Was kann ich gegen Schimmel in der Whg. tun?

Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich den Schimmel in unserer Wohnung beseitigt?
Ich weiss das es Paragraphen, Mieter- und Vermieterrechte gibt und es dieses Problem 1000 Fach gibt. Daher bekomme ich aber auch keinen Durchblick.
Sorry langer Text, aber hoffe damit weiteres Fragen evtl. „Antwortender“ zu reduzieren/ein Bild der wichtigsten Fakten zu geben
Zusammenfassung:

  • 50qm Wohnung "sanierter ( 2004) Altbau Berlin
  • Wohne seit 2001 in dem Haus - daher „Bestansmieter“ mit 370€ (noch) nicht ganz so hoher Miete wie Neumieter, für Berlin/Lage spottbillig
  • Vor Sanierung kein Schimmel
  • Nach Sanierung zeitnah Beginn des Schimmelns (im Keller, Hausflur, Wohnung) im Hausflur wurde es natürlich immer direkt beseitigt (hoher Mieterwechsel)
  • Vorkommen: In Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und Küche, jeweils am/im Fenster und an den Aussenwänden (befallende Fläche klein bis max. 1,5 qm.
  • Beim 1. Mal (Küche) wurde nach Meldung die Tapete entfernt, das Mauerwerk behandelt, etc. (an dieser Stelle bisher kein Neubefall)
  • Folgende Meldungen inkl. Fotos wurden ignoriert
  • Im Bad (einziger Raum ohne Aussenwand) hat es noch nie geschimmelt
  • wir lüften täglich mehrfach (Stoßlüften) und heizen ausreichend, haben „entfeuchter“ Teuer :frowning:((
  • Schimmel tritt jedes Jahr pünktlich zum Winter auf
  • Staffelmiete (alle 3 Jahre- geringe erhöhung, rechtens) und nun auch Erhöhung wegen Angleichung der Mietpreise, angeblich weiterer Sanierungsmaßnahmen wird die Miete demnächst erheblich höher (eigener Bereich, lass ich gerade von Mieterschutzbund und Anwald prüfen)
  • Heute erneuten Befall entdeckt, meine Nerven liegen Blank. Wie soll ich vorgehen? Welches Recht hab ich, nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich? Danke für jede konstruktive Antwort (Das ich auch umziehen könnte ist mir bewusst, würd ich gern wenn ich Geld/Zeit hätte, muss ich als „letzten Ausweg“ dann halt)

gleich den Anwalt fragen. Rechtsauskünfte kann ich leider nicht geben. Die Ursachen müssen beseitigt werden. Lüftungskonzept ist meiner Auffassung nach unbedingt notwendig. Es sollte ein Fachmann ansehen. DIN 1946-6 . Klaus Taeubig. Www.bautechnik-bln.de
Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich den Schimmel in
unserer Wohnung beseitigt?
Ich weiss das es Paragraphen, Mieter- und Vermieterrechte gibt
und es dieses Problem 1000 Fach gibt. Daher bekomme ich aber
auch keinen Durchblick.
Sorry langer Text, aber hoffe damit weiteres Fragen evtl.
„Antwortender“ zu reduzieren/ein Bild der wichtigsten Fakten
zu geben
Zusammenfassung:

  • 50qm Wohnung "sanierter ( 2004) Altbau Berlin
  • Wohne seit 2001 in dem Haus - daher „Bestansmieter“ mit 370€
    (noch) nicht ganz so hoher Miete wie Neumieter, für
    Berlin/Lage spottbillig
  • Vor Sanierung kein Schimmel
  • Nach Sanierung zeitnah Beginn des Schimmelns (im Keller,
    Hausflur, Wohnung) im Hausflur wurde es natürlich immer direkt
    beseitigt (hoher Mieterwechsel)
  • Vorkommen: In Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und Küche,
    jeweils am/im Fenster und an den Aussenwänden (befallende
    Fläche klein bis max. 1,5 qm.
  • Beim 1. Mal (Küche) wurde nach Meldung die Tapete entfernt,
    das Mauerwerk behandelt, etc. (an dieser Stelle bisher kein
    Neubefall)
  • Folgende Meldungen inkl. Fotos wurden ignoriert
  • Im Bad (einziger Raum ohne Aussenwand) hat es noch nie
    geschimmelt
  • wir lüften täglich mehrfach (Stoßlüften) und heizen
    ausreichend, haben „entfeuchter“ Teuer :frowning:((
  • Schimmel tritt jedes Jahr pünktlich zum Winter auf
  • Staffelmiete (alle 3 Jahre- geringe erhöhung, rechtens) und
    nun auch Erhöhung wegen Angleichung der Mietpreise, angeblich
    weiterer Sanierungsmaßnahmen wird die Miete demnächst
    erheblich höher (eigener Bereich, lass ich gerade von
    Mieterschutzbund und Anwald prüfen)
  • Heute erneuten Befall entdeckt, meine Nerven liegen Blank.
    Wie soll ich vorgehen? Welches Recht hab ich, nicht nur auf
    dem Papier, sondern tatsächlich? Danke für jede konstruktive
    Antwort (Das ich auch umziehen könnte ist mir bewusst, würd
    ich gern wenn ich Geld/Zeit hätte, muss ich als „letzten
    Ausweg“ dann halt)

Danke fürs Antworten. Lüftungskonzept besteht, zusätliche Kontrolle/Orientierung durch Hygrometer. Ja den Anwalt muss ich mir dafür dann wohl auch „leisten“, obwohl ich es kaum bezahlen kann.

gleich den Anwalt fragen. Rechtsauskünfte kann ich leider nicht geben. Die Ursachen müssen beseitigt werden. Lüftungskonzept ist meiner Auffassung nach unbedingt notwendig. Es sollte ein Fachmann ansehen. DIN 1946-6 . Klaus Taeubig. Www.bautechnik-bln.de
Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich den Schimmel in
unserer Wohnung beseitigt?
Ich weiss das es Paragraphen, Mieter- und Vermieterrechte gibt
und es dieses Problem 1000 Fach gibt. Daher bekomme ich aber
auch keinen Durchblick.
Sorry langer Text, aber hoffe damit weiteres Fragen evtl.
„Antwortender“ zu reduzieren/ein Bild der wichtigsten Fakten
zu geben
Zusammenfassung:

  • 50qm Wohnung "sanierter ( 2004) Altbau Berlin
  • Wohne seit 2001 in dem Haus - daher „Bestansmieter“ mit 370€
    (noch) nicht ganz so hoher Miete wie Neumieter, für
    Berlin/Lage spottbillig
  • Vor Sanierung kein Schimmel
  • Nach Sanierung zeitnah Beginn des Schimmelns (im Keller,
    Hausflur, Wohnung) im Hausflur wurde es natürlich immer direkt
    beseitigt (hoher Mieterwechsel)
  • Vorkommen: In Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und Küche,
    jeweils am/im Fenster und an den Aussenwänden (befallende
    Fläche klein bis max. 1,5 qm.
  • Beim 1. Mal (Küche) wurde nach Meldung die Tapete entfernt,
    das Mauerwerk behandelt, etc. (an dieser Stelle bisher kein
    Neubefall)
  • Folgende Meldungen inkl. Fotos wurden ignoriert
  • Im Bad (einziger Raum ohne Aussenwand) hat es noch nie
    geschimmelt
  • wir lüften täglich mehrfach (Stoßlüften) und heizen
    ausreichend, haben „entfeuchter“ Teuer :frowning:((
  • Schimmel tritt jedes Jahr pünktlich zum Winter auf
  • Staffelmiete (alle 3 Jahre- geringe erhöhung, rechtens) und
    nun auch Erhöhung wegen Angleichung der Mietpreise, angeblich
    weiterer Sanierungsmaßnahmen wird die Miete demnächst
    erheblich höher (eigener Bereich, lass ich gerade von
    Mieterschutzbund und Anwald prüfen)
  • Heute erneuten Befall entdeckt, meine Nerven liegen Blank.
    Wie soll ich vorgehen? Welches Recht hab ich, nicht nur auf
    dem Papier, sondern tatsächlich? Danke für jede konstruktive
    Antwort (Das ich auch umziehen könnte ist mir bewusst, würd
    ich gern wenn ich Geld/Zeit hätte, muss ich als „letzten
    Ausweg“ dann halt)

aus was besteht das Lüftungskonzept? Fensterfalzlüfter Überströmöffnungen und Ventilator gestützte Abluft im Innenliegenden fensterlosen Bad? Taeubig

Danke fürs Antworten. Lüftungskonzept besteht, zusätliche Kontrolle/Orientierung durch Hygrometer. Ja den Anwalt muss ich mir dafür dann wohl auch „leisten“, obwohl ich es kaum bezahlen kann.

gleich den Anwalt fragen. Rechtsauskünfte kann ich leider nicht geben. Die Ursachen müssen beseitigt werden. Lüftungskonzept ist meiner Auffassung nach unbedingt notwendig. Es sollte ein Fachmann ansehen. DIN 1946-6 . Klaus Taeubig. Www.bautechnik-bln.de
Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich den Schimmel in
unserer Wohnung beseitigt?
Ich weiss das es Paragraphen, Mieter- und Vermieterrechte gibt
und es dieses Problem 1000 Fach gibt. Daher bekomme ich aber
auch keinen Durchblick.
Sorry langer Text, aber hoffe damit weiteres Fragen evtl.
„Antwortender“ zu reduzieren/ein Bild der wichtigsten Fakten
zu geben
Zusammenfassung:

  • 50qm Wohnung "sanierter ( 2004) Altbau Berlin
  • Wohne seit 2001 in dem Haus - daher „Bestansmieter“ mit 370€
    (noch) nicht ganz so hoher Miete wie Neumieter, für
    Berlin/Lage spottbillig
  • Vor Sanierung kein Schimmel
  • Nach Sanierung zeitnah Beginn des Schimmelns (im Keller,
    Hausflur, Wohnung) im Hausflur wurde es natürlich immer direkt
    beseitigt (hoher Mieterwechsel)
  • Vorkommen: In Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur und Küche,
    jeweils am/im Fenster und an den Aussenwänden (befallende
    Fläche klein bis max. 1,5 qm.
  • Beim 1. Mal (Küche) wurde nach Meldung die Tapete entfernt,
    das Mauerwerk behandelt, etc. (an dieser Stelle bisher kein
    Neubefall)
  • Folgende Meldungen inkl. Fotos wurden ignoriert
  • Im Bad (einziger Raum ohne Aussenwand) hat es noch nie
    geschimmelt
  • wir lüften täglich mehrfach (Stoßlüften) und heizen
    ausreichend, haben „entfeuchter“ Teuer :frowning:((
  • Schimmel tritt jedes Jahr pünktlich zum Winter auf
  • Staffelmiete (alle 3 Jahre- geringe erhöhung, rechtens) und
    nun auch Erhöhung wegen Angleichung der Mietpreise, angeblich
    weiterer Sanierungsmaßnahmen wird die Miete demnächst
    erheblich höher (eigener Bereich, lass ich gerade von
    Mieterschutzbund und Anwald prüfen)
  • Heute erneuten Befall entdeckt, meine Nerven liegen Blank.
    Wie soll ich vorgehen? Welches Recht hab ich, nicht nur auf
    dem Papier, sondern tatsächlich? Danke für jede konstruktive
    Antwort (Das ich auch umziehen könnte ist mir bewusst, würd
    ich gern wenn ich Geld/Zeit hätte, muss ich als „letzten
    Ausweg“ dann halt)

schwierig! aber mieterschutzbund und anwalt können da ganz sicher weiter helfen! normalerweiser statt mieterhöhung wäre da eher mietminderung angebracht! muss man aber vorher schriftlich beim vermieter ankündigen! meistens ist das problem wenn es altbau ist,aber nachträglich kunstofffenster eingebaut wurden! ist das der fall?? LG und viel glück!

MIETE MINDERN UNBEDINGT um mindestens 25% das ist als mieter dein gutes recht . Sonst schau doch mal im mietschutzgesetz da steht alles drin . Dann ist dein Vermieter gezwungen etwas zu unternehmen .

Hallo,
da liegen die Nerven wirklich blank.
Am Lüften, oder nicht Lüften liegt es hier bestimmt nicht.
Die Sanierung/Wärmedämmung ist nicht fachgerecht durchgeführt. Dadurch können sogenannte Wärmebrücken entstehen und damit auch der Schimmel. Das dieser überwiegend im Winter auftritt und sich vermehrt ist auch bekannt.
Jetzt zu den Möglichkeiten. Dem Vermieter eine Frist setzten. Immer Einschreiben mit Rückantwort. Sollte sich nichts tun, Miete kürzen. Ggf keine Miete mehr zahlen, nur die Nebenkosten überweisen.
Bausachverständigen beauftragen, beim Mieterverein nachfragen, Gelbe Seiten.
Gutachten erstellen lassen.
Du könntest deinen Vermieter auch wegen versuchter Körperverletzung anzeigen.
Zivilrechtlich könntest du alle Schäden, an den Möbeln, Kosten für das Gutachten,Umzugskosten einklagen.
Falls du wenig Einkommen hast könntest du Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Mieterhöhung natürlich schriftlich Einschreiben/Rückantwort ablehnen.

Auszug auf deine Kosten bitte nicht in Erwägung ziehen. Dann hätte der Vermieter sein Ziel erreicht.
Er will sicherlich sanieren und dann teuer vermieten.
Das sieht verdammt nach Entmietung aus.

Viel Glück
Llissy

Hallo,

den Vermieter (VM) mit Fristsetzung und Androhung einer Mietminderung auffordern, den Schimmel beseitigen zu lassen. Kommt keine Reaktion vom VM, einen Gutachter hinzuziehen und Miete um 100 % kürzen (Nebenkosten weiterzahlen).

Gruß Bukatcho

Hallo!

Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich den Schimmel in
unserer Wohnung beseitigt?

Dem Vermieter nachweisen, dass der Schimmel durch sein Verschulden oder durch dessen Unterlassung verursacht wurde und keinesfalls durch die Mieterseite beeinflussbar ist.
Geht nicht?
Richtig! Und das ist auch schon die Antwort auf Deine Frage.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Mieterschutz beitreten und Anwalt nehmen,mfg Uwe