Was macht man wenn ein Arzt in Pensionär geht, und ein neuer Arzt in der Praxis übernehmt und mich nicht weiter behandelt, was nun?

Hi… zusammen, Ich bin seit meiner Kindheit gehörlos und habe deshalb eine Rechtschreibschwäche.
Bitte entschuldigt mich deshalb, wenn ich im nachfolgenden Text Fehler mache. Dankeschön!

hi, ja wie die frage bereits schon da steht,
"was macht man wenn ein Arzt in Pensionär geht,
und ein neuer Arzt in der Praxis übernehmt und mich nicht weiter behandelt, was nun?

Kurze geschichte:
ich war z.b bei dr. muster müller fast 35 jahre als Perzent, habe jahre lang da meine pillen und co bekommen,
und war da immer in Behandlung^^

und jetzt komm ich zum arzt um neue Blutdruck und andere Pillen zu holen,
aber heute und die Ärztin gibt seit Januar nicht mehr,
ist im rente gegangen,
und ein anderer arzt hat ihr Praxis übernommen, und da sagt die neue Schwester und arzt wir können sie nicht weiter behandeln sie müssen jetzt ein anderen arzt aufsuchen wir nehmen keine neuen Perzenten auf^^

Was nun wie verhalte ich mich rechtlich um ein neuen Arzt aufzusuchen heute war ich in meiner Umgebung 4 Ärzte die sind alle befühlt und voll nehmen keine mehr auf, ich war extra im anderen Bezirk da sagt ein Arzt in anderen Bezirk bitte gehen sie um gucken um ihre Umgebung zu suchen aber bei mir gibt keine mehr die auf nehmen können was nun?

Außerdem gibt ein Problem ein Arzt sagte zu mir wir brauchen ihre Akte unterlagen was sie z.b einnehmen an Medikamente und co was sie so am Krankheiten haben,
aber das ding ist die alte ärztin die in rente ist und geschlossen hat sind Akten schon seit Dezember Archiv geworden was nun wie kommt man da ran, wie verhalte ich mich jetzt nun da?

Wie und woher soll Ich jetzt meine ganzen Pillen holen wenn keiner mich weiter behandelt und keine Akte von mir hat und behandeln können?

mfg. micha

kein Arzt muss Dich behandeln, nur im Notfall.
Ich weiß nicht, warum das nicht bei der Nachfolgerin funktioniert.

Ist sie aus anderem Fachgebiet, hat also die Praxis gar nicht zur Weiterführung übernommen ?

Die Patientenakten sind dann vermutlich bei der Ärtzekammer falls keine Praxisübernahme stattgefunden hat.
Dort kann sie dein neuer Arzt anfordern.

MfG
duck313

Von was für einem Arzt reden wir denn? Von einem „normalen“ Hausarzt oder von einem Facharzt?

Du bist gesetzlich versichert?

Ärzte dürfen zwar eigentlich Patienten auch ablehnen, das gilt bei Kassenpatienten aber eingeschränkt. Zwar zählt zu hohes Arbeitsaufkommen als gültiges Argument. Das Argument, man nehme keine Patienten mehr auf, erscheint mir hier aber vorgeschoben. Wenn die Praxis erst 1.1. übernommen wurde, ist wenig glaubwürdig, dass man schon so viele Patienten hat, dass man keine mehr aufnehmen kann. Es sei denn, man rechnet die Altpatienten mit, aber zu denen gehörst du ja.
Wenn dir der Arzt nicht einmal Wartezeit angeboten hat, dann klingt das eher danach, dass man dich aus anderen Gründen nicht annehmen will. Nicht, dass ich da etwas unterstellen will. Aber nicht ausgeschlossen, dass das mit deiner Gehörlosigkeit zusammenhängt. Ich spreche aus Erfahrung. Vielleicht ist es aber auch ein Missverständnis und man hat nicht verstanden, dass du Altpatient bist.

Wie hast du denn mit denen gesprochen?

Grundsätzlich muss man sich natürlich überlegen, ob es Sinn hat, dass man sich bei einem Arzt reinkämpft, der einen eigentlich nicht behandeln will. Beschweren kann man sich über so ein Verhalten. Der Ansprechpartner wäre die zuständige KV.

Du hast geschrieben, dass ein Arzt dich weiterbehandeln würde, aber ihm fehlt die Patientenakte? Das ist das kleinste Problem. Jeder Arzt ist verpflichtet, Behandlungsunterlagen (in Kopie) rauszurücken. Die Verpflichtung endet nicht mit Praxisaufgabe, nicht mal mit dem Tod. Er muss dann Vorsorge treffen. Du hast von Archiv gesprochen. Wo ist das Archiv? Beim Nachfolger? Mach dort, wo das Archiv ist, einen Termin zur Einsicht, am Besten gleich mit ein paar Euro Kopierkosten in der Tasche. Oder lasse den nachfolgenden Arzt die Patientenakte dort anfordern.

Wenn es um laufende Medikamente geht, ist das ein Notfall. Der Arzt ist dann verpflichtet, unverzüglich zu reagieren. Eigentlich müsste er dann auch selbst nötige Rezepte ausstellen. Zumindest aber muss er zeitnah die Daten herausgeben.

Die Archivierung bei der Ärztekammer ist nur eine Notlösung. Die Verpflichtung liegt immer beim Arzt und er hat Vorsorge zu treffen. Ruhestand ist in aller Regel kein Notfall. Krankheit auch nicht.

Das stimmt schon.
Aber kein Arzt im Ruhestand (oder bei Todesfall dessen Witwe oder Erbe) wird die Akten bei sich daheim lagern und auf Abruf zur Einsicht bereithalten.
Das machen i.d.R. Dienstleister (gegen Geld) für ihn oder letztlich die Kammer.
Und über die Kammer kann man das erfahren, wo die Akten sich aktuell befinden und wie man da Einsicht bekommen kann.
Der ausgeschiedene Arzt muss diese 10 jährige Aktenaufbewahrung ja der Kammer nachweisen.

Klar lagert er seine Akten normalerweise bei sich zuhause, wenn er seine Praxis aufgibt, wo sonst? Eine Weitergabe an den Nachbehandler erfolgt nur bei Zustimmung durch den Patienten.

Bei Praxisübernahme ist es üblich, dass die Akten beim Nachfolger liegen. Üblicherweise wird ja eben auch der Patientenstamm übernommen. Es muss nur darauf geachtet werden, dass der Neue erst dann Einsicht nehmen kann, wenn er die Zustimmung des Patienten hat. Deshalb werden Archivschränke angelegt. Das ist Alltag.

Alles andere wäre ja auch organisatorisch sehr schwierig, wenn das Gros der Patienten beim Nachfolger bleibt, aber dennoch aushäusig erst die Akten angefordert werden müssten.

Zu Hause Lagern dürfte übrigens auch eher die Ausnahme sein. Die Anforderungen an die Lagerung sind hoch und der Zugriff muss ja auch gewährleistet sein. Dafür gibt es dann sonst Dienstleister, wenn es keine Einigung mit einem Nachfolger gibt.

Für einen Kassenpatient rührt keiner auch nur den kleinsten Finger! Ich habe es schriftlich von der KV, dass „Vitalfunktionen“ bedroht oder ausgefallen sein müssten, um als Notfall anerkannt zu werden.
Als Kassenpatient bei gewissen Ärzten einen „normalen“ Termin zu bekommen, wird immer unwahrscheinlicher und immer öfter rechtlich geprüft. Das beginnt schon damit, dass man sich in aller Regel noch am Telefon vom nichtärztlichen Personal einstufen lassen muss, ob man ein Notfall sein könnte oder nicht und man Terminvorschläge genannt bekommt, die bei Fachärzten durchaus 8-9 Monate betragen können.
Ist man dagegen privat versichert, wird der Wanderniere sofort ein Spazierstock verschrieben und die quersitzende Flatulenz wird mit der gesamten Tiefe der modernen Medizin therapiert.

Eben! Aber keiner hilft (außer vielleicht eine TVS) oder erinnert den Arzt mal an seine Berufsorndung bzw. den Mantelvertrag Ärzte und das SGB V

Klar, man hat ja freie Arztwahl…, wenn man bereit ist, notfalls auch 100km zum Dottore zu fahren

LOL! (siehe oben)
Ich habe mich mehrfach bei den Damen und Herren der KV über Schweinereien hiesiger Praxen ausgelassen, aber in nicht einem einzigen Fall hat das zu irgendeinem Ergebnis im Sinne des jeweiligen Patienten geführt.
Am vielversprechendsten ist da noch die „Unabhängige Patientenberatung“, die aber auch keine Termine vermittelt.

@TE
Versuche es mal über eine Terminvergabestelle (TVS), die Dir - außer für bestimmte Facharztgruppen - einen Termin binnen 4 Wochen besorgen. Schaffen sie das nicht, darfst Du Dich an ein Klinikum wenden. Dort musst Du zwar mit enormen Wartezeiten rechnen, aber Du bekommst Deine Untersuchung und Deine Medis.

Die Terminvergabestelle gilt für Facharzttermine. Das kling hier nicht nach Facharzt sondern nach Hausarzt. Es gibt ja viel zu kritisieren am System. Aber ganz so düster, wie du es malst, ist es nicht.

Der TE scheint seine Probleme zu haben. Ich selbst kenne Orte, die keinen Hausarzt finden. Ob Bürgerversicherung oder nicht…, ich bin wegen der Entwicklung im Gesundheitswesen und den regelrechten Unverschämtheiten mancher Ärzte dafür, dass ein Kontrahierungszwang eingeführt und die Selbstverwaltung abgeschafft wird.
Darüber hinaus müssen mehr Studienabgänger her, die „freiwillig“ bereit sind, „auf dem Land“ zu praktizieren. Da keine Residenzpflicht mehr besteht, kann man ja trotzdem in der Nähe der Oper wohnen…
Bevor hier ein Shitstorm losbricht…: meine Tochter studiert selbst Medizin.

Aber es geht nicht, dass von Banken Existenzgründungsdarlehen für Ärzte unter der Bedingung bereitgestellt werden, dass man als Vertragsarzt der GKV arbeitet und dann aber die GKV-Patienten nicht oder nur schikanös behandelt.

Ja, aber nur wenn der Patientenstamm weiterverkauft wird. Wenn es keine Übernahme des Patientenstammes gibt, wie es hier der Fall zu sein scheint, dann behält der Arzt die Aufbewahrungspflicht.

Ich habe regelmäßig mit Ärzten zu tun, glaub mir, unter der Ärzteschaft gibt es ausgeprägte Sparfüchse, die keinen Cent unnötig einem Dienstleister in den Rachen werfen.

Ich glaub dir, dass manche Ärzte sich da einen schlanken Fuß machen wollen. Der wird dann aber ziemlich brüchig, wenn was schief geht. Das ist doch nichts, was Ärzte betrifft. Mit so einer „optimistischen“ Lebenseinstellung sind viele gesegnet. Hinterher ist das Jammern groß.

Ob hier keine Weitergabe des Patientenstamms stattgefunden hat, wissen wir nicht.

Sehr wahrscheinlich handelt es sich um eine Hausarztpraxis. Da wäre es sehr ungewöhnlich, dass ein Nachfolger vollständig von vorne anfängt.

Anzunehmen, dass das was mit der Gehörlosigkeit des Fragestellers zu tun hat, ist da meiner Meinung nach naheliegender. Er wird sich ja vielleicht noch dazu äußern, wie er mit der Praxis in Kontakt getreten ist. So ganz trivial ist das für Gehörlose ja schließlich nicht.

Das ist im Übrigen häufig nicht unbedingt zum Vorteil der privatversicherten Klientel, denn im Fokus steht da oftmals das Abrechnung möglichst vieler möglichst teurer Leistungen und nicht die medizinisch beste Therapie. Unnötige Behandlungen können dem Patienten viel Schaden. Auch die Chefarztbehandlung ist häufig eher schlechter als die Behandlung durch einen eher spezialisierten Oberarzt, gerade wenn ein Chef eine große Abteilung mit Zahlreichen Fachgebieten führt. Im Rentenalter kommt dann auch das böse Erwachen, wenn dem geringeren Einkommen immer höhere Beiträge gegenüberstehen. Aber das Einzelzimmer im Krankenhaus ist natürlich schon schön!

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Möglicherweise strapaziert so ein Patient das Arzneimittelbudget, kann schon sein, dass im Zuge einer Optimierung der Patientenstruktur dieser Patient durch das Raster fällt.

Wieso soll ein Gehörlose das Arzneimittelbudget mehr belasten? Eine Gehörlosigkeit an sich ist doch keine Krankheit?!

Der Umgang ist halt etwas aufwändiger bzw. denken viele, dass das so fürchterlich kompliziert ist. Dabei liegt es meist am guten Willen. Nur muss man den natürlich haben. Das geht schon bei so trivialen Dingen los wie das Aufrufen des Patienten. Kein Witz, aber das kann tatsächlich zu Problemen führen.

Lippenlesen, selbst, wenn es beherrscht wird, reicht auch nicht bis ins Letzte. Stift und Block muss man sich auch als Arzt drauf einlassen. Ansonsten braucht es halt einen Dolmetscher.

Gut möglich, dass Praxismitarbeiter da aus Unkenntnis auch erst einmal abgewimmelt haben. Das lässt sich dann ja vielleicht noch klären, in dem man positiv aufzeigt, wie die Kommunikation funktionieren kann.

Nur so zum Thema

Wenn falscher Neid und Sagen zusammenprallen… Inzwischen verhält es sich ein bißchen anders:

Ich weiß! Übertherapiert nennt man sowas. Als Augenoptikermeister weiß ich, was die PKV alles bezahlt, wenn es der Arzt nur aufs Rezept schreibt. Mir stellen sich oft die Nackenhaare, wenn ich die „medizinischen Indikationen“ lese.
Aber es wird von der PKV anstandslos erstattet!

Ach ja?
Täglich habe ich Kundschaft, die verzweifelt eine neue (stärkere) Brille bräuchte, undeutlich oder stark schwankend sieht und gerne einen Befund hätte.
Wenn der Patient überhaupt noch angenommen wird, liegt die Wartezeit bei 4-6 Monaten, Rekord liegt bei 9 Monaten (Terminanfrage im Februar, Termin im November)
Bei den Hausärzten mag es anders sein, aber wenn ein Augenarzt am Kassenpatient nur noch 20 Euro/Quartal (EBM) hat, dann ist nachvollziehbar, dass er nicht besonders beflissen ist.
Entsprechend viel geht auch in die Hose, wenn einem dann nach 6 Monaten Wartezeit eine (durchschnittliche) 8 Minuten-„Behandlung“ blüht.