Allenfalls könnte man an dem Punkt nachfragen.
für so wichtig halte ich das gar nicht.
Hältst du nicht? Du widersprichst dir.
Die Tatsache, dass jemand sich selbstbefriedigt, dürfte im
gesellschaftlichen Konsens kaum als verwerflich angesehen
werden.
Soweit, so gut. Du vertrittst aber auch die Auffassung, dass durch das Praktizieren von Selbstbefriedigung Druck auf den Partner ausgeübt werden KANN (nicht muss) und dass es dabei entscheidend auf das WIE ankommt.
Nun schildert die Fragestellerin hier, dass sie sich unter Druck gesetzt FÜHLT. Wenn man grundsätzlich der Auffassung ist, dass durch das WIE Druck ausgeübt werden kann, dann muss man das zunächst für bare Münze nehmen. Das könnte für eine Einschätzung und einen Rat reichen. Möglicherweise reicht einem das nicht, weil man auch eine Einschätzung gewinnen will, inwieweit das nicht nur ein - möglicherweise überzogenes - subjektives Empfinden ist, sondern ob der Mann wirklich unter Druck setzt. Ich finde den Punkt bspw. auch nicht unwichtig.
Für meine erste Einschätzung reicht aber das aus, was die Fragestellerin gesagt bzw. nicht gesagt hat. Es gibt keine offensichtliche Anzeichen dafür, dass sie bspw. spioniert hat (die Formulierung: „ich habe ihn erwischt“ hatten wir hier beim dem Thema auch schon, das wäre so ein Anzeichen). Wenn man trotzdem zweifelt, dann sollte man der Fairness halber nachfragen, bevor man zu dem für die Fragestellerin und ihr Problem negativen Schluss kommt, dass überhaupt kein Druck ausgeübt wird.
Sofern niemand „genötigt“ wird,
dabei zu sein, mitzumachen oder zuzusehen/-hören, muss sich
das keine® antun - unabhängig davon, aus welchem Grund
er/sie es „mitbekommt“.
Dass sie gezwungen oder genötigt wurde, dabei zu sein, schrieb
die UP m. W. nicht.
Ich glaube dir nicht, dass du ernsthaft meinst, dass Druck nur dann ausgeübt wird, wenn jemand „gezwungen oder genötigt“ wird. Da gibt es subtilere und vielleicht sogar wirksamere Methoden! Das schreibst du ja auch in deiner Antwort vorher:
Oder ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall die Selbstbefriedigung grundsätzlich im Beisein der Partnerin erfolgt(e)?
Genau davon ist auszugehen nach der Schilderung. Wer Zweifel hat, muss nachfragen.