst, die Rechtmäßigkeit seiner Urteile vor Treffen dieser Urteile feststellen.

Zudem trifft Dein Vergleich nicht zu. Denn die BRD hat nie über die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Enscheidung entschieden. Sie hat eine Entscheidung getroffen und diese wurde von dem entsprechenden Prüfungsorgan, dem BVerfG, bestätigt. So einfach funktioniert das im deutschen Recht und es gibt keinerlei Legitimationsproblem dabei, außer natürlich für Dich.

Was für ein Staatsrecht meinst du? Wenn es eines ist, das auf
BRD-Gesetzen beruht, kann es keine Relevanz für diese Frage
haben, weil seine Gültigkeit dann wieder nur für die BRD
selbst beschränkt ist und sich darauf keine Aussagen über die
Frage, ob Deutschland noch mehr als die BRD sei, stützen
können. Das wäre so, wie wenn die bayerische Verfassung
festlegen würde, ob nur Bayern Deutschland ist.

Wie gesagt, außer Dir und einigen Leuten in der NPD (hierzu oben) sieht niemand die Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung, ich ebensowenig, so dass mich das Argument nicht überzeugt.

Falsch, z. B. haben mehrere NPD-Politiker dies angenommen, und
ich bin nicht mehrere NPD-Politiker.

Leider sind „mehrere NPD-Politiker“ noch immer keine ausreichend Quelle für die Herleitung einer staats- oder völkerrechtlichen Problematik, ebenso wenig wie mehrere SPD, CDU oder Grünenpolitiker dies wären. Wissenschaftliche Meinungsbildung und -akzeptanz benötigt ausreichende wissenschaftliche Qualifikation, nachgewiesen durch Ausbildung, Forschungstätigkeit und Veröffentlichungen in den entsprechenden Fachblättern.
Wie gesagt, wenn unter diesen NPD-Politikern jemand ist, der hierunter fällt und dessen Veröffentlichungen ich in den juristischen Zeitschriften übersehen habe, immer her damit.

Ich spreche nicht davon daß dies zeitlich im Vorfeld
festgestellt werden muß, um Rechtswirkung einer Entscheidung
zu begründen, sondern daß sie im Vorfeld vorhanden sein
muß. Und das schließt aus, daß sie durch eine Entscheidung,
deren Rechtmäßigkeit durch sie erst begründet wird,
zustandekommt.

Noch immer gehst Du fälsclich davon aus, dass die Entscheidung irgendeine Rechtmäßigkeit, insb. ihre eigene, hätte begründen müssen. Nocheimal: Sie hat dies einfach vorausgesetzt, was später überprüft und als richtig festgestellt wurde. Das reicht völlig aus.

Tja, insgesamt fürchte ich, ist die Diskussion nun an einem Punkt angekommen, an dem sie nicht mehr weiter kommt. Deine bisherigen Aussagen zur Rechtswidrigkeit der genannten Enscheidung haben mich nicht überzeugt, neues haben wir auch hier nicht erfahren und daher kann ich Dir auch nichts neues mehr anworten.
Wir sollten es dabei belassen.

Ich fürchte nur, dass Du auch in Zukunft mit dieser Ansicht und insbesondere der hierfür herangezogenen Argumente (BRD ist nicht Deutschland, eine Entscheidung muss ihre Rechtmäßigkeit vorher feststellen) jedenfalls bei ausreichend kompetenten Gesprächspartnern (da es hier um eine rechtliche Materie geht also insb. bei juristisch ausgebildeten) keinen Blumentopf gewinnen wirst, da diese Ansichten keinerlei dogmatische Stütze in der deutschen Staatswissenschaft finden. Lass es Dir einfach von einem ziemlich unpolitischen Juristen und langjährigen Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches, Staats- und Verfasssungsrecht gesagt sein, oder mache die Erfahrung selbst.

Ich würde Dir daher raten, solltest Du in Zukunft die Ansicht vertreten wollen, die genannten Beschlüsse seien (ich sage mal allgemein) zu kritisieren, solltest Du hierbei argumentativ die juristische Ebene verlassen, denn hier kannst Du nicht punkten (außer natürlich vielleicht bei Laien, aber die sind es ja nicht, die Du überzeugen willst).

Vielleicht wäre eine politische Argumentation ala „die Entscheidung hätte anders getroffen werden sollen, das sollte in Zukunft so sein“ besser. Ob dies viele überzeugen wird, außer den genannten NPD Mitgliedern, ist eine andere Frage, es werden jedenfalls mehr sein, als durch die juristisch völkerrechtliche Argumentation, denn diese überzeugt nicht.

In diesem Sinne
War interessant
Gruß
Dea

Für wen entscheidet die Bundesrepublik?
Hallo,

Das hat sie nie. Sie hat nur die BRD vertreten und das gilt
somit für das jetzige Hoheitsgebiet dieses Staates.

Genau das ist der Knackpunkt. Das stimmt so nämlich nicht! Wie Eillicht schon feststellte beansprucht die BRD nämlich nicht nur die Rechtshoheit über das Gebiet der BRD, sondern vielmehr sollen die Entschlüsse der BRD „für das gesamte Deutsche Volk“ gelten. Das „gesamte deutsche Volk“ ist aber eben nicht kongruent zum Staatsgebiet der BRD. Die Frage ist also: Hat die BRD die Befugniss im Namen des „gesamten deutschen Volkes“ zu sprechen oder nur im Namen „aller Bürger der BRD“. Das letztere ist sicherlich unproblematisch, das erstere wirft - allein durch die Art der Formulierung im GG - ja schon zwangsläufig die Frage auf, ob es zwischen dem „gesamten deutschen Volk“ und „all Bürgern der BRD“ einen Unterschied gibt.

Grüße,

Anwar