Was kann ich gegen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung machen?

Hallo Leute,

diese Woche habe ich ein schreiben von der Staatsanwaltschaft Köln bekommen.
Dieses Schreiben sieht wie folgt aus:

(Tatvorfwurf Körperverletzung)

Sehr geehrter Herr PrinStifft123,

nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach § 223 StGB hinreischend verdächtig.

Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben,

als Auflage
-einen geldbetrag von 250,00 Eur unnerhalb einer Frist von 2 Monaten an folgende Stelle zu zahlen.

Staatskasse-Gerichtskasse AG Köln

Leider weiß ich nicht warum ich dieses Schreiben bekommen habe. Ich hatte kurz vor Weihnachten ein Platzverbot der KölnerPolizei bekommen. Meine Daten wurde aufgenommen und ich wurde gefragt ob ich Ihnen etwas zu sagen hätte. Ich sagte nein und bin gegangen. Ich habe niemanden verbal oder körperlich angegriffen. Warum bekomm ich so ein schreiben und was soll ich tun.
Es liegt auch kein Anhörungsbogen, in den ich etwas schreiben könnte.

Ich möchte diese 250€ nicht bezahlen. Ebenso will ich keinen Anwalt bezahlen, da ich keine Rechttsschutzversicherung besitze.

Was kann oder sollte ich tun?

Zahl halt einfach ncht. Dann muss der Staatsanwalt Anklage erheben.

Ich schon.

Da weder Platzverweise noch Verfahren wegen KV grundlos und anlasslos erfolgen muss da wesentlich mehr gewesen sein.

Es ist ganz einfach.

Wenn man nicht zahlt, dann wird das Verfahren eben nicht eingestellt und es kann zur Anklage kommen.
Dann gibt’s eben, Freispruch oder Strafe. Und die kann auch höher als 250 € ausfallen. Vor allem kommen Kosten hinzu.

Eine Zahlung ist weder Schuldeingeständnis noch wäre man dadurch vorbestraft.

Und mal am Rande, Rechtsschutzversicherung nützt nichts. Die zahlt in Strafsachen gar nicht.

Also soll ich jetzt einfach 250 € zahlen?
Ohne eine Aussage gemacht zu haben oder gescheweige den über haupt zu erfahren warum ?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn Körperverlätzung mit 250 € beswtraft wird wäre das ja lachhaft. Zudem bekommt man keinen Aktenvermk. ^^ Sowas Lächerliches müsste mal in der BildZeitung stehen.

Ich bin mir keiner Schuld bewust, naturlich war ich an diesem Abend nicht alleine unterwegs.
So können mir 4 Personen bestätigen das ich niemanden angegangen habe.

Ruf doch mal bei der Staatsanwaltschaft an und frag nach, was genau der Vorwurf ist.

Zu dem Tarif könnte das die klassische Backpfeife sein.

Wer das Wort so schreibt müsste sowie in Haft, aber das lassen wir mal.

es geht aber gar nicht um Strafe ! So schwer zu verstehen ?
Es geht um eine Art Abwehrzahlung damit das Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.
Für den Staatsanwalt ist der Fall recht klar und eindeutig. Er hat aber kein Interesse an einer Anklage und nimmt an, auch der Beschuldigte hat kein Interesse sich auf ein längeres Verfahren vor Gericht einzulassen.
Es ist ein Angebot wie man schnell und „billig“ die Sache beenden kann.

Und bei einem solchen Angebot ist nicht vorgesehen sich dazu zu äußern.
Weil es ja eben keine Strafe ist.
Man muss weder etwas zugeben noch widerlegen.
Es heißt, zahlen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

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Genau das hätte ich auch empfohlen.
Wenn es tatsächlich so war, wie von Dir geschildert, dann würde ich auch versuchen den Staatsanwalt an die Strippe zu bekommen. Wenn das nicht klappt, dann würde ich als schriftliche Antwort vielleicht schreiben, dass - wenn Du die Dir vorgeworfene Körperverletzung begangen hast - grundsätzlich bereit wärst die Auflage zu zahlen. Nur könntest Du dich beim besten Willen nicht an so einen Vorfall erinnern und bittest daher einfach um eine kurze (informelle) Info, welche Tat, wann, wie, wo und wem gegenüber Dir zur Last gelegt wird und dass Du diesbezüglich gerne kurz Rücksprache halten möchtest. Da in der Regel die wenigstens Beschuldigen darauf erpicht sind, mit ihrem Ankläger ins Gespräch zu kommen, sollte diese Vorgehensweise von Erfolg gekrönt sein.

Richtig, ruf an oder fahr selbst vorbei und frag ganz freundlich, ob du erfahren darfst, warum du das Schreiben erhalten hast. Zumal dort ja auch steht „Jeder Versuch ist strafbar“ - wer weiß, was da als Versuch eingestuft wurde. Daher - Fragen kostet nichts …