Liebe Lohnsteuerprofis,
folgender Fall wäre für mich interessant: jemand ist noch bis 30.11. beim Arbeitsgeber beschäftigt, bekommt jedoch z.B. im Dezember und Februar noch Boni als Gehaltsbestandsteil ausbezahlt. Ab 7.12. ist eine einjährige Weltreise geplant, weshalb die deutsche Krankenversicherung ab diesem Zeitpunkt abgemeldet und stattdessen eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird.
Frage: was passiert bezüglich der Sozialabgaben, vor allem Krankenversicherung, nach dem 7.12.? Die dt. Krankenversicherung zu zahlen macht ja wenig Sinn oder sehe ich da etwas falsch?