h.M. (Abkürzung) die „herrschende Meinung“, bezeichnet die in er Rechtstheorie vorherrschende Meinung, die zur Lösung einer Rechtsfrage angewendet wird, das Gegenteil ist die Mindermeinung
Ich denke, „h.M.“ bedeutet schlicht, dass man einen Sachverhalt auch anders deuten könnte, dies aber im Regelfall (z. B. vor Gericht) nicht getan wird.
Hallo Rieke,
unter dem Link http://www.meinrechtsportal.de/7804.html habe ich gefunden, wonach du suchst: h. M. heisst „herrschende Meinung“, also das, was ein Großteil meint.
Gruß
Ivi75