Was tun gegen die autofahrer abzocke ?

Patrick toppt sich täglich neu, * Nummer zwo (owT)
owT

Hallo!

Das ist die rechtfertigung für jedweden behördenschwachsinn.
Ich bevorzuge da dann doch das Mitdenken.

Wie sieht das im konkreten Fall aus ? Überlegst Du Dir vor
jedem Verkehrsschild, ob es dort auch sinnvoll ist ?

Ja, ich hinterfrage den Sinn und Unsinn von Verkehrsregelungen oft. Wie gesagt: mitdenken.

Und wenn
ich vor Dir fahre und dasgleiche tue, aber zu einem anderen
Ergebnis komme, was sagst Du mir dann ?

Dann bin ich vorbereitet und warte kurz ab oder überhole.

Ich bin auch kein höriger Staatbürger, aber im Straßenverkehr
mit über 40 Mio inländischen KFZ und einigen ausländischen,
kann sich nicht jeder seine Regeln selber machen.

Natürlich nicht.
Jeder hat aber die Freiheit, vorhandene Regeln zu hinterfragen.

Der deutsche Schilderwald soll ja nun auch gelichtet werden.
Ein Schild ist somit keines der 10 Gebote, sondern sollte dort
regeln, wo es nötig ist.

Richtig, ganz Deine Meinung. Nur die Entscheidung was wo nötig
ist, kann nicht jeder Autofahrer für sich treffen.

In einem kleinen Rahmen geht das natürlich. Oder wartest Du hinter einem 2.-Reihe-Parker bis er wegfährt, nur weil eine durchgezogene Linie Dir eigentlich das Vorbeifahren verbietet?
Solcherlei Beispiele gibt es zu Hunderttausenden und fast jeder Autofahrer übertritt täglich die eine oder andere Regel, so dass der Verkehr flüssig laufen kann.

Hälst Du
nachts um drei vor einer roten Ampel oder fährst Du durch,
weil ja eh kein anderer auf der Straße ist ?

Viele Taxifahrer fahren durch.
Ich selbst aber nicht.

Was ist hier Deine Aussage ?

Die antwort auf die Frage.

Mich regt auf, dass jemand, der wissentlich gegen die
Verkehrsregeln verstößt und dabei erwischt wird, das
Verwarnungs- oder Bußgeld als Abzocke bezeichnet.

Mich regt auf, dass überflüssige Regelungen getroffen werden, rein um Abzuzocken. So sind wir dann beide aufgeregt.

Ich bekomme
auch jedes Quartal meinen Bon für zu schnelles Fahren und
monatlich eines für die abgelaufene Parkuhr. Aber das ist doch
mein Fehler und keine Abzocke der Behörden.

Das kommt auf den Einzelfall an.

Grüße,

Mathias

Hallo Dietmar,

Das ist schlichtweg die Realität vor Gericht. Das Gesetz gibt einen Rahmen vor, der Richter legt ihn aus. Das ist nun mal so, ich kann nichts dafür…

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Dass ein solcher Risikoausgleich immer auf der individuellen
Einschäzungen eines jeden Verkehrsteilnehmers in tausenden
kleinen Situationen am Tag besteht, dürfte klar sein.

Nein, denn dieser Risikoausgleich wird vom Gesetzgeber
vorgenommen.

…innerhalb eines gewissen Rahmens.

Richtig. Extreme Übertretungen sind fehl am Platze.
Oberlehrer m.E aber mindestens genauso sehr.

  • das ist zwar ein üblicher Reflex, aber leider eine
    Themenverfehlung. Es geht nicht darum, ob jemand Oberlehrer
    sein soll, sondern darum, ob man sich aussuchen kann ob man
    sich an eine Vorschrift hält (deine Ansicht) oder ob man sich
    das nicht aussuchen kann.

Das habe ich auch nicht geschrieben. Man kann sich jedoch aussuchen, die Regeln ein wenig zu dehnen. Innerhalb der Meßtoleranz ist das bei V-Übertretungen ja möglich. Jeder hält mal eine Minute im Halteverbot, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. U.s.w.

Die 100%ige Befolgung der Verkehrsregeln ist unmöglich, Ihr schafft das genausowenig und reitet auf der unverrückbaren Gesetzeslage herum, welche keineswegs so starr ist, wie ich vor Gericht in verschiedenen juristischen bereichen als Kläger, Zeuge und Beklagter desöfteren erlebt habe. Das Gesetz ist für die Menschen da, nicht umgekehrt. Daher gibt es, ob es Euch passt oder nicht, einen Spielraum. Und selbigen nutze ich aus. Nicht mehr und nicht weniger.

Das stimmt generell schon. Aber das unser juristisches System
vor allem aus Auslegungen und Interpretationen besteht, ist
für Doich nichts neues.
Dasselbe gilt für Verkehrsregeln. Der Rahmen mag bei
Geschwindigkeitslimits nur 2-5% sein, aber so ist das eben.

Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es keinen
Interpretationsspielraum. 30 ist 30 und nicht mehr.

Das stimmt einfach nicht. Es gibt Meßfehler, es gibt Toleranzen, es gibt höher eingestellted Blitzomaten, um nicht gleich den Film mit jeder Minimalübertretung voll zu haben.

Das ist die Realität. Und darüber schreibe ich.
Dass im Gesetzbuch nichts von 30Km/h plus 2% steht, ist mir ebenso bewusst…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast,
optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist,

Genau, der ganze Artikel trieft nur so vor Einsichtigkeit.

Ich schrieb nicht, dass ich selbst einsichtig sein möchte.

ich bezog mich auf die offensichtliche Einsichtsfähigkeit des
Fragestellers.

Auch darum geht es nicht.
Nur was das Gericht denkt, zählt hier.

Gerade wer beruflich viel fährt, kennt üblicherweise sein
Fahrzeug, wartet es gut, kennt oft auch die Strecken und ist
erfahren.

Und kann sich deshalb aussuchen, welche Verkehrsregeln er
befolgt und welche nicht. Super!

Das habe ich nicht geschrieben.
Mir geht es darum, mit der unrealistischen Theorie aufzuräumen, dass jeder Autofahrer sich zu jeder Zeit in vollem Umfang an alle Verkehrsregeln hält und halten kann.

Solche Leute kommen auch in Gefahrensituationen mit ihrem Auto
zurecht und reagieren bei 20 Km/h über Limit noch besser, als
die Hausfrau mit ihrem 11 Jahre alten Twingo und verrosteten
Bremsscheiben unter Einhaltung der Begrenzung.

Es sind dann genau die unerfahrenen Fahrer mit ollen Möhren,
die aus Unsicherheit ihre Karre vor den nächsten Baum fahren,
nur weil hinter ihnen ein erfahrener Autofahrer mit seiner
schweren Limousine mit acht Airbags auf 2 Meter dicht
auffährt.

Das ist die „A5-Logik“. Dieser Fall war zwar furchtbar und der Testfahrer hat sich massiv daneben benommen. Aber auf der anderen Seite erfolgte ein schwerer Fahrfehler der verunglückten Fahrerin.

„Drängeln“ im eigentlichen Sinne halte ich auch für gefährlich. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestanbstandes auf Autobahnen ist jedoch praktisch unmöglich. Keiner hier kann mir verkaufen, dass er/sie sich grundsätzlich immer daran hält. Der Mittelweg ist hier die Realität und das macht in meinen Augen durchaus Sinn.

Die Unsicherheit ist in so einem Fall sicherlich
auch eine Unfallursache, eigentlich herbeigeführt wird eine
derartige Situation durch einen Fahrer, der die Situation aus
seiner Sicht im Griff hatte.

Das ist interpretierbar. Ich selbst bringe niemanden in eine solche Situation und freue mich auch, wenn man mich in Ruhe überholen lässt.
Generell meine ich jedoch, dass jeder Autofahrer zunächst selbst dafür verantworlich ist, wo er seinen Wagen hinlenkt.

Prinzipiell unterscheidet sich dieser erfahrene Fahrer nicht
allzu sehr von jungen Discoraser, der auch aus Unerfahrenheit
seine Kiste in der Kurve nicht unter Kontrolle hat und sich um
den nächsten Brückenpfeiler wickelt. Nur daß der eine aus
eigener Unsicherheit sich selbst und andere in Gefahr bringt,
der andere aber aus der Überzeugung heraus, die Lage unter
Kontrolle zu haben. Dummerweise kann man nur sein eigenes
Verhalten und das seines eigenen Fahrzeugs unter Kontrolle
haben, nicht aber das der anderen Verkehrsteilnehmer.

So ist es. Deshalb lieber mit 70 und bremsbereit durch die Stadt, als mit 50 und unerfahren/unaufmerksam.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene
Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule
darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U.
einen Verkehrstoten.

Das ist so nicht haltbar.
Mit 30 erwische ich ihn vielleicht, weil er einfach auf die Straße rennt. Mit 70 wäre ich schon vorbei gewesen, als er die Straße erreicht…

Im übrigen kann man bei 75 km/h statt 30 schon Vorsatz
unterstellen und dann wirds noch teurer und länger und
vielleicht ist noch eine MPU drin.

Das wäre dann noch die Höhe. Wobei man sich schon sehr dreist
benehmen muss, um das vor Gericht aufgebrummt zu bekommen.

Nein, festgestellter Vorsatz ist schnell mal Grund genug.

Diese Feststellung zu treffen ist ausgesprochen schwierig und bedingt ein ausgesprochen dämliches Verhalten des Beklagten vor Gericht.

Sollte der Fragesteller seine Ausführungen unverändert vor
Gericht wiederholen, hat er gute Chancen auf eine MPU - und
aus meiner Sicht ganz zu recht.

Das meinen ja viele hier bewerten zu müssen. Ich persönlich bin ganz glücklich darüber, dass die selbsternannten Verkehrrichter und Übertheoretiker, die man hier im Forum ab und an findet, diese Entscheidungen nicht zu treffen haben.

Noch kurz zu den Berufskraftfahrern: In den mir bekannten
deutschen Großstädten sind es insbesondere die Taxifahrer, die
durch überhöhte geschwindigkeit, Mißachtung von
Vorfahrtsregeln und Lichtzeichen sowie unzureichender
Beleuchtung unterwegs auffallen.

Das stimmt. Dass Taxifahrer aber eine weltweit berüchtigte Sonderstellung einnehmen und oftmals ihre Fahrerfahrung in Ostanatolien bzw. Hinterpakistan auf der leeren Landstraße gesammelt haben, sollte jedoch bekannt sein.

Ich kann mich in den letzten
12 Monaten an mindestens drei Situationen auf dem Weg zur
Arbeitsweg erinnern, in denen es nur meiner Reaktion zu
verdanken war, daß ich nicht von einem dieser erfahrenen
Berufskraftfahrer niedergemäht wurde, die jede Situation
deutlich besser im Griff haben als die Freizeitfahrer.
Übrigens verläuft mein Fußweg zur Arbeit zu mehr als 2/3 in
Wohngebieten bzw. 30er-Zonen.

Das ist Pech.
Ich wurde letzte Woche von der typischen Hausfrau leicht angefahren und ein taxifahrer hielt und bot Hilfe an.
Was lernen wir darus?
Einzelfälle…

Es ist also aus meiner Sicht durchaus denkbar, daß Sicherheit
im Straßenverkehr mit Überheblichkeit und Selbstüberschätzung
verschwimmt.

Ja, diese Erfahrung habe ich gestern auf der Fahrt von Brixen/I nach München auch gemacht.
Viele waren der Meinung, 90 Km/h auf der linken Spur reiche aus, andere sahen das nicht so. Wildes Bremsen und Drängeln, Dauerhupen, Drohgebärden. Da ganz rechts frei war, hatte ich kein Problem damit.

Wenn ich mal wochentags auf deutschen Autobahnen
unterwegs sind, sind es die Fahrer von klassischen
Vertrieblerfahrzeugen, die sich auf überfüllten Autobahnen in
Drängelei, Rechtsüberholen und aggressivem Verhalten üben.

Das stimmt.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das rechtsfahrgebot missachtet worden ist, wenn rechts überholt werden kann.
Zudem halte ich, wie ich ja auch bereits schrieb, nichts von Drängeln, Ausbremsen und dergleichen. ich möchte nur ruhig und zügig ans Ziel kommen. Ich möchte den Klassenkampf nicht auf der Straße ausfechten, ich möchte niemandem meinen Status zeigen. Ich möchte nur schnell wieder runter von der Straße.

Insofern kann ich Deine Einschätzung nicht teilen. Sicherlich
gibt es auch Außendienstmitarbeiter, die im Straßenverkehr
nicht oder nur positiv auffallen. Sollte es so sein, rußnieren
die restlichen deren Ruf.

Wer hat die Unfälle?
Das ist die Frage. Wie oft sieht man einen Audi A4 gecrasht am Straßenrand? Ich sehe meisten Wohnwagengespanne, Minivans und Kleinwagen am Straßenrand.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Ja, ich hinterfrage den Sinn und Unsinn von Verkehrsregelungen
oft. Wie gesagt: mitdenken.

Ich habs eh schon mal gesagt: ich halte mich nicht mehr an das Strafgesetzbuch, weil ich es für richtig halte, dass man jemanden umbringen dürfen soll. Also ich hinterfrage den Sinn, denke mit und halte mich dann einfach nicht daran. Das ist ja nach deiner Logik richtig. Und damit das ganze dann gut klingt, verstecke ich das unter dem Titel „mündiger Bürger“…

Ein Verhalten kann nur gerechtfertigt sein, wenn es generalisierbar ist - und genau das obige kommt heraus, wenn man das generalisiert, was du hier behauptest.

Gruß
Tom

unglaublicher Zynismus!
Hallo,

Das ist die „A5-Logik“. Dieser Fall war zwar furchtbar und der
Testfahrer hat sich massiv daneben benommen. Aber auf der
anderen Seite erfolgte ein schwerer Fahrfehler der
verunglückten Fahrerin.

… klarer Fall, selber schuld.

„Drängeln“ im eigentlichen Sinne halte ich auch für
gefährlich. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestanbstandes
auf Autobahnen ist jedoch praktisch unmöglich. Keiner hier
kann mir verkaufen, dass er/sie sich grundsätzlich immer daran
hält. Der Mittelweg ist hier die Realität und das macht in
meinen Augen durchaus Sinn.

das scheint mir genau der Sinn des Testfahrers gewesen zu sein. Immer schön uneigentlich „drängelnd“, dem Mittelweg folgend den Mindestabstand unterschritten. Ohne Rücksicht auf Verluste.

Mann, merkst du eigentlich noch was für einen Mist du da von dir gibst?

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Hallo,

Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast,
optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist,

Genau, der ganze Artikel trieft nur so vor Einsichtigkeit.

Ich schrieb nicht, dass ich selbst einsichtig sein möchte.

ich bezog mich auf die offensichtliche Einsichtsfähigkeit des
Fragestellers.

Auch darum geht es nicht.
Nur was das Gericht denkt, zählt hier.

nein, hier zählt, was hier geschrieben wird. Vor Gericht zählt, was erzählt wird und wie das Gericht das interpretiert.

Das habe ich nicht geschrieben.
Mir geht es darum, mit der unrealistischen Theorie
aufzuräumen, dass jeder Autofahrer sich zu jeder Zeit in
vollem Umfang an alle Verkehrsregeln hält und halten kann.

Welche bösen Geister halten denn jeden Autofahrer davon ab, sich an die Verkehrsregeln zu halten? Daß die meisten das nicht wollen, ist eine Sache, aber daß das keiner kann, ist eine alberne Behauptung.

Solche Leute kommen auch in Gefahrensituationen mit ihrem Auto
zurecht und reagieren bei 20 Km/h über Limit noch besser, als
die Hausfrau mit ihrem 11 Jahre alten Twingo und verrosteten
Bremsscheiben unter Einhaltung der Begrenzung.

Es sind dann genau die unerfahrenen Fahrer mit ollen Möhren,
die aus Unsicherheit ihre Karre vor den nächsten Baum fahren,
nur weil hinter ihnen ein erfahrener Autofahrer mit seiner
schweren Limousine mit acht Airbags auf 2 Meter dicht
auffährt.

Das ist die „A5-Logik“. Dieser Fall war zwar furchtbar und der
Testfahrer hat sich massiv daneben benommen. Aber auf der
anderen Seite erfolgte ein schwerer Fahrfehler der
verunglückten Fahrerin.

Der ohne den anderen Fahrer nicht passiert wäre.

„Drängeln“ im eigentlichen Sinne halte ich auch für
gefährlich. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestanbstandes
auf Autobahnen ist jedoch praktisch unmöglich. Keiner hier
kann mir verkaufen, dass er/sie sich grundsätzlich immer daran
hält. Der Mittelweg ist hier die Realität und das macht in
meinen Augen durchaus Sinn.

Das sehe ich zwar auch so - insbesondere den ersten Teil - aber einen Mittelweg stellt es nicht dar, wenn man sich dem anderen praktisch bis auf eine einstellige Meterentfernung nähert. Das provoziert Unfälle (durch Schreckreaktionen) und verursacht sie (durch fehlenden Abstand bei Bremsungen des Vordermannes).

Und, nein, man muß im Straßenverkehr nicht damit rechnen, daß sich einer mit 100 km/h Differenzgeschwindigkeit nähert und dann einige Meter hinter einem festsetzt und dort wie bekloppt rumturnt.

Genauso wenig muß man damit rechnen, daß sich von hinten jemand nähert und laut „buh“ ruft, während man am Rande einer Klippe steht.

So ist es. Deshalb lieber mit 70 und bremsbereit durch die
Stadt, als mit 50 und unerfahren/unaufmerksam.

Es ist natürlich auch denkbar, daß man sich an die Geschwindgkeitsbeschränkung hält und aufmerksam ist. M.E. die bessere Kombination.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene
Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule
darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U.
einen Verkehrstoten.

Das ist so nicht haltbar.
Mit 30 erwische ich ihn vielleicht, weil er einfach auf die
Straße rennt. Mit 70 wäre ich schon vorbei gewesen, als er die
Straße erreicht…

Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn.

Im übrigen kann man bei 75 km/h statt 30 schon Vorsatz
unterstellen und dann wirds noch teurer und länger und
vielleicht ist noch eine MPU drin.

Das wäre dann noch die Höhe. Wobei man sich schon sehr dreist
benehmen muss, um das vor Gericht aufgebrummt zu bekommen.

Nein, festgestellter Vorsatz ist schnell mal Grund genug.

Diese Feststellung zu treffen ist ausgesprochen schwierig und
bedingt ein ausgesprochen dämliches Verhalten des Beklagten
vor Gericht.

Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im dargestellten Maße reichen da schon gerne mal aus.

Sollte der Fragesteller seine Ausführungen unverändert vor
Gericht wiederholen, hat er gute Chancen auf eine MPU - und
aus meiner Sicht ganz zu recht.

Das meinen ja viele hier bewerten zu müssen. Ich persönlich
bin ganz glücklich darüber, dass die selbsternannten
Verkehrrichter und Übertheoretiker, die man hier im Forum ab
und an findet, diese Entscheidungen nicht zu treffen haben.

Und ich bin froß, daß Du diese Entscheidungen auch nicht fällst. Interessanterweise sind die Übertheoretiker und selbsternannten Verkehrsrichter etwas näher an der Gerichtsrealität dran als Du.

Noch kurz zu den Berufskraftfahrern: In den mir bekannten
deutschen Großstädten sind es insbesondere die Taxifahrer, die
durch überhöhte geschwindigkeit, Mißachtung von
Vorfahrtsregeln und Lichtzeichen sowie unzureichender
Beleuchtung unterwegs auffallen.

Das stimmt. Dass Taxifahrer aber eine weltweit berüchtigte
Sonderstellung einnehmen und oftmals ihre Fahrerfahrung in
Ostanatolien bzw. Hinterpakistan auf der leeren Landstraße
gesammelt haben, sollte jedoch bekannt sein.

Deinen rassistischen Quatsch kannst Du Dir sparen.

Berufskraftfahrer niedergemäht wurde, die jede Situation
deutlich besser im Griff haben als die Freizeitfahrer.
Übrigens verläuft mein Fußweg zur Arbeit zu mehr als 2/3 in
Wohngebieten bzw. 30er-Zonen.

Das ist Pech.
Ich wurde letzte Woche von der typischen Hausfrau leicht
angefahren und ein taxifahrer hielt und bot Hilfe an.
Was lernen wir darus?
Einzelfälle…

Oben stimmst Du mir - wenn auch mit einer recht eigenartigen Begründung - zu, daß nämlich die Taxifahrer signifikant häufiger gegen regeln verstoßen als andere Verkehrsteilnehmer.

Wenn ich mal wochentags auf deutschen Autobahnen
unterwegs sind, sind es die Fahrer von klassischen
Vertrieblerfahrzeugen, die sich auf überfüllten Autobahnen in
Drängelei, Rechtsüberholen und aggressivem Verhalten üben.

Das stimmt.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das rechtsfahrgebot
missachtet worden ist, wenn rechts überholt werden kann.

So habe ich lange Zeit auch argumentiert, nur ist das nicht ganz richtig. Einerseits gibt es die Situation, daß links aufgrund eines Hindernisses kein Vorankommen ist und die rechte Spur aus diesem Grunde frei ist. In dieser Situation brauchen nur zwei auf den Gedanken zu kommen, daß man rechts schneller vorankäme --> Unfall.

Andererseits gibt es auch Bekloppte, die kleinste Lücken zum Rechtspberholen benutzen und dabei zunächst den Sicherheitsabstand des Rechtsfahrenden beschneiden und anschließend links wieder einscheren und dabei den Sicherheitsabstand des Linksfahrenden verkürzen.

Insofern kann ich Deine Einschätzung nicht teilen. Sicherlich
gibt es auch Außendienstmitarbeiter, die im Straßenverkehr
nicht oder nur positiv auffallen. Sollte es so sein, rußnieren
die restlichen deren Ruf.

Wer hat die Unfälle?
Das ist die Frage. Wie oft sieht man einen Audi A4 gecrasht am
Straßenrand? Ich sehe meisten Wohnwagengespanne, Minivans und
Kleinwagen am Straßenrand.

Frag mal einen Autobahnpolizisten, wie oft man an einem Unfall vorbeifahren kann, der sich mit hoher Geschwindigkeit ereignet hat. Dann wird nämlich normalerweise die ganze Autobahn gesperrt, weil sich die Fahrzeuge und die Insassen über mehrere Fahrstreifen verteilt haben. Wenn Du dann vorbeifährst, siehst Du in der Tat nur noch den Kleinwagen, der es nach drei Stunden Stau in der Hitze nicht mehr über den nächsten Berg geschafft hat.

Gruß,
Christian

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Hallo!

Ja, ich hinterfrage den Sinn und Unsinn von Verkehrsregelungen
oft. Wie gesagt: mitdenken.

Ich habs eh schon mal gesagt: ich halte mich nicht mehr an das
Strafgesetzbuch, weil ich es für richtig halte, dass man
jemanden umbringen dürfen soll. Also ich hinterfrage den Sinn,
denke mit und halte mich dann einfach nicht daran.

…dann ist Dein Schluß nicht gesellschaftskompatibel und Du solltest Dich in medizinische Behandlung begeben.
Mein Schluß hingegen stört, gefährdet und behindert niemanden.

Das ist ja
nach deiner Logik richtig.

Keineswegs.

Und damit das ganze dann gut
klingt, verstecke ich das unter dem Titel „mündiger Bürger“…

Die paar davon, die es noch gibt, würden evtl. beipflichten, ja…

Ein Verhalten kann nur gerechtfertigt sein, wenn es
generalisierbar ist - und genau das obige kommt heraus, wenn
man das generalisiert, was du hier behauptest.

Keineswegs.
Ich breche nicht, sondern dehne.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Wenn Du sonst keine schweren Verstöße begangen hast,
optimalerweise punktefrei und dazu noch einsichtig bist,

Genau, der ganze Artikel trieft nur so vor Einsichtigkeit.

Ich schrieb nicht, dass ich selbst einsichtig sein möchte.

ich bezog mich auf die offensichtliche Einsichtsfähigkeit des
Fragestellers.

Auch darum geht es nicht.
Nur was das Gericht denkt, zählt hier.

nein, hier zählt, was hier geschrieben wird. Vor Gericht
zählt, was erzählt wird und wie das Gericht das interpretiert.

Bitte?
Der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist die Frage, welche Folgen die V-Überschreitung haben kann und wie vor Gericht argumentiert werden kann. Es ist somit hier im Forum durchaus von Interesse, was einen vor Gericht erwarten kann.
Daher verstehe ich diesen Deinen Satz nicht.

Das habe ich nicht geschrieben.
Mir geht es darum, mit der unrealistischen Theorie
aufzuräumen, dass jeder Autofahrer sich zu jeder Zeit in
vollem Umfang an alle Verkehrsregeln hält und halten kann.

Welche bösen Geister halten denn jeden Autofahrer davon ab,
sich an die Verkehrsregeln zu halten? Daß die meisten das
nicht wollen, ist eine Sache, aber daß das keiner kann, ist
eine alberne Behauptung.

Besitzt Du einen Führerschein und fährtst ab und an mit dem Auto?
Offenbar nicht, denn anders kann ich mir nicht erklären, wie man das nicht verstehen kann oder will.
Ich habe sogar zwei kleine Beispiele genannt.
Das ist das Leben. Du stellst daneben rein theoretische Behauptungen auf, die sich so nicht einhalten lassen.
Jeden Tag begeht man kleine Verstöße. Sei es auch nur, um kurz jemanden im Halteverbot zusteigen zu lassen oder beim Überholen kurzzeitig das Limit zu überschreiten, um den Vorgang zu verkürzen und somit sicherer zu machen.

Solche Leute kommen auch in Gefahrensituationen mit ihrem Auto
zurecht und reagieren bei 20 Km/h über Limit noch besser, als
die Hausfrau mit ihrem 11 Jahre alten Twingo und verrosteten
Bremsscheiben unter Einhaltung der Begrenzung.

Es sind dann genau die unerfahrenen Fahrer mit ollen Möhren,
die aus Unsicherheit ihre Karre vor den nächsten Baum fahren,
nur weil hinter ihnen ein erfahrener Autofahrer mit seiner
schweren Limousine mit acht Airbags auf 2 Meter dicht
auffährt.

Das ist die „A5-Logik“. Dieser Fall war zwar furchtbar und der
Testfahrer hat sich massiv daneben benommen. Aber auf der
anderen Seite erfolgte ein schwerer Fahrfehler der
verunglückten Fahrerin.

Der ohne den anderen Fahrer nicht passiert wäre.

Ohne meine Mutter wäre ich heute morgen nicht in den Supermarkt gefahren und hätte nicht die anderen Verkehrsteilnehmer durch meine Teilnahme am Straßenverkehr potentiell gefährdet.
Was soll das?
Der andere Fahrer hätte auch nicht abgebremst und aufgeblendet, wenn die junge Frau 10 Minuten länger gefrühstückt hätte. Sie wären sich nie begegnet.
Daher bin ich der Ansicht, dass man ständig auch den nachfolgenden Verkehr im Auge haben und zur Not ruhig mal rechts rüber fahren sollte, wenn man schon jemanden mit hoher Geschwindigkeitsdifferenz ankommen sieht. Schadet nichts und man ist auf der sicheren Seite. Zudem sollten auch Überholvorgänge auf der Autobahn so kurz wie möglich gehalten werden. Es schadet nichts, ein wenig Gas zu geben dabei.

„Drängeln“ im eigentlichen Sinne halte ich auch für
gefährlich. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestanbstandes
auf Autobahnen ist jedoch praktisch unmöglich. Keiner hier
kann mir verkaufen, dass er/sie sich grundsätzlich immer daran
hält. Der Mittelweg ist hier die Realität und das macht in
meinen Augen durchaus Sinn.

Das sehe ich zwar auch so - insbesondere den ersten Teil -
aber einen Mittelweg stellt es nicht dar, wenn man sich dem
anderen praktisch bis auf eine einstellige Meterentfernung
nähert.

Christian, das habe ich auch nicht behauptet. Mir geht es um die Unterschiede zwischen Theorie und Realität, immer im Rahmen einer vernünftigen Fahrweise.
Mir geht es darum, dass hier von verschiedenen Mitusern stur behauptet wird, man könne (und würde offenbar) sich ständig mustergültig im Straßenverkehr verhalten, niemals Regeln übertreten und alle anderen müssten sofort den Führerschein entzogen bekommen.
Das halte ich für albern.

Das provoziert Unfälle (durch Schreckreaktionen) und
verursacht sie (durch fehlenden Abstand bei Bremsungen des
Vordermannes).

Ja, warum fahren Sie denn so dicht vor mir her…?

Zudem halte ich ebenfalls, wie ich ja bereits schrieb, nichts von Nötigung im Straßenverkehr. Welcher Art auch immer.

Und, nein, man muß im Straßenverkehr nicht damit rechnen, daß
sich einer mit 100 km/h Differenzgeschwindigkeit nähert und
dann einige Meter hinter einem festsetzt und dort wie bekloppt
rumturnt.

Doch, das sollte man immer tun, sofern man unter 160 fährt. Es kann immer mal ein deutlich Schnellerer hinten auflaufen und man sollte vorbereitet sein, falls derjenige sich verschätzt.
Rechtlich gesehen bist Du natürlich auf der sicheren Seite. Das kannst Du Dir dann ggf. auf den Grabstein schreiben lassen. Ich rechne immer mit beiden Extremen und komme damit ganz gut klar.
Ich wiederhole noch einmal: mitdenken.

Genauso wenig muß man damit rechnen, daß sich von hinten
jemand nähert und laut „buh“ ruft, während man am Rande einer
Klippe steht.

Dieser Vergleich ist zunächst witzig, trifft jedoch m.E. nicht zu.
Im Straßenverkehr muss man, vor allem in Deutschland, immer mit Leuten rechnen, die extrem schnell oder extrem langsam fahren.
Daher propagiere ich ja auch eine etwas höhere Reisegeschwindigkeit, um nicht mit einer zu hohen Differenzgeschwindigkeit auf eines der beiden Extreme zu treffen.
Natürlich kann, darf und muss das jeder Autofahrer für sich selbst entscheiden, ich selbst komme jedoch mit meiner Fahrweise sehr gut klar und 99,999% der anderen Autofahrer sehen das vermutlich genauso. So falsch kann es dann wohl nicht sein, auch wenn es schockierend unwahrscheinlich aber wohl doch wahr ist, dass die übrigen 0,001% sich hier im Forum treffen…

So ist es. Deshalb lieber mit 70 und bremsbereit durch die
Stadt, als mit 50 und unerfahren/unaufmerksam.

Es ist natürlich auch denkbar, daß man sich an die
Geschwindgkeitsbeschränkung hält und aufmerksam ist.
M.E. die bessere Kombination.

Das macht Sinn. Nichts dagegen.
Ich gebe wenigstens offen zu, das nicht immer zu tun.
Mein alter Alfa, den ich im Sommer in der Stadt meistens fahre, verfügt über keinen Tacho mehr. Somit schwimme ich ohnehin im (Verkehrs-)Fluß mit. Ich fahre nicht nach Tacho, sondern so, wie es Sinn macht. Mit diesem Auto habe ich in 2 Jahren und ca. 30.000 Km noch keinen einzigen Strafzettel erhalten und keinen Unfall verursacht.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene
Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule
darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U.
einen Verkehrstoten.

Das ist so nicht haltbar.
Mit 30 erwische ich ihn vielleicht, weil er einfach auf die
Straße rennt. Mit 70 wäre ich schon vorbei gewesen, als er die
Straße erreicht…

Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn.

Das wollte ich damit sagen. Gut dass Du es auch so siehst.

Im übrigen kann man bei 75 km/h statt 30 schon Vorsatz
unterstellen und dann wirds noch teurer und länger und
vielleicht ist noch eine MPU drin.

Das wäre dann noch die Höhe. Wobei man sich schon sehr dreist
benehmen muss, um das vor Gericht aufgebrummt zu bekommen.

Nein, festgestellter Vorsatz ist schnell mal Grund genug.

Diese Feststellung zu treffen ist ausgesprochen schwierig und
bedingt ein ausgesprochen dämliches Verhalten des Beklagten
vor Gericht.

Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im dargestellten
Maße reichen da schon gerne mal aus.

Ich weiß natürlich nicht, ob und welche konkreten Fälle Du hierzu kennst.
Ich jedenfalls habe eine solche Bestrafung wegen Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines einigermassen akzeptablen Rahmens noch nie gehört.
Klar, wer mit 160 durch die Stadt fährt, muss mit einer MPU rechnen. Solche Leute bekommen allerdings von mir auch keinen Beifall.
Im vorliegenden Fall jedoch kann ich mir das nicht vorstellen.
Ich selbst musste auch noch nicht zur MPU, obwohl ich in meinen wilden Jahren wahrlich einen Haufen Strafzettel wegen aller möglichen Vergehen erhalten habe und den Führerschein ab und an abgeben musste.
Allerdings bin ich nicht mehr ganz up-to-date hinsichtlich der aktuellen Praxis, denn ein Ticket über 30 Euro habe ich schon seit Jahren nicht mehr erhalten. Vielleicht weisst Du mehr als ich und die Vorgehensweise wurde verschärft.

Sollte der Fragesteller seine Ausführungen unverändert vor
Gericht wiederholen, hat er gute Chancen auf eine MPU - und
aus meiner Sicht ganz zu recht.

Das meinen ja viele hier bewerten zu müssen. Ich persönlich
bin ganz glücklich darüber, dass die selbsternannten
Verkehrrichter und Übertheoretiker, die man hier im Forum ab
und an findet, diese Entscheidungen nicht zu treffen haben.

Und ich bin froß, daß Du diese Entscheidungen auch nicht
fällst.

Ich auch, Christian. In manchen Fällen würde ich sicherlich auch keine emotional unbeeinflusste, vernünftige Entscheidung fällen können. Aber ich maße es mir nun auch gar nicht erst an. Das ist der feine Unterschied.

Interessanterweise sind die Übertheoretiker und
selbsternannten Verkehrsrichter etwas näher an der
Gerichtsrealität dran als Du.

Nun ja, ich war in früheren Jahren wegen Verkehrsdingen schon ab und an mal vor Gericht. Eher selten als Kläger…
Natürlich handelt es sich hier um Praxis und nicht um reine Theorie, was meine Aussagen in den Augen einiger Diskussionsteilnehmer stark relativieren mag, aber so ist das eben. Jeder beurteilt aufgrund seiner eigenen Wissens- und Erfahrungswelt.
Wichtig ist bei alledem zunächst nur die Feststellung, dass Strafen für Verkehrsvergehen oberhalb des Parktickets nicht vorhersehbar sind, die Gerichte haben hier Spielraum. Wenn diese generelle Feststellung hier schon mal akzeptiert würde, wären wir in der DIskussion einen großen Schritt weiter.

Noch kurz zu den Berufskraftfahrern: In den mir bekannten
deutschen Großstädten sind es insbesondere die Taxifahrer, die
durch überhöhte geschwindigkeit, Mißachtung von
Vorfahrtsregeln und Lichtzeichen sowie unzureichender
Beleuchtung unterwegs auffallen.

Das stimmt. Dass Taxifahrer aber eine weltweit berüchtigte
Sonderstellung einnehmen und oftmals ihre Fahrerfahrung in
Ostanatolien bzw. Hinterpakistan auf der leeren Landstraße
gesammelt haben, sollte jedoch bekannt sein.

Deinen rassistischen Quatsch kannst Du Dir sparen.

Du schlägst ja schon in Datafoxens Kerbe. Ich bin entsetzt. Wer in diesen meinen Ausführungen Rassismus entdeckt, wollte das unbedingt und darf ihn gerne behalten.
Des weiteren verbitte ich mir solche leichtfertigen Anschuldigungen aufgrund Beispielen, die ganz offensichtlich der Auflockerung der Diskussion dienten und nicht der Diffamierung anderer.
Es beleidigt mich, Rassist genannt zu werden.

Berufskraftfahrer niedergemäht wurde, die jede Situation
deutlich besser im Griff haben als die Freizeitfahrer.
Übrigens verläuft mein Fußweg zur Arbeit zu mehr als 2/3 in
Wohngebieten bzw. 30er-Zonen.

Das ist Pech.
Ich wurde letzte Woche von der typischen Hausfrau leicht
angefahren und ein taxifahrer hielt und bot Hilfe an.
Was lernen wir darus?
Einzelfälle…

Oben stimmst Du mir - wenn auch mit einer recht eigenartigen
Begründung - zu, daß nämlich die Taxifahrer signifikant
häufiger gegen regeln verstoßen als andere Verkehrsteilnehmer.

Ja, das tat ich. Und? Du nennst die Taxifahrer als Beispiel für die bösen Berufskraftfahrer an sich. Ich relativierte diese Aussage.
Zudem ist es noch interessant festzustellen, dass Vertreter und Vertriebler nicht zu der Gruppe der Berufskraftfahrer gehören. Nennen wir sie berufliche Vielfahrer.

Wenn ich mal wochentags auf deutschen Autobahnen
unterwegs sind, sind es die Fahrer von klassischen
Vertrieblerfahrzeugen, die sich auf überfüllten Autobahnen in
Drängelei, Rechtsüberholen und aggressivem Verhalten üben.

Das stimmt.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass das rechtsfahrgebot
missachtet worden ist, wenn rechts überholt werden kann.

So habe ich lange Zeit auch argumentiert, nur ist das nicht
ganz richtig. Einerseits gibt es die Situation, daß links
aufgrund eines Hindernisses kein Vorankommen ist und die
rechte Spur aus diesem Grunde frei ist. In dieser Situation
brauchen nur zwei auf den Gedanken zu kommen, daß man rechts
schneller vorankäme --> Unfall.

Diese Einschränkung der These ist teilweise durchaus akzeptabel.
Es ist müßig, das zu diskutieren, wir hatten in der Vergangenheit bereits an einer Diskussion zu diesem Thema teilgenommen und Du kennst meinen Standpunkt.
Ich spare mir das Rechtüberholen meistens lieber, denn weniger gefährlich ist es sicherlich, abzuwarten.

Andererseits gibt es auch Bekloppte, die kleinste Lücken zum
Rechtspberholen benutzen und dabei zunächst den
Sicherheitsabstand des Rechtsfahrenden beschneiden und
anschließend links wieder einscheren und dabei den
Sicherheitsabstand des Linksfahrenden verkürzen.

Das macht man nicht.
Andere über Gebühr zu gefährden ist nicht akzeptabel. Dasselbe gilt jedoch auch für die Mißachtung des Rechtsfahrgebotes.

Insofern kann ich Deine Einschätzung nicht teilen. Sicherlich
gibt es auch Außendienstmitarbeiter, die im Straßenverkehr
nicht oder nur positiv auffallen. Sollte es so sein, rußnieren
die restlichen deren Ruf.

Wer hat die Unfälle?
Das ist die Frage. Wie oft sieht man einen Audi A4 gecrasht am
Straßenrand? Ich sehe meisten Wohnwagengespanne, Minivans und
Kleinwagen am Straßenrand.

Frag mal einen Autobahnpolizisten, wie oft man an einem Unfall
vorbeifahren kann, der sich mit hoher Geschwindigkeit ereignet
hat.

Ich habe einen Polizisten in der Familie. Er bestätigt Deine Aussage nicht. Die Ursache „überhöhte Geschwindigkeit“ wird in die Protokolle geschrieben, weil man sonst keine Ursache findet oder es einfacher ist, diese Standardfloskel zu gebrauchen. Natürlich weiß ich nicht, ob dies für jeden Autobahnpolizisten zutreffend ist, in Hessen, wo mein Verwandter arbeitet, ist das jedenfalls üblich.

Dann wird nämlich normalerweise die ganze Autobahn
gesperrt, weil sich die Fahrzeuge und die Insassen über
mehrere Fahrstreifen verteilt haben. Wenn Du dann
vorbeifährst, siehst Du in der Tat nur noch den Kleinwagen,
der es nach drei Stunden Stau in der Hitze nicht mehr über den
nächsten Berg geschafft hat.

Das ist recht hypothetisch, meinst Du nicht auch?
Durch meine hohe Fahrleistung hatte ich bereits häufiger das zweifelhafte Vergnügen, unter den ersten Helfern bei Unfällen auf der Autobahn zu sein.
Es war nicht ein einziges Mal ein Vielfahrer mit den typischen Risikoattributen (A4 oder 3er BMW, eilige Termine u.s.w.) beteiligt. Es waren immer die unerfahrenen oder übermüdeten bzw. von der Urlaubsfahrt gestresste Leute involviert, welche entweder beim Überholen mit dem Wohnwagen am Überholten hängen geblieben sind oder beim Spuwechsel ineinander gerauscht waren. Auch einen schweren Unfall durch vorsätzliches Ausbremsen habe ich live miterlebt. Das waren zwei Minivanfahrer mit ihren Familien im Auto…

Auch hier ist mir bewusst, dass meine Erfahrungen keine valide empirische Erhebung sind. Aber es ist eben das, was ich an Erlebnissen beisteuern kann, um das Klischee des unfallverursachenden Rasers ein wenig aufzubrechen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Mein Schluß hingegen stört, gefährdet und behindert niemanden.

Sorry, das ist nichts als Unsinn. Und wenn Du das nicht einsiehst, bist Du schlicht nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen.

Und damit das ganze dann gut
klingt, verstecke ich das unter dem Titel „mündiger Bürger“…

Die paar davon, die es noch gibt, würden evtl. beipflichten,
ja…

Nein.

Ich breche nicht, sondern dehne.

Etwas, was nicht zu dehnen ist, kann man nur brechen, wenn man es trotzdem versucht.
Btw., im konkreten Fall hast Du nicht gedehnt, sondern weit überdehnt.

Gruß
loderunner

keine Lust genau zu lesen?
Hallo Dietmar

Das ist die „A5-Logik“. Dieser Fall war zwar furchtbar und der
Testfahrer hat sich massiv daneben benommen. Aber auf der
anderen Seite erfolgte ein schwerer Fahrfehler der
verunglückten Fahrerin.

… klarer Fall, selber schuld.

Schrieb ich das?
Wohl kaum.
Die junge Frau war mit schuld. So wurde das auch vor Gericht interpretiert. Es gab keine Berührung der Fahrzeuge, sie wurde somit nicht von der Straße „geschoben“. Ihr Wagen kam aufgrund ihrer eigenen Lenkbewegungen von der Fahrbahn ab.
Die Hauptschuld trägt natürlich trotzdem der Drängler, denn er hat sie ohne Not stark erschreckt und massiv gefährdet.

Trotz des verheerenden Ausgangs dieses Unfalles damals sollte man den Blick für die Fakten nicht verlieren und als eher langsamer Verkehrsteilnehmer die Augen auch nach hinten hin offen halten, so dass man nicht so massiv erschreckt wird, wenn ein sehr viel schnelleres Fahrzeug von hinten aufläuft.

„Drängeln“ im eigentlichen Sinne halte ich auch für
gefährlich. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestanbstandes
auf Autobahnen ist jedoch praktisch unmöglich. Keiner hier
kann mir verkaufen, dass er/sie sich grundsätzlich immer daran
hält. Der Mittelweg ist hier die Realität und das macht in
meinen Augen durchaus Sinn.

das scheint mir genau der Sinn des Testfahrers gewesen zu
sein. Immer schön uneigentlich „drängelnd“, dem Mittelweg
folgend den Mindestabstand unterschritten. Ohne Rücksicht auf
Verluste.

Ich fürchte, hier solltest Du meine Postings noch einmal lesen, bevor Du mich mit einem solchen Rüpel auf eine Stufe stellst.

Mann, merkst du eigentlich noch was für einen Mist du da von
dir gibst?

Ich stelle die Gegenfrage: merkst Du eigentlich, wie weit weg vom Alltag auf der Straße Du hier mit Deinen theoretischen Aussagen bist?

Lese bitte meine Antwort an exc, das sollte dann alles Offene klären.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Mein Schluß hingegen stört, gefährdet und behindert niemanden.

Sorry, das ist nichts als Unsinn. Und wenn Du das nicht
einsiehst, bist Du schlicht nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu
führen.

Ah, wieder ein kleiner Hilfssherriff und Verkehrs-Schöffe?
Schade, dass ich Dich, Tom, exc und Dietmar nicht beim Autofahren beobachten kann. Es wäre wirklich interessant zu sehen, ob Ihr immer alle Regelungen korrekt befolgt.

Und damit das ganze dann gut
klingt, verstecke ich das unter dem Titel „mündiger Bürger“…

Die paar davon, die es noch gibt, würden evtl. beipflichten,
ja…

Nein.

Wieviele davon bist Du…?

Ich breche nicht, sondern dehne.

Etwas, was nicht zu dehnen ist, kann man nur brechen, wenn man
es trotzdem versucht.

Hierzu findet sich etwas in meiner heutigen Antwort an exc.

Btw., im konkreten Fall hast Du nicht gedehnt, sondern weit
überdehnt.

Ich bin nicht derjenige, welcher geblitzt worden ist. Ich fahre üblicherweise nicht so viel zu schnell. Nur eben auch nicht immer ganz genau 30 oder 50.

Grüße,

Mathias

Hallo Patrick,

das ist unser problem in deutschland. JEDER nimmt alles hin
und würde NIE was dagegen unternehmen. deswegen kann unsere
regierung machen mit uns was sie will.

Das ist zwar sehr undifferenziert, trifft aber den Kern eines der größten probleme des Landes: den Verlust der Bereitschaft zum Mitdenken in weiten teilen der Bevölkerung i.V.m. ungeprüfter Obrigkeitshörigkeit.

uns nach belieben
abzocken und an den geld beutel gehen. jeder regt sich drüber
auf, aber keiner tut was. in anderen ländern gibts general
streiks. andere länder tun was wenn sie sich ungerecht
behandelt fühlen. aber wir deutsche… boah, alles scheisse,
aber naja, was will man machen. nehem wir es halt hin.

Nein, die Deutschen werden den Karren bei der nächsten Wahl richtig in den Dreck fahren und 2013 dann eine rechte Partei mit 22% ins Parlament wählen. Die Linken werden bis dahin schon 30% erreicht haben.

nunja, so geht unser land bergab.

Es muss noch viel weiter nach unten gehen, bis die breite Masse bereit ist, eine wirkliche Reform zu unterstützen.
Wie soll man von einem Volk anständige Fahrkünste erwarten, welches innerhalb von 20 Jahren eine Währungsreform, den Todesstoß für das Solidarprinzip aufgrund übermässigen Mißbrauchs des Sozialsystems, 3 sinnlose Gesundheitsreformen und letztendlich einen teilweisen Ausverkauf der staatlichen Souveränität an die EU klaglos akzeptiert…? :wink:

p.s.: bei uns gibt es 2 strassen bei denen die geschwindigkeit
von 50 auf 70 und von 70 auf 100 km/h erhöht wurde, weil
autofahrer dagegen geklagt haben.

na, es geht doch, wenn man nur will

Man muss nur klagen, bevor(!) man dort schnell fährt. Sonst muss man bezahlen.
Nächtliche Abzocke wird aber auch dann passieren, denn es wird nun eben umso schneller gefahren. Mir persönlich ist das eigentlich egal, denn solange die Schilder lesbar sind, ist man selbst schuld.
Nur diese realitätsfremden Äußerungen, die man in dieser Diskussion ab und an zu lesen bekam, dürfen nicht unkommentiert bleiben. Jeder fährt mal zu schnell oder parkt falsch. Das ist unvermeidlich.
Du solltest in Zukunft vielleicht nur noch 20 Km/h über dem Limit liegen, dann gibt es auch keine Probleme mit dem Führerschein.

Ich jedenfalls wünsche Dir viel Erfolg vor Gericht. Vielleicht holst Du ja eine Strafmilderung heraus.

Grüße,

Mathias

Hallöchen,

Auch darum geht es nicht.
Nur was das Gericht denkt, zählt hier.

nein, hier zählt, was hier geschrieben wird. Vor Gericht
zählt, was erzählt wird und wie das Gericht das interpretiert.

Bitte?
Der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist die Frage, welche
Folgen die V-Überschreitung haben kann und wie vor Gericht
argumentiert werden kann. Es ist somit hier im Forum durchaus
von Interesse, was einen vor Gericht erwarten kann.

die Frage war, ob man mit der Argumentation, daß um die Zeit nie jemand da wäre vor Gericht durchkommt. Antwort: Nein, zählt nicht. Weiterhin hast Du die Einsichtigkeit des Fragestellers unterstellt, die jedoch nicht besteht. Ob er nun vor Gericht als reuiger Sünder auftritt und von einer kranken Omma und drei einbeinigen und hungernden Kindern erzählt, ist uninteressant.

Welche bösen Geister halten denn jeden Autofahrer davon ab,
sich an die Verkehrsregeln zu halten? Daß die meisten das
nicht wollen, ist eine Sache, aber daß das keiner kann, ist
eine alberne Behauptung.

Besitzt Du einen Führerschein und fährtst ab und an mit dem
Auto?

Sowohl als auch, und daher weiß ich, daß ich Verkehrsverstöße bewußt in Kauf nehme und nicht durch finstere Mächte dazu gezwungen werde. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie, weil jemand in zweiter Reihe parkt, ist mit dem wissenlichen Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung um das mehrfache wohl eher nicht zu vergleichen.

Der andere Fahrer hätte auch nicht abgebremst und
aufgeblendet, wenn die junge Frau 10 Minuten länger
gefrühstückt hätte. Sie wären sich nie begegnet.

Dieser Argumentationsversuch ist mir zu absurd, als daß ich darauf antworten wollte. Wenn Dir das nicht paßt, hättest Du den Artikel nicht lesen dürfen, um die Argumentation mal aufzugreifen.

Daher bin ich der Ansicht, dass man ständig auch den
nachfolgenden Verkehr im Auge haben und zur Not ruhig mal
rechts rüber fahren sollte, wenn man schon jemanden mit hoher
Geschwindigkeitsdifferenz ankommen sieht.

Warum sollte jemand rechts rüberfahren, wenn davor noch ein anderes Fahrzeug fährt oder aber man selber sich gerade in einem Überholvorgang befindet? Weiterhin: Bei 60 km/h Unterschied verringert sich der Abstand zehn Sekunden um 160 Meter. Ich schaue jedenfalls nicht alle zehn Sekunden in den Rückspiegel, wenn ich mich gerade in einem Überholvorgang befinde, weil sich die Hauptgefahrenelemente in diesem Moment vor und neben mir befinden.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß sich jemand erschrickt, wenn auf einmal ein Fahrzeug im Rückspiegel auftaucht, das einerseits vorher nicht da war, andererseits sich mit hoher Geschwindigkeit auf nähert und von dem nicht zuletzt nicht weiß, ob der Fahrer den Fuß auf der Bremse hat oder in der Nase bohrt.

Schadet nichts und
man ist auf der sicheren Seite. Zudem sollten auch
Überholvorgänge auf der Autobahn so kurz wie möglich gehalten
werden. Es schadet nichts, ein wenig Gas zu geben dabei.

Auch Menschen, deren Fahrzeug nur über eine zweistellige PS-Zahl verfügt, haben das Recht auf einen Überholvorgang, sofern sie nennenswert schneller fahren als der Überholte. In so einem Fall hält man nicht volle Elle auf das überholende Fahrzeug drauf, sondern nimmt den Fuß vom Gas und signalisiert dem Vordermann damit, daß man nicht ungebremst einschlagen wird. Genau das gleiche macht man übrigens auch, wenn man sich Fußgängerüberwegen nähert, wenn man selber rot hat, auch wenn es einige Zeitgenossen wohl witzig finden, genau auf der Haltelinie mit quietschenden Reifen zum Stehen zu kommen.

Das sehe ich zwar auch so - insbesondere den ersten Teil -
aber einen Mittelweg stellt es nicht dar, wenn man sich dem
anderen praktisch bis auf eine einstellige Meterentfernung
nähert.

Christian, das habe ich auch nicht behauptet. Mir geht es um
die Unterschiede zwischen Theorie und Realität, immer im
Rahmen einer vernünftigen Fahrweise.

Du hast das, was ich schilderte, als A5-Geschichte interpretiert. Dort wurde so aufgefahren wie ich schilderte und das ist in Deutschland auf der linken Spur die Regel - völlig egal, wie voll die Straße ist: Dem Vordermann wird erst einmal signalisiert, daß er im Weg ist, auch wenn vor ihm noch 2000 andere Autos in dichter Folge fahren.

Mir geht es darum, dass hier von verschiedenen Mitusern stur
behauptet wird, man könne (und würde offenbar) sich ständig
mustergültig im Straßenverkehr verhalten, niemals Regeln
übertreten und alle anderen müssten sofort den Führerschein
entzogen bekommen.
Das halte ich für albern.

Natürlich kann man sich ununterbrochen an die Verkehrsregeln halten. Du hast als Gegenargument ein Beispiel gebracht (durchgezogene Linie bei in zweiter Reihe perkendem Fahrzeug), das kein Gegenbeispiel ist. Unter Abwägung aller Möglichkeiten ist das vorsichtige Vorbeifahren nämlich genau die richtige Wahl der Dinge und damit letztlich regelkonform.

Und, nein, man muß im Straßenverkehr nicht damit rechnen, daß
sich einer mit 100 km/h Differenzgeschwindigkeit nähert und
dann einige Meter hinter einem festsetzt und dort wie bekloppt
rumturnt.

Doch, das sollte man immer tun, sofern man unter 160 fährt. Es
kann immer mal ein deutlich Schnellerer hinten auflaufen und
man sollte vorbereitet sein, falls derjenige sich verschätzt.

Ich bin mir relativ sicher, daß in Deutschland deutlich mehr Unfälle passieren würden, wenn nicht ein Fünftel der Fahrer für die restlichen 80% mitdenken würden. Daß man sich auch darauf einstellen muß, daß ein sich Bekloppter mit einer Differenzgeschwindigkeit von 50 oder 100 km/h bis auf wenige Meter annähert, halte ich im Sinne des Artenschutzes der Bekloppten für deutlich zu weit gegriffen.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene
Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule
darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U.
einen Verkehrstoten.

Das ist so nicht haltbar.
Mit 30 erwische ich ihn vielleicht, weil er einfach auf die
Straße rennt. Mit 70 wäre ich schon vorbei gewesen, als er die
Straße erreicht…

Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn.

Das wollte ich damit sagen. Gut dass Du es auch so siehst.

Du meinst offensichtlich etwas anders als ich und das weißt Du auch. Wenn du nun anfängst, mich vorführen zu wollen, können wir es gleich lassen.

Allerdings bin ich nicht mehr ganz up-to-date hinsichtlich der
aktuellen Praxis, denn ein Ticket über 30 Euro habe ich schon
seit Jahren nicht mehr erhalten. Vielleicht weisst Du mehr als
ich und die Vorgehensweise wurde verschärft.

Dem OLG Hamm reichte einmal eine Überschreitung von 82%, Ortskenntnis und das Abbremsen vor einem Starenkasten als Vorsatz. 250% werden den fehlenden Starenkasten wohl gerade aufwiegen.

Das meinen ja viele hier bewerten zu müssen. Ich persönlich
bin ganz glücklich darüber, dass die selbsternannten
Verkehrrichter und Übertheoretiker, die man hier im Forum ab
und an findet, diese Entscheidungen nicht zu treffen haben.

Und ich bin froß, daß Du diese Entscheidungen auch nicht
fällst.

Ich auch, Christian. In manchen Fällen würde ich sicherlich
auch keine emotional unbeeinflusste, vernünftige Entscheidung
fällen können. Aber ich maße es mir nun auch gar nicht erst
an. Das ist der feine Unterschied.

Wie meinen? Du verfaßt hier eine Verteidigungsschrift nach dem anderen und greifst alle, die im Verhalten des fragestellers ein Fehlverhalten sehen, auf verschiedenste Weise an. Du willst doch wohl nicht behaupten, daß nicht einer Wertung gleichkommt.

[Rest ausgelassen, weil nicht zielführend]

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“

Hi!

Auch darum geht es nicht.
Nur was das Gericht denkt, zählt hier.

nein, hier zählt, was hier geschrieben wird. Vor Gericht
zählt, was erzählt wird und wie das Gericht das interpretiert.

Bitte?
Der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist die Frage, welche
Folgen die V-Überschreitung haben kann und wie vor Gericht
argumentiert werden kann. Es ist somit hier im Forum durchaus
von Interesse, was einen vor Gericht erwarten kann.

die Frage war, ob man mit der Argumentation, daß um die Zeit
nie jemand da wäre vor Gericht durchkommt. Antwort: Nein,
zählt nicht.

O.K.

Weiterhin hast Du die Einsichtigkeit des
Fragestellers unterstellt, die jedoch nicht besteht.

Habe ich nicht. Ich habe nur vorgeschlagen, in solch einem (fiktiven) Fall vor Gericht Einsicht zu mimen.

Ob er nun
vor Gericht als reuiger Sünder auftritt und von einer kranken
Omma und drei einbeinigen und hungernden Kindern erzählt, ist
uninteressant.

Keineswegs. Gerade hier sind wir in dem von mir beschriebenen Bereich des Spielraumes der Gerichte.

Welche bösen Geister halten denn jeden Autofahrer davon ab,
sich an die Verkehrsregeln zu halten? Daß die meisten das
nicht wollen, ist eine Sache, aber daß das keiner kann, ist
eine alberne Behauptung.

Besitzt Du einen Führerschein und fährtst ab und an mit dem
Auto?

Sowohl als auch, und daher weiß ich, daß ich Verkehrsverstöße
bewußt in Kauf nehme und nicht durch finstere Mächte dazu
gezwungen werde.

Ich gehe davon aus, dass (fast) jeder Verkehrsteilnehmer das weiß.

Das Überfahren einer durchgezogenen Linie,
weil jemand in zweiter Reihe parkt, ist mit dem wissenlichen
Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung um das
mehrfache wohl eher nicht zu vergleichen.

M.E. ist es das durchaus. Kurz beschleunigt um sicherer zu überholen, geblitzt, Pech gehabt.
Das ist noch lange kein schwerer Verstoß oder gar eine massive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Dasselbe gilt für das Überfahren der durchgezogenen Linie, welche ja eigentlich aus irgendeinem Grund dort aufgemalt worden ist.

Der andere Fahrer hätte auch nicht abgebremst und
aufgeblendet, wenn die junge Frau 10 Minuten länger
gefrühstückt hätte. Sie wären sich nie begegnet.

Dieser Argumentationsversuch ist mir zu absurd, als daß ich
darauf antworten wollte.

Ich folge nur dem Stil Deiner Argumentation in diesem Punkt.

Wenn Dir das nicht paßt, hättest Du
den Artikel nicht lesen dürfen, um die Argumentation mal
aufzugreifen.

…woraufhin Du ihn wiederum gar nicht erst hättest verfassen müssen.
Der Mensch ist eben ein irrationales Wesen.

Daher bin ich der Ansicht, dass man ständig auch den
nachfolgenden Verkehr im Auge haben und zur Not ruhig mal
rechts rüber fahren sollte, wenn man schon jemanden mit hoher
Geschwindigkeitsdifferenz ankommen sieht.

Warum sollte jemand rechts rüberfahren, wenn davor noch ein
anderes Fahrzeug fährt oder aber man selber sich gerade in
einem Überholvorgang befindet?

Um nicht über den Haufen gefahren zu werden. Mitdenken…

Weiterhin: Bei 60 km/h
Unterschied verringert sich der Abstand zehn Sekunden um 160
Meter. Ich schaue jedenfalls nicht alle zehn Sekunden in den
Rückspiegel, wenn ich mich gerade in einem Überholvorgang
befinde, weil sich die Hauptgefahrenelemente in diesem Moment
vor und neben mir befinden.

Gerade wenn ich als letzter auf der linken Spur unter ca. 140 Km/h fahre, sehe ich sehr, sehr oft in den Rückspiegel.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß sich jemand erschrickt,
wenn auf einmal ein Fahrzeug im Rückspiegel auftaucht, das
einerseits vorher nicht da war, andererseits sich mit hoher
Geschwindigkeit auf nähert und von dem nicht zuletzt nicht
weiß, ob der Fahrer den Fuß auf der Bremse hat oder in der
Nase bohrt.

So ist es.
Daher empfehle ich ja zu versuchen, einen solchen so früh wie möglich zu erkennen.

Schadet nichts und
man ist auf der sicheren Seite. Zudem sollten auch
Überholvorgänge auf der Autobahn so kurz wie möglich gehalten
werden. Es schadet nichts, ein wenig Gas zu geben dabei.

Auch Menschen, deren Fahrzeug nur über eine zweistellige
PS-Zahl verfügt, haben das Recht auf einen Überholvorgang,
sofern sie nennenswert schneller fahren als der Überholte.

Habe ich das bestritten? Wenn Platz ist, spricht nichts dagegen.
Zudem dürfte die durchschnittliche Motorleistung der Autos in Deutschland um die 100 PS und die durchschnittliche Karosseriegröße in der sog. Golf-Klasse liegen. Mit solchen Autos kann man durchaus zügig überholen. Nur tun das viele nicht und bringen sich somit unnötig in Gefahr.

In
so einem Fall hält man nicht volle Elle auf das überholende
Fahrzeug drauf, sondern nimmt den Fuß vom Gas und signalisiert
dem Vordermann damit, daß man nicht ungebremst einschlagen
wird.

Du machst das so. Ich mache das auch so. Andere eben nicht. Deshalb: Augen auf.

Genau das gleiche macht man übrigens auch, wenn man sich
Fußgängerüberwegen nähert, wenn man selber rot hat, auch wenn
es einige Zeitgenossen wohl witzig finden, genau auf der
Haltelinie mit quietschenden Reifen zum Stehen zu kommen.

Habe ich noch nie gesehen. Vielleicht geht´s bei Euch im Pütt ein wenig rauher zu als bei uns im Süden…

Das sehe ich zwar auch so - insbesondere den ersten Teil -
aber einen Mittelweg stellt es nicht dar, wenn man sich dem
anderen praktisch bis auf eine einstellige Meterentfernung
nähert.

Christian, das habe ich auch nicht behauptet. Mir geht es um
die Unterschiede zwischen Theorie und Realität, immer im
Rahmen einer vernünftigen Fahrweise.

Du hast das, was ich schilderte, als A5-Geschichte
interpretiert. Dort wurde so aufgefahren wie ich schilderte
und das ist in Deutschland auf der linken Spur die Regel -
völlig egal, wie voll die Straße ist: Dem Vordermann wird erst
einmal signalisiert, daß er im Weg ist, auch wenn vor ihm noch
2000 andere Autos in dichter Folge fahren.

Ich habe Dich so verstanden, dass Du meinen „Mittelweg“ als das Verhalten des Testfahrers auf der A5 interpretiert hast. So habe ich das nicht gemeint, vielmehr ist der Mittelweg wie ich ihn sehe der Bereich zwischen Regelabstand und Drängeln. Also einfach faires, realistisches Verhalten.

Dass viele Deutsche recht agressiv fahren, im Langsamen wie im Schnellen, ist auch meine Meinung.
Ich fahre lieber vorausschauend und spare dadurch bares Geld bei Verschleißteilen und Kraftstoff.

Mir geht es darum, dass hier von verschiedenen Mitusern stur
behauptet wird, man könne (und würde offenbar) sich ständig
mustergültig im Straßenverkehr verhalten, niemals Regeln
übertreten und alle anderen müssten sofort den Führerschein
entzogen bekommen.
Das halte ich für albern.

Natürlich kann man sich ununterbrochen an die Verkehrsregeln
halten. Du hast als Gegenargument ein Beispiel gebracht
(durchgezogene Linie bei in zweiter Reihe perkendem Fahrzeug),
das kein Gegenbeispiel ist.:Unter Abwägung aller Möglichkeiten
ist das vorsichtige Vorbeifahren nämlich genau die richtige
Wahl der Dinge und damit letztlich regelkonform.

…also denkst Du, die durchgezogene Linie gilt nicht für Dich…? Das 30er Schild, welches des nächtens völlig überflüssig ist, ist aber stur zu befolgen?
Sorry, das ist ein für mich nicht nachvollziehbarer Maßstab.
Für mich ist es o.k., die Linie zu überfahren. Genauso wie ich nachts in übersichtlichen 30er Zonen knapp 50 fahre.
Beides ist theoretisch nicht ganz korrekt, aber in der Realität völlig in Ordnung.

Und, nein, man muß im Straßenverkehr nicht damit rechnen, daß
sich einer mit 100 km/h Differenzgeschwindigkeit nähert und
dann einige Meter hinter einem festsetzt und dort wie bekloppt
rumturnt.

Doch, das sollte man immer tun, sofern man unter 160 fährt. Es
kann immer mal ein deutlich Schnellerer hinten auflaufen und
man sollte vorbereitet sein, falls derjenige sich verschätzt.

Ich bin mir relativ sicher, daß in Deutschland deutlich mehr
Unfälle passieren würden, wenn nicht ein Fünftel der Fahrer
für die restlichen 80% mitdenken würden.

Davon spreche ich eigentlich. Drücke ich mich so undeutlich aus…?

Daß man sich auch
darauf einstellen muß, daß ein sich Bekloppter mit einer
Differenzgeschwindigkeit von 50 oder 100 km/h bis auf wenige
Meter annähert, halte ich im Sinne des Artenschutzes der
Bekloppten für deutlich zu weit gegriffen.

Es schützt ja auch Dich selbst.
Zudem kann er ja einfach kurzfristig abgelenkt sein. Da lasse ich mir gerne etwas Luft.

Um wieder zum Ausgangsbeispiel zurückzukehren: Der erfahrene
Fahrer kennt die Situation, wie sie nachts an der Schule
darstellt. Der erfahrene Fußgänger weiß, daß dort 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit gelten. Beide zusammen bedeuten u.U.
einen Verkehrstoten.

Das ist so nicht haltbar.
Mit 30 erwische ich ihn vielleicht, weil er einfach auf die
Straße rennt. Mit 70 wäre ich schon vorbei gewesen, als er die
Straße erreicht…

Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn.

Das wollte ich damit sagen. Gut dass Du es auch so siehst.

Du meinst offensichtlich etwas anders als ich und das weißt Du
auch. Wenn du nun anfängst, mich vorführen zu wollen, können
wir es gleich lassen.

Ich habe lediglich im Stile Deiner Argumentation einen weiteren gedanken entwickelt.
Wenn Du Dich vorgeführt fühlst, so ist das nicht meine Intention gewesen.

Exkurs: Sei mal nicht so empfindlich, Du teilst auch fleissig aus. (Exkurs Ende).

Allerdings bin ich nicht mehr ganz up-to-date hinsichtlich der
aktuellen Praxis, denn ein Ticket über 30 Euro habe ich schon
seit Jahren nicht mehr erhalten. Vielleicht weisst Du mehr als
ich und die Vorgehensweise wurde verschärft.

Dem OLG Hamm reichte einmal eine Überschreitung von 82%,
Ortskenntnis und das Abbremsen vor einem Starenkasten als
Vorsatz. 250% werden den fehlenden Starenkasten wohl gerade
aufwiegen.

Die Frage ist, wie das für den Ursprungsposter zuständige Gericht hier verfahren wird. Stichwort: Entscheidungsspielraum.

Interessant wären noch die absoluten Werte des von Dir angeführten Urteils. Hast Du sie? 82% bei 120 ist ja etwas anderes als bei 30.

Das meinen ja viele hier bewerten zu müssen. Ich persönlich
bin ganz glücklich darüber, dass die selbsternannten
Verkehrrichter und Übertheoretiker, die man hier im Forum ab
und an findet, diese Entscheidungen nicht zu treffen haben.

Und ich bin froß, daß Du diese Entscheidungen auch nicht
fällst.

Ich auch, Christian. In manchen Fällen würde ich sicherlich
auch keine emotional unbeeinflusste, vernünftige Entscheidung
fällen können. Aber ich maße es mir nun auch gar nicht erst
an. Das ist der feine Unterschied.

Wie meinen? Du verfaßt hier eine Verteidigungsschrift nach dem
anderen und greifst alle, die im Verhalten des fragestellers
ein Fehlverhalten sehen, auf verschiedenste Weise an.

Weder greife ich irgendwen an, noch verteidige ich Leute, die 75 in 30er Zonen fahre. Ich kritisiere in meinen Augen realitätsferne Argumentationen und stelle meinen Standpunkt dar.
Ich habe mir nicht angemasst zu beurteilen, wer seinen Führerschein abgeben müssen sollte. Ich habe niemanden pauschal als nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet klassifiziert.

Das müssen Du und andere sich schon selbst auf die Fahne schreiben.

Du
willst doch wohl nicht behaupten, daß nicht einer Wertung
gleichkommt.

So gut wie jede Meinungsäußerung enthält Wertungen. So auch die meinen.
Es kommt lediglich auf die Qualität der Sache an. Ich werte, dass in meinen Augen von einigen Diskussionsteilnehmern realitätsfern argumentiert wird.
Ich habe aber nicht behauptet, diese Leute sollten wegen ihrer abweichenden Meinungen ihren Führerschein verlieren.

Somit lasse ich diesen Vorwurf nicht gelten.

Gruß,

Mathias

Hallo!

…dann ist Dein Schluß nicht gesellschaftskompatibel

Dein Schluss, dass du weil du dir das einbildest schneller fahren darfst als erlaubt ist auch nicht gesellschaftskompatibel.

Aber ich hab verstanden: du bestimmst alleine, wer wann welches Gesetz übertreten darf und wann nicht. Es zählt alleine deine Meinung und alle haben sich danach zu richten. Deine Meinung ersetzt das Gesetz.

Gruß
Tom

Hallo,

ich will nur eben ein paar Sachen klarstellen, bevor wir uns in die Unendlichkeit verzetteln. In der Sache kommen wir uns ohnehin nicht näher.

  1. Die Alternative zum Überfahren einer durchgezogenen Linie, um einem Hindernis auszuweichen, wäre, hinter dem Hindernis auf dessen Beseitigung zu warten. Dies führt zur Sperrung der Fahrspur, was nicht erwünscht ist. Im übrigen handelt es sich dabei nicht um einen Überholvorgang sondern um ein Vorbeifahren, was durch durchgezogene Linien oder ein entsprechendes Verbotsschild nicht untersagt wird (ja, hätte ich auch eher schreiben können).

  2. Es besteht ein Unterschied zwischen den folgenden Aussagen:
    „Ein Füßgänger, der eine Straße in dem Glauben überquert, die Autofahrer hielten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, könnte überrascht oder gar überfahren werden, wenn jemand mit dem mehrfachen der erlaubten Geschwindigkeit herannaht.“
    „Der Fußgänger wäre möglicherweise nicht überrascht oder gefährdet worden, wenn er später, früher oder nie über die Straße gegangen wäre.“

  3. Niemand muß mit der maximal denkbaren Geschwindigkeit überholen. Nur, weil ein Autofahrer nicht maximal beschleunigt, sondern eine ihm genehme (aber dennoch höhere als der des Überholten) Geschwindigkeit wählt, ist dies kein Grund, zu drängeln, sich über ihn aufzuregen oder ihn zu gefährden.

  4. Düsseldorf liegt weder im Pütt noch im Ruhrgebiet.

  5. Die letzten beiden Erlebnisse mit Autofahrern, die mit quietschenden Reifen vor einer Haltelinie an einem Fußgängerüberweg zum Stehen kamen, hatte ich vor rd. vier Wochen in München.

  6. Wenn Du hier für einen Freispruch bzw. ein mildes Urteil plädierst, fällst Du sehr wohl ein Urteil.

Das wars dann von meiner Seite.

Gruß,
Christian

Ah, wieder ein kleiner Hilfssherriff und Verkehrs-Schöffe?
Schade, dass ich Dich, Tom, exc und Dietmar nicht beim
Autofahren beobachten kann. Es wäre wirklich interessant zu
sehen, ob Ihr immer alle Regelungen korrekt befolgt.

Das ist gar nicht die Frage. Nur wenn ich einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln begehe, suche ich nicht nach anderen Schuldigen und versuche mich auch nicht an der Auslegung von Verkehrsschildern und -regeln in meinem Sinne.

C.

1 „Gefällt mir“

Hallo!

ich will nur eben ein paar Sachen klarstellen, bevor wir uns
in die Unendlichkeit verzetteln. In der Sache kommen wir uns
ohnehin nicht näher.

  1. Die Alternative zum Überfahren einer durchgezogenen Linie,
    um einem Hindernis auszuweichen, wäre, hinter dem Hindernis
    auf dessen Beseitigung zu warten. Dies führt zur Sperrung der
    Fahrspur, was nicht erwünscht ist. Im übrigen handelt es sich
    dabei nicht um einen Überholvorgang sondern um ein
    Vorbeifahren, was durch durchgezogene Linien oder ein
    entsprechendes Verbotsschild nicht untersagt wird (ja, hätte
    ich auch eher schreiben können).

Das ist zunächst einmal eine rein persönliche Auslegung Deinerseits.
Zudem regelt eine durchgezogene Linie nicht das Überholen.
Sie regelt einfach das Überfahren. Man solle sie, so mein Fahrlehrer, einfach als Mauer ansehen. Sie darf nicht überfahren werden. Du tust es dennoch.
Somit handelst Du beim Überfahren dieser Linie gegen die StVO.
Das tust Du zudem klar mit Vorsatz.
Natürlich ist es nur so sinnvoll, aber Du legst Dir in diesem Fall eben die Regeln auch so zurecht, wie es Dir in den Kram passt. Dies wiederum entspricht genau dem Vorwurf, der mir hier gemacht wird. Ich sehe hier keinen moralischen, juristischen oder sonteinen Unterschied.

  1. Es besteht ein Unterschied zwischen den folgenden Aussagen:
    „Ein Füßgänger, der eine Straße in dem Glauben überquert, die
    Autofahrer hielten sich an die vorgeschriebene
    Geschwindigkeit, könnte überrascht oder gar überfahren werden,
    wenn jemand mit dem mehrfachen der erlaubten Geschwindigkeit
    herannaht.“
    „Der Fußgänger wäre möglicherweise nicht überrascht oder
    gefährdet worden, wenn er später, früher oder nie über die
    Straße gegangen wäre.“

Für mich handelt es sich bei beiden Gedanken um fiktive Konstruktionen im Konjunktiv. Du weisst nicht, was ein Fußgänger wirklich denkt. Ich weiß nicht, ob er mir vors Auto stolpert.
Die Qualität beider Thesen ist gleich niedrig. Deshalb ja meine Dich zunächst offenbar beleidigende Antwort.

  1. Niemand muß mit der maximal denkbaren Geschwindigkeit
    überholen. Nur, weil ein Autofahrer nicht maximal
    beschleunigt, sondern eine ihm genehme (aber dennoch höhere
    als der des Überholten) Geschwindigkeit wählt, ist dies kein
    Grund, zu drängeln, sich über ihn aufzuregen oder ihn zu
    gefährden.

Es soll „zügig“ überholt werden. Das bedeutet, man soll innerhalb der Limits beschleunigen, um den Vorgang zu verkürzen.
Mit einem aktuellen Auto reicht da schon Vollgas im höchsten Gang ohne herunterzuschalten. Dabei wird beim Durchschnitts-Golf mit 100 PS keinem das Gebiß auf den Rücksitz fallen.
Wer beim Überholen mit 110 auf der Autobahn nicht beschleunigt, nötigt.

  1. Düsseldorf liegt weder im Pütt noch im Ruhrgebiet.

Aha.

  1. Die letzten beiden Erlebnisse mit Autofahrern, die mit
    quietschenden Reifen vor einer Haltelinie an einem
    Fußgängerüberweg zum Stehen kamen, hatte ich vor rd. vier
    Wochen in München.

Einzelfälle oder unübersichtliche Situation? Ich habe so etwas in Deutschland noch nie gesehen. Möglicherweise sind die Münchener aber auch einfach größere Rüpel als die Düsseldorfer. Ich weiß es nicht.

  1. Wenn Du hier für einen Freispruch bzw. ein mildes Urteil
    plädierst, fällst Du sehr wohl ein Urteil.

Keineswegs. Ich fälle kein Urteil, ich plädiere nicht, sondern ich gebe meine Einschätzung der Situation ab.
Wenn ich im Ausgangsfall plädieren soll, so würde ich die 2 Monate stehen lassen, denn 75 im Ort ist sowieso zu schnell. Eagal ob 30 oder 50 erlaubt sind. Aber das ist meine rein persönliche Meinung, nach welcher der Mensch ja nicht gefragt hatte.

Das wars dann von meiner Seite.

Von meiner ebenso.

Gruß,

Mathias