Was tun gegen die autofahrer abzocke ?

hi

folgender sachverhalt : man nemme an eine umgehungsstrasse geht an einer schule vorbei. an der schule herrscht wegen den kindern 30 Km/h. der rest der strasse ist 50 und später sogar 70 Km/h. es handelt sich um eine fast gerade strasse ohne irgendwelche anderen häuser und gebäude, also eine ganz normale landstrasse die halt an der schule vorbei und zu ihr hinführt.

ein autofahrer fährt unter der woche, nachts um ca. 3.30 uhr, die strasse entlang. er fährt zügig, da er es eilig hat und nach hause will. er fährt durch die 30iger zone und wird geblitzt. der gemessene wert liegt bei ca 75 km/h. das kostet ihn viel geld und 2 moante den führerschein. da er ihn aber unbeding benötigt möchte er dagegen vorgehen mit der begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man durchaus 50 km/h fahren kann. eine erste treffen mit dem anwalt bestätigt den autofahrer darin. er meinte man kann dagegen vorgehen mit der von eben genannten begründung das nachts durchaus eine 30Km/h zone umgewandelt werden kann in eine 50 km/h zone ( wenn keine akute gefahr vorliegt. in diesem fall keine schule ist und keine kinder da sind )

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen denn wirklich ? nicht das es noch teurer am ende wird , wenn man verliert

gruss

Hallo,
meines Erachtens hat der Autofahrer überhaupt keine Chancen. Es war eine 30er-Beschränkung, die gilt auch in der Nacht. Selbst wenn später die Beschränkung geändert würde, kann das keine rückwirkende Auswirkung haben (es sei denn, es liegt eine Rechtswidrigkeit bei der Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung vor, was man aber im vorliegenden Fall - Schule! - wohl eher ausschließen kann).
Grüße,
Peter
PS: Die Überschrift „Abzocke“ ist bei einem Fall, bei dem einer mit 75 durch eine 30er-Beschränkung brettert, nun ja, verwegen.

(es sei denn, es liegt
eine Rechtswidrigkeit bei der Anordnung der
Geschwindigkeitsbeschränkung vor, was man aber im vorliegenden
Fall - Schule! - wohl eher ausschließen kann).

Das spielt auch keine Rolle, weil ein Verwaltungsakt auch dann wirksam ist, wenn er rechtswidrig ist; zu denken wäre nur an eine Anfechtung, dafür dürfte er aber nicht bestandskräftig sein.

Levay

…wie wärs z. B. damit, sich an die Vorschriften zu halten, vor allem wenn man weiß, daß man auf den Lappen angewiesen ist und die Strecke kennt.
Das wäre jedenfalls verantwortungsbewußter, als hinterher andere für das eigene Fehlverhalten verantwortlich zu machen.
Für Autofahrer wie dich fehlt mir gerade als Berufskraftfahrer jegliches verständnis.

&Tschüß

Wolfgang

ja, hier geht es in erster linie um den behörden irrsinn. ich würde tagsüber, wenn kinder und fussgänger verkehr wäre NIE dort so schnell fahren, aber nachts um eine unchristliche zeit, in der KEINER in der schule ist und niemand unterwegs, da sollte man dann schon 50 fahren können. deswegen möchte der autofahrer dagegen klagen. es gab durchaus richter die da dem kläger recht gaben

gruss

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Das spielt auch keine Rolle, weil ein Verwaltungsakt auch dann
wirksam ist, wenn er rechtswidrig ist; zu denken wäre nur an
eine Anfechtung, dafür dürfte er aber nicht bestandskräftig
sein.

Hi,
ich hatte eine Regelung wie in § 113 I 1. und 2. Satz VwGO im Hinterkopf, mangels praktischer Auswirkung im vorliegenden Fall zugegebenermaßen ohne weitere Recherche.
Grüß, Peter

Hallo Patrick,

was wäre denn die Alternative? Ein Zusatzschild mit dem Vermerk, dass dieses Schild nur von x Uhr bis y Uhr gilt, dass es aber ausnahmsweise auch bei Sonderanlässen gilt und an St. Martin?

Ich seh da keine vernünftige Alternative…

Aber in diesem Fall kommt es darauf auch nicht an: Bewußt Schild nicht beachtet, bewußt gegen Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Gruß!

Horst

ich hatte eine Regelung wie in § 113 I 1. und 2. Satz VwGO

Das ist ja die Anfechtungsklage. Die ist ja auch durchaus möglich (mit Annexantrag), aber eben nur, wenn der VA noch nicht bestandskräftig ist. Das ist hier unklar, aber im Zweifelfalls die wahrscheinlichere Alternative.

Gruß vom
Levay

Hi Patrik,

ein autofahrer fährt unter der woche, nachts um ca. 3.30 uhr,
die strasse entlang. er fährt zügig, da er es eilig hat und
nach hause will.

Das ist erst mal kein vernünftiger Grund, eine Tempobeschränkung zu missachten!

er fährt durch die 30iger zone und wird
geblitzt. der gemessene wert liegt bei ca 75 km/h. das kostet
ihn viel geld und 2 moante den führerschein.

Was Konform zu geltendem Recht ist.

da er ihn aber
unbeding benötigt möchte er dagegen vorgehen

Er hätte sich besser vorher überlegen sollen, daß er den Lappen unbedingt!!! braucht.

mit der
begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN
mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man
durchaus 50 km/h fahren kann.

Da könnte man (für den Fahrer wohl zu spät) eine Eingabe machen, diese Tempobeschränkung zeitlich zu beschränken.

eine erste treffen mit dem
anwalt bestätigt den autofahrer darin. er meinte man kann
dagegen vorgehen mit der von eben genannten begründung das
nachts durchaus eine 30Km/h zone umgewandelt werden kann in
eine 50 km/h zone ( wenn keine akute gefahr vorliegt. in
diesem fall keine schule ist und keine kinder da sind )

Der Anwalt wäre schön blöde, wenn er einem Mandanten sagen würde:
‚Laß das mal besser und nimm die Strafe schön an‘
Er wäre einen Kunden los und verdient kein Geld.

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen
denn wirklich ? nicht das es noch teurer am ende wird , wenn
man verliert

Meiner Meinung nach hast Du keine! Chance gegen den Bescheid.
Teuer wirds zudem.

Was Du für die Zukunft machen könntest wäre, zu beantragen, diese Geschwindigkeitbeschränkung zeitlich zu beschränken, so wie ich es übrigens in unserer Gegend kenne.

Gandalf

Hi

begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN
mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man
durchaus 50 km/h fahren kann.

Würde dem Autofahrer aber auch nicht sehr viel nützen, nachdem er mit 75 km/h durchgebrettert ist.

eine 50 km/h zone ( wenn keine akute gefahr vorliegt. in
diesem fall keine schule ist und keine kinder da sind )

Da wird der Anwalt wohl recht haben, aber nützen wird es dem Autofahrer auch nix mehr oder erst, wenn er das nächste mal wieder durchrast.

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen
denn wirklich ? nicht das es noch teurer am ende wird , wenn
man verliert

Ehrlich gesagt: Ich hoffe, daß der Autofahrer keine Chance hat, wenn er mit 75 durch eine 30er Zone gebrettert ist.
Schließlich könnten sich auch um 3:30 durchaus Leute auf der Straße befinden.

Gruß
Edith

ja, hier geht es in erster linie um den behörden irrsinn. ich
würde tagsüber, wenn kinder und fussgänger verkehr wäre NIE
dort so schnell fahren, aber nachts um eine unchristliche
zeit, in der KEINER in der schule ist und niemand unterwegs,
da sollte man dann schon 50 fahren können. deswegen möchte der
autofahrer dagegen klagen. es gab durchaus richter die da dem
kläger recht gaben

gruss

Hallo,

ob das Irrsinn ist, kann doch der Autofahrer gar nicht ohne weiteres beurteilen. Es kann ja auch noch ganz andere Gründe für ein Tempolimit geben. Natürlich machen Behörden auch mal Fehler, dort arbeiten auch nur Menschen, aber die meisten dürften ebenfalls Autofahrer sein.
Aber weiß der Autofahrer, ob nicht es nicht vielleicht noch andere Aspekte der Verkehrssicherheit gibt, wie z. B. Einsehbarkeit, Strassenzustand, Einmündungen o. ä.?
Weiß der Autofahrer, ob es nicht vorher ein Unfallschwerpunkt war, weil z. B. nachts sich schon niemand an die 70/50 gehalten hat?
Wie schon jemand geschrieben hat, sind auch nachts Radfahrer und Fußgänger unterwegs und auch nachts haben sie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Weißt Du eigentlich, wie überproportional hoch die Zahl der Unfälle auch mit Fußgängern und Radfahreren nachts ist, gemessen am Verkehrsaufkommen?
Weiß der Autofahrer, ob nicht vorher schon mal ein Gericht die Behörde kritisiert hatte, weil sie nicht jede denkbare Gefahr berücksichtigt hat? Der deutsche Schilderwald beruht nämlich zu einem großen Teil auf Entscheidungen von Gerichten, die dem Autofahrer oft jegliche Selbstverantwortung abgenommen haben, wenn eben nichts beschildert war.
Das ständige Argument der „Abzocke“ im B…zeitungsstil ist idR einfach nur primitiv und dumm.

&Tschüß

Wolfgang

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ja, hier geht es in erster linie um den behörden irrsinn. ich
würde tagsüber, wenn kinder und fussgänger verkehr wäre NIE
dort so schnell fahren, aber nachts um eine unchristliche
zeit, in der KEINER in der schule ist und niemand unterwegs,
da sollte man dann schon 50 fahren können. deswegen möchte der
autofahrer dagegen klagen. es gab durchaus richter die da dem
kläger recht gaben

Richtig… 50! und nicht über 70!
Wäre der Autofaherer so schlau gewesen 50 zu fahren, dann hätte er zwar nen Bussgeldbescheid bekommen aber er hätte seine Pappe noch.

In so fern ein klares „selber Schuld“ - auch wenn ich verstehen kann dass hier nach jedem Strohhalm gegriffen wird um den Führerschein zu behalten.

Die Erfolgsaussichten schätze ich als sehr gering ein.

Gruss Ivo

Hallo!

Es stellen sich mir die Haare zu Berge, wenn ich diesen hier teilweise formulierten Unsinn lesen muss.
Sofern das Schild gut lesbar war, ist es zwar nicht allzu clever, so viel zu schnell zu fahren. Aber diese Pauschalverurteilungen wie hier geschrieben kommen zumeist von Leuten, die auf den 5.000 Km, welche sie pro Jahr fahren, ständig den ganzen Laden aufhalten und dadurch erst die richtig schweren Unfälle provozieren.

Rasen vor Schulen ist inakzeptabel, aber 75 Km/h ist kein Rasen und um 3.30 Uhr ist kein Kind auf der Straße.

Natürlich ist so eine Begrenzung Unfug und natürlich hast Du eine, wenn auch ausgesprochen kleine, Chance, glimpflich davon zu kommen.
Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast, optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist, kann vor Gericht durchaus auf das Fahrverbot verzichtet werden.
Die Chance ist klein, aber sie existiert.

Meine Empfehlung hier, als Nichtanwalt und unter Ablehnung jedweder Haftung, ist, mit einem gut vorbereiteten Anwalt vor Gericht zu gehen, den Fall einsichtig zu schildern und auf Milde zu hoffen. Vielleicht klappt es ja.

Viel Erfolg!

Mathias

Was tun gegen uneinsichtige Raser?

Pauschalverurteilungen wie hier geschrieben kommen zumeist von
Leuten, die auf den 5.000 Km, welche sie pro Jahr fahren,
ständig den ganzen Laden aufhalten und dadurch erst die
richtig schweren Unfälle provozieren.

Es ist ja bekannt, daß aus Deiner Sicht ein guter Autofahrer nur sein kann, der Dir beim Ausleben Deiner Freiheit, so schnell zu fahren wie Du gerade möchtest, nicht im Weg ist.

Rasen vor Schulen ist inakzeptabel, aber 75 Km/h ist kein
Rasen und um 3.30 Uhr ist kein Kind auf der Straße.

Und jeder andere, der weiß, daß dort eigentlich 30 km/h Höchstgeschwindigkeit herrschen, muß sich darauf einstellen, daß da zwischendurch mal einer mit der zweieinhalbfachen Geschwindigkeit durchbrettert?

Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast,
optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist,

Genau, der ganze Artikel trieft nur so vor Einsichtigkeit.

kann
vor Gericht durchaus auf das Fahrverbot verzichtet werden.

Ich hoffe nicht. Gerade an Berufs- und Vielfahrer sollte ein besonders Maßstab angelegt werden, denn sie erfüllen einerseits Vorbildfunktionen und andererseits haben sie dadurch besonders großes Gefährdungspotential.

Im übrigen kann man bei 75 km/h statt 30 schon Vorsatz unterstellen und dann wirds noch teurer und länger und vielleicht ist noch eine MPU drin.

Gruß,
Christian

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Auch mir stehen die Haare zu Berge.
Hi Mathias,

Es stellen sich mir die Haare zu Berge, wenn ich diesen hier
teilweise formulierten Unsinn lesen muss.

Nach dem Durchlesen deines Beitrages standen sie mir auch zu Berge.

Sofern das Schild gut lesbar war, ist es zwar nicht allzu
clever, so viel zu schnell zu fahren. Aber diese
Pauschalverurteilungen wie hier geschrieben kommen zumeist von
Leuten, die auf den 5.000 Km, welche sie pro Jahr fahren,
ständig den ganzen Laden aufhalten und dadurch erst die
richtig schweren Unfälle provozieren.

Du hast gerade eine neue Pauschalverurteilung von dir gegeben. Es wird niemand gezwungen, einen langsam fahrenden Autofahrer zu überholen. Wer aufgrund einer solchen Ungeduld überholt und dabei einen Unfall verursacht, hat die Situation meist falsch eingeschätzt und ist für mich der Verursacher.
Ich empfehle da dringend den $1 StVO.

Rasen vor Schulen ist inakzeptabel, aber 75 Km/h ist kein
Rasen und um 3.30 Uhr ist kein Kind auf der Straße.

Ab wann fängt für dich denn Rasen an?

Tip aus http://www.autokiste.de/start.htm?site=/service/anha…
Bei 30 km/h hast du einen Anhalteweg von ca. 12 Metern, bei 50 sinds schon ca 25 Meter und bei 75 erhalten wir schlappe 45 Meter. Die Zahlen sprechen IMHO für sich.
Viele Autofahrer vergessen leider, daß es physikalische Gesetze gibt, die nicht im Bundestag (oder wo auch immer) beschlossen wurden. Gerade die kinetische Energie http://de.wikipedia.org/wiki/Kinetische_Energie sollte niemals unterschätzt werden. Sie ist keine lästige Verwaltungsvorschrift, sondern grausame Realität.

mfg Ulrich

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Hallo!

Es stellen sich mir die Haare zu Berge, wenn ich diesen hier
teilweise formulierten Unsinn lesen muss.
Sofern das Schild gut lesbar war, ist es zwar nicht allzu
clever, so viel zu schnell zu fahren. Aber diese
Pauschalverurteilungen wie hier geschrieben kommen zumeist von
Leuten, die auf den 5.000 Km, welche sie pro Jahr fahren,
ständig den ganzen Laden aufhalten und dadurch erst die
richtig schweren Unfälle provozieren.

… das das Gefährdungspotential eines Kraftfahrzeugs mit seiner Langsamkeit zunimmt, ist ja wohl der aller größte Unsinn der hier verbreitet wurde.
Ein langsam fahrendes Fahrzeug kann ein wenig nervig sein. Eine Bedrohung kann allerdings nur ein schneller Drängler sein!

Es ist genau deine Ansicht, ein Recht auf rücksichtsloses Rasen zu haben, die mir die Haare zu Berge stehen läßt, und die - und das sage ich jetzt ganz pauschal - für die richtig schweren Unfälle verantwortlich ist!

Grüße,
Dietmar

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Wozu sind Gesetze und Vorschriften da…
… wenn jeder meint, diese nach eigenem Gutdünken auszulegen, anzuzweifeln und individuell brechen zu dürfen. Da wird eine Geschwindigkeistbegrenzung eingerichtet, aber der Herr meint, dass diese doch für ihn persönlich nicht zu gelten hat, weil er es eilig hat. Fazit: Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten grundsätzlich nicht für Autofahrer, die es eilig haben oder einen anderen absurden Grund angeben.

Spätestens wenn es um die eigenen Interessen geht, schreit aber jeder nach Recht und Gesetz.

Tempo 30 Zone?
Vor der eigenen Haustür selbstverständlich, aber doch bitte nicht auf dem Weg zur Arbeit!

Das ist das Problem in Deutschland.

Gruß

S.J.

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nach hause will. er fährt durch die 30iger zone und wird
geblitzt. der gemessene wert liegt bei ca 75 km/h. das kostet
ihn viel geld und 2 moante den führerschein. da er ihn aber

Recht so ! Zweithäufigste Unfallursache: Nicht angepaßte Geschwindigkeit.

unbeding benötigt möchte er dagegen vorgehen mit der

Vergiß es! 30 ist 30, egal um welche Uhrzeit. Allein die Tatsache, dass dort um diese Uhrzeit geblitzt wurde zeigt, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt.

begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN
mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man
durchaus 50 km/h fahren kann.

Dann brauchen wir keine Schilder, wenn sich jeder aussuchen kann, wann er sich daran halten will und wann nicht. Hälst Du nachts um drei vor einer roten Ampel oder fährst Du durch, weil ja eh kein anderer auf der Straße ist ?

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen
denn wirklich ? nicht das es noch teurer am ende wird , wenn
man verliert

Darauf kannst Du Dich verlassen, ich glaube kaum, dass der Richter sich auf eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieses Verkehrsschildes einläßt. Wenn Du dann noch die falschen Argumente präsentierst, könnte es sein, dass Du Dich noch weiter in den Schlamassel reinreitest.

Textbausteine
Schon mal vorab ein kleiner Katalog möglicher (und bekannter) Antworten:

[] war ja klar, daß die Moralapostel ihre Finger heben
[] ein guter Autofahrer hat sein Fahrzeug bei jeder Geschwindigkeit im Griff
[] ein guter Autofahrer kann alleine einschätzen, welche Geschwindigkeit angemessen ist
[] das sture Befolgen von Vorschriften ist ein Auswuchs der typisch deutschen Obrigkeitshörigkeit
[] wer nachts auf Landstraßen rumläuft, muß sich darüber im klaren sein, daß er in Gefahr ist und besser als gewöhnlich aufpassen

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hey :o)

er fährt durch die 30iger zone und wird
geblitzt. der gemessene wert liegt bei ca 75 km/h.

ok

begründung das nacht um 3.30 uhr an der schule, in der KEIN
mensch ist, man wohl nicht 30 fahren MUSS, sondern man
durchaus 50 km/h fahren kann.

schwachsinn. eine beschränkung ist eine beschränkung ist eine beschränkung

eine erste treffen mit dem anwalt bestätigt den autofahrer darin. er :meinte man kann dagegen vorgehen mit der von eben genannten :begründung

auch schwachsinn. der anwalt sollte den beruf wechseln

aber bevor man nun vor gericht zieht, wie stehe die chancen
denn wirklich ?

genau null.

tiger