Fahrspur, was nicht erwünscht ist. Im übrigen handelt es sich
dabei nicht um einen Überholvorgang sondern um ein
Vorbeifahren, was durch durchgezogene Linien oder ein
entsprechendes Verbotsschild nicht untersagt wird (ja, hätte
ich auch eher schreiben können).
Das ist zunächst einmal eine rein persönliche Auslegung
Deinerseits.
Für mich handelt es sich bei beiden Gedanken um fiktive
Konstruktionen im Konjunktiv. Du weisst nicht, was ein
Fußgänger wirklich denkt.
Wenn die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs keinen Einfluß auf die Sicherheit von Fußgängern hätte, wären Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Schulen sowie generell in Städten weitgehend überflüssig. Allerdings scheinst Du das ja so zu sehen.
Niemand muß mit der maximal denkbaren Geschwindigkeit
überholen. Nur, weil ein Autofahrer nicht maximal
beschleunigt, sondern eine ihm genehme (aber dennoch höhere
als der des Überholten) Geschwindigkeit wählt, ist dies kein
Grund, zu drängeln, sich über ihn aufzuregen oder ihn zu
gefährden.
Es soll „zügig“ überholt werden. Das bedeutet, man soll
innerhalb der Limits beschleunigen, um den Vorgang zu
verkürzen.
Mit einem aktuellen Auto reicht da schon Vollgas im höchsten
Gang ohne herunterzuschalten. Dabei wird beim
Durchschnitts-Golf mit 100 PS keinem das Gebiß auf den
Rücksitz fallen.
Wer beim Überholen mit 110 auf der Autobahn nicht
beschleunigt, nötigt.
Nur entscheidet nicht der Hintermann, wie stark beschleunigt werden muß. Es reicht eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ (§ 5 StVO) ggü. dem Überholten.
Fahrspur, was nicht erwünscht ist. Im übrigen handelt es sich
dabei nicht um einen Überholvorgang sondern um ein
Vorbeifahren, was durch durchgezogene Linien oder ein
entsprechendes Verbotsschild nicht untersagt wird (ja, hätte
ich auch eher schreiben können).
Das ist zunächst einmal eine rein persönliche Auslegung
Deinerseits.
Ich sehe hier nichts von einer durchgezogenen Linie.
Dass Vorbeifahren kein Überholen ist, lerne ich aber gerne aus diesem Link.
Für mich handelt es sich bei beiden Gedanken um fiktive
Konstruktionen im Konjunktiv. Du weisst nicht, was ein
Fußgänger wirklich denkt.
Wenn die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs keinen Einfluß auf
die Sicherheit von Fußgängern hätte, wären
Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Schulen sowie
generell in Städten weitgehend überflüssig. Allerdings
scheinst Du das ja so zu sehen.
Nein.
Wir sprechen von einem Fall nachts um 3 Uhr.
Wer nachts um 3 zu Fuß unterwegs ist, schaut schon zweimal hin. Auch bei 30. Ich bin sehr oft um diese Zeit noch unterwegs, weilö ich sehr gerne ausgehe. Wenn ich dann eine Straße überquere, sehe ich lieber zweimal in jede Richtung.
Ich fahre nachts bei wenig Verkehr immer zügiger als tagsüber. Möglicherweise gibt es noch den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer, der das ebenso hält…
Zudem: es gibt in München einige 30er Zonen, die von 7-19 Uhr gelten. Diese Regelung erfährt eine große Akzeptanz, da sie nachvollziehbar ist. Vielleicht sollte man sich seitens der Verkehrsplaner, auch wenn dies von unserem eigentlichen Thema abschweift, darüber Gedanken machen. Schließlich geht es ja angeblich um die Sicherheit…
Niemand muß mit der maximal denkbaren Geschwindigkeit
überholen. Nur, weil ein Autofahrer nicht maximal
beschleunigt, sondern eine ihm genehme (aber dennoch höhere
als der des Überholten) Geschwindigkeit wählt, ist dies kein
Grund, zu drängeln, sich über ihn aufzuregen oder ihn zu
gefährden.
Es soll „zügig“ überholt werden. Das bedeutet, man soll
innerhalb der Limits beschleunigen, um den Vorgang zu
verkürzen.
Mit einem aktuellen Auto reicht da schon Vollgas im höchsten
Gang ohne herunterzuschalten. Dabei wird beim
Durchschnitts-Golf mit 100 PS keinem das Gebiß auf den
Rücksitz fallen.
Wer beim Überholen mit 110 auf der Autobahn nicht
beschleunigt, nötigt.
Nur entscheidet nicht der Hintermann, wie stark beschleunigt
werden muß. Es reicht eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“
(§ 5 StVO) ggü. dem Überholten.
So ist es. Wenn Du nun überholst, erfolgt dies meistens ausgehend von derselben V, wie sie der zu Überholende fährt. Um nun eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ zu erreichen, muss sowieso ordentlich beschleunigt werden.
Ich würde persönlich ja sogar eine „signifikante Beschleunigung innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ vorschreiben, aber das würde wohl zu weit führen. Dies ist nach meiner wie ich meine hier ohnehin nicht weit hergeholten Interpretation der „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ ohnehin implizit.
Befindet sich auf der Fahrbahn die Fahrstreifenbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie), so darf diese zum Vorbeifahren am Hindernis überfahren werden, wenn eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und sonst an dem Hindernis vorbeigefahren werden kann (OLG Düsseldorf VRS 63, 60 ff.). http://franzfrieling-vsb.de/images/IVVB_Online_StVO_…
Befindet sich auf der Fahrbahn die Fahrstreifenbegrenzung
durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie), so darf diese zum
Vorbeifahren am Hindernis überfahren werden, wenn eine
Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und sonst an
dem Hindernis vorbeigefahren werden kann (OLG Düsseldorf VRS
63, 60 ff.). http://franzfrieling-vsb.de/images/IVVB_Online_StVO_…
O.K., Du hast Recht. Es ändert nichts an dem eigentlichen Thema, aber Du hast Recht.
Nun würde ich gerne lernen, ob dasselbe für das Thema Ein- und Aussteigen Lassen im Halteverbot gilt. Das war ja mein 2. Gegenbeispiel.
Nun würde ich gerne lernen, ob dasselbe für das Thema Ein- und
Aussteigen Lassen im Halteverbot gilt.
nein, natürlich nicht. Beim Hindernis gibt es keine andere sinnvolle Alternative als das Vorbeifahren. Fußgänger heißen hingegen so aus gutem Grund: Sie können zu Fuß gehen und müssen daher nicht zwangsläufig dort rausgelassen werden, wo sie das am schönsten finden. In den seltensten Fällen sind Halteverbotsbereiche länger als eine Handvoll Meter. Dort, wo häufiger Fußkranke flanieren, gibt es in der Regel Kurzparkzonen, um diesem Argument direkt vorzubeugen.
Nun würde ich gerne lernen, ob dasselbe für das Thema Ein- und
Aussteigen Lassen im Halteverbot gilt.
nein, natürlich nicht. Beim Hindernis gibt es keine andere
sinnvolle Alternative als das Vorbeifahren. Fußgänger heißen
hingegen so aus gutem Grund: Sie können zu Fuß gehen und
müssen daher nicht zwangsläufig dort rausgelassen werden, wo
sie das am schönsten finden. In den seltensten Fällen sind
Halteverbotsbereiche länger als eine Handvoll Meter. Dort, wo
häufiger Fußkranke flanieren, gibt es in der Regel
Kurzparkzonen, um diesem Argument direkt vorzubeugen.
O.K.
Hältst Du trotzdem ab und an in solchen Halteverbotszonen zu dem beschriebenen Zweck an?
Hältst Du trotzdem ab und an in solchen Halteverbotszonen zu
dem beschriebenen Zweck an?
nein, als ewig parkplatzsorgengeprüfter und zweitreihenparkergeplagter Innenstadtbewohner halte ich Halte- und Parkverbote konsequent ein. Viel zu oft wird man hier von „ich muß nur mal jemanden rauslassen“-Haltern und „ich wollte nur mal die fünf Getränkekisten in den vierten Stock schleppen“-Parkern behindert, gefährdet oder einfach nur gestört (auch durch Sekundärereignisse: hupende Hintermänner).