Tach Osmond,
das ist unser §130 Problem. Der §130 konterkariert die
„Freiheit der Wissenschaft“ und den §5 GG „freie
Meinungsäußerung“ .
Das halte ich für zu formal und mithin zu kurz gedacht. Das werde ich begründen.
Es darf nicht über gewisse Aspekte diskutiert werden, sie
stehen wissenschaftlich fest. So wie mal die Sonne sich um die
Erde drehte.
Dass der Holocaust stattgefunden hat, dass eine bestimmte Zahl von Juden in den Gaskammern, eine andere Zahl durch Massenliquidationen und insgesamt sechs Millionen Juden umgekommen sind, ist derart gut belegt, dass man dies als historisch feststehende Tatsache muss.
Dann ist die Frage, was man daran noch „diskutieren“ muss. Solche „Diskussionen“ finden dann ja auch nicht unter ernsthaften Historikern statt, sondern an Stammtischen, in der „Deutschen Soldatenzeitung“ und in anderen rechten Kreisen.
Du kannst also nicht ernsthaft behaupten, diser Paragaph stünde dem Fortschritt der Wissenschaft im Wege. Wenn jemand behauptete, die Sonne drehe sich um die Erde, würde man sich allenfalls an die Stirn tippen. Das heißt also: Hier gibt es nichts mehr zu diskutieren; Einzelfragen bleiben freilich ungeklärt und bedürfen der Diskussion unter den Historikern. Das wird aber vom § 130 nicht verboten.
Der Hintergrund ist dieser: Der Gesetzgeber wollte den Spinnern, Leugnern, Unverbesserlichen die Möglichkeit nehmen, ihre historisch Unhaltbaren Behauptungen aufzustellen. Denn diese Behauptungen pflegen in der Regel nicht allein zu stehen, sondern dienen als Begründung für weitere Behauptungen, die z.T. schon vorher schon vorher strafbar waren. Wurden diese Behauptungen nun aber mit diesen historisch unsinnigen Bestreitungen des Holocausts unterfüttert, konnten jene und diese als legitime politische Meinungsäußerung maskiert werden. In einem Gerichtsverfahren hätte also erst einmal mühsam die Tatsache des Holocausts nachgewiesen werden müssen, und das immer und immer wieder.
Der andere Grund für diesen Paragraphen ist der, dass der Holocaust praktisch nur von den erwähnten Rechten geleugnet wird. Dem wollte man von Anfang an den Boden entziehen.
Also eine Glaubensfrage!? Wer zweifelt, macht sich strafbar.
Und wird auch bestraft, hart sogar. Also klare „Meinungsverbrechen“.
Ich denke, ich habe hinreichend deutlich gemacht, dass es sich eben nicht um eine „Glaubensfrage“ handelt, sondern historisch feststellbare und festgestellte Tatsachen. Damit werden alle Deine Folgerungen hinfällig. Denn es ist nicht der Zweifel mit Strafe belegt - zweifeln darfst Du, so viel und so lange Du willst -, nicht einmal die Äußerungen dieses Zweifels sind verboten. (Sie wären zwar schwachsinnig, aber unsere Verfassung hat mit guten Gründen den Schwachsinn zu den Menschenrechten gezählt.) Strafbar ist es allein, wenn diese Zweifel in die lautstarke und öffentliche Leugnung des Judenmords münden.
Gruß - Rolf