Guten Tag!
Ich selbst bin zwar schon volljährig und schreibe meine Entschuldigungen selbst, aber ich habe da eine Frage, die mich dennoch sehr interessiert. Als vorab Information: Ich gehe auf das Wirtschaftsgymnasium hier in Landau (RLP). Wenn nun ein Schüler, der gesetzlich noch minderjährig ist in dieser Schulform sich entschuldigt, muss eine Entschuldigung, doch grundsätzlich, Unterschrift des Erziehungsberechtigten, Grund des Fehlens, sowie, der Tag oder die (max 3)Tage enthalten. Auf der Realschule war es so, dass diese 3 Faktoren völlig für eine Entschuldigung ausreichten. Nun meine Frage: Muss in einer Entschuldigung unbedingt, die Anschrift der Schule und die des Erziehungsberechtigten stehen oder reichen obige Faktoren aus bzw. gibt es einen Paragrafen im Schulgesetz, welcher dies eindeutig regelt?
keine Ahnung warum, aber mich interessiert das total^^
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Andi
Hallo!
Ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen, aber in Rheinland-Pfalz wird es vermutlich nicht wesentlich anders sein.
Hier in BaWü liegt es im wesentlichen in der Hand der Schulen, welche formalen Kriterien sie verlangen. Gesetzlich festgelegt sind nur einige wichtige Punkte (z. B. dass eine unentschuldigt versäumte Klassenarbeit mit „ungenügend“ zu bewerten ist).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule die Gültigkeit einer Entschuldigung davon abhängig macht, ob die Schulanschrift drauf ist.
Datum und Unterschrift ist das wichtigste.
Michael
Hi
Datum und Unterschrift ist das wichtigste.
Michael
Am minimalistischten sieht man das an einigen NRW-Gymnasien. Hier wurden vor 4, 5 Jahren? Entschuldigungszettel eingeführt. Das sind vorgefertigte Blätter der Schule für jede Jahrgangsstufe ab der 11.
Oben trägt man Name der Schüler/in ein, der Rest ist Tabelle:
Datum der Fehlstunde Fach Grund Unterschrift Schüler/Erziehungsberechtigter und am Ende das Kürzel des Lehrers.
Jede Stunde muss einzeln entschuldigt werden.
lg
Kate
Hi danke euch^^ nee ich denke auch nicht, dass es in BaWü und RLP unterschiedlich sein wird. Naja also das mit NRW find ich echt toll, richtig gut, dass es mal eine Norm für alles gibt^^. Naja ich hab nachgedacht und wieder ne neue Frage gefunden. Nicht jede Schule regelt das mit Entschuldigungen einheitlich. Meine alte Schule kannte solche Regelungen beispielsweise gar nicht. Müssen die Lehrer dann sämtliche Entschuldigungen (Unterschrift der Eltern, Zeit und Grund des Fehlens-minimaler Standard eben)die so verfasst sind, akzeptieren.oder dürfen die Guten dann noch etwas fordern? ^^
Danke sry ich denke manchmal zu viel nach^^
Gruß Andi
Müssen die Lehrer dann sämtliche
Entschuldigungen (Unterschrift der Eltern, Zeit und Grund des
Fehlens-minimaler Standard eben)die so verfasst sind,
akzeptieren.oder dürfen die Guten dann noch etwas fordern? ^^
Danke sry ich denke manchmal zu viel nach^^
Gruß Andi
Hi.
Kann ich mir nicht vorstellen. Sie dürfen ja eigentlich nichtmal fragen warum genau du gefehlt hast. Krankheit muss reichen, wenn du krank warst, du brauchst niemanden von deinen Verdauungsstörungen oder dem blutenden blaugrünen Furunkel am Oberschenkel erzählen.
lg
Kate
Hallo,
akzeptieren.oder dürfen die Guten dann noch etwas fordern? ^^
Ja, z.B. ein ärztliches Attest.
Wird z.B. besonders im Sport häufig gefordert.
Gruß Volker
@ Kate Naja du hast sicher recht^^, aber es gibt immer solche neugierigen Leute denen "Krankheit"einfach nicht ausreicht. Also ich entschuldige mich übrigens nach wie vor mit Grund (Krankheit), meiner Unterschrift und dem Zeitraum.^^Die sollen mal was fordern^^
@ Volker Ja also du hast auch Recht. Wenns um den Sportunterricht geht , dann kann so ein guter Lehrer das fordern, ich würde fast sagen muss er schon. Aber bei Entschuldigungen hat er nix zu fordern. Naja aber das niemand da ne Regelung festlegt wunder mich doch^^naja.
Gruß Andi
Hallo!
akzeptieren.oder dürfen die Guten dann noch etwas fordern? ^^
Ja, z.B. ein ärztliches Attest.
Wird z.B. besonders im Sport häufig gefordert.
Das ist was anderes. Da geht es um eine dauerhafte Befreiung vom Sportunterricht. Das kann für manche Schüler bedeuten, dass es gar nicht zu einer Sportnote kommt. (Typischer Fall: Wie will man eine Note im Schwimmen geben, wenn der Schüler an einer attestierten Chlorallergie leidet?)
Das Einfordern eines Attests ist eine ziemlich kritische Sache. Denn aufgrund der Lehrmittelfreiheit kann man einen Schüler nicht dazu zwingen, die Arztgebühren für das Attest zu übernehmen. Wenn die Eltern auf stur schalten, bleibt der Schule im Prinizp nur eine amtsärztliche Untersuchung, aber das macht man auch nicht wegen eines Fehltages…
Was die Einheitlichkeit von Regeln anbetrifft: Ich finde es besser, wenn es nicht überall einheitlich geregelt ist. Ein gewisser Ermessensspielraum macht die Schule doch eigentlich menschlicher. Braucht man denn für alles Paragraphen?
Michael
Naja was ist Regelung. Bei uns mehr als 3 Tage = Attest sonst unentschuldigt.
Wird aber auch nicht immer sooo streng genommen.
lg
kate
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Hola.
Die Frage stellt sich eher: Wie wird geregelt?
Ich finde den Anlaß des Themas erstaunlich und habe erstmal einige Reaktionen abgewartet.
Der Schüler geht an eine weiterführende Schule und kann tatsächlich mit Unterstufenniveau durchkommen, sprich, eine „Entschuldigung“ schreiben (lassen)?!
Bei uns hätte es dafür ziemlich auf die Finger gegeben. Ein Fehltag, sei’s drum. Jedoch nicht gehäuft! Es gab ein paar Mädels, wenn die auf einige Kurse keine Lust hatten, wurde kollektiv auf Bauchschmerzen oder dergleichen gemacht. Das hat man sich summiert vielleicht zwei oder drei Fehltage lang im Kollegium angeschaut, dann war das Maß voll.
Drei Tage durchgängig (manchmal zwei) waren bereits nur noch mit ärztlicher Bescheinung zu begründen. Da hat auch keiner gemurrt, das war einfach eine gesunde Strenge, die vieles sehr sauber organisiert hat.
Deswegen auch weiter oben ‚Unterstufenniveau‘. Eine handgeschriebene, unterschriebene Entschuldigung in der Oberstufe – „Mein Sohn war krank. gez. Schmidt-Müller“
– da hätten sich die Leute gekugelt vor Lachen. Selbstverständlich war zu vermerken, an welchen lebensbedrohlichen Fieberschüben man gelitten hatte, so daß man nicht in der Schule war. 
Alles andere ist nichts weiter als lasch und gleichzeitig hochgradig naiv.
Das Einfordern eines Attests ist eine ziemlich kritische
Sache. Denn aufgrund der Lehrmittelfreiheit kann man einen
Schüler nicht dazu zwingen, die Arztgebühren für das Attest zu
übernehmen.
Das kann man auch trivial verkehren: Es herrscht Schulpflicht, jegliche Abwesenheit ist glaubhaft zu begründen. „Arztgebühren“ - also vor allem die Praxisgebühr - sind keine kritische Größe, denn inzwischen ist dies fest im System verankert. Ob der Schüler nun die zehn Euro je Quartal für das Attest berappt oder bei einem Arztbesuch in eigener Sache abdrücken muß, ist absolut irrelevant.
Mit Lehrmittelfreiheit hat das gar nichts zu tun - ein Attest ist doch kein Lehrmittel.
Überhaupt: Wenn man sich die Gepflogenheiten in Deutschland im Unterricht in Sachen Lehrmittel anschaut, gilt die Lehrmittelfreiheit seit Jahrzehnten schon nicht mehr. Man denke nur an die Unmengen von vorgedruckten Arbeitsheften für allen möglichen Scheiß, die man sich zulegen muß, und die dann immer nur zu einem Bruchteil ausgefüllt werden. Angesichts solcher Zustände ist es recht fadenscheinig, plötzlich die vermeintliche Lehrmittelfreiheit zu bemühen.
Wenn die Eltern auf stur schalten, …
Was dann? Dann passiert gar nichts. Also zumindest nichts Ungewöhnliches. Kann die Fehlzeit nicht glaubhaft begründet werden, gibts dafür einen Vermerk unter ‚unentschuldigte Versäumnisse‘.
Und nimmt das ganze Überhand, kann dagegen entsprechend vorgegangen werden. Welche Probleme das Ordnungsamt dann vor Ort hat mit den (asozialen) Bälgern, steht auf einem ganz anderen Zettel.
Doch warum sollte die Schule erst großartig Wind um solche Sachen machen? So eine Fehlstunde oder ein Fehltag sind kurz und schmerzlos eingetragen. Prinzipiell sind schließlich die Eltern bzw. die Schüler in der Beweispflicht, glaubhaft darzulegen, daß die Abwesenheit vom Unterricht entschuldbar gewesen ist.
Ansonsten kommt man doch nie zu Stuhle.
Ich finde es
besser, wenn es nicht überall einheitlich geregelt ist.
Genau. Suhlen wir uns nur weiter in unseren ach so leistungsfähigen, überindividualisierten Strukturen. Deutschland ist schließlich für seine überzeugenden Bildungsergebnisse bekannt.
Ein gewisser Ermessensspielraum…
ist auch bei vereinheitlichenden, strikten Regeln vorhanden, wird nämlich stets durch die Person des Lehrers bereitgestellt.
Denn der Lehrer entscheidet darüber, ob ihm diese oder jene Begründung für Abwesenheit reicht, also den Fall zu den Akten legen kann, oder ob er dreiste Lustlosigkeit, gekleidet in Ausreden, serviert bekommt.
Das Argument gegen Paragraphen lautet hierzulande ja lediglich, daß man einfach nicht in der Lage ist, vernünftige Paragraphen zu formulieren – und dies auch noch in einem verständlichen Deutsch zu tun. Insofern wäre es vermutlich tatsächlich besser, sich von einem heutigen, typisch deutschen Paragraphen zu distanzieren. 
MfG
Hallo Canding,
Das kann man auch trivial verkehren: Es herrscht Schulpflicht,
jegliche Abwesenheit ist glaubhaft zu begründen.
„Arztgebühren“ - also vor allem die Praxisgebühr - sind keine
kritische Größe, denn inzwischen ist dies fest im System
verankert. Ob der Schüler nun die zehn Euro je Quartal für das
Attest berappt oder bei einem Arztbesuch in eigener Sache
abdrücken muß, ist absolut irrelevant.
Nun, nur das es sich nicht um die Praxisgebühr handelt sondern um die Gebühr für das Attest. Das zahlt die Kasse nämlich nicht sondern muss selbst getragen werden und ist keine Gebühr die regelmäßig getragen erfolgt so wie die Praxisgebühr. Ist ja keine Krankmeldung, im übrigen zahlen meines Wissens nach Kinder gar keine Praxisgebühr und für Schüler gilt dies bis zum 18 Lebensjahr auch auch.
Liest du hier http://www.medi-deutschland.de/Patienten/praxisgebue…
Somit hat sich dein Argument erledigt…
Gruss
Andrea
Hallo Canding!
Wir sind schon einmal aneinandergeraten, als es um Bildung ging, und einer von uns nicht sachlich bleiben konnte. Darauf habe ich keine Lust mehr.
Dir sei nur soviel gesagt: Ich habe die Regelungen, wie sie derzeit gelten, nur wiedergegeben. Ich habe nicht gesagt, ob ich persönlich sie für sinnvoll oder richtig halte.
Deswegen auch weiter oben ‚Unterstufenniveau‘. Eine
handgeschriebene, unterschriebene Entschuldigung in der
Oberstufe – „Mein Sohn war krank. gez. Schmidt-Müller“![]()
D
– da hätten sich die Leute gekugelt vor Lachen.
Selbstverständlich war zu vermerken, an welchen
lebensbedrohlichen Fieberschüben man gelitten hatte, so daß
man nicht in der Schule war.
Alles andere ist nichts weiter als lasch und gleichzeitig
hochgradig naiv.
Okay.
Allerdings wollen wir nicht verschweigen, dass die DDR sich generell nicht gerade durch ein hohes Vertrauen in seine Bürger ausgezeichnet hat…
Das kann man auch trivial verkehren: Es herrscht Schulpflicht,
jegliche Abwesenheit ist glaubhaft zu begründen.
… und das Wort „glaubhaft“ ist schon wieder interpretierbar. Die Rechtsprechung sagt da einfach, dass man - solange keine erhebliche Verdachtsmomente vorliegen - das Wort der Eltern für bare Münze nehmen muss. (Bei der überwältigenden Mehrheit der Eltern ist das auch gerechtfertigt - das sollte an dieser Stelle auch mal gesagt sein!)
Mit Lehrmittelfreiheit hat das gar nichts zu tun - ein Attest
ist doch kein Lehrmittel.
Vielleicht war es juristisch der falsche Begriff, aber die Schule darf den Schüler nicht zu Gebühren verdonnern.
Wenn die Eltern auf stur schalten, …
Was dann? Dann passiert gar nichts. Also zumindest nichts
Ungewöhnliches. Kann die Fehlzeit nicht glaubhaft begründet
werden, gibts dafür einen Vermerk unter ‚unentschuldigte
Versäumnisse‘.
Im schlimmsten Fall kommt die Polizei. (So lasch wie Du es darstellst, ist es nun auch wieder nicht. Es gibt halt ein par Eskalationsschritte mehr, als Du Dir wünschen würdest…)
Ein gewisser Ermessensspielraum…
ist auch bei vereinheitlichenden, strikten Regeln vorhanden,
wird nämlich stets durch die Person des Lehrers
bereitgestellt.
Denn der Lehrer entscheidet darüber, ob ihm diese oder jene
Begründung für Abwesenheit reicht, also den Fall zu den Akten
legen kann, oder ob er dreiste Lustlosigkeit, gekleidet in
Ausreden, serviert bekommt.
Eben. Ermessensspielraum. Deswegen braucht man keine „Attestpflicht“. Kommt es mir nur so vor, oder drehst Du Dich im Kreis?
Michael
Hallo,
Selbstverständlich war zu vermerken, an welchen
lebensbedrohlichen Fieberschüben man gelitten hatte, so daß
man nicht in der Schule war.
Alles andere ist nichts weiter als lasch und gleichzeitig
hochgradig naiv.
Nee, auch ein Arbeitgeber darf nicht nach der konkreten Krankheit fragen. Hat er Zweifel muss eben der Amtsarzt konsultiert werden, gleiches gilt führ Schulen, natürlich ist hier die Schwelle sehr hoch, dies einzufordern.
Volker
Hola.
Wir sind schon einmal aneinandergeraten, als es um Bildung
ging, und einer von uns nicht sachlich bleiben konnte.
Stimmt, denn wie ich mich richtig erinnere, kam die erste polemische Bemerkung vom hohen Roß hinunter zuerst von dem, der von uns beiden der Lehrer ist.
Deswegen auch weiter oben ‚Unterstufenniveau‘. Eine
handgeschriebene, unterschriebene Entschuldigung in der
Oberstufe – „Mein Sohn war krank. gez. Schmidt-Müller“![]()
D
– da hätten sich die Leute gekugelt vor Lachen.
Selbstverständlich war zu vermerken, an welchen
lebensbedrohlichen Fieberschüben man gelitten hatte, so daß
man nicht in der Schule war.
Alles andere ist nichts weiter als lasch und gleichzeitig
hochgradig naiv.Allerdings wollen wir nicht verschweigen, dass die DDR sich
generell nicht gerade durch ein hohes Vertrauen in seine
Bürger ausgezeichnet hat…
Richtig, richtig.
Für die Schule (und das Bildungssystem) galt dies jedoch defacto überhaupt nicht.
Es war vielmehr so, daß die Eltern weitestgehend mitgezogen haben. Anders gesagt, war schon vom Elternhaus „zu meiner Zeit“ überhaupt kein Verständnis vorhanden, wenn es um Schwänzen oder „Abwesenheit mit Beigeschmack“ ging. Um eine Spruchweise zu zitieren, die heutzutage unter die Räder gekommen ist: Es geht nicht immer nur nach Lust im Leben.
Heuer stellt sich dieses Verhältnis Eltern-Erziehung-Schule anders dar. Man könnte glatt von einem Spannungsverhältnis sprechen, denn die elterliche Unterstützung für die Schule fehlt faktisch völlig.
Es wird diskutiert, auf Paragraphen gepocht, immer gegen die Schule gearbeitet, anstatt dem Sprößling ordentlich Beine zu machen.
Bei einer Verfahrensweise, wie sie hier geschildert wurde, ist doch dem Schwänzen Tür und Tor geöffnet, wenn die Schüler es darauf anlegen.
Man braucht das ganze doch nur einmal distanziert betrachten: Welche Pflichten hat denn ein Schüler in seiner Schulzeit?
Er hat den liebenlangen nichts anderes zu tun, als seiner Schulpflicht nachzukommen (also ordentlich und pünktlich in die Schule zu gehen) und zuhause die paar Hausaufgaben bzw. Ausarbeitungen zu machen.
Absolut primitive Anforderungen. Einfacher kann man es doch gar nicht haben - ein überschaubarer Alltag, der im Vgl. zum späteren Leben eine echte Schonzeit ist.
Da ist es nur echt und billig, diese absolut primitiven Anforderungen ohne jedwedes Pardon von den Schülern zu verlangen.
Ist einer wirklich krank, passiert ihm doch nichts - der Arzt hilft weiter.
Von meiner Seite aus handelt es sich also um ein Einfordern der selbstverständlichsten Dinge.
Umgekehrt sieht man doch, daß die Probleme mit Schulabwesenheit ständig wachsen - wie überall hilft hier also Selbstregulierung gar nichts. Das System müßte also entsprechende Vorkehrungen treffen, anstatt zuzuschauen.
Noch ein Wort zur DDR: Ich hab unter diesen Verhältnissen zwar die wichtigsten Phasen der Schullaufbahn erlebt, doch die meine Oberstufenzeit war 1999-2002. Darauf beziehen sich auch meine Äußerungen - ich hatte halt Glück, an einer Schule das Abitur zu erwerben, wo sich ein gewisses Lern- und Arbeitsklima erhalten hat.
Mit der eigentlichen DDR hat das nur noch bedingt zu tun. 
… und das Wort „glaubhaft“ ist schon wieder interpretierbar.
Ja, und zwar durch den Lehrer.
Du weißt genau, daß ich ohne Unterlaß für eine erhebliche Stärkung und Entfesselung der „Institution Lehrer“ plädiere. Hier hätten wir wieder so ein Detail, was dem Schulalltag wirklich gut tun würde.
Vielleicht war es juristisch der falsche Begriff, aber die
Schule darf den Schüler nicht zu Gebühren verdonnern.
Die Schule verdonnert doch auch nicht.
Es mag spitzfindig wirken, doch ist es ein feiner Unterschied, wenn die Schule einfach einen Beleg für eine Krankheit verlangt, und diese leider vom Wesen her mit Gebühren verbunden ist.
Das ist kein Problem des Bildungswesens, sondern des Gesundheitssystems.
Außerdem vermute ich - ich brauchte in meiner ganzen Schulzeit nie ein Attest, weil ich fast nie abwesend war -, daß so ein Wisch nun nicht die Welt kostet. Eine simple Frage der Prioritäten, wie verschwenderisch man mit dem eigenen Reichtum umgeht oder von mir aus auch wie sinnvoll.
Wenn die Eltern auf stur schalten, …
Was dann? Dann passiert gar nichts. Also zumindest nichts
Ungewöhnliches. Kann die Fehlzeit nicht glaubhaft begründet
werden, gibts dafür einen Vermerk unter ‚unentschuldigte
Versäumnisse‘.Im schlimmsten Fall kommt die Polizei. (So lasch wie Du es
darstellst, ist es nun auch wieder nicht. Es gibt halt ein par
Eskalationsschritte mehr, als Du Dir wünschen würdest…)
Daß ich nicht lache.
Die Polizei führt dann eine Zwangszuführung durch. Und?
Die praktischen Erfahrungen zeigen, daß dies gar nichts bringt.
Würde dem Ordnungsamt jedoch die Autorität eingeräumt, Bußgelder fürs Schwänzen auch zu vollstrecken - natürlich zu Lasten der Eltern -, wäre ein echtes Problem vom Tisch, nämlich die Gleichgültigkeit von der Elternseite her. Gegenüber dem Schwänzen oder dessen Vorstufe (keine Lust auf Schule) ist einfach das Unrechtsbewußtsein verschwunden.
Diese Zettelwirtschaft von wegen schriftlicher Entschuldigung („Ich war krank.“) forciert doch nur.
Eben. Ermessensspielraum. Deswegen braucht man keine
„Attestpflicht“.
Falsch - Du faßt Ermessensspielraum viel zu weit auf. Die Linie muß viel eher gezogen werden. Die Norm hat zu sein: keinerlei Versäumnisse eines Schülers im gesamten Schuljahr. Krankheit oder familiäre Vorfälle (Sterbefälle, …) sind die einzigen Ausnahmen. Gegen einen Tag Abwesenheit sagt niemand etwas, doch gehäuft sollten diese einzelnen Tage eben auch nicht auftreten. Alles darüber hinaus wäre prima an ein Attest zu knüpfen, was gleichzeitig auch irgendwelche unnötigen Debatten vom Tisch fegen würde, wo nun für wen warum wieviele Ausnahmefälle vorzusehen wären.
MfG
Ahua.
Drei Tage durchgängig (manchmal zwei) waren bereits nur noch
mit ärztlicher Bescheinung zu begründen. Da hat auch keiner
gemurrt, das war einfach eine gesunde Strenge, die vieles sehr
sauber organisiert hat.
Kann man so regeln. Attest bedeutet aber nicht das Folgende …
Selbstverständlich war zu vermerken, an welchen
lebensbedrohlichen Fieberschüben man gelitten hatte, so daß
man nicht in der Schule war.
Alles andere ist nichts weiter als lasch und gleichzeitig
hochgradig naiv.
… die Diagnose geht nur den Arzt und den Patienten an. Alles Andere wäre nichts weiter als unnötige Datenerhebung und gleichzeitig Unterlaufen der Menschenwürde. Kein Arbeitgeber und keine Dienststelle, aber auch keine Schule, wird mit dem Verlangen (wenn man es freiwillig angibt, sieht das anders aus) nach einer genauen Krankheitsbeschreibung durchkommen. „XY war in der Zeit vom … bis … erkrankt“, ausdiemaus. Schröbe ein Arzt in das Attest meines Kindes irgendetwas hinein, was über die reine Tatsachenfeststellung „Krankheit, ergo kein Schulbesuch möglich“ hinausginge, hätte er Theater zu erwarten; desgleichen die Schule, die sich damit nicht zufrieden gäbe.
Ganz abgesehen von obigen Aspekten : wieso in aller Welt soll es den Lehrer interessieren, ob Schöler wegen Beinbruchs oder wegen akuter milaxitätspneumoformer Rustizitis abwesend war? Wirkt sich eine vorhandene Krankheit auf die Unterrichtsteilnahme aus (Knie-OP bei Sport z.B.), wird das selbstverständlich bescheinogen; ob der sich nun den Außenmeniskus oder den inneren Breschnew verbogen hat, ist doch völlig fäkaläquivalent.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
ich weiß gar nicht, was Du willst. Einerseits forderst Du Freiheit und Eigenverantwortung für alle, auf der anderen Seite soll aber genauestens geregelt werden, bei welcher Krankheit wer was bescheinigen darf? Wählen gehen darf der Schüler, aber nicht entscheiden, ob er sich krank fühlt? Und das, nachdem er vielleicht nichtmal mehr schulpflichtig ist?
Interessant.
Gruß
loderunner
Moin,
schreibe die Entschuldigung einfach im Stil nach DIN 5008, dann hast du es gut gemacht und es wird akzeptiert. Dann ist nämlich eine Anschrift drauf von dem Verziehungsberechtigten und von der Schule. Sogar ein Betreff…
Oder habt ihr das auf dem Wirtschaftsgym noch nicht gelernt, wie man Briefe schreibt?
Thea
Nee nicht Hola nur Hallo,
Richtig, richtig.
Für die Schule (und das Bildungssystem) galt dies jedoch
defacto überhaupt nicht.
So so, deswegen wurde mein Vater auch aus der DDR ausgewiesen, weil er zu viele kritische Fragen stellte und selbständig dachte!
Es galt sehr wohl für das Bildungssystem, nur hast du das als Kind nicht begriffen. Du kanntest es ja nicht anders.
Es war vielmehr so, daß die Eltern weitestgehend mitgezogen
haben. Anders gesagt, war schon vom Elternhaus „zu meiner
Zeit“ überhaupt kein Verständnis vorhanden, wenn es um
Schwänzen oder „Abwesenheit mit Beigeschmack“ ging. Um eine
Spruchweise zu zitieren, die heutzutage unter die Räder
gekommen ist: Es geht nicht immer nur nach Lust im Leben.
Sorry, wenn die Eltern da nicht mitgezogen haben galten sie sehr schnell als „Feind des Systems“, und somit waren die Eltern auch unter Druck und konnten gar nicht anders wenn sie nicht irgendwelche Repressalien fürchten wollten.
Heuer stellt sich dieses Verhältnis Eltern-Erziehung-Schule
anders dar. Man könnte glatt von einem Spannungsverhältnis
sprechen, denn die elterliche Unterstützung für die Schule
fehlt faktisch völlig.
Es wird diskutiert, auf Paragraphen gepocht, immer gegen die
Schule gearbeitet, anstatt dem Sprößling ordentlich Beine zu
machen.
Gespannt mag es in mancherlei Hinsicht sicher sein, alerdings nicht generell. Ebenso wird auch nicht immer gegen die Schule gearbeitet. Diese Aussage ist wiederrum zu generell. Wäre es so, so würde es de Facto keinen einzigen Schulförderverein geben an den Schulen.
Bei einer Verfahrensweise, wie sie hier geschildert wurde, ist
doch dem Schwänzen Tür und Tor geöffnet, wenn die Schüler es
darauf anlegen.
Ja, aber wenn sie schon 18 und somit Volljährig sind wird auch erwartet das sie reif genug sind dies selbst zu entscheiden.
Was nichts anderes heißt das sie für ihre Ausbildung selbst verantwortlich sind.
Man braucht das ganze doch nur einmal distanziert betrachten:
Welche Pflichten hat denn ein Schüler in seiner Schulzeit?
Er hat den liebenlangen nichts anderes zu tun, als seiner
Schulpflicht nachzukommen (also ordentlich und pünktlich in
die Schule zu gehen) und zuhause die paar Hausaufgaben bzw.
Ausarbeitungen zu machen.
Naja, mit ein paar ist es da wohl an einigen Schulen nicht getan.
3 Stunden Hausaufgaben nach einem 8 Stunden Tag sind hier bei unserem Gym durchaus die Regel. Und ein Arbeitnehmer muss nur 8 bis 8 1/2 Stunden arbeiten laut Gesetzt.
Absolut primitive Anforderungen. Einfacher kann man es doch
gar nicht haben - ein überschaubarer Alltag, der im Vgl. zum
späteren Leben eine echte Schonzeit ist.
Wenn einem das Stoff so in den Schoß fällt sicher, wenn man sich diesen aber richtig erarbeiten muss ist das was anderes. Lernen ist nicht immer leicht und vor allem nicht für jeden.
Noch ein Wort zur DDR: Ich hab unter diesen Verhältnissen zwar
die wichtigsten Phasen der Schullaufbahn erlebt, doch die
meine Oberstufenzeit war 1999-2002. Darauf beziehen sich auch
meine Äußerungen - ich hatte halt Glück, an einer Schule das
Abitur zu erwerben, wo sich ein gewisses Lern- und
Arbeitsklima erhalten hat.
Mit der eigentlichen DDR hat das nur noch bedingt zu tun.
Nun, das liegt wohl eher daran das sich Gewohnheiten nur schlecht ablegen lassen. Und die Lehrer sind ja wohl die selben geblieben?
Die Schule verdonnert doch auch nicht.
Es mag spitzfindig wirken, doch ist es ein feiner Unterschied,
wenn die Schule einfach einen Beleg für eine Krankheit
verlangt, und diese leider vom Wesen her mit Gebühren
verbunden ist.
Doch sofern sie ein ärztliches Attest fordert tut sie verdonnern. Denn sie hätte auch die Möglichkeit den Schüler zum Schularzt zu zitieren.
Das ist kein Problem des Bildungswesens, sondern des
Gesundheitssystems.
Was man hier aber nicht unabhängig voneinander betrachten kann bzw. sollte.
Außerdem vermute ich - ich brauchte in meiner ganzen Schulzeit
nie ein Attest, weil ich fast nie abwesend war -, daß so ein
Wisch nun nicht die Welt kostet. Eine simple Frage der
Prioritäten, wie verschwenderisch man mit dem eigenen Reichtum
umgeht oder von mir aus auch wie sinnvoll.
Nun so ein Attest für unter 18 Jährige kostet 10 Euro. Das mag für den einen nicht viel sein, für den anderen aber sehr viel.
Würde dem Ordnungsamt jedoch die Autorität eingeräumt,
Bußgelder fürs Schwänzen auch zu vollstrecken - natürlich zu
Lasten der Eltern -, wäre ein echtes Problem vom Tisch,
nämlich die Gleichgültigkeit von der Elternseite her.
Gegenüber dem Schwänzen oder dessen Vorstufe (keine Lust auf
Schule) ist einfach das Unrechtsbewußtsein verschwunden.
Diese Zettelwirtschaft von wegen schriftlicher Entschuldigung
(„Ich war krank.“) forciert doch nur.
Diese Autorität gibt es bereits, sie wird nur selten angewendet. Warum? Meist weil die Schule nicht erwartet das durch dieses Bußgeld es zu einer Besserung der Situation kommt.
Gruss
Andrea
Hola.
Richtig, richtig.
Für die Schule (und das Bildungssystem) galt dies jedoch
defacto überhaupt nicht.So so, deswegen wurde mein Vater auch aus der DDR ausgewiesen,
weil er zu viele kritische Fragen stellte und selbständig
dachte!
Es galt sehr wohl für das Bildungssystem, nur hast du das als
Kind nicht begriffen. Du kanntest es ja nicht anders.
Das ist nicht richtig. In der Mehrzahl der Fälle gab es keine wirklich ernsthaften Restriktionen gegen Schüler - ich erinnere an Frau Merkel.
Pastorentocher, Doktor der Physik.
Natürlich gab es Vorfälle, doch ist die Darstellung, ständig und überall sei massivst mit Druck vorgegangen worden, oder seien Leute durch die Blume mit aggressiven Maßnahmen im Lebenswandel behindert worden, schlichtweg historisch falsch. Es wird sicherlich noch ein Jahrzehnt bedürfen, bis auch nur im Ansatz ein wirklich sachliche Auseinandersetzung mit der deutsch-deutschen Geschichte im Ansatz (!) stattfinden kann. Man blicke nur auf den Nationalsozialismus, in welcher Form dort auch nach 70 Jahren immer noch herumgerührt wird.
Es war vielmehr so, daß die Eltern weitestgehend mitgezogen
haben. Anders gesagt, war schon vom Elternhaus „zu meiner
Zeit“ überhaupt kein Verständnis vorhanden, wenn es um
Schwänzen oder „Abwesenheit mit Beigeschmack“ ging. Um eine
Spruchweise zu zitieren, die heutzutage unter die Räder
gekommen ist: Es geht nicht immer nur nach Lust im Leben.Sorry, wenn die Eltern da nicht mitgezogen haben galten sie
sehr schnell als „Feind des Systems“,
Polemisch und maßlos übertrieben. Natürlich fiel man auf, wenn man „gegen etablierte Haltungen“ handelte, doch ist es erneut historisch absolut falsch, den Eindruck zu erwecken, eine brutale Maschinerie sei plötzlich aufgeschreckt und mit todbringenden Mitteln gegen jedes noch so kleine „Zahnrad“ im Getriebe vorgegangen.
Auch das ist mit Blick auf den real geschehenen Bildungsalltag der DDR ein Märchen.
Und ich spreche hier zusätzlich sogar noch aus eigener, familiärer Erfahrung.
Auch für Dich Andrea zum ungezählten Male: Die DDR war kein totalitärer Staat im Sinne des Dritten Reiches. Schon hier ist diese Assoziation, die nämlich häufig auftritt, einfach falsch.
Ich erinnere mich einst an ein Streitgespräch hier, als ich auf Anfrage eines interessierten Mitbürgers aus den Alten Ländern, den typischen DDR-Schulalltag erstens aus meiner Sicht erzählen sollte, und zweitens aus der Sicht, die ich durch die jahrelange Beschäftigung mit dem Thema als distanzierte Sichtweise dagegensetzen würde.
Daraufhin mischte sich jemand ein, der zu denen gehörte (samt Familie), die unter dem System gelitten hätten. Problem war: Sie stellte ihre Einzelerlebnisse als uneingeschränkt gültig und normal dar, erzählte an vielen Stellen faktischen Unsinn et cetera.
Zum Beispiel wollte sie den (natürlich weniger informierten) „Westbürgern“ einreden, es hätte eine Kindergartenpflicht gegeben, oder oder oder oder oder oder oder. Losgelöst von ihrer schon unerträglich emotional eingefärbten Darstellung über Strukturen zu diskutieren, war gar nicht möglich.
Und auch sie transportierte mit suggestiven Formulierungen ein Bild vom Bildungsalltag in der DDR, was schlicht und ergreifend faktisch und historisch falsch gewesen ist. Insbesondere viele ehemalige Lehrer haben sich nun mit 17 Jahren intellektuellem Abstand nach und nach zu Wort gemeldet – und widersprechen diesen reißerischen, effekthascherischen Darstellungen, und zwar besonders durch die Wiedergabe vieler Erfahrungen in ihrem Schulalltag.
Keine Frage - Repressionen gab es, doch ist es unzulässig, aus solchen Einzelschicksalen einen weitausholenden Hammerschlag zu konstruieren, der auch noch impliziert, man hätte permanent ein Terrorregime im Nacken gespürt.
und somit waren die
Eltern auch unter Druck und konnten gar nicht anders wenn sie
nicht irgendwelche Repressalien fürchten wollten.
Wie gesagt: falsch. In der Mehrzahl der Fälle zuckte „das System“ gar nicht, oder die Reaktion war eine rein verbale, in diesem zum Lachen anmutenden „sozialistischen Deutsch“.
Bei einer Verfahrensweise, wie sie hier geschildert wurde, ist
doch dem Schwänzen Tür und Tor geöffnet, wenn die Schüler es
darauf anlegen.Ja, aber wenn sie schon 18 und somit volljährig sind wird auch
erwartet, das sie reif genug sind dies selbst zu entscheiden.
Was nichts anderes heißt das sie für ihre Ausbildung selbst
verantwortlich sind.
Nunja, hier ist ja genau der Ansatzpunkt. OFFENSICHTLICH funktioniert die Selbstregulierung mit jedem Jahrgang in Sachen „vernunftvollem Verhalten“ weniger. Das belegen sämtliche Zahlen.
Es geht auch gar nicht darum, den „akzeptablen Teil“ der Heranwachsenden vorzuverurteilen - Problem ist vielmehr die Tatsache, daß durch die ungenügenden Regelungen im Falle auffälligen Verhaltens der Schule nur ein stumpfes Schwert in die Hände gegeben ist.
Tendentiell - das zeigen auch die Zahlen - wird diese Gruppe von „Störenfrieden“ auch großer. Erschwerend kommt dann noch - das zeigt die Ursachenforschung - hinzu, wie der soziale Hintergrund aussieht.
In der Regel ist entweder mangelhafte Erziehung zu gewissen Werten die eine Ursache und die andere soziale Verwahrlosung (in beiden Varianten: Wohlstandsverwahrlosung und Verarmung), wobei das Erziehungsproblem durchaus aus dem zweiten Punkt hervorgeht.
Und dann sind wir nämlich überraschenderweise beim Thema: Statt durch zwingende Strukturen die Verhaltensweisen zu korrigieren oder (was besser ist) schon im Voraus zu unterbinden, rührt sich nichts.
Michael sprach zwar die „Eskalationsstufen“ an, doch zeigen diese einfach keine Wirkung. Je weiter man an dieser Stelle jetzt bohrt, desto komplizierter werden die Verzahnungen.
Da gibt es Schulen, denen die Abwesenheit gewisser Kinder in der Schule egal ist.
Da gibt es (mehr und mehr) Eltern, denen die Anwesenheit ihrer Kinder in der Schule egal ist.
Da gibt es Menschen, die sich damit zufrieden geben, von „Eigenverantwortung in einem gewissen Alter“ zu sprechen oder mit Selbstregulierung argumentieren, obwohl es sich zeigt, daß dies eben nichts bringt.
Da gibt es (einige wenige) Lehrer, die einfach ihren Stoff runterreißen und die idealistische Komponente ihres Berufes - die Erziehung und Formung eines Jugendlichen - schon vergessen haben, und jede noch so unwahrscheinliche Ausrede für Schwänzen akzeptieren.
An anderer Stelle wurde gefragt, warum man vermerken sollte, wieso man krank war.
Erstens (zu meiner Zeit) war das schlichte Höflichkeit und Unterstützung seitens der Eltern, den Lehrer zu informieren.
Zweitens konnte der Lehrer überprüfen, ob vermehrte Krankmeldungen überhaupt plausibel sein konnten. Ich erinnere nur an die berühmte Oma, die dreimal im halben Jahr (!) gestorben ist, oder die Menstruationsausrede der Mädels, die man auch manchmal schon mehrmals im Monat (!) als „Entschuldigung“ finden konnte.
Das ist eben der Unterschied - heute pocht (wie hier wieder sehr schön zu lesen ist) jeder erstmal darauf, daß das und das und das und das und das und das „niemanden etwas angeht“, weil ich, ich, ich, ich, ich, ich, ich das so will.
Zu meiner Zeit gab es Hausbesuche der Klassenlehrerin, wo in Abwesenheit des Kindes über allemöglichen Aspekte des Schulalltags geredet wurde. Neudeutsch würde man vermutlich heuer „Transparenz“ schimpfen, oder „Lehrer-Eltern-feedback“, oder „Schule-Elternschaft-Kooperation“ - solche lachhaften Worthülsen für trivialste Selbstverständlichkeiten des Schulalltags [für DDR-Verhältnisse].
Oder was ebenso genau in diese Kerbe der wohlwollenden Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern fiel, waren die offenen Elternabende. Sprich, Zensuren, Namen, Vorkommnisse - alles Mögliche eben - wurden unverblühmt vor allen Anwesenden erörtert. Heute halten es mehr und mehr Eltern nichtmal mehr für nötig, zu den Elternabenden zu erscheinen, und wenn endlich informiert werden soll, geht das Getue um den vermeintlichen „Datenschutz“ los; Zensuren, Leistungsstände, Benehmen, Verhalten et cetera also nicht mehr „im Kollektiv“ besprochen werden dürften. Was für ein Unfug.
(Kein Wunder, daß der Begriff „Datenschutz“ vom politischen Kabarett gerne unter Beschuß genommen wird.)
Aber: Genau an solchen Dingen zeigt sich die Grundhaltung (ich nannte es Spannungsverhältnis Schule-Eltern).
Naja, mit ein paar ist es da wohl an einigen Schulen nicht
getan.3 Stunden Hausaufgaben nach einem 8 Stunden Tag sind hier bei
unserem Gym durchaus die Regel.
Ach komm - bitte nicht diese Mitleidstour.
Würde ich jetzt wieder den Zyniker in mir anschalten, müßte ich sagen, daß es selbstgemachter Ärger ist, die Kinder aufs Gymnasium geschickt zu haben, und daß es andersherum zwei bildungstechnische Probleme sind, deren „Opfer“ Deine Kinder werden. Erstens: Das Regelgymnasium in Deutschland ist eher Paukanstalt als Lernanstalt. Zweitens: Die höheren Stellen zeigen sich anscheinend unfähig, eine ertragbare Belastung des Schülers zu gewährleisten.
Wobei man hier ganz klar sagen muß: Wir sind auch nicht daran gestorben, etwas für die Schule getan haben zu müssen.
Hier klingt schon wieder diese kotzige Mentalität dieser Tage durch, daß möglichst mit dem letzten Pausenklingeln des Tages der Schalter umgelegt wird auf „jetzt ist Freizeit, leck mich am Arsch Schule“.
Daß also mehr das „Herumschwuchteln in der Weltgeschichte“ wichtig ist, als sich ein bißchen auf seine vier Buchstaben zu setzen, und etwas zu tun. Bei jedem Handschlag, den man verlangt, wird gemault und gekaffert, wie doof es doch ist, daß man dadurch ein paar Stunden nicht mit den Kumpels bis in die Nacht an der Bushaltestelle abhängen könne.
Zugegeben etwas spitz formuliert, doch diese Tendenzen der Leistungsablehnung, der überproportional vorhandenen Freizeit sind vorhanden - und nehmen zu.
Und bitte - in Deinem konkreten Fall: 8-Stunden-Tag. Den hat man erstens nicht jeden Tag, zweitens ist man nach 8 Stunden spätestens 16.00 Uhr zuhause, drittens drei Stunden weiteres Arbeiten macht dann erst 19.00 Uhr. Entschuldigung? Wo ist das bitte übertrieben?
bleiben einige Stunden für das Kind, noch andere Dinge zu tun - UND DAS GANZE WOCHENENDE.
Ich darf gerne auf meine 1. Klasse zu DDR-Zeiten verweisen: Unterricht am Sonnabend. 7.30 Uhr gings los, bis 11.05 Uhr. Also bitte dieses Gejammer abstellen.
Nebenbei Rückschluß auf weiter oben: Was hast Du Dir denn um Gottes Willen ausgemalt bei den Überlegungen für den Arbeitsalltag an einem Gymnasium???
Vier Stunden Unterricht und mittags dann mit Schirmchengetränk im Sonnenstuhl abhängen???
Und am besten noch Lehrer, die einen Unterricht führen wie:
„So liebe Kinderleins - wollt ihr heute dies oder das machen. Das nicht? Nein? Ach, ihr wollt gar nichts machen. Na gut, dann machen wir heute 'mal schöne Spiele, nicht wahr, weil ihr es seid, ihr ach so überforderten Kinderleins.“.
Verzeih mir bitte den mit viel Genuß tief aus mir heraussprudelnden Spott über dieses doch inzwischen extrem überspannte Klischee à la „Hach, 8-Stunden-Tage und dann noch zuhause hinsetzen, ach herje, …“.
Absolut primitive Anforderungen. Einfacher kann man es doch
gar nicht haben - ein überschaubarer Alltag, der im Vgl. zum
späteren Leben eine echte Schonzeit ist.Wenn einem das Stoff so in den Schoß fällt sicher, wenn man
sich diesen aber richtig erarbeiten muss ist das was anderes.
Lernen ist nicht immer leicht und vor allem nicht für jeden.
Was hat der Schulbesuch bitte mit Stoffverarbeitung zu tun?
Und selbst Leute, denen das Lernen nich leichtfällt, haben zweifellos Schonzeit in der Phase ihres Lebens, in der sie die Schule besuchen.
Das geht bei der Organisation ihres Tagesablaufes los und hört bei der geringen Zahl der ihnen zu 100% abverlangten Pflichten auf.
Noch ein Wort zur DDR: Ich hab unter diesen Verhältnissen zwar
die wichtigsten Phasen der Schullaufbahn erlebt, doch die
meine Oberstufenzeit war 1999-2002. Darauf beziehen sich auch
meine Äußerungen - ich hatte halt Glück, an einer Schule das
Abitur zu erwerben, wo sich ein gewisses Lern- und
Arbeitsklima erhalten hat.
Mit der eigentlichen DDR hat das nur noch bedingt zu tun.Nun, das liegt wohl eher daran das sich Gewohnheiten nur
schlecht ablegen lassen. Und die Lehrer sind ja wohl die
selben geblieben?
Darauf wollte ich ja auch hinaus - ich hatte Glück, daß dieses Gym eben die bewährten „Gewohnheiten“ nicht abgelegt hatte und man die Oberstufenzeit dadurch ohne große Reibereien genießen konnte; eben weil ein wunderbares Lernklima erhalten gewesen ist.
Die Schule verdonnert doch auch nicht.
Es mag spitzfindig wirken, doch ist es ein feiner Unterschied,
wenn die Schule einfach einen Beleg für eine Krankheit
verlangt, und diese leider vom Wesen her mit Gebühren
verbunden ist.Doch sofern sie ein ärztliches Attest fordert tut sie
verdonnern. Denn sie hätte auch die Möglichkeit den Schüler
zum Schularzt zu zitieren.
Nein. Würde im Gesundheitssystem festgeschrieben sein, daß Atteste kostenfrei erteilt würden, wäre die Sachlage für die Schule nicht anders. Das Gebührenproblem fällt *nicht* in ihr Aufgabenfeld - in ihr Aufgabenfeld fällt aber (oder sollte fallen), sicherzustellen, wann wo warum welche Schüler nicht anwesend sind bzw. waren, so daß festgestellt werden kann, ob entschuldigtes oder unentschuldigtes Versäumnis vorliegt. Das schließt auch die ordentliche Prüfung mit ein, ob etwaige Abwesenheit plausibel ist (oder eben nicht).
Außerdem vermute ich - ich brauchte in meiner ganzen Schulzeit
nie ein Attest, weil ich fast nie abwesend war -, daß so ein
Wisch nun nicht die Welt kostet. Eine simple Frage der
Prioritäten, wie verschwenderisch man mit dem eigenen Reichtum
umgeht oder von mir aus auch wie sinnvoll.Nun so ein Attest für unter 18 Jährige kostet 10 Euro. Das mag
für den einen nicht viel sein, für den anderen aber sehr viel.
Ich entstamme einem Hintergrund, auf den Letztgenanntes zutrifft, dennoch gilt das Argument der Priorität. Kümmere ich mich lieber anständig um meine Pflichten (Schulbesuch, Begründung von Abwesenheit), oder - polemisch gesprochen - heize ich mit der Karre wie ein Bekloppter durch die Gegend, daß man den Strudel im Tank sehen kann, so daß die Spritkosten in die Höhe schnellen. Oder ob ich mir dreimal in der Woche ein neues Photomobiltelephon bei eBay ersteigern muß. Und ich wurde nunmal so erzogen, daß ich mich eher in meinem Konsumverhalten einschränke und Geld für „sinnvolle Dinge“ gezielt mit einem Höchstmaß an Überlegung und Verständnis für die Notwendigkeit ausgebe. Punkt.
Mir braucht absolut niemand unter die Augen treten und einen Gassenhauer probieren wie „Ach, die 10 Euro fürs Attest, schlimm, schlimm, schlimm“, wenn man andersherum sieht, was dann wieder in Sachen Wohlstand abgeht. Das ist einfach ein klassischer Widerspruch, bei dem man sich fragt, wo die Werte und das Verständnis für den eigenen Lebenswandel hingeraten sind. Punkt.
Diese Autorität gibt es bereits, sie wird nur selten
angewendet. Warum? Meist weil die Schule nicht erwartet das
durch dieses Bußgeld es zu einer Besserung der Situation
kommt.
Ohne nähere Informationen bezweifle ich das: Zu meiner Oberstufenzeit gab es nämlich auch so einen Fall. Ein seltendämliches, rundum verblödetes Kifferkind, für das die Eltern ganze Hefter an Bußgeldbescheiden ins Haus bekam, ohne daß es von einer Seite her zwingende Konsequenzen gegeben hätte. Die Bußgelder durfte (!) das Ordnungsamt nicht vollstrecken, die Eltern reagierten mit verhöhnender Gleichgültigkeit.
Selbstverständlich erwartet man von Seiten der Schule dann keine Besserung; die Frage ist jedoch - ist einer solcher Zustand im System akzeptabel, nur weil etwas wirkungslos erscheint? Statt die Idee des rigorosen Ahndens von Schwänzertum zu verwerfen, kann man das ganze auch komplett herumdrehen und argumentieren, einer solcher Mangel müsse behoben werden. Nur auf diese Weise funktioniert Demokratie - Aktion, nicht „es bringt sowieso nichts“. Ich weise nur auf das Gequatsche über das Wählen hin („Ändert sowieso nichts…“).
Resignation ist keine Lösung.
MfG
Salve.
Nunja, hier ist ja genau der Ansatzpunkt. OFFENSICHTLICH
funktioniert die Selbstregulierung mit jedem Jahrgang in
Sachen „vernunftvollem Verhalten“ weniger. Das belegen
sämtliche Zahlen.
Was für Zahlen und aus welcher Quelle? Wenn Du über aussagefähige Statistiken verfügst, dann lass sie doch den Diskussionsteilnehmern zukommen. Wenn nicht, ist es nicht gerade sauberer Diskussionsstil, „sämtliche Zahlen“ heranzuziehen, diese aber nicht parat zu haben. Also, um mit Smilzo zu sprechen, hic rhodibus, hic saltibus.
Da gibt es Schulen, denen die Abwesenheit gewisser Kinder in
der Schule egal ist.
Die teilweise sogar, um noch eins draufzusatteln, froh darüber sind, wenn bestimmte Schüler - aus sozialen oder sonstigen Randlagen - abwesend sind; wer nicht da ist, macht auch kein Theater. Leider kann ich Dir da nicht widersprechen.
Da gibt es Menschen, die sich damit zufrieden geben, von
„Eigenverantwortung in einem gewissen Alter“ zu sprechen oder
mit Selbstregulierung argumentieren, obwohl es sich zeigt, daß
dies eben nichts bringt.
Handhabt man aber alles restriktiv (bis zum 18.), schmeißt man die jungen Erwachsenen unvorbereitet ins kalte Wasser der Selbstverantwortung. Das funktioniert auch nicht …
Zweitens konnte der Lehrer überprüfen, ob vermehrte
Krankmeldungen überhaupt plausibel sein konnten.
Ob er das tatsächlich kann / konnte, sehen wir weiter unten.
Ich erinnere nur an die berühmte Oma, die dreimal im halben Jahr (!)
gestorben ist,
Manche alte Leute tun sich eben ein wenig schwer
Nein, ernsthaft: das ist keine krankheitsbedingte Fehlzeit und gehört natürlich ordentlich belegt, mit Begründung. Einschlägige Kandidaten haben dann eben eine Kopie der Sterbeurkunde anzuschleppen.
oder die Menstruationsausrede der Mädels, die
man auch manchmal schon mehrmals im Monat (!) als
„Entschuldigung“ finden konnte.
Und hier malst Du Dich selbst in die Ecke (siehe mein letztes Posting). Es ist so ein wenig wie beim Barras: da wurde Sommer befohlen, wenn der Befehlshabende Sommer hatte. Einen regelmäßigen Zyklus kann man ganz im gleichen Sinne wohl auch befehlen.
das und das „niemanden etwas angeht“, weil
ich, ich, ich, ich, ich, ich, ich das so will.
Nein, sondern weil das eine Grundregel ist, die in diesem unserem komischen Lande - höchstrichterlich abgesegnet - gilt: Selbstbestimmung des Einzelnen, welche Daten er preisgibt. Da gilt weder Wollen auf Schüler- noch auf Lehrerseite, sondern es ist Tatsache, die, wenn überhaupt, dann auf den einschlägigen gesetzgeberischen Wegen zu ändern wäre.
geht das Getue um den
vermeintlichen „Datenschutz“ los; Zensuren, Leistungsstände,
Benehmen, Verhalten et cetera also nicht mehr „im Kollektiv“
besprochen werden dürften. Was für ein Unfug.
Siehe oben.
Noch ein Wort zur DDR: Ich hab unter diesen Verhältnissen zwar
die wichtigsten Phasen der Schullaufbahn erlebt, doch die
meine Oberstufenzeit war 1999-2002.
Hähm: Meines Wissens war 1990 Ende mit DDR. Wie lange bist denn Du insgesamt zur Schule gegangen, dass Du Dir noch Kompetenz bzgl. Unterricht in der DDR zutraust?
Gruß Eillicht zu Vensre