Hi!
eine person ist geringfügig beschäftigt, allerdings in der elternzeit mit einem 16 monate altem kind. sie hat vor kurzem das studium abgeschlossen
Dann hat die Betroffene auch keinen Anspruch auf ALG I, da in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Arbeitslosmeldung nicht mind. 12 Monate Sozialversicherungspflicht nachgewiesen werden können.
wenn man 3 monate vor elternzeitende kündigt, bekommt man angeblich keine sperre.
Ob, wie und warum eine nichtversicherungspflichtige Beschäftigung gekündigt wird, ist hier völlig unerheblich, da kein ALG-I-Anspruch besteht, somit auch keine Sperrzeit eintreten kann.
hat dann aber die person ein anspruch auf das kindergeld?
Ja. Ein Kindergeld-Anspruch ist unabhängig von irgendwelchen anderen Leistungsansprüchen.
Jedoch ist zu beachten, dass, sollte am neuen Wohnort ALG II beantragt werden (die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen siehe hier: FAQ:1743; da die Betroffene verheiratet ist siehe auch hier: FAQ:1744), Kindergeld ggf. auf das ALG II angerechnet wird.
wie soll sie sich und das kind am besten versichern lassen?
Diese Frage ist im Brett „Versicherungen“ richtig aufgehoben, nicht hier!
die person sucht eine arbeitsstelle.
soll sie sich in der zeitlücke, bis sie was findet, arbeitslos melden?
Unbedingt! Selbst wenn ebenfalls kein Anspruch auf ALG II besteht, sollte man sich bei der Agentur für Arbeit (nicht dem Job-Center oder der ARGE!), also der „ALG-I-Behörde“, „arbeitslos ohne Leistungen“ melden, da diese Zeiten dann als Rentenanwartschaftszeit der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.
kann sie arbeitslosengeld bekommen?
Wie bereits oben geschrieben: ALG I nein, ALG II evtl.
hat sie anspruch auf irgendeine finanzielle unterstützung?
Wenn auch ALG II abgelehnt wird, kann das Paar noch Wohngeld beantragen.
Nähere Fragen hierzu bitte ich jedoch im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ zu stellen! Vielen Dank.
MfG
Jadzia Dax