Hallo,
ich bin 23 Jahre, im 5. Monat schwanger und wohne bei meinen Eltern. Habe eine unbefristet Arbeitsvertrag für 60 Std. im Monat bei einem Discounter und verdiene dort 440 EUR netto.
Da ich nun aber ausziehen und mein eigenes Leben leben möchte, war ich bei der ARGE und bei der Wohngeldstelle und habe dort nachgefragt, was ich an Zuschüssen bekomme.
Die Wohngeldstelle teilte mir mit, dass mein Nettogehalt unter jeglicher Miete sei und ich daher keine Zuschüsse bekommen würde und mich lieber bei der ARGE melden sollte.
Die ARGE ist der Meinung, dass mir nichts zusteht, da ich ja noch bei meinen Eltern wohne und daher keinen Anspruch auf Hartz IV habe (Vater: Pensionär 1 700 EUR netto, Mutter: Verkäuferin 300 EUR, Miete meiner Eltern 730 EUR).
Kann mir jemand helfen und sagen, was mir alles zusteht und was ich alles beantragen kann? Der Vater des Kindes würde mich mtl. mit 250 EUR unterstützen.
gar nichts, so stehts in den FAQ:1129, wenn man die denn mal gelesen
hätte 
Wallflower
Angenommen: Ich ist in dem Fall ein Synonym für die anonyme Frau I 23j. aus z.B. Chemnitz
zur vereinfachung mit I ch abgekürzt.
Wollte die junge Dame sicherlich schreiben.
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[MOD] Hinweis für Antworter bzgl. FAQ:1129
Hallo!
Kann mir jemand helfen und sagen, was mir alles zusteht und was ich alles beantragen kann?
Genau das ( Auflistung von Leistungsarten , Anlaufstellen etc.) und keine Info mehr (z. B. konkrete Anspruchsvoraussetzungen) ist ohne Verstoß gegen FAQ:1129 möglich, da die Frage wie oben formuliert noch keine Rechtsberatung erfordert und diese daher auch zu unterlassen ist! (Entsprechende Antworten werden gelöscht.)
@Nette: Für weitergehende Fragen zu einzelnen Leistungsarten bitte ggf. gesonderten (FAQ:1129-konformen) Thread aufmachen!
Danke & Gruß
Liza
Hallo
*mal versuche,ganz grobe „Auflistung der Leistungsarten u.Anlaufstellen“ hinzukriegen …und dabei spez.Situation und „Anspruchsvoraussetzungen“ zu umschippern…sehe schon die Klippen nahen…
…
Wegen Auszug von unter-25Jährigen wg.wichtigem Grund/eig. Nachwuchs/ Wohnungs- Enge):
Bis Auszug stünden ggf. grundsätzlich zu:
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ggf. noch Kindergeld und elterlicher Unterhalt für Mutter selbst
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ggf. Betreuungsunterhalt des Kindesvaters für die Mutter
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ggf. ALG2: anteilige( angemessene) Kosten der Unterkunft (ohne Strom/ Warmwasser) u.Regelsatz für die Mutter (bis 25 J. 80%; inkl.Strom/ Warmwasser)
-
ggf. Mehrbedarf wegen Schwangerschaft;Bedarfe f.Umstandskleidung etc.
-
ggf.Kranken-u.Sozialversicherungsbeiträge
-
ggf. ALG-Sozialpass der Gemeinde o.ä.für Ermäßigungen etc.
-
(wenn Kind da): Kindergeld fürs Kind, ggf. Erstausstattung Säugling/
Mobiliar, evtl. Mehrbedarf Alleinerziehung
-
ggf.zusätzl. Leistungen des Sozialhilfe -Trägers
-
auf ALG dabei angerechnet : Einkommen der Mutter (z.B.Lohn, ihr
Kindergeld/ Unterhalt), Einkommen d.Kindes (z.B.Unterhalt/svorschuss,
sein Kindergeld); angerechnet auf Einkommen auch: Freibetrag/
Versicherungspauschale
-
Ansprechpartner: Jugendamt (Unterhalt/svorschuss); Kindergeldkasse;
Arbeitsagentur/Sozialverwaltung
Bei Umzug in eigenen Haushalt (Mutter und Kind):
-
ggf. mit Bewilligung: Umzugskosten; als Darlehn: Kaution
-
ggf. ALG2: ( angemessene) Kosten der Unterkunft (ohne Strom/
Warmwasser) u.Regelsatz für die Mutter (100%; inkl.Strom/Warmwasser)
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ggf. noch Kindergeld und Unterhalt für Mutter
-
ggf. Betreuungsunterhalt des Kindesvaters für die Mutter
-
Mehrbedarf Alleinerziehung
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ALG2-Regelsatz/Sozialgeld fürs Kind
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ggf.Kranken-u.Sozialversicherungsbeiträge
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Kindergeld fürs Kind
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Kindesunterhalt vom Vater (und/oder Unterhaltsvorschuss)
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ggf. Erstausstattung Wohnung Mobiliar/Haushaltsgeräte
-
auf ALG dabei angerechnet : Einkommen der Mutter (z.B.Lohn, eig.
Kindergeld/Unterhalt); Einkommen des Kindes (z.B.Unterhalt/vorschuss,
Kindergeld);angerechnet auf Einkommen auch: Freibetrag/
Versicherungspauschale
-
ggf.zusätzl. Leistungen des Sozialhilfe -Trägers
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ggf. GEZ-Befreiung/ T-Kom-Ermäßigung
-
ggf. ALG-Sozialpass der Gemeinde o.ä.für Ermäßigungen etc.
-
Ansprechpartner: Jugendamt (Unterhalt/svorschuss); Kindergeldkasse; Arbeitsagentur/Sozialverwaltung
*eventl. ALG1-Ansprüche sind bei allem o.a. nicht berücksichtigt. „Ansprechpartner“ für ALG1: Arbeitsamt
*Je nach Einkommenshöhe: ggf.statt ALG2 -> Wohngeld ->Wohngeldamt*
Das würde mir jetzt „grob und allgemein“ dazu einfallen…*hoffe, den Kahn nicht wieder selbst versenkt zu haben* 
Gruß